Ein Anwalt klagte auf die Zahlung von Überstunden.
- Für die letzten zehn Jahre. (Wie war das doch gleich mit der Verjährung von Forderungen? Gehört das nicht zu den geringsten Grundlagen?)
- Ohne wenigstens Aufzeichnungen über die behaupteten Arbeitszeiten, den Grund der Überstunden und die ausgeführten Tätigkeiten vorlegen zu können. (Hat er mal Urteile aus solchen Prozessen nachgelesen? Das wird immer verlangt.)
- Ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen zu können, weil er keinen solchen hatte. (Echte Juristen und sogar die Mehrheit der "Rechtslaien" wissen: Ohne schriftlichen Vertrag zu arbeiten macht stets Probleme.)
Vermutlich wird er uns als Massenabmahner oder als etwas wie ein "Euroweb-Jurist" wieder begegnen. Es ist schließlich noch kein Fall bekannt geworden, in welchem einem Anwalt wegen Dummheit die Zulassung entzogen wurde. Theoretisch wäre es möglich: Das Stichwort ist "Geistiger Verfall".
Doch nicht nur der Anwalt bekommt sein Fett weg. An die Kanzlei würde ich gerne folgende Fragen stellen:
- Das hätte doch in zehn Jahren auffallen müssen! Wieso ist die höchst geringe geistige Leistungsfähigkeit dieses Anwalts nicht schon früher aufgefallen?
- Wieso stellt eine Anwaltskanzlei einen Anwalt an und macht nicht mal einen schriftlichen Vertrag? Auf so was lassen sich doch nur Dumme ein?
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