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27.03.2014

HJK + MK aus dem Dorfe W. bei K. (Oder zwei Anwälte die kein Presserecht machen sollten)

Zwei Anwälte, just ein Vater und sein Sohn,
die streiten für geringsten Lohn.
Für eine B. aus solchem Nest
das gerne auch die Frau verlässt.

Als ich den Schriftsatz sah mit welchem
die Herren für die B. aus W.
die Klage sehr bedingt erhoben
fand ich den sehr krass verschroben.

Das Gericht, so steht's geschrieben,
soll nach jahrelangem Warten
einen Artikel ganz verbieten
- so des armen Vaters Sohn.

(Ich bin darob nicht ohne Hohn!)

Was das wird kann ich wohl sagen:
die B., die wird mich nicht verklagen,
denn die Klage ist bedingt:
"So sie denn PKH erringt!"

Die B. aus W. hat ein Problem,
die denkt sie wäre wunderschön
und ein Geschöpf von Gottes Gnaden
- und solche könnten später klagen.

Das das nicht stimmt hat unterdessen
ihr Anwalt K gleich mal vergessen.
Nun bangt des braven Vaters Sohn
auch noch um den geringen Lohn.

Er wäre selber gut beraten
würd er mal einen Anwalt fragen
und schauen, ob alsdann
er der B. zuraten kann.

Denn wie man es auch dreht und wendet
erscheint es als ein großer Mist
wenn man denn denkt dass die B. (Oh Weh!)
so gänzlich noch bei Sinnen ist

(Weil sie ihr Schreiben glatt vergisst!)

Das Presserecht, das ist nicht schwer,
den Anspruch zu begründen sehr,
da muss man alles richtig machen
sonst wird der "böse" Schlosser lachen!

(Und fegt mit ein paar nackten Fakten,
die ganze Klage zu Akten.)

Der arme Anwalt hat (verdammt!)
für einen Gutschein von dem Amt
für 50 Ocken (immerhin!)
verbockt was zu verbocken war.

Jetzt hungert er den Rest vom Jahr!
Und lebt von seines Vaters Geld.
Bei Scheidungen und Eierdieben
wär er besser mal geblieben.

Die Moral von der Geschicht, 
(die gilt auch vor dem Amtsgericht:)

Das Presserecht ist dann und wann
so einfach
dass ein Schlosser
es besser als manch Anwalt kann.

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