Zur Person:
Mein Name ist Alexander Luckau, 30 Jahre alt, wohnhaft in Gotha, mit den Prozessparteien bzw. ihren gesetzl. Vertretern nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich bin bei der Klägerin beschäftigt, nunmehr in der Kundenbetreuung, damals als Außendienstler.
Das ist merkwürdig! Denn derselbe Alexander Luckau (Foto bei Xing - einer Art "facebook of swindlers") war jedenfalls im Sommer 2012 noch (schein-)selbständig. Ich habe hier vorliegen:
AnstellungsvertragUnd es bleibt merkwürdig, wenn man auf der Webseite der Euroweb nachschaut:
für Media Consultant
zwischen
Firma Alexander Luckau Vertrieb - Erfurt / Euroweb
Flughafenstraße 4
99092 Erfurt
-nachfolgend Arbeitgeberin genannt-
Noch merkwürdiger ist dann, dass die Euroweb Internet GmbH dem Gericht zuvor weismachen wollte, dass derselbe Alexander Luckau nicht mehr bei der Euroweb beschäftigt sei - weshalb der Gegner die Adresse des feinen, sauberen und im Rahmen der Mitarbeit bei der Euroweb auf deren ganz besonderen Weise ehrlichen Herrn Alexander Luckau über das Einwohnermeldeamt ermitteln musste:
Mir jedenfalls ist klar, wer hier mal wieder vor Gericht gelogen hat!
Zählen kann ich - mangels Zeit dazu - die dreisten Lügen der Euroweb übrigens nicht mehr. Es müssen wohl etliche tausend sein. Und zu welchem Zweck die Euroweb die Mitarbeit des Alexander Luckau lügend verneinte ist mir jedenfalls vollkommen klar.
Zum Betrug:
Der Euroweb-Anwalt Benedikt Schönbrunn von der Kanzlei Buchholz und Kollegen schreibt:
"Ergänzend, ohne dass die Klägerin [Anmerkung: Euroweb] hierzu verpflichtet ist, wird ausgeführt, dass eine Vollauslastung der Klägerin gerade nicht vorgelegen hat. Die Klägerin war weder im Jahr 2011, noch in den Jahren 2012 und 2013 voll ausgelastet. Diese Tatsache wird eindrucksvoll dadurch untermauert, dass zu keinem Zeitpunkt Überstunden angeordnet wurden und/oder Aufträge abgelehnt worden sind."und, weiter unten:
"Zur Abwicklung dieses Vertrags hat die Klägerin vorgetragen, sie hätte für die Durchführung des Vertrags nur fest angestellte Mitarbeiter eingesetzt. Über anderweitigen Erwerb verfüge sie nicht..."
Diesen Lüge steht im deutlichen Widerspruch zu den Geschäftsberichten der Euroweb, speziell zu deren Bilanz. Also wurde ganz bewusst und ausweislich der Klage auch in Betrugsabsicht gelogen.
Weitere dieser, als Prozessbetrug strafbaren Lügen sind bereits Gegenstand eines Düsseldorfer Verfahrens, in welchem die Staatsanwaltschaft nach dem Bericht im WDR nunmehr hoffentlich sachangemessen wegen gewerbsmäßigem Bandenbetruges (§ 263 Absatz 5 StGB) gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz ermittelt.
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug wäre übrigens ein Verbrechen im Sinne des § 12 StGB, denn die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr.
Die Strafanzeige vom 3.1.2014 habe ich bereits ergänzt.
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