Seiten

07.01.2014

Euroweb - Versuch einer Chronologie der Lügen und des jahrelangen Prozessbetruges

Vorab:

Sollte also einer der hier genannten Herren es sich wagen gegen diesen Bericht vorzugehen, so empfehle ich dem Gericht sehr eindringlich, den Antrag nicht zu Gunsten Krimineller einfach durchzuwinken, sondern sich mal Gedanken darüber zu machen, ob es nicht Rechtsmissbrauch ist und ob es ein Recht darauf gibt, ungestört weitere Straftaten zu begehen und Warnungen vor eigenen Straftaten - hier Betrug - zu unterdrücken. Ich jedenfalls habe mit diesem Typ von kriminellen Klägern - und durchwinkenden Richtern - leider schon oft zu tun gehabt, ich saß deshalb sogar schon nachweislich unschuldig (Gerichtsbeschluss!) in Haft. So etwas darf in einem Rechtsstaat nicht passieren. Alles, was die Richter zur Beurteilung brauchen ist entweder verlinkt oder eine hier genannte Gerichtsakte und der stets einzusetzende Verstand.

Wobei ein mäßiger übrigens schon genügt.

Den, schon bei halbwegs vernünftigem Nachdenken über einen möglichen, mit einem juristischen Amoklauf verbundenen Verfügungsantrages der Düsseldorfer Herren Preuß, Fratzscher, Berger und/oder Buchholz unzweifelhaft zu erlassenden Ablehnungsbeschluss möge mir das Gericht zur Einleitung weiterer strafrechtlicher Maßnahmen dann ebenfalls übersenden.

Weil Gerichte das Brett gerne an der dünnsten Stelle bohren: Über die Mehrzahl der hier genannten Sachverhalte berichte ich seit Monaten, teilweise schon seit dem Jahr 2012 und auch unter Vorwerfen des Betruges - was zumindest der Herr Berger, der Herr Buchholz, der Herr Preuß und der Herr Fratzscher sehr genau wissen, denn dieser Blog wird nahezu täglich von der Kanzlei und der Euroweb gelesen. Zudem finden sich Beweise für die Kenntnisnahme in Gerichtsakten - und nicht zuletzt auf der Webseite der Kanzlei - da sogar ein Link in einem erkennbar rechtswidrigen Bericht der Anstaltskanzlei, in welchem übrigens nicht einmal die eigene Adresse stimmt! Darüber hinaus unterhält die Kanzlei einen Blog in welchem ich - wohl im Auftrag der Euroweb - verleumdet und beleidigt werde.  Mit einer EV dürfte es also "Essig" sein. Es fehlt am Grund und an der Eilbedürftigkeit.

Lieber wäre mir jedoch, wenn das Gericht das Brett an der einzig richtigen Stelle bohrt und einen Verfügungsantrag nach dem Motto "Was denn? Stimmt doch alles!" ablehnt.

Euroweb - Versuch einer Chronologie der Lügen und des jahrelangen Prozessbetruges


Nach außen hin stellt sich die Euroweb, die den Referenzkunden auf höchst unseriöse Weise (OLG FFM) stets lügend kostenlos erstellte Webauftritte und ebenso dreist unwahr weitere enorme Preisvorteile verspricht, in ekelhaft-verlogener Weise als "kulant" dar. Doch spätestens nachdem erstmals am 4. März 2010 der Bundesgerichtshof in der Sache III ZR 79/09 höchst richterlich fest stellte, dass der sogenannte "Internet System Vertrag" insgesamt als Werkvertrag einzustufen sei und deshalb nach §649 BGB auch kündbar sei, fing die Euroweb nebst deren durch Amin El Gendi gleich mit gegründete Anwaltskamerilla (heute: "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf) an die Gerichte zu belügen. Denn sie trug in einer Vielzahl von Fällen im Kern wie folgt vor:
  • Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht.
  • Hierbei sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig beschäftigt werden können.
  • Die abzurechnenden Kosten hierfür betragen rund 2000 bis 3000 Euro.
Da fragt man sich schon, wieso die Richter die Euroweb nicht aus dem Saal schmeißen - denn es ist doch sehr sittenwidrig, wenn zum Bewerben des Vertrages lieblich säuselnd eine kostenlose Webseitenerstellung versprochen wird - deren Kosten sich dann aber in der Kalkulation wieder finden. Was, bitte, ist mit "Treu und Glaube"? 

Das mag gerade noch eine Rechtsfrage sein bei der man die Richter fragen muss, wie die es eigentlich mit dem Gesetz halten.

Doch bei beiden ersten Vorträgen handelte es sich um ganz bewusst vorgetragene Lügen. Zum ersten wurde die Leistung "Webdesign" auch vom Lehrlingen (Beweis: Jahresbericht 2008, Seite 3 unter 3. "Risiken der zukünftigen Entwicklung") und von Freiberuflern erbracht. Zum zweiten gab es damals schon einen erheblichen Auftragsvorlauf. Und zum Dritten wollte die Euroweb gemeinsam mit den Anwälten immer abkassieren, was nach § 649, Satz 2 BGB durch Lügen abzukassieren geht - und deswegen reden wir über viele Fälle des gemeinschaftlichen, durch eine Bande aus Eigentümern, "Zeugen" und Anwälten begangenen Prozessbetruges.

Beweis: Jahresberichte der Euroweb.

Im Jahresbericht für das Jahr 2009 findet sich folgender Satz:
"Außerdem erhöhte sich unser Personalaufwand um TEUR 1.152, da wir unser Personal insbesondere für die Erstellung der Web-Seiten aufgestockt haben."
Dies spricht gegen die Darstellung, dass bei im Jahre 2009 abgeschlossenen und sofort gekündigten Verträgen hinsichtlich der der Leistung der Webdesigner nichts erspart worden sei, denn dem Unternehmen ist sehr wohl zuzumuten, die Erhöhung des Personals nur in dem Maße vorzunehmen, wie auch tatsächlich Aufträge zu erfüllen sind. Das bedeutet, kein Personal einzustellen, obwohl es vorhersehbar unbeschäftigt bleibt. Und da die Euroweb Internet GmbH ja ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, ist es auch glaubhaft, dass diese so handelte.

In der im Jahresbericht für das Jahr 2009 enthaltenen Bilanz ist der Bestand an unfertigen Leistungen unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2008: € 616.298,52, am 31.12.2009: € 383.328,63.

Damit ist der Beweis, dass die Behauptung, eine anderweitige Beschäftigung der "Webdesigner" sei bei Vertragsabschlüssen im Jahr 2008 und 2009 trotz sofortiger Kündigung nicht möglich gewesen sei, eine Lüge ist, erbracht. Die Erkenntnis, dass sich hieraus ein Widerspruch zum Vortrag ergibt, ist allerdings neu. Zudem dürften viele Gegner keine Einsicht in den Jahresbericht genommen haben. Hier ist, soweit die Gerichte der Euroweb eine Zahlung zuerkannt haben, eine Strafanzeige wegen Betruges und Rückforderung wegen der Straftat möglich

Zugleich enthält die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 nur den Betrag von € 3.175.350,00 für Personalkosten aber von € 13.167.289,37 für sonstige Leistungen - was für einen hohen Anteil der Fremdvergabe von Leistungen betrifft. Zudem waren auch die Nebenkosten extrem niedrig (€ 553.258,51). Zusammen mit den anderen Erkenntnissen über die Beschäftigung von Freiberuflern - gewonnen u.a. aus den Webseiten derselben - führte das dann zum Urteil des LG Meiningen, vom 21.03.2012 - Az. 2 O 744/11.

Danach konnte die Euroweb, vertreten von den Kanzleien der Herren Buchholz und Berger auch diese offensichtliche Lüge, dass hinsichtlich der Erstellung von Webseiten ausschließlich fest angestellte Webdesigner beschäftigt würden, nicht mehr aufrecht erhalten. Seit dem legt die Euroweb Abrechnungen vor, in denen diese einen, übrigens unglaubwürdig kleinen, Anteil "erspart", weil Freiberufler natürlich nur auftragsbezogen bezahlt werden. Die Euroweb trägt seit dem also wie folgt vor:
  • Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht, nur ein geringer Anteil sei für die Arbeit von Freiberuflern abzusetzen.
  • Hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig beschäftigt werden können.
In der im Jahresbericht für das Jahr 2010 enthaltenen Bilanz ist der Bestand an "Vorräten" unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2009: € 383.328,63 (was dem an "unfertigen Leistungen" in der Bilanz 2009 entspricht und am 31.12.2010 von € 407.073,45. Das können nur "unfertige Leistungen", also ebenfalls unfertige Webseiten sein. Der Vortrag, dass hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner trotz der sofortigen Kündigung des Vertrages nichts erspart worden sei, ist also auch in allen Fällen mit einem Vertragsabschluss oder Kündigung im Jahre 2010 vorsätzlich unwahr.

Nichts anderes gilt für den Jahresbericht und die Euroweb-Klagen im Jahr 2011 und es ist ersichtlich, dass auch im Jahr 2012 und 2013 die Kunden Monate lang auf die Fertigstellung der Webseiten oder Änderungen warteten. Darunter erweislich Andreas Buchholz und Philipp Berger selbst - für deren Webseite 4 Monate lang gebraucht wurde, obwohl die "Webdesigner" der Euroweb pro Website nur 1/2 Woche haben. Die beiden Herren wussten und wissen also sehr genau, dass die Euroweb voll ausgelastet war und ist - haben aber am Belügen der Gerichte teilgenommen - wahrscheinlich sogar die Weise des systematisch-kriminellen Vorgehen selbst entwickelt. Dafür gibt es Anhaltspunkte.

Die "Provisionslüge": Mindestens in der Sache 7 O 311/10 des LG Düsseldorf trugen die professionellen Lügner aus der Kanzlei der Herren Berger und Buchholz dem Gericht allen Ernstes  vor, dass an den Vertriebskosten von 1980 Euro nichts zu ersparen sei - weil der Vertrag mit den Außendiensten keine Rückzahlung vorsehe. Das ist jedoch erweislich unwahr (ich habe genug solche Verträge um das zu beweisen) und der Witz dürfte sein, dass die Kanzlei der Herren Berger und Buchholz auch die Provionsvereinbarungen mit den Treppenterriern entworfen haben - die Wahrheit also kannten. Wozu hatte denn Amin El Gendi  sonst die Kanzlei gleich zusammen mit der Euroweb gegründet? So richtig stolz scheint er aber nicht mehr darauf zu sein. Woher ich das weiß? Wenn ich wöllte, dass Christoph Preuß und Philipp Berger einen "Herzkasper" bekommen, dann würde ich es verraten. Die sollen mir aber nicht so billig davonkommen...

Euroweb-Sport - "dreister, dümmer, verlogener": Auch der Sache 22 O 420/11 des LG Berlin trugen die Kanzlei der wohl immer auf diese ganz besondere Weise "ehrlichen" Herren Buchholz und Berger namens der Webstyle des Daniel Fratzscher das Märchen vor, die Webseiten dieser Euroweb-Tochter würden durch fest angestellte Mitarbeiter der Webstyle erstellt (und es sei trotz sofortiger Kündigung nichts erspart worden). Die Gesichter auf der Lügnerbank wurden auf einmal sehr lang als der gegnerische Anwalt deren Jahresbericht aus der Tasche zog und fragte wie dieses denn bei 0 (Null) Mitarbeitern sein könne? Diese Lüge wurde in späteren Verfahren an den erbrachten Beweis angepasst - blieb aber eine, wie ich sehr schön zeigen kann:

Einer der vielen Edelsteine in der Krone der von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger namens der Euroweb oder deren Töchtern den Gerichten aufgetischten Münchhausiaden war es nämlich als darauf hin den Gerichten in Berlin und Düsseldorf wechselseitig - und jeweils vorsätzlich unwahr - vorgemacht wurde, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich für die Euroweb (LG Düsseldorf) und die selbe Euroweb Design GmbH arbeite ebenso ausschließlich für die Webstyle GmbH (LG Berlin, zuletzt OLG Berlin, Az. 23 U 229/11). Dafür wurde angeblich (ich habe die Akten nicht selbst gesehen) jeweils Daniel Fratzscher als Zeuge angeboten - der ist Mitgründer und Anteilseigner der Euroweb, sowie auch Geschäftsführer der Berliner Webstyle GmbH und der ebenfalls formell in Berlin lokalisierten Euroweb Design GmbH. Beide sind Töchter der Euroweb.

Eine weitere Lüge ist auffällig und wurde auch nach Widerlegung erneut getätigt:

Ein im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4  erwähnter Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger. Zu erst wurde namens der Euroweb dem Gericht die ziemlich dreiste Lüge aufgetischt, dass eine kostenlose Erstellung der Webseiten nicht versprochen worden sei. Nach dem Beweis des Gegenteils aus der, den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger bereits längst bekannten Schulungsunterlage für die Treppenterrier der Euroweb nahm die Kanzlei für die Euroweb diese Lüge zurück. Doch mindestens im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der damalige Kanzleiboss Philipp Berger mit Schriftsatz vom 2.9.2012 - also in perfekter Kenntnis der Tatsachen schon wieder unwahr, dass die Euroweb keine kostenlose Erstellung der Webseiten verspreche. Das Philipp Berger vorsätzlich lügt und also vorsätzlich am Betrug teil nimmt steht auch hierdurch fest.

Bildschirmfoto: Die Euroweb antwortet nicht mehr.

Auch in den Jahren 2012 und 2013 trug die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger den Gerichten dreist die selben, unveränderten Lügenmärchen vor und zwar mit wechselndem Erfolg. In einigen, offenbar der Minderzahl der Fälle gelang es den Herren den Betrug zu vollenden.

Eines der wesentlichen Indizien für die bewusste Teilnahme der "Rechtsanwälte" der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger ist die Tatsache, dass Philipp Berger am 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge der Euroweb vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht. Strafbar als (versuchter) Prozessbetrug und darüber hinaus als Anstiftung zur Falschaussage. Die Haupttat ist aber unzweifelhaft der versuchte Prozessbetrug. Das Aktenzeichen der StA Düsseldorf ist 20 Js 1328/12. Die Strafanzeige gegen den Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten erstattete nicht irgendwer, sondern der Präsident des OLG - der sich zuvor sehr genau anhörte, was die beiden Zeuginnen - Richterinnen am LG Düsseldorf - dazu zu sagen haben.

Auch die Akte I-20 U 66/13 des OLG Düsseldorf gibt einen gemeinsamen Betrugsversuch her. Mit Hilfe eines offensichtlich falschen "Gutachtens" eines Psychologen Dr. Nau aus Köln versucht die Euroweb (vergebens) ein Verfahren nicht zu verlieren. Es geht in diesem Verfahren um deren öffentliche Lügen über ein eigenes Rechenzentrum. Hieran ist der Philipp Berger - neben dem Dr. Frieder Nau - erweislich tatbeteiligt, denn der hat den Dr. Frieder Nau (der aus offenkundigen finanziellen Interessen seine Pflichten als Gutachter geradezu mit Füßen trat ) mit erweislich ihm exklusiv bekannten Material versorgt - auf das der Herr Nervenarzt Dr. Frieder Nau sich beim Lügen bezog.

Dieser Verfahrensstrang ist die Fortsetzung der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf, in dem Philipp Berger aber noch weitere, geradezu leckere Lügen auftischte und er kann auch hier nicht mit Demenz argumentieren ohne den Beruf zu verlieren - so bleibt nur die vorsätzliche Lüge. In den Sachen:
  • LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 
  • LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 
  • LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11
trägt er vor und begründet, ein gewisser Herr Reinholz sei KEIN Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. In den Sachen
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 214/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 249/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 308/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 47/11
trägt er aber munter, über Kreuz und sogar zeitgleich vor und begründet, der Herr Reinholz sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. Da stellen sich hinsichtlich der gegensätzlichen Behauptungen die dem umgekehrten Rubrum folgen automatisch Fragen die viel mit Alkohol und Drogen zu tun haben - wenn der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger nicht gelogen haben will und dann auch noch behauptet, weder dement noch verwirrt zu sein. Manche seiner Schriftsätze lassen ohnehin erahnen, dass es mit gewissen Tätigkeiten der Anwälte wie dem "Versachlichen und Sortieren des Prozessstoffes" auf Grund der in den Schriftsätzen nachlesbaren "geistigen Diskontinuitäten" bei ihm nicht mehr weit her sein kann. Fest steht, er hat auch hier zusammen mit der Euroweb gelogen - und der sonst das Gesetz auch mal ungewöhnlich krass interpretierende Kölner Richter Kress hat jetzt ein Problem am Backen, dass er wohl lieber verjähren lassen wird - und ganz gewiss alles andere außer Erinnerungen an einen "ehrlichen" Anwalt Philipp Berger.

Auch in Abmahnungen wurde vom Herrn Philipp Karl Berger gelogen, was das Zeug hielt. Teilweise war es schon lächerlich, was der Herr Philipp Berger für die Euroweb an Lügen, Verleumdungen, Herabwürdigungen, Schabernack und Unsinn vorbrachte. Sogar einen Schnellkurs im Medienrecht musste ich ihm, dem "Ansprechpartner im Medienrecht" verpassen, weil er in Abmahnungen - in eigener Sache und für die Euroweb - außer den Lügen auch ziemlich dummes Zeug schrieb.

Einer der weiteren in den Gerichtsaktenakten zu findenden Beweise für die vorsätzlichen Lügen ist dann das häufige Aufbieten des "Zeugen" Daniel Fratzscher - vor allem für die Vollauslastung - was wohl kaum geschieht, wenn man sich der, hier zwingend falschen Aussage nicht sicher ist. Daniel Fratzscher ist und war am Erfolg des Betruges auch selbst interessiert, er bereichert(e) sich erweislich mit.

Das Vortragen von Lügen vor den Gerichten ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH immer dann als Prozessbetrug strafbar, wenn es auf einen ungerechtfertigten Vermögenszuwachs für den Vortragenden selbst oder, im Falle von Zeugen oder Gutachtern, durch die Täuschung des Gerichts für begünstigte Dritte gerichtet ist. Der BGH folgt damit der klaren Intention des § 263 StGB.

Dem Daniel Fratzscher wird dessen Bruder Marcel Fratzscher - Präsident der Lobbyvereinigung "DIW" gerade nach dieser Veröffentlichung nicht (mehr) helfen können. Mein Glaube an die Unabhängigkeit der Gerichte - und vor allem der Staatsanwaltschaften ist sehr begrenzt. Ich mache also einen jeden, der sich zugunsten der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz verwendet, um Richter oder Staatsanwälte zu beeinflussen und eine Strafe zu vereiteln, schon jetzt darauf aufmerksam, dass ein Eintreten seine eigene Reputation und damit seine eigene berufliche Zukunft in Politik und öffentlichen Ämtern dadurch Schaden nehmen können - und, dafür werde ich zu sorgen wissen, erheblichen Schaden nehmen werden. Politiker, die kriminelles Handeln decken, sind so ziemlich das widerwärtigste, was es gibt - und genau solche gibt es wie wir aus den Fällen von diversen "brutalst möglichen Aufklärungen" wissen, die aus Schweigen bestanden. Man muss weder den Bundesfresssack noch den hässlichsten aller Hessen nennen um zu wissen was ich meine.

Laut Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, bereits "wegen einer Vielzahl von Straftaten" vor dem AG Leipzig angeklagt:
  1. Anklage gegen Christoph Preuß vom 29.07.2010 - 201 Ls  701 Js 56394/09,
  2. Anklage gegen Christoph Preuß vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
  3. Anklage gegen Christoph Preuß vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
  4. Anklage gegen Christoph Preuß vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
  5. Anklage gegen Christoph Preuß vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
  6. Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und
  7. Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Ich sehe hier aber keine Möglichkeit, dass er sich durch die Strafe bessert. Denn die mit der Anklage verbundene Androhung hat ihn keinen Deut geändert - er macht einfach weiter.

Unter den den hier aufgezählten Umständen sehe ich keine andere Möglichkeit als im Rahmen einer Äußerung meiner Meinung und der Warnung vor weiteren Straftaten die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in einer anderen Kategorie als "verlogene Kriminelle, welche die Gerichte zum Betrug missbrauchen" einzuordnen. Immerhin reden wir hier von offensichtlichen Straftaten, die über Jahre begangen wurden. Wir reden von einer Vielzahl von Versuchen und Erfolgen, über eine Vielzahl von Geschädigten allein aus den Verfahren vor den Düsseldorfer Gerichten - welche die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt auch von Gesetzes wegen zu ermitteln hat. Wir reden hier schon wegen der bekannten Zahl von mindestens 2000 Verfahren allein vor Düsseldorfer Gerichten und hinsichtlich des Einzelschadens von mindestens € 2000 über eine Schadensumme, welche, wenn die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in jedem Einzelfall Erfolg gehabt hätten, die Millionensumme locker überschreitet. Und wir reden davon, dass es sich um eine Bande handelt, welche den Betrug nicht nur über Jahre beging, sondern sich genau dazu auch verabredet hat. Wir reden auch davon, dass selbst nach dem Beweis der prozessualen Lüge nicht etwa von dieser gelassen wurde, sondern dass diese Lüge mehrfach sehr fein an den Stand der Beweise der gegnerischen Anwälte angepasst wurde, wie sich an der Sache des LG München 12 O 9629/10 (der Euroweb-Tochter Euroweb Marketing GmbH, seit dem "Internet Online Media GmbH") sehr deutlich zeigte. Noch deutlicher kann eine Betrugsabsicht gar nicht sein! Die StA München hat das auch so gesehen, faselte aber wirres Zeug vom strafbefreienden Tatrücktritt.

Und vor allem reden wir davon, dass mindestens die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz - so man diese nicht aufhält - allesamt und gemeinsam auch weiterhin in der erkannten, zweifelsfrei kriminellen Weise Gerichte belügen und kleine Unternehmer betrügen werden. Kleine Unternehmer, welche sich auf Grund des erheblichen Aufwandes, der notwendig ist um diese mit hoher krimineller Intelligenz durchdachten Lügen zu widerlegen, schlecht wehren können. Die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz missbrauchen in einem geradezu industriellem Maßstab ihr berufliches Wissen zum Begehen zahlreicher, auffällig  gleichförmiger Straftaten - das steht schon mal fest.

Wir reden aber auch davon, dass die Rechtsanwaltsschaft und besonders sogar der Rechtsstaat selbst durch das kriminelle Handeln der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz einen erheblichen Schaden im Ansehen erlitten hat. Was passiert denn mit dem Ansehen des Rechtsstaates, wenn die Gerichte sich erst belügen lassen und dann falsche Urteile ergehen?

Fazit:

Früher oder später wird eine große Strafkammer an einem Landgericht ein Urteil über Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz fällen müssen und alles außer einem Schuldspruch wäre ein Schlag ins Gesicht der anständig und gerecht denkenden Bevölkerung. Ebenso unangebracht ist im Hinblick auf das Ausmaß, die Dauer, die Verabredung und die Dreistigkeit des Prozessbetruges - letzteres ist nicht weniger als der Missbrauch der Staatsgewalt für kriminelle Zwecke - jedes Strafmaß unterhalb von 6 Jahren Haft. Der Gewinn aus den unzweifelhaft vorliegenden Straftaten sollte abgeschöpft werden. Auch sollten die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nie wieder als "Rechtsanwälte" tätig sein dürfen!

Weiterführend:

Bei Abdruck oder Vervielfältigung - oder auch nur um Druck auszuüben - bitte Belegexemplar an:

Minister Thomas Kutschaty
Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40,
40212 Düsseldorf

Fax: +49 211 8792-569
Email: poststelle@jm.nrw.de

17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

"Ihr Wissen in Bezug der Angelegenheiten des Rechts gegenüber der Anwaltskanzlei der Euroweb lässt diese wohl äußerst schwach aussehen!"

Tja. Manchmal ist es so. Und zwar sehr eindeutig. Darf ich daran erinnern, dass auch ein gewisser "Rechtsanwalt" Günter Werner von Gravenreuth, geborener Dörr, vor seinem Suizud noch wegen "Verbotsirrtums" vom Betrug frei gesprochen werden wollte?

"Herr Reinholz, als „angeblicher“ Schlosser sind Sie wohl weit aus in juristischen Fragen als wohl jedes Gericht."

Tja. Manchmal ist es so, dass ich das Gesetz und die Rechtssprechung des BGH besser kenne als manche Richter Und zwar sehr eindeutig. Eine hübsche Latte von OLG-Entscheidungen bestätigen das. Namen? Kann ich zusammen mit dem Fehler gefahrfrei nennen wenn mir so ist.

"Dienstleister E..webs..."

Es mag mit dem genannten Dienstleister Differenzen über eine Veröffentlichung des Philipp Berger gegeben haben in deren Verlauf ich, nachdem er sich unvernünftig verhielt, selbst (ohne Anwalt) vor einem Landgericht eine EV erwirkte - aber ich habe mit diesem, weil er nicht wirklich böswillig handelte, keinen Streit. Und ich habe vor diesen auch weiterhin zu verschonen.

Dafür, dass der Dienstleister Dritten Schaden zugefügt hat habe ich auch keine Anhaltspunkte. Aus dem Grund kann ich den Kommentar leider auch nicht stehen lassen.

Sollte der Dienstleister aber selbst mit den Fingern zu schnell gewesen sein und versehentlich (s)einen längeren Firmenname getippt haben, statt nur Euroweb, so bitte ich ihn, mal darüber nachzudenken, ob und warum ich ihn so sehr geschont habe:Es ist nicht mein Ding, jemanden zu schaden, der sein Geld auf ehrliche Weise zu verdienen versucht.

Und ich bitte in dem Fall diese Person höflich um die gleiche Zurückhaltung.

Anonym hat gesagt…

"aktualisiert am 20. Dez 2013 16:00
...
Euroweb: Zweifelhaftes Urteil"
Quelle (klicken auf Seite 3!):
http://www.beobachter.ch/kmu/kmu-artikel/artikel/euroweb_wie-kmu-in-die-falle-tappen/

Anonym hat gesagt…

Leute, bitte. Der Euroweb Rechtsberater ist ein kompetenter Anwalt. Er hat Ahnung, Sachverstand und weiß vor Gericht einfach alles besser. Nur eben nie im rechten Augenblick. ^^

Sicher ist er deshalb jetzt schon wieder auf Wohnungssuche.

----> http://www.youtube.com/watch?v=KrSuXIFsFuU <----

Ernsthaft, als Rüdiger Hoffmann einen auf Rechtsanwalt machte [1], muss er das Gisela Philippino Berger vor seinem geistigen Auge gehabt haben. o.O

[1]
http://www.youtube.com/watch?v=Ikiq0-QZyvo

Wenn das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wüsste! hehe

Anonym hat gesagt…

Künftig könnte man solches in Schriftsätzen der Gegner lesen

"Den Vortrag der Klägerin hinsichtlich der Behauptung, die Webdesigner hätten nicht anderweitig beschäftigt werden können, bestreiten wir mit dem Hinweis auf deren Geschäftsberichte für die Jahr 2009 bis 2011, welche über diese 3 Jahre Jahre hinweg einen hohen Bestand von jeweils mehreren hunderttausend Euro an unfertigen Leistungen aufweisen. Das können dem Geschäftszweck nach nur nicht erstellte Webseiten sein. Zu dem ist in Geschäftsberichten auch von Neueinstellungen und der Beschäftigung von Auszubildenden bei der Erstellung der Webseiten die Rede. Damit widerlegen die eigenen Geschäftsberichte die Darstellung der Klägerin.
Beweis: Anlage Bxx

Wie es die Klägerin und deren Vertreter über die Jahre hinweg in diesem und anderen Punkten mit der prozessualen Wahrheitspflicht hielten und strafrechtliche Aspekte dieses Verhaltens beleuchtet in sehr konkreter und glaubhafter Weise ein Artikel eines Herrn Reinholz, den wir uns, soweit er das prozessuale Verhalten und die Unwahrheit etlicher Aussagen der Klägerin in früheren Verfahren betrifft, zu Eigen machen, als Anlage Bxy beifügen.

Auf Grund des ersichtlich werdenden, jahrelangen Fehlverhaltens müssen wir davon ausgehen, dass auch andere wesentliche Punkte in der Darlegung der Klägerin erneut vorsätzlich unwahr sind. Wir weisen den gesamten Vortrag der Klägerin als vorsätzlich unwahr, unrichtig und nicht mehr glaubhaft zurück.

Der Autor des Artikels, Herr Jörg Reinholz hat bestätigt, dass die Klägerin und deren Vertreter den beigefügten Artikel kennen, ihn bisher nicht abgemahnt haben und das - soweit er davon weiß - auch keine gerichtlichen Schritte unternommen worden sind. Darüber hinaus hat er auch Strafanzeige wegen der ersichtlichen Straftaten erstattet, die wir als Anlage Bxz beifügen. Herr Reinholz ist bereit als Zeuge oder durch Versicherung an Eides statt die Richtigkeit seiner Vorhaltungen zu bestätigen, die sich im Übrigen auch durch Einsicht in die von ihm genannten Verfahrensakten unzweifelhaft ergeben wird.

Für den Fall, dass die Klägerin die Richtigkeit der Vorhaltungen des Herrn Reinholz insbesondere zu deren Vortrag zu § 649 Satz 2 BGB bestreitet, beantragen wir schon jetzt die Beiziehung der genannten Prozessakten. Sollte das Gericht eine eidesstattliche Versicherung oder eine Zeugenaussage des Herrn Reinholz für erforderlich halten, so bitten wir ausdrücklich um einen Hinweis."

Anonym hat gesagt…

Die BERGER LAW LLP (in Auflösung) hat einen neuen Director, aus Bulgarien:
http://companycheck.co.uk/director/918338238">http://companycheck.co.uk/director/918338238

Der Nachname stimmt überein mit dem da:
http://bg.linkedin.com/in/georgigrozdev

Anonym hat gesagt…

http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=363372&land_abk=he

Wortmarke BERGER LAW

. hat gesagt…

Tja. Veselin Grozdev, offenbar Bruder des Georgi Grozdev, ist jetzt einziger Geschäftsführer der "Berger Law LLP".

Date / Description
05/12/2013 Mr P.K. Berger has left the board
05/12/2013 New Board Member Mr V. Grozdev appointed
02/10/2013 Mr A. Buchholz has left the board
24/09/2013 New Accounts Filed
24/09/2013 New Accounts Filed
08/07/2013 Annual Returns
22/03/2013 New Accounts Filed
06/07/2012 Annual Returns
05/07/2012 Annual Returns
04/07/2012 Mr A.F. El Gendi has left the board
17/08/2011 Change of Name
17/06/2011 New Board Member Mr P.K. Berger appointed
17/06/2011 New Board Member Mr A. Buchholz appointed
17/06/2011 New Board Member Mr A.F. El Gendi appointed

Fassen wir das mal zusammen.

Die Berger Law LLP (engl. Handelsregister: OC365507) wurde als "Berger Law Düsseldorf LLP" von Amin El Gendi mit gegründet. Der ist auch Mitgründer der Euroweb Internet GmbH. Seit dem 17.8.2011 ist die Firma in "Berger Law LLP" geändert.

Für die Euroweb Internet GmbH ist Georgi Grozdev tätig. Unter anderem als Geschäftsführer der "Viscomp OOD" und der "Euroweb OOD", beide laut deren eigenen Geschäftsberichten Töchter der Euroweb Internet GmbH. Hinsichtlich der "Viscomp OOD" tut die Euroweb Internet GmbH (zuerst vertreten von der Berger Law LLP, dann von einem Dr. Weber aus Dortmund) vor dem OLG Düsseldorf so, als habe diese mit der nicht viel zu tun...

Amin El Gendi verlässt das Board der Berger Law LLP am 04.07.2012. Philipp Berger lässt sich nach dem Herrn Buchholz (02.10.2013) am 05.12.2013 als Partner austragen.

Der mutmaßliche Bruder des für die Euroweb tätigen Georgi Grozdev nämlich der Veselin Grozdev (von einem Verwandschaftsverhältnis ist hier auszugehen) wird am selben Tag einziger "Partner".

Damit ist Veselin Grozdev wohl als "Firmenbestatter" anzusehen. Das vor allem, weil ja die Marke "Berger Law LLP" von der "Buchholz & Kollegen GbR (vertretungsberechtigter Gesellschafter: Philipp Berger, 40235 Düsseldorf), 40479 Düsseldorf, DE" angemeldet wurde. Damit wurde der Firma jeglicher Wert genommen - zu verkaufen ist die so jedenfalls nicht mehr. Über den Wert der Marke kann man sich auch nach einer Google-Suche unterhalten. Denn diese "Marke" ist so beschädigt, dass deren Verwendung selbst geschäftsschädigend ist. Damit ist der Wert der Marke negativ. Es entsteht, die Frage, was für Zwecke mit der Anmeldung verfolgt werden. Es stinkt nach beabsichtigtem Rechtsmissbrauch.

Das ist aber derzeit nebensächlich.

Offenbar ist in der Kanzlei der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz noch nicht aufgefallen, dass Georgi Grozdev in mindestens einem Verfahren von der Euroweb als Zeuge aufgeboten wurde.

Wie glaubwürdig kann ein Zeuge noch sein, der selbst und nun auch noch dessen "halbe Verwandtschaft" von der auch sonst lügenden Euroweb nebst deren auch sonst lügenden Hauskanzlei wirtschaftlich abhängig ist?

Ich bescheinige der Euroweb und den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz hieraus einen erheblichen Mangel an Intelligenz.

Anonym hat gesagt…

Finanzdaten von 2012:
http://companycheck.co.uk/director/918338238/VESELIN--GROZDEV/financial-accounts#financials

. hat gesagt…

Interessant ist auch, dass die IP von net365.mobi derzeit die 93.123.104.200 ist. Diese IP wiederum gehört der Euroweb.

Der Geschäftszweck von net365.mobi ist es offenbar kostenloses WLAN anzubieten.

. hat gesagt…

"Finanzdaten von 2012:"

Upsalla! Die Berger Law LLP hatte demnach 2012 nichts mehr auf der Bank? Was sind denn da die "Total Current Assets"? Luftbuchungen?

Das könnte erklären, warum der Beerdiger Veselin Grozdev ins Board eintrat. Womöglich werden wir demnächst sogar von einem Insolvenzverfahren der Berger Law LLP "überrascht", welches womöglich mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird.

. hat gesagt…

Nicht nur "Nichts" auf der Bank, sondern "Bank Loans and Overdrafts" (also Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und kurzfristige Schulden) in Höhe von 21.622 Pfund. Nach aktuellem Kurs rund 26.000 Euro.

Dazu kommen kurzfristige Verbindlichkeiten in der Höhe von 858.867 Pfund, das sind Nach aktuellem Kurs rund 1 Mio Euro.

Die Forderungen aus Lieferungen gingen binnen 6 Monaten von 351.770 Pfund (€ 422.968,25) auf 87.016 Pfund (€104.628 ) zurück. Der gleichzeitige Rückgang des Kontoguthabens bzw. das gleichzeitige Ansteigen der kurzfristigen Schulden spricht eine deutliche Sprache hinsichtlich der Frage, ob die Berger Law LLP als solvent einzuschätzen ist.

Würde man mich fragen, so würde ich bei den Daten eine Kreditwürdigkeit verneinen.

. hat gesagt…

Tangible Assets = Sachwerte: 91.503 Pfund (Tageskurs jetzt: 110.038,91 Euro) die haben sich binnen 6 Monaten fast verdreifacht. Offenbar wurden da noch Büromöbel gefunden und einige Sachwerte neu bewertet, was man im Kontext des genullten Bankguthabens und des Anstiegs der Verbindlichkeite bei einem Absinken der Forderungen als Anzeichen dafür betrachten kann, dass "durch äußerst kreative Buchführung ein Geschäftsbericht mit einer offensichtlichen Überschuldung verhindert" werden sollte.

. hat gesagt…

Hier was zum Netzwerk:
nmap 93.123.104.0/22

. hat gesagt…

Jaja. Die Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi haben sich da eingekauft und das Unternehmen dann mit der von den Alarmanlagen wohl bekannten Referenzkundenmasche neu aufgezogen. Die alten Kunden wurden natürlich sofort "Referenzkunden" der Euroweb. Das diese ganz andere Preise zahlten als die Neukunden stand und steht in einem Buch, welches die Euroweb den Neukunden natürlich nicht zeigte.

Soweit zur "Gründer"-Geschichte".

Anonym hat gesagt…

"Die Christoph P***, Daniel F*** und Amin El G*** haben sich da eingekauft"

Vielleicht wird der Internetauftritt der Euroweb daher in Nürnberg gehostet.

. hat gesagt…

"Vielleicht wird der Internetauftritt der Euroweb daher in Nürnberg gehostet."

Nein. Die haben ja da keinen Vertrag auf Ewigkeit. Hintergrund ist und bleibt, dass die Server in Bulgarien so beschissen angebunden sind, dass die Auslieferung der Webseiten entweder gaaaanz laaaaangsam geht - oder eben gar nicht.

Kommentar veröffentlichen