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22.05.2014

Die Euroweb "optimiert" den Prozessbetrug - und verliert in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf und vor dem LG Frankfurt

In jüngeren Verfahren trägt die Euroweb Internet GmbH nicht mehr vor, dass diese die Kosten der vertraglich zugesicherten Updates der Websiten erspart habe - sondern dass auch hierbei nichts erspart würde, weil diese doch von fest angestellten Mitarbeitern oder (je nach Verfahren) alternativ von fest angestellten Mitarbeitern einer "konzerneigenen Arbeitnehmerüberlassung" durchgeführt würden.

Diese Lüge taucht in aktuell in den Akten mehrerer Verfahren auf. Offenbar wollten die Euroweb und deren Anwälte den bisher schon unzweifelhaft in einer Vielzahl von Fällen begangenen Prozessbetrug "optimieren" und rund 750 Euro mehr herausholen als mit den bisherigen Lügen. Doch diese "Optimierung" des Prozessbetruges scheiterte kläglich in mehreren Verfahren:

Die Landgerichte in Düsseldorf (16.08.2013: Az. 6 O 348/11) und Frankfurt am Main (24.03.2014: Az. 2-19 O 145/13) haben dann bei dieser Lüge der von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" vertretenen Euroweb Internet GmbH den Schmarren einfach nicht mehr geglaubt und sich darauf zurück gezogen, dass diese Behauptung eine Zukunftsprognose bei noch laufenden Verträgen darstelle, welche die Euroweb nicht für mehrere Jahre im Voraus treffen könne.

Vor dem OLG Düsseldorf (Az: I-5 U 164/12) nahm die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska zwischenzeitlich die Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil (Az. 6 O 348/11) für die Euroweb Internet GmbH zurück. Das OLG wies zuvor darauf hin, dass auch weiterer Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten unglaubhaft und unschlüssig sei.

Da sieht jetzt so aus, als hätte die Euroweb politische Unterstützung verloren und wäre mindestens im Bezirk des OLG Düsseldorf zum "Abschuss" frei gegeben und dürfe dort "keine besonderen Rücksichten" mehr erwarten. Ein Eindruck, den manche der bisherigen Urteile mancher Kammern durchaus manchmal machten - z.B. die Aussage aus manchen Urteilen, wonach es der Euroweb gestattet sei, den eigenen Vortrag zu § 649 Satz 2 BGB im Verlauf des Verfahrens auch mehrfach zu ändern ohne dass deren Vorbringen dadurch unglaubwürdig und die "Abrechnung" nicht mehr nachvollziehbar würde.

Andere Gerichte sahen genau das schon früher ganz anders und liegen damit richtig: Wer seinen Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten gemäß § 649 Satz 2 BGB mehrfach ändert, der sorgt dafür, dass dieser nicht überprüfbar und nicht mehr nachvollziehbar ist. Eine Klageabweisung zu 95% und eine Strafverfolgung wegen Prozessbetruges ist eigentlich die rechtlich zwingende Folge, wenn (wie vielfach aus den Prozessakten ersichtlich) erst nach dem Nachweis der Unwahrheit der klägerische Vortrag zu den (nicht) ersparten Kosten an die neue Beweislage angepasst wird.

Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges laufen gegen die Euroweb nebst Christoph Preuß in Düsseldorf und gegen die Webstyle GmbH mit GF Daniel Fratzscher in Berlin. Davon betroffen sind als Mitbeschuldigte auch die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) mindestens soweit diese Partner sind. Der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegt vor, dass diese sehr wohl voll bewusst unwahr vortrugen. In Leipzig wurde zudem schon Anklage wegen multiplen Betruges gegen den formellen Euroweb-Chef Christoph Preuß erhoben - ihm drohen schon jetzt bis zu 4 Jahre Haft. Das scheint ihn noch nicht zu interessieren. Ich bin mir aber sicher: Er wird bald aus einem schönen Traum aufwachen und sich in einer ganz besonders üblen Realität wieder finden. In einem 8,5 m² großen Einmann-Klo mit Schlafgelegenheit und hoffentlich mehrere Jahre fest verschlossenen Türen!

Das Volk, so geht es aus § 263 Absatz 5 StGB hervor, will sich vor solchen Typen sogar bis zu 10 Jahre lang durch deren festen und sicheren Einschluss im Knast beschützt sehen.

16.05.2014

Euroweb - Querulanten?
Philipp Berger "außerhalb der Rechtsanwaltsstellung"

Wikipedia:
"Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurden ursprünglich in der Rechtsprechung Menschen bezeichnet, die trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führen."
Mit dem Datum vom 9. Mai 2014 versehen reichte die Euroweb durch den Dr. Hans Weber ("Kanzlei AWPR", Dortmund) einige Tage nach der mündlichen Verhandlung beim OLG Düsseldorf nochmals einen (von der inzwischen wohl "fixen Idee", dass ich nicht prozessfähig sei, kündenden) "Schriftsatz" ein ohne dieses mit einem Antrag zu verbinden. Das Gericht hat den "Schriftsatz" quasi "zur Ansicht und sonstigem Amüsement" an mich weiter geleitet. Zwischen den Zeilen stand, dass es sich von dem "Gemähre" angewidert und belästigt fühle.

Was der Dr. Hans Weber oder die Mandantin Euroweb oder der Philipp Berger sich davon verspricht weiß ich nicht.

Als nächstes kommen dann wohl Voreingenommenheitsrügen, Gehörsrügen (alle ohne nachvollziehbare Begründung), Anträge auf Zulassung der Revision, Restitutionsanträge ... und womöglich irgendwann sogar noch ein Insolvenzantrag der Euroweb. Als "Erklärung der geistigen Insolvenz" kann man den "Schriebs" vom 9. Mai 2014 schon heute ansehen.

Was, bitte, sollen denn die Richter sonst darüber denken?

Noch ein Nachtrag:

Das Protokoll des OLG Düsseldorf über die Verhandlung am 6. Mai 2014 in der Sache I-20 U 66/13 weist, wie schon angekündigt, das "Erscheinen" des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger als "Vertreter der Partei [Euroweb Internet GmbH] außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" aus.

Nun, vielleicht wollte er ja "kommen". "Gespritzt" hatte er aber schon vorher - und zwar "Gift und Galle" - was hier nichts anderes als einen recht merkwürdigen Eindruck vom psychischen Zustand des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger erregt.

Insoweit kann man auch sagen, er sei wohl "ein wenig daneben".

Da besagter Philipp Berger wohl ziemlich oft "außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" agiert und (wie ich vermute) auch derjenige ist, welcher den bemitleidenswerten Dr. Weber zu dem nachgeschobenen und nach § 296a ZPO wirkungsfreien (ansonsten das Gericht in einer eher nicht beabsichtigten Weise beeindruckenden) Schriftsatz drängte, denke ich mir jetzt meinen Teil hinsichtlich dessen "Prozessfähigkeit" - und damit meine ich auch, dass er meiner Ansicht nach nicht dazu fähig ist, den Prozessstoff zu sortieren, zu versachlichen und die Rechte der Mandanten zu wahren.

Womöglich sollte Philipp Berger mal schauen ob er einen Job findet der seinen Fähigkeiten besser entspricht. Wie wäre es als Helfer in der Metallbranche? Oder als Autor einer Fortsetzungsserie der gar wundersamen Geschichten eines gewissen Hieronymus von Münchhausen? (Nicht nur) er hat aus meiner Sicht auch allen Grund sich hinsichtlich der Ermittlungen der Düsseldorfer und (wie ich gerade erfuhr auch der) Berliner Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßig betriebenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß (Euroweb), Daniel Fratzscher (Euroweb, Webstyle), seinen Partner Andreas Buchholz und sich selbst so einige Sorgen um seine Zulassung als Rechtsanwalt zu machen.

15.05.2014

Euroweb / Webstyle / Internet Online Media: Hinweis zur Verfahrensgestaltung (1)

Ich habe der Überschrift vorausschauend eine Nummer gegeben. Es wird wohl eine Serie.

Heute: "Vorgerichtliche Kommunikation"

Mit der "Referenzkundenmasche" übertölpelte "Partner" der Euroweb Internet GmbH nebst deren Konzerntöchtern Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH sollten bei der Kommunikation hinsichtlich einer Vertragsauflösung aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Schriftsätzen den Umstand mit aufführen, dass der Vertrag entgegen der Verfügung des LG Düsseldorf 34 O 173/11 - also unter Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot - durch einen sogenannten Kaltanruf angebahnt wurde.

Sollte danach tatsächlich eine Klage erfolgen oder weiter verfolgt werden, so dürfte die ganz gewiss ganz besondere Art und Weise, in welcher sich die Euroweb nebst deren Töchtern Konzerntöchter Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH "kulant" zeigt, schon durch eine kitzekleinen Hinweis an die richtige Adresse des richtigen Anwaltes dazu führen, dass die Euroweb wegen des Verstoßes gegen den Beschluß mit einer empfindlichen, mindestens 4-stelligen Geldstrafe (Christoph Preuß wird ja kaum für ein paar tausend Euro in Haft gehen wollen) belegt wird.

Das Verbot gilt auch für die "Webstyle" und die "Internet Media", denn das Verbot erstreckt sich selbstverständlich auch auf die konzernabhängigen Töchter - insbesondere solchen, mit denen (wie es hier der Fall ist) Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge bestehen und auch für die Fälle in denen die Vertriebsorganisation des Konzerns die Anrufe durch die Außendienste von deren Mobiltelefon aus durchführen lässt. Der nachfolgend geschlossene Vertrag und (im Falle, dass dieser mit der "Webstyle" oder der "Internet Media" geschlossen wurde) die Auszüge aus dem Handelsregister beweisen ausreichend, dass der "Cold Call" verbotswidrig war.

Wie man aus Düsseldorf so hört, lagen die bereits einmal erhöhten (nur noch nicht zur Gänze rechtskräftig verhängten) Geldstrafen bei den letzten Verstößen bei einem Betrag von 5000 Euro pro Kaltanruf und sind für jeden Einzelfall bis zu einem Betrag von 250.000 Euro steigerungsfähig. Insofern dürfte es sich wirtschaftlich als gewaltiger Bumerang und als "Gewinnabschöpfung zum Vorteil des Gemeinwohls" erweisen wenn die Euroweb oder deren Konzerntöchter wie bisher nach der strafbaren Handlung auf der Vertragserfüllung oder eben der Zahlung praktisch der gesamten Vertragssumme beharren sollten. Die passende Adresse für einen Hinweis steht in der verlinkten Verfügung.

Der Hinweis auf das Wissen um diesen Umstand ist also vor allem auch geeignet die, bisher für die Unternehmen der Euroweb Group die Gerichte belügende Kanzlei "Buchholz & Kollegen" durch den, von den Betroffenen angestrebten außergerichtlichen Forderungsverzicht quasi arbeitslos machen und die Gerichte zu entlasten. Zumindest im jeweiligen Einzelfall.

"Erpressung" oder auch nur "Nötigung" kann man das übrigens nicht nennen, denn rechtswidrig wäre gemäß dem Absatz 2 der Paragraphen der durchaus drängende Hinweis auf die drohenden Strafen nur dann, "wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck" - hier der Vermeidung, dass die Euroweb aus einer unrechten und gerichtlich explizit verbotenen Handlung zum Nachteil des Drohenden einen Gewinn erzielt - "als verwerflich anzusehen ist".

Daran fehlt es offensichtlich. Man muss also nicht besorgt sein, dass man deswegen auch nur verurteilt werden könnte. Egal was die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska "labern": Nicht nur mir ist nämlich bewusst, dass diese - so man denen nur genug Zeit lässt - auch eine Menge groben Unsinns vortragen.

10.05.2014

Urteil: Die Euroweb verliert auch 2014 - LG Ingolstadt (Az. 42 O 318/13)

Mit Urteil vom 25.04.2014 hat das LG Ingolstadt (Az. 42 O 318/13) eine Klage der Euroweb Internet GmbH gegen unsere Mandantschaft vollständig abgewiesen. Geltend gemacht wurde die Zahlung restlicher Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB in Höhe von über € 5.500,00. Bereits außergerichtlich hat unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von 5% der Vertragssumme an Euroweb bezahlt.

Das Gericht hat die Klage nun mit der Begründung abgewiesen, die von Euroweb vorgelegt Vertragskalkulation könne mangels schlüssiger und nachvollziehbarer Darlegung nicht auf ihre Plausibilität geprüft werden. Trotz eines gerichtlichen Hinweises zu diesem Umstand verzichtete Euroweb auf konkreteren Vortrag zur Kalkulation, weshalb es aus Sicht des Gerichts im Ergebnis an schlüssigem Sachvortrag für die nicht erbrachten Leistungen fehlte.



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Dr. Flügler  & Partner, Freiburg

Danke!

Ich würde gerne erfahren in welche der inzwischen bekannten Fallgruppen des (versuchten) Prozessbetruges das Vorgehen der Euroweb/Buchholz und Kollegen in diesem Verfahren fällt:


Fallgruppe A:

Wurde dem Gericht vorgelogen, dass sämtliche Leistungen von fest angestellten Mitarbeitern erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil sämtliche Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden und die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?

oder:

Fallgruppe B:

Wurde dem Gericht vorgelogen, dass nur knappe 2% der Leistungen von Freiberuflern, der Rest durch fest Angestellte der Euroweb erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?

oder:

Fallgruppe C:

Wurde dem Gericht vorgelogen, dass hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die von bei einem Tochterunternehmen der Euroweb fest angestellten und durch die Euroweb geliehenen Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?

ggf. und:

Fallgruppe "+1":

Wurde dem Gericht zusätzlich vorgelogen, dass es auch "Kaufkunden" gäbe, welche einen ungleich höheren Betrag als die "Referenzkunden" leisteten?
(dazu später mehr in diesem Blog)


Ich wünsche der Euroweb also Christoph Preuß und Daniel Fratzscher und den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger nebst der neuen Partnerin  Adrijana Blazevska im Falle einer Berufung mit jeder dieser Lügen - oder auch einer neu erdachten - viel Spaß(*)!

*) beim täglichen Hofgang.

"Nichtamtliche Dummheitsbestätigung" für die Partner der Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - oder: Warum ich mit Philipp Berger keinen "Smalltalk" halte

Dieses ist ein "offener Brief". Ein womöglich bemühtes Gericht sollte bei den Adressaten erst mal anfragen, welchen Dreck diese auf mich werfen und falls (wie so oft bei schwierigen Fragen) von denen keine Antwort kommt, einfach mal nach "Giesela Mertens" und "Philipp Berger" googeln.

Allerwerteste Dame und Herren
  • "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz,
  • "Rechtsanwalt" Philipp Berger,
  • "Rechtsanwältin" Adrijana Blazevska.
Jägerhofstraße 19-20
40479 Düsseldorf

Ich habe Ihnen wie folgt mitzuteilen:

Wie mir der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz bekannt machte wurde dort genau einmal ein Auszug aus den Datenbanken der Polizei hinsichtlich meiner Person abgefragt - und zwar im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (StA Chemnitz, 740 Js 7539/12) wegen Prozessbetruges gegen die Euroweb Internet GmbH oder deren Tochter Webstyle GmbH (ich will jetzt nicht nachsehen).

In diesem Datenbankauszug fanden sich dann zahlreiche Strafanzeigen von kriminellem Pack gegen mich, darunter der eine und der andere so genannte "Rechtsanwalt", die folgenlos blieben. Das Pack indes ist inzwischen zum allergrößten Teil rechtskräftig verurteilt, andere sind angeklagt. Nur gegen wenige wird noch ermittelt.

Meist wegen Betruges.

In die Ermittlungsakte 740 Js 7539/12 nahm sodann die Kanzlei "Berger Law LLP" Einblick. Heute, nachdem diese Kanzlei pleite ist und (damit die Gläubiger keine Chance haben) formell dem Bruder Veselin Grozdev eines bulgarischen Euroweb-Mitarbeiters gehört, agieren diese Anwälte als Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf. Sie wissen das ja alles selbst sehr gut - wenn auch vielleicht nicht jeder oder jede ganz so genau wie ich.

Nun, wie auch immer: Diese ausnehmend garstige und sogar kriminelle Person, welche die Akte in den Händen hatte, hatte auch nicht besseres zu tun als am 18.09.2012 unter dem Pseudonym "Gisela Mertens" just das zu veröffentlichen was aus der Akte, genauer dem Datenbankauszug, bekannt wurde. Also diese lange Liste idiotischer Strafanzeigen, verfasst von durchweg kriminellen und verlogenen Querulanten.

§ 203 StGB ist ja besonders bei gewissen "Ansprechpartnern für Strafrecht" völlig unbekannt - jedenfalls den saublöden.

Und natürlich wusste diese, zumindest in dem Moment geistig gewiss nicht fitte Person das alles so hinzustellen und formulieren, dass noch größere Deppen annehmen mussten, das alles hätte ich verbrochen. Bis dahin hat es also gerade noch gereicht.

§§ 186ff, 192 StGB sind ja nur was für "Weicheier" und "Schrankschwestern". Kriminelle "Rechtsanwälte" interessieren sich für sowas eher nicht - es sei denn derlei garstiges Pack hat gerade ein Problem mit mir und will mich durch die Stellung von Strafanzeigen schädigen, weil ich Ross (Straftat) und Reiter (Täter) nannte. Kann man verstehen: Da wird ja auch der harmloseste Betrüger sauer!

Später war man dann noch so doof mich auf einen weiteren, ganz klaren Beweis die Herkunft der Veröffentlichung zu bringen - in dem man eine Kopie des Datenbankauszugs an den WDR schickte. Die wurde war zwar teilweise geschwärzt, aber der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz wusste mir dennoch das Verfahren mitzuteilen. Von da an musste ich dann nur "wie ein Huhn den Brotkrumen" folgen um zu erfahren, dass erst ganz kurz vor dem 18.09.2012 die Akte an die "Berger Law LLP" geschickt wurde.

Soll ich verraten wer die anforderte?

Ich bescheinige den Mitgliedern der Kanzlei insofern "nichtamtlich" eine geradezu grandiose Dummheit. Ich bescheinige schon jetzt demjenigen "Grenzdebilität", der behaupten will oder wird, der Blog der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" sei nicht in krimineller und dreckiger Absicht von jener Kanzlei aus betrieben worden, die jetzt als "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf (und angeblich sogar auch in Köln und Frankfurt a.M.) agiert und die in dem Blog schamlos gelobte Euroweb nebst den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher vertritt.

Ich denke mal, der Blog der "Gerichtsreporterin" sollte jetzt ganz schnell gelöscht werden. Mögen sich die Anwälte der Kanzlei was ausdenken, denn es ist doch höchst offensichtlich, dass denen die Zugangsdaten schon vor einer ganzen Weile abhanden gekommen sind.

Oder wollen die, weil der Rahmen derer geistiger Möglichkeiten sehr früh ausgeschöpft ist, etwa von einem Schlosser beraten werden wie das geht? Das könnte aber eine sehr "laute" Beratung werden, meine Dame und meine Herren!

Wenn Sie dann infolge der eintretenden Heiserkeit endlich am gegenseitigen Anschreien gehindert sind wäre es doch recht nett wenn Sie es mal mit "gründlich Nachdenken" versuchen - oder (anders ausgedrückt) den Kopf (anders als bis hier ersichtlich) zu etwas anderem benutzen als die Frisur (sofern überhaupt vorhanden) möglichst weit oben zu präsentieren.

Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger lege ich nahe sehr genau zu bedenken, ob er die Bezeichnung als Krimineller im Zusammenhang mit seinem Tun nicht doch hinnehmen muss. Was ich tue und lasse ist aber vom oft mangelhaften Resultat seiner, ich nenne es mal höchst euphemistisch "Überlegungen" gewiss nicht abhängig.

Vielleicht von seinen zukünftigen Handlungen.  Ich meine: Falls die mir gefallen könnten.

Nachtrag:

Wenn ein ehemaliger Angestellter oder eine ehemalige Angestellte der Kanzlei etwas ganz genaues über die Sache wissen sollte, dann verzichte ich gerne - gegen das Wissen - auf den Strafantrag. Hinsichtlich strafbarer Handlungen gilt auch kein "Schweigegelübde" - weil die natürlich nicht zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes zählen. Das gilt auch dann, wenn der Herr Philipp Berger - der ja oft "nicht ganz bis zum Ende denkt" - etwas anderes labert.

(Fragen Sie den mal, was er am 17.04.2014 angestellt hat. Ich verrate schon mal so viel: Da hat er einen der ganz wenigen, sich noch für die Euroweb eigentlich schon viel zu weit aus dem Fenster hängenden Richter geärgert und mir ein starkes Argument geliefert. Seit dem 6. Mai 2014 wissen Sie ja, dass ich derlei nicht grundlos verbreite.)

07.05.2014

Euroweb Internet GmbH: Erste Analyse des Jahresberichts für das Jahr 2012


In der 2012er Bilanz der Euroweb heißt es:
"Nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 209 im Vorjahr erwirtschaftete die Gesellschaft im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von TEUR 307. Dafür waren im Wesentlichen die folgenden Einflussfaktoren ausschlaggebend:

Das Rohergebnis sank gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.458. Dem stand allerdings ein stärkerer Rückgang bei den betrieblichen Aufwendungen von TEUR 2.497 gegenüber, wobei der Rückgang insbesondere auf die an Vertriebspartner zu zahlenden Provisionen entfiel."
Das klingt jenseits vom erkennbaren Euphemismus nach "krankgespart". Immerhin haben die anno 2012 "ersparten" Aufwendungen hinsichtlich der "an Vertriebspartner zu zahlenden Provisionen" (also die gesunkenen Umsätze) erheblichen negativen Einfluss auf die Einnahmen in den Folgejahren. Wie hat die Euroweb doch immer argumentiert? In der ersten Phase nach Vertragsschluss hätte diese die "höchsten Kosten, welche sich erst im Vertragsverlauf amortisieren". Es entfallen gegenüber einer stabilen Entwicklung in den nächsten 3 Folgejahren also Einnahmen und damit Deckungsbeiträge von je rund 1,5 Millionen Euro. Das ist ganz schön viel und zeigt, wie ein beschädigter Ruf das Unternehmen wirtschaftlich stark belastet - besonders wenn (wie es bei der Euroweb der Fall ist) ein im Marktvergleich extrem hoher Anteil von dessen Kosten Vertriebskosten sind.

Das bedeutet aber im Zusammenhang mit der 2011er Bilanz auch, dass der 2012 durch hartes Sparen erwirtschaftete Minigewinn im Wesentlichen noch auf den Einnahmen aus Verträgen aus den besseren Vorjahren (2009, 2010) basiert. Die fallen 2013 und 2014 weg. Danach ist die Gewinnprognose - so der Vertrieb nicht ganz eingestellt und "die Kuh (gemeint: cash-cow) also nicht ganz ausgemolken wird" (worauf der vorliegende Bericht allerdings Hinweise enthält) besser mit "Verlustprognose" zu überschreiben.

Denn im Bericht steht noch das hier:
"Demgegenüber trat das Neukundengeschäft in unserer Gesellschaft im Vergleich zu anderen Gesellschaften der Euroweb-Gruppe etwas in den Hintergrund, wobei die Anzahl der Neukunden unverändert die Anzahl der Kunden übertraf, die ihre Verträge nicht verlängert haben."
Interessant ist, was da nicht steht:
  • Da steht keine Prozentzahl. Demnach ist die ANZAHL der Kunden allenfalls im Promillebereich gewachsen. Der Euroweb ist es in einer Phase allgemeinen Wirtschaftswachstums also nicht mehr gelungen, hinsichtlich der Kundenzahl in bezifferbarem Umfang zu wachsen. 
  • Da steht auch nichts zum WERT der Verträge. Da das Rohergebnis aber um rund 6,5% gesunken ist, ist zu vermuten, dass der Umsatz und damit der Wert der neuen Verträge durchschnittlich sehr viel stärker gesunken ist. Mithin dass eine Verschiebung hin zu billigeren Verträgen stattfand welche in den Folgejahren weniger Deckungsbeiträge einbringen.
Wäre die Euroweb eine Aktiengesellschaft mit an der Börse gehandelten Anteilen, dann wären deren Aktien jetzt um geschätzte 20 bis 40% gesunken und demnach "Junk".

Und noch das hier:
"Die Bilanz ist auch nach einem Anstieg der Bilanzsumme weiterhin durch kurzfristige Forderungen geprägt, die rund 75 % der Bilanzsumme ausmachen."

Sowas gehört eigentlich unter "Riskobericht" und der Satz "Nach kritischer Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationen sind keine bestandsgefährdenden Risiken oder Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage erkennbar" dürfte da nicht stehen, denn schon die Finanzierung langfristiger Engagements durch kurzfristige Schulden ist immer ein Risiko hinsichtlich der Finanzlage.
"Nach mehreren Investitionen in junge Unternehmen, deren Produkte für die Euroweb interessante Perspektiven beinhalten könnten, ergab sich insbesondere beim Finanzanlagevermögen ein Anstieg."

Die haben also kurzfristige Schulden gemacht um langfristige Investitionen in risikante Neugründungen bzw. Beteiligungen an bisher Verluste einfahrende Unternehmen (z.B. salesworker, die offensichtlich auch heftig Verluste machen - 2011: 135.000 €; 2012: 700.000 €) zu finanzieren. Ich habe mal gelernt, die Finanzierung solcher "Questions" mit kurzfristigen Krediten sei ein "NO-GO". Das gehört betriebswirtschaftlich eigentlich auch unter "extremes Risiko".

Die Bilanz wird noch zu korrigieren sein, denn 
"Unsere Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr an der salesworker.com GmbH, Köln, beteiligt, und 25,1% der Anteile übernommen. Zum 31. Dezember 2011 weist die salesworker.com GmbH ein Eigenkapital von TEUR 45 und für 2011 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 135 aus. Der Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft für 2012 lag zum Zeitpunkt der Erstellung unseres Jahresabschlusses noch nicht vor."

Da gehen wohl noch mal rund 175.000 Euro (25% der 2012er Verluste der salesworker.com GmbH) ab, welche den durch hartes Sparen erwirtschafteten Minigewinn von 300.000 € mehr als halbieren.

Vom Rest können die Anteilseigner dann mal "zum Frisör gehen" um sich die "verbrannten Bärte" richten zu lassen.


Ich meine, falls die sich noch zu ihren [Ex-]Kunden trauen.

Sonstige Hinweise zur auf Unternehmensregister.de veröffentlichten Bilanz:

Da wurde wohl was falsch abgetippt, bzw. die Tabelle "vermurkst", was aber die Euroweb nicht zu vertreten hat:

Statt wie von "unternehmensregister.de" veröffentlicht:

2. Personalaufwand 3.650.382,84 €
a) Gehälter 630.893,24 €
b) Soziale Abgaben 4.281.276,08 €

muss es richtig lauten:

2. Personalaufwand 4.281.276,08 €
a) Gehälter 3.650.382,84 €
b) Soziale Abgaben 630.893,24 €

Hinweise für Anwälte von Euroweb-Gegnern:

Im Jahr 2012 wurden die "Bestände an angearbeiteten Aufträgen" (wie in den Vorjahren unter "Vorräte" erfasst und nicht mehr gesondert ausgewiesen) weiter gesenkt - aber nicht ganz auf Null gebracht. Es gab also zum einen auch 2012 noch "Füllaufträge", zum anderen beweist das Absinken vor Ende 2012, ganz besonders in den Vorjahren, dass es einen Stapel nicht abgearbeiteter Aufträge gab welcher vom Unternehmen zudem als "nicht wünschenswert" angesehen wurde. Ergo das die Gerichte hinsichtlich des "anderweitigen Einsatzes der Arbeitskraft" gemäß § 649 Satz 2 BGB massiv und in Täuschungsabsicht belogen wurden.

Zudem hat sich die Euroweb Internet GmbH ja laut eigenem Bericht im Vergleich zu anderen Gesellschaften der Euroweb-Gruppe nicht mehr auf das Neukundengeschäft konzentriert - was man als böswilliges Unterlassen des anderweitigen Erwerbs darstellen kann. ("Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.").

Und außerdem konnte die Euroweb die Arbeitskräfte aus dem selbst behaupteten Pool fest angestellter Webdesigner doch bei den anderen Gesellschaften einsetzen ... oder gab es diesen Pool nie?

06.05.2014

Bericht vom Verfahren vor dem OLG Düsseldorf - Die Euroweb darf nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben

Es erschienen
  1. Dr. Weber als anwaltlicher Vertreter der Euroweb,
  2. Philipp Berger als sonstiger Vertreter der Euroweb - und das wird so im Protokoll stehen
  3. Andreas Buchholz als Zuschauer,
  4. Ich glaube, es war Adrijana Blaszevska als Zuschauerin,
einerseits, sowie
  1. mein Anwalt
  2. meine Wenigkeit
andererseits.

Wie auch immer, die Kanzlei Buchholz und Kollegen erschien "drei Köpfe hoch". Bringen wir im Zusmmenhang damit das voraussichtliche Ergebnis auf den Punkt: "Geteiltes Leid ist halbes Leid." Schön, dass so viele Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen so viel (Frei-)Zeit haben, da konnten diese nämlich nicht daran mitwirken, meine potentiellen Kunden abzuzocken. Und auch sonst scheint man bei Buchholz, Berger & Co. nicht viel zu tun zu haben. Und das bei der vielen Werbung! Wie auch immer: Mich, den "alten Weltverbesserer", hat es gefreut die dunkle Seite derart "gefesselt" zu sehen.

Zur Frage zu meiner Prozessfähigkeit:

Dr. Weber hatte, wohl einer Eingebung des Philipp Berger folgend, zuletzt an das OLG geschrieben, dass ich mich nach den Erfahrungen vorheriger Verhandlungen nach vor Gericht ja verstellen und die behauptete "Kampfparanoia" zu verbergen wüsste.

Diesbezüglich erklärte ihm einer der Beisitzenden, dass er damit das Vorliegen einer Paranoia höchstselbst ausgeschlossen hat, weil man eine solche Paranoia nicht, auch nicht temporär, verbergen könne. Alle Punkte in der Frage gehen an mich und ich frage mich ob und wie Philipp Berger damit umzugehen weiß, dass er in der Frage nach 2010 und 2013 nun die dritte "Watsche" vom dritten Gericht erhielt. Bis zum ersten Weltkrieg hätte man von ihm erwartet, dass er sich nunmehr selbst erschießt. Wie auch immer, das Gericht wird den Antrag, mich hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit zu begutachten, höflich, kühl und sachlich zurückweisen und (das vermisse ich manchmal sehr) leider keine Worte zu der Unverschämtheit dieses Antrages äußern. Knallharter Punkt für mich und geschädigtes Ansehen der Anwälte Berger und nun auch Dr. Weber vor der Wettbewerbskammer des OLG. Sowas klebt: "Ach nö! Nicht schon wieder! Das war doch der, welcher uns mit der Paranoia-Nummer belästigte..."

Ich halte es nunmehr für möglich, dass der Philipp Berger aus solchen oder ähnlichen Gründen immer wieder das Sachgebiet (in dem er sich als Ansprechpartner vorstellt) und damit die Kammer wechselt vor der er als Anwalt bestehen und Ansehen erwerben muss.

Zur Frage zur Wettbewerberstellung:

Tja. Die ist wohl dem Gesetz nach gegeben.

Dr. Weber hatte, wohl einer Eingebung des Philipp Berger folgend, vorgetragen, dass ich es gewesen sei, der den Gerichten wechselweise vortrug, ich sei Wettbewerber und mal nicht. Das Gericht hatte sich aber den Verlauf des Vortrages angesehen und klar gemacht, dass es hier meiner Vorstellung folgt, denn Philipp Berger "himself" hatte dazu, mit dem Rubrum der Klagen wechselnd, jedes mal anders vorgetragen. Auch die von der Euroweb aufgeworfene Frage, ob ich die Wettbewerbereigenschaft nur vorgetäuscht habe, ist damit zu meinen Gunsten entschieden. Ebenso wie die, wer sich denn widersprüchlich verhalten habe. Ansonsten war da noch der alte Vortrag des Philipp Berger in der Vorinstanz, ich wöllte das Unternehmen vernichten - der aber nicht erneut angesprochen wurde. Ganz schön "sportlich", diese Ansage. Der Punkt ging klar an mich.

Zur Frage nach dem Klagegrund und zu dem, mir vorgehaltenem Rechtsmissbrauch:

Hier wendete sich der Vorsitzende des Gerichts an Dr. Weber und erklärte, dass die gesetzliche Regel unumstritten so sei, dass man beim Wettbewerb "die Möbel grade rücken" dürfe - auch wenn man selbst nicht unmittelbar oder unbedingt was davon habe. Den "insbesondere-Grund" für die Annahme eines Rechtsmissbrauches aus § 8 Absatz 4 UWG hatte die Euroweb-Seite, mangels auch nur des Hauches einer Begründung (ich hatte die Euroweb selbst abgemahnt) nicht mal vorgetragen. Der Punkt ging an mich.

Frage: Darf die Euroweb Internet GmbH damit werben, diese hoste die Auftritte der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum?

Das Gericht wird die Frage, ob die Euroweb den Serverraum welcher durch ein Unternehmen, an dem diese lediglich beteiligt ist, in Bulgarien betrieben wird, als "Rechenzentrum" bezeichnen darf, wohl nicht beantworten, weil es sich bei dieser Einrichtung schon nicht um eine solche handelt welche vollständig im Eigentum der Euroweb steht. Das folge aus den Darlegungen der Euroweb selbst. Also, so das Gericht, sei eine solche Werbung anerkannt irreführend (und damit wettbewerbswidrig). Deshalb dürfe die Euroweb schon nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben, der Unterlassungsanspruch besteht also. Der Punkt ging voll an mich, was auch dann gilt, wenn ich doch zu gerne gehört hätte, dass der dortige Serverraum gar nicht als "Rechenzentrum" beworben werden darf. Sonst bewirbt demnächst jemand einen Schuhkarton voller Rasperrys so.

Zur Frage der Widerklage:

Da ich schon schriftlich erklärt hatte, dass ich gerne darauf verzichte, der Euroweb Schulungen und Seminare anzubieten (warum sollte ich denen mein Wissen verkaufen?) geht es hier nur um die Kosten für die Widerklage. Über die Sache wurde gar nicht gesprochen. Wie das ausgehen wird erklärt das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Aber ich denke mal, hier wird das Gericht mich positiv überraschen - immerhin konnte die Euroweb nichts dazu vortragen, dass diese mich in einer Vielzahl von Fällen berechtigt abmahnte ohne eine Unterlassungserklärung zu erhalten. Ich hingegen legte schon mit dem PKH-Antrag vor, was der Gesetzgeber sich dachte, als er in § 12 Absatz 1 UWG diesen Satz einfügte: "Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen." - das erfolgte nicht und in der Begründung des Gesetzentwurfes steht sehr deutlich, dass der ohne Abmahnung klagende riskiert, die Prozesskosten zu tragen:
"Durch das Erfordernis des Sollens wird klargestellt, dass keine echte Rechtspflicht zur Abmahnung besteht. Wird eine mögliche und zumutbare Abmahnung unterlassen, riskiert der Kläger jedoch, dass er die Kosten zu tragen hat, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (vgl. § 93 ZPO)."
Das ist vergleichbar klares "Juristendeutsch". Und ich habe den Anspruch anerkannt damit ich mich vor Gericht nicht darum streiten muss ob er besteht - das ist nämlich gar nicht sicher. Die Euroweb hatte ja erweislich hausgemachte Probleme hinsichtlich der (Un-)Sicherheit bei der Übertragung von Passwörtern durch deren Kunden - und ich bot also eine sachlich höchst notwendige Schulung über Sicherheit beim Webdesign an.

Rechtsmissbrauch?

Es ist die Euroweb, welche behauptet, dass Kaltanrufe "nicht in jedem Fall unzulässig" seien. Man kann die ganze Widerklage sogar als Rechtsmissbrauch ansehen - weshalb, bitte, will die Euroweb das ich unterlasse, was diese (viel schlimmer) als Tagesgeschäft betreibt? Aus meiner Sicht steht eine besonders garstige Schädigungsabsicht als Motiv der Widerklage ganz klar im Vordergrund, was eine Entscheidung gemäß § 226 BGB nahelegt: Unzulässige Rechtsausübung, Kosten zahlt die Euroweb.

Wie wirklich entschieden wird steht dann im Urteil.

Verkündung am 3. Juni 2014 im Raum 224. (Irgendwann nach 09:00 Uhr morgens - die Uhrzeit habe ich mir nicht gemerkt, weil ja eh keiner hingeht.)

Nachtrag:

Das Oberlandesgericht hat alles wie von mir vorhergesagt entschieden. Ich habe zu 100% gewonnen.

05.05.2014

Morgen, 6. Mai, OLG Düsselorf, Cecilienallee 3, Sitzungsaal A 224,

Das wird morgen eine Party, denn ich weiß und kann vorlegen, was Philipp Berger im Auftrag der Euroweb am 17.07.2012 geschrieben hat.

Danach wird das OLG Düsseldorf zu entscheiden haben, ob ich oder die Lügnerbande aus Euroweb und mindestens dem Philipp Berger ein Problem mit der Tatsachenwahrnehmung haben.

Eigentlich geht es aber um das höchst angebliche Rechenzentrum der Euroweb und wie "sicher" und "zuverlässig" das funktioniert. Nämlich so sicher und zuverlässig, dass ein Serverausfall rund eine Woche lang - nach Behaupten der Euroweb (sic!) - nicht bemerkt wurde.

Neben dem unqualifizierten Bestreiten meiner Angaben hinsichtlich des Strompreises in Bulgarien mit "Nichtwissen" hat die Euroweb Internet GmbH in dem Verfahren nicht viel gezeigt außer widersprüchlichen Vortrag, leeren Behauptungen und dann noch solchen, welche deren Behauptung der Existenz  eines "eigenen Rechenzentrums" sogar widerlegen. Statt also auch nur halbwegs sachlich oder gar vernünftig zu prozessieren hat sich die Euroweb zum einen aufs Lügen verlegt und zum anderen auf eine höchst widerliche Weise behauptet, ich wäre "prozessunfähig", sich dabei (wohl noch auf Betreiben des allerwertesten Herrn Berger) von dem Kölner Dr. Psycho. Frieder Nau ein Gutachten erstellen erstellen lassen, bei dem einen die Unwahrheit von dessen irrsinnigen Behauptungen geradezu anspringt.

Letzteres, obwohl (oder: weil) schon 2010 das LG Köln und zuletzt 2013 das LG Düsseldorf dem in dieser Frage geradezu notorisch lügenden, höchst uneinsichtigen und querulierenden Anwalt Philipp Berger und der Euroweb mit Engelsgeduld beigebracht haben, dass ich sehr wohl prozessfähig bin und mich auch vor Gericht angemessen auszudrücken weiß.

Hat er vergessen. Das nenne ich hier und heute noch mal "Jurisdemenz".

(In vergleichbaren Fällen allerdings, bei denen der Anlass weniger formal ist, benutze ich hin und wieder auch mal so starke Worte wie "verlogen" und sogar "Arschloch".)

Das Wort "verlogen" jedenfalls gefällt mir im Zusammenhang. Ich werde es mir für morgen besonders gut einprägen. "Lügner" musste sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von mir schon anhören - und zwar ohne dass das LG Düsseldorf daran auch nur den geringsten Anstoß nahm.

Warum auch? Das so genannte "Organ der Rechtspflege" Philipp (Karl) Berger aus Düsseldorf/Niederkrüchten hatte das Gericht zuvor selbst belogen.

Ich hoffe er kommt morgen höchst selbst und vertritt die Euroweb mit einem Untermandat der "AWPR Rechtsanwälte, Dortmund" - damit alle was zu lachen haben.

Kassel - Düsseldorf: Sorry, Bahn AG!



So lange das hier die besten Angebote sind, um die 189 km (Luftlinie) mit der Bahn von Kassel nach Düsseldorf zu überwinden, nehme ich für 11 Euro den Bus. Der bringt mich schneller ans Ziel als die 4-mal so teure "Verbindung" mit den Regionalzügen, braucht nur wenig oder gar nicht länger als der bis zu 10 mal so teure Mords-Umweg mit dem ICE (über Frankfurt oder Hannover!) Ich muss nicht umsteigen, habe dabei keine problematischen Anschlüsse und außerdem bekomme ich sogar kostenloses Internet via WLAN!

Den Fahrplan habt Ihr selbst versaut. Früher, ich glaube sogar zu Dampflokzeiten, war diese Verbindung dichter und/oder schneller.

Also, erst überlegen, dann rumheulen.


P.S. Ich hab gehört, Kassel habe jetzt einen Flughafen. Da kann ich künftig auch nach Düsseldorf fliegen! Jawoll! Innerdeutsch umsteigen in Palma de Mallorca.

Euroweb, Berger, Buchholz: erste Reaktion auf Strafanzeigen - Musterschreiben für Anschluss an Strafanzeige wegen Prozessbetrugs

Neu ist es nicht, dass die Euroweb Internet GmbH die seltenen, aber in jedem Einzelfall (auch) durch das Belügen der Gerichte zustande gekommenen Urteile über die angeschlossene Kanzlei des Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)und des Andreas Buchholz (Düsseldorf/Bochum) veröffentlicht.

Neu ist es auch für mich nicht, dass Personen, die ich nach solchen Handlungen als nichts anderes denn als assozial handelnde Kriminelle ansehen kann, versuchen, meinen Ruf zu schädigen und dazu weitere, nicht gänzlich unerhebliche Straftaten begehen.

Neu ist aber, dass die Urteile durch die auffällig häufig den Namen und Adresse wechselnde Kanzlei (nennt sich aktuell "Buchholz und Kollegen GbR)" neuerdings ohne Zahlen veröffentlicht werden. Da geht wohl jemand nach meinen Analysen der Vorträge vor Gerichten, dem Vergleich mit den Geschäftsberichten und den danach fälligen Strafanzeigen wegen Prozessbetruges "der Arsch auf Grundeis".
(bis hier her alle: StA Düsseldorf, 90 JS 149/13)

Dazu kommen natürlich die Berichte:
Bei der Beweislage hätte ich, wäre ich einer der Angezeigten (Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz) auch Angst um meinen Arsch.

Vorschlag für den Anschluss an diese Strafanzeige (nicht zutreffendes streichen), Weiteres ggf. ergänzen:

[Name, Adresse]
[Ort] am [Datum]


Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22

40002 Düsseldorf

(per Fax an 0211 6025-2929)


Betreff: Anschluss an Strafanzeige in der Sache StA Düsseldorf, Az 90 JS 149/13 wegen bandenmäßig begangenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schließe mich der Strafanzeige des Herrn Reinholz an und stelle Ihnen einen weiteren Fall mit identischem Tatmuster, begangen durch die bereits Beschuldigten, vor.

In dem Verfahren [Aktenzeichen] des [Gericht] (ggf: und der Berufung [Aktenzeichen] des [Obergericht]) hat die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH durch die Kanzlei der wissentlich teilnehmenden Anwälte Berger und Buchholz wie folgt vorsätzlich unwahr vorgetragen um das Gericht zu täuschen und hierdurch zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen:
  • Der Aufwand für die Erstellung der Webseite betrage [Betrag] Euro.
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige ausschließlich fest angestellte Webdesigner .
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige fast ausschließlich fest angestellte Webdesigne. Nur [Zahl] Prozent der Aufträge würden von Freiberuflern erledigt.
  • Es habe kein anderweitiger Erwerb durch anderweitige Beschäftigung des Webdesigners stattgefunden.
Der Anzeigeerstatter, Herr Reinholz, hat bereits umfangreich dazu ausgeführt,
  • dass dieser Vortrag im Widerspruch zu einer Zeugenaussage des Daniel Fratzscher steht,
  • mit den Bilanzen bzw. der Gewinnrechnung aus den Geschäftsberichten unvereinbar ist und
  • dass den Anwälten Berger und Buchholz bekannt war, dass der Vortrag unwahr ist, diese aber dennoch so vortrugen oder durch Angestellte so vortragen ließen und die Taten insgesamt damit wissentlich und willentlich mit begingen.
Die Tat wurde in der Berufung fortgesetzt.
Es blieb beim Versuch, weil das [Berufungs]Gericht den Antrag [weitgehend] ablehnte.
Es blieb beim Versuch, weil die Klage nach Beweisantritt, dass das nicht stimmen könne, zurück genommen wurde.
Die Tat wurde vollendet, weil das [Berufungs]Gericht der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH im Urteil den Betrag von [Euro] zusprach.
Die Tat wurde vollendet, weil ich auf Druck des [Berufungs]Gerichts, welches dem Vortrag der Beschuldigten glaubte und weil ich nicht glaubte diesen Vortrag widerlegen zu können, einen für mich nachteiligen Vergleich abschloss, was ich ohne diese Täuschungen keinesfalls getan hätte.


[Unterschrift]
[Name]
[Ort, Datum]
Kopie (bevorzugt als PDF) bitte an mich: joerg.reinholz@gmail.com oder als Fax: 0561 3172276

04.05.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb IV

Im Jahr 2011 verbreitete die Euroweb Internet GmbH (folgend "Euroweb"), diese habe "mehr als 120 Mediengestalter". Die selbe Zahl findet sich auch in diversen Pressemeldungen für die Vorjahre.

Dividiert man die von Daniel Fratzscher genannte Zahl von 5300 Aufträgen allein im Jahr 2009 durch diese Zahl, so erhält die Zahl von rund 44 Neuaufträgen, die pro Webdesigner und Jahr bearbeitet wurden.

Das Jahr hat 52,5 Wochen. Zieht man hierfür 4 Wochen Urlaub und 2,5 Wochen für den durchschnittlichen Krankenstand ab, so kommt man auf 46 Wochen oder 230 Tage, von denen man für das Jahr 2011 10 Feiertage abziehen muss.

Es bleiben pro Webdesigner 220 Tage für die Erledigung vom 44 Neuaufträgen. Das wären genau als 5 Tage pro Auftrag. Tatsächlich ist die Zahl aber noch geringer, denn die "Webdesigner" müssen ja auch die bis zu 3 Updates pro Kunde und Jahr machen. Das sind, so man den Behauptungen der Euroweb glaubt "über 20000 Kunden" im Jahr 2011 gewesen. Also bis zu 60.000 Updates. Demnach musste jeder Webdesigner auch bis zu 500 Updates innerhalb der 220 Arbeitstage erledigen, die auch zeitnah erledigt werden mussten, denn die Euroweb versprach "Akutalität der Webseiten" was nicht der Fall ist, wenn Sonderangebote oder Sonderaktionen erst nach 3-monatiger Wartezeit auf den Webseiten der Kunden erscheinen.

Aus den vorgenannten Zahlen kann man schätzen, dass pro Webdesiger und Websiteerstellung nur 2 bis 2,5 Tage zur Verfügung standen.

Das kann jedoch mit den Beträgen für die Erstellung der Webseiten, die vor den Gerichten in Ansatz gebracht wurden, nicht in Übereinstimmung gebracht werden. Statt dessen sind die 2,5 Tage pro Website a 8h a 15 Euro/Stunde (=300 Euro) mit der bereits aus dem maximal zur Verfügung stehenden 500 Euro / Website in Übereinstimmung, denn hierbei sind die Updates, die ja fast die Hälfte der Arbeit ausmachen (und für die vor dem BGH auch mit 13,48 €/Monat  also 161,76 Euro per anno behauptet wurden) sehr wohl in Übereinstimmung
  1. mit der Gewinn- und Verlustrechnung der Euroweb
  2. mit der Tatsache, dass auch für weitere Tätigkeiten unweigerlich Lohnkosten anfallen
  3. mit den Zahlen, welche Designer der Euroweb im Arbeitgeberportal Kununu.de veröffentlichten Zahl von 2 Webseiten pro Woche.
In der Sache 6 O 40/10 des LG Mühlhausen, Schriftsatz vom 6.11.2013, dort Seite 3 hatte die Euroweb Internet GmbH neben dem wissentlich unwahren Vortrag, es seien ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt worden und dem weiteren vorsätzlich unwahren Vortrag, diese hätten nicht mit anderen Aufträgen beschäftigt werden können, auch wie folgt unwahr vorgemacht:
"Ergänzend, ohne dass die Klägerin hierzu verpflichtet ist, wird ausgeführt, dass eine Vollauslastung der Klägerin gerade nicht vorgelegen hat. Die Klägerin war weder im Jahr 2011, noch in den Jahren 2012 und 2013 voll ausgelastet. Diese Tatsache wird eindrucksvoll dadurch untermauert, dass zu keinem Zeitpunkt
Überstunden angeordnet wurden und/oder Aufträge abgelehnt worden sind."
Hierfür wurde der Zeugenbeweis durch Daniel Fratzscher angeboten. Tatsächlich wurden in nicht geringem Maße Überstunden bezahlt. Zu dem wurden von den Webdesignern Websiten auf Prämienbasis (200 Euro/Website) erstellt, wie Webdesigner der Euroweb auf Kununu.de berichten.

Ferner lautet es schon im Geschäftsbericht für das Jahr 2009:
"Neben den üblichen persönlichen Ansprachen und Werbe- & Anzeigenkampagnen für neue Mitarbeiter werden die vorhandenen Auszubildenden im letzten Ausbildungsjahr über eine spezielle Zusatzausbildung in die Lage versetzt, deutlich früher als üblich produktiv eingesetzt zu werden."

Auch die Tatsache, dass in allen mir vorliegenden Jahresberichten bis 2012
  1. "angearbeitete" also unfertige Aufträge mit mehreren hunderttausend Euro bilanziert wurden und
  2. jeweils von einer Steigerung der Beschäftigten berichtet wurde
spricht dafür, dass tatsächlich Aufträge in nicht geringem Maße liegen geblieben sind.

Im Geschäftsbericht für 2011 findet sich folgender Satz: "Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für ausstehende Eingangsrechnungen, für Urlaubsansprüche von Mitarbeitern und für die Abschlussprüfung."

Demnach wurde Mitarbeitern 2011 auch der vertraglich zustehende Urlaub im nennenswerten Umfang nicht gewährt, was für eine Überlastung des Unternehmens und also Vollauslastung spricht und ausschließt, dass im Falle frühzeitig gekündigter Verträge keine Füllaufträge bearbeitet wurden. Das vor Gericht gelogen wurde um einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen steht damit auch fest.

Verschiedentlich wurde in aktuellen Prozessen behauptet, die Erstellung der Webseiten sei nicht durch fest angestellte der Euroweb Internet GmbH selbst, sondern durch die Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 102938 ) als konzerneigenem Subunternehmen erfolgt. Wenn aber die andere Zahl von 120 Webdesignern stimmen soll, so wäre unerklärlich wieso die Web2Walk GmbH seit deren Gründung wie folgt angibt:
  1. (2009) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 39 Angestellte.
  2. Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 43 Mitarbeiter.
  3. Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
  4. Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
Es steht fest, dass auch dieser Vortrag wissentlich unwahr und auf eine Täuschung des Gerichts und nachfolgenden unrechten Ermögenserwerb durch das Urteil gerichtet ist. Geschäftsführer der Web2Walk GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht von der Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH) getäuscht worden sein.

Auf Anwalt.de wird wie folgt berichtet:
In einem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (1 O 375/12), das inzwischen in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden durch einen für den betroffenen Referenzkunden günstigen Vergleich beendet wurde (LG Dresden, Az. 10 U 164/13) hatte die Kanzlei Berger nicht weniger als drei Tatsachenversionen vorgetragen, wie die Designer der Euroweb-Gruppe beschäftigt werden. Logischerweise mussten mindestens zwei dieser Versionen falsch sein.
  1. Version: Zunächst hieß es, die Mitarbeiter wären ganz normal bei Webstyle fest angestellt. Diese Behauptung war aber nicht haltbar, weil in der von der Kanzlei vorgelegten Bilanz überhaupt kein Mitarbeiter ausgewiesen war.
  2. Version: Dann war von einem konzernweiten „Beschäftigungspool" die Rede, also dem flexiblen Einsatz der Mitarbeiter. [...]
  3. Version 3: Die Mitarbeiter wären von der Euroweb Design GmbH durch eine feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen worden.
Da die Euroweb jedoch über keine "feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung" von Webdesignern verfügt stellt sich auch das als vorsätzlich unwahrer Vortrag, der auf eine Täuschung des Gerichts und auf eine unrechte Vermögensaneignung gerichtet ist (also einen Betrugsversuch), heraus.

Auch die Maxworker Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Düsseldorf
HRB 56195) kommt nicht als Verleiher in Betracht, denn zum ersten ist diese nach eigenem Bekunden auf maxworker.de im Bereich des Vertriebs tätig und weiter hat diese laut den eigenen Geschäftsberichten gar nicht genügend Mitarbeiter:
  • Im Geschäftsjahr 2009 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt vier Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt zehn Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt fünf Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt drei Mitarbeiter.
Geschäftsführer der  Maxworker Verwaltungs-GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht getäuscht worden sein.

Dadurch steht fest, dass die Euroweb sich keine Webdesigner und schon gar keine fest angestellten Webdesigner von der "feste(n), konzernweite(n) Arbeitnehmerüberlassung ausleihen konnte und vorsätzlich unwahr vortrug um durch das Urteil des Gerichts einen unrechten Vermögensübergang zu erlangen. Demnach steht der (versuchte) Prozessbetrug in diesem und in jedem anderen Fall mit gleichem Vortrag vor den Gerichten zwingend fest. Zu dieser Fallgruppe gehört auch die Sache des LG Düsseldorf Az. 6 O 348/11.

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb III

Im Verfahren 37 C 4844/11 des AG Düsseldorf trug die Euroweb Internet GmbH durch die Kanzlei der Anwälte Berger und Buchholz hinsichtlich § 649 Satz 2 BGB wie folgt zu den Kosten

und wie folgt zu den ersparten Aufwendungen vor:


Auch im Verfahren 3 S 135/11 des LG Freiburg (Vorinstanz: AG Lörrach, Az. 5 C 1865/10) gab die Euroweb Internet GmbH dem nach an, diese habe die Kosten für die Erstellung der Webseiten erspart.

Mindestens in späteren und parallelen Verfahren hat die Euroweb Internet GmbH jedoch durch die Kanzlei der mit beschuldigten Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz hinsichtlich der ersparten Kosten bei infolge der sofortigen Kündigung nicht erstellten Webseiten jedoch vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe hinsichtlich der Erstellung der Webseite nichts erspart.

Das ergibt sich so z.B. aus dem Verfahrenzug I-5 U 34/11 des OLG Düsseldorf / 15 O 182/10 des LG Düsselorf, in welchem die Euroweb im Gegensatz zu obigen Vorträge behauptete und wohl wie später auch Beweis anbot, diese habe hinsichtlich der Erstellung der Webseiten nichts erspart.  Zudem hatte die Euroweb auch in diesem Verfahrenszug vorsätzlich unwahr behauptet, diese arbeite "ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern".

Ebenso wurde im Verfahren 22 S 161/10 des LG Düsseldorf vorsätzlich unwahr behauptet, ein anderweitiger Erwerb habe hinsichtlich der Gestaltung der Webseite nicht stattgefunden.

Auch das Anerkenntnisurteil des LG Dresden, Az. 5 O 1830/11 wurde unter der Behauptung und dem Beweisangebot erwirkt, dass hinsichtlich der Erstellung der Webseite nichts erspart wurde und dass dieses durch Zeuge (wohl: Daniel Fratzscher) beweisbar sei.

Ebenso wurde im Verfahren des LG Düsseldorf, Az. 11 O 293/11 vorsätzlich unwahr behauptet und mit Beweisangebot beschwert, die Euroweb habe hinsichtlich der Erstellung der Webseiten nichts erspart, weil die Webdesigner keinen anderen Erwerb gehabt hätten und weil ausschließlich fest angestellte Webdesigner beschäftigt würden.


Auch in der Sache des LG Düsseldorf, Az. 11 O 293/11 wurde der gleiche unwahre Vortrag gehalten.


Hinsichtlich der äußeren Umstände kann der Vortrag in zahlreichen anderen Verfahren, wonach für die Webdesigner kein anderweitiger Erwerb und keine andere Beschäftigung der Webdesigner gemäß § 649 Satz 2 BGB stattgefunden habe nur vorsätzlich unwahr sein,  denn nach wie vor hatte die Euroweb Internet GmbH "angearbeitete Aufträge" in Höhe von mehreren hunderttausend Euro in den Bilanzen. Hinsichtlich der enormen Anzahl von mehreren tausend Verfahren allein vor Düsseldorfer Gerichte, in denen überwiegend über die Folgen der Kündigung gemäß § 649 BGB entschieden wurde wäre die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Fertigstellung der Webseiten von schon mehr als 3 Monaten auf ein für die Kunden unerträgliches Maß gestiegen. Demnach konnte gerade nicht vorgetragen werden, es habe keine "Füllaufträge" gegeben. Die Euroweb kann auch nicht vortragen, dass für die jeweiligen Aufträge "Spezialisten" hätten tätig werden müssen, denn jeder dieser Aufträge war nichts anderes als einer aus dem Massengeschäft der Euroweb, welches dieses durch den Abschluss eng normierter, strikt formularischer Verträge betreibt, die auch den Verkäufern keinerlei Spielraum für die Annahme von individuelleren Aufträge lassen. Es handelt sich stets um reine Serienarbeit, die jeweils von jedem der Webdesigner geleistet werden konnte und kann.

Auch dieses stützt meinen Vortrag, wonach nicht nur die formellen und faktischen Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wegen Prozessbetruges zu belangen sind sondern mindestens auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz.

(wird fortgesetzt)

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb II

Im Beschluss des LG Münster, Az. 06 S 27/11 vom 06.07.2011, Vorinstanz 14 C 78/10 des AG Borken, Urteil vom 21.02.2011  findet sich wie folgt:
  • Vertragsschluss am 11. November 2008
  • Fertigstellung der Webseite Mitte Februar 2009 (Schreiben der Euroweb vom 24.02.2009, Blatt 126 der Akte)
Das die in diesem Verfahren streitgegenständliche Webseite erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erstellt wurde stützt meine Behauptung, dass die Euroweb in einer enormen Anzahl von Prozessen unwahr behauptet hat, die Webdesigner hätten nicht anderweitig beschäftigt werden können, was sich ja schon aus deren Bilanzen ergibt, in welcher jeweils mehrere hunderttausend Euro an "angearbeiteten Aufträgen" angeführt sind.

Demnach haben neben der Euroweb Internet GmbH (deren formelle und faktische Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu belangen sind) auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz, deren weitere Partner und Angestellte in zahlreichen späteren Prozessen wissentlich und mutwillig zur anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft der Webdesigner (zu § 649 Satz 2 BGB) falsch vorgetragen um die Gerichte zu täuschen um hierdurch für die Euroweb Internet GmbH zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Strafbar gemäß § 263 Absatz 5 StGB als banden- und gewerbsmäßig begangener Prozessbetrug.

Veröffentlicht hat den Beschluss, der jetzt der Gegenseite und der Staatsanwaltschaft als Beweis dient, die Kanzlei "Berger und Kollegen" Düsseldorf, deren Partner nach der faktischen Insolvenz der "Berger Law LLP" aktuell als "Buchholz und Kollegen GbR" weiter tätig sind.

Da kann man mal sehen, was für Auswirkungen die "Ligitation PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz haben kann...

02.05.2014

Abzockwarnung: Net365 GmbH (Daniel Fratzscher) - schon bei Gründung die "größten"!

Die Euroweb befindet sich wohl zunehmend in Auflösung. Von den Kundenseiten sind schon die Buttons verschwunden mit welchen diese stolz blamiert wurden. Auf den wohl desaströsen Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2012 wartet die Öffentlichkeit schon sehr lange - da gibt es wohl ernste Probleme mit den Prüfern, die mit unterschreiben müssen. Die Euroweb- und Webstyle-Bosse Christoph Preuß und Daniel Fratzscher suchen nunmehr offensichtlich nach neuen Tätigkeitsfeldern um das Geld, was die Euroweb früher mal (also bis die "Blogosphäre" - darunter ich - sich mit deren Abzocke und Lügen beschäftigte) "verdiente", zu investieren und zu mehren. Nur mehren sich die Anzeichen, dass sich außer dem jeweiligen Produkt insbesondere am dreist rechtswidrigen Vorgehen nichts ändert...

In den heutigen Kommentaren fand ich einen Hinweis auf einen "hübschen" neuen Eintrag im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 72386
Bekannt gemacht am: 16.04.2014 20:06 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

16.04.2014

HRB 72386:Net365 GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2014. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"Typischer Superlativismus der dreist-verlogenen Art"


Die Bude wurde vor gerade zwei Wochen gegründet - und hat gleich "das größte freie WLAN-Netz" - natürlich nur mit der verlogenen großen Fresse:


Also ich bin diesem Netz noch nie begegnet. Und ich bin sehr viel unterwegs - auch im WLAN. Die Werbung ist unwahr, täuschend und genau so unlauter wie wahrscheinlich alles, was Daniel Fratzscher und Christoph Preuß jemals auf die Beine gestellt haben.



Was wohl der Euroweb-Psychiater Dr. Frieder Nau aus Köln zu derart vielen und derart unberechtigten Superlativen sagen würde?

Wie einst die Euroweb?


Offenbar wird auch die Net365 GmbH von der Kanzlei Buchholz und Kollegen (früher Berger Law LLP) vertreten. Die Kündigung, so steht es in den AGB geschrieben, sei nur "nur aus wichtigem Grund" und "schriftlich per eingeschriebenen Brief" möglich. Vertragsänderungen und Vertragsabschluss dagegen per Telefax ... was sagt denn der Dr. Nau aus Köln dazu? "Will ich haben!" wohl eher nicht. Und auch der Gesetzgeber sieht derlei als etwas wie geistiges Furunkel an. Verträge, die man mit Telefax schließen oder ändern kann, die kann man auch per Telefax kündigen - das jedenfalls sagt der Gesetzgeber zu diesen, wohl mal wieder von den Euroweb-Rechtsanwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz "versaubeutelten" AGB:



"Doof bleibt doof, da hilft kein Doktor und keine Pille" sagt der Kindermund zu so einer "Juristenkacke".

Die Kündigung kann so eingehen, wie die Vertragsänderung und dass auch dieser Typ Vertrag ohne den "wichtigen Grund" und darüber hinaus auch per Telefax gekündigt werden kann werden im Ernstfall die Gerichte bis hin zum BGH der Net365 GmbH des Daniel Fratzscher ebenso teuer erklären wie allein der BGH zuvor fast dutzendfach der Euroweb Internet und der Webstyle GmbH des selben Daniel Fratzscher - dem man in dieser Hinsicht also auch eine geradezu pathologische Realitätsverweigerung bescheinigen kann.

Noch mehr "Euroweb":


Registriert von Georgi Groszdev, Viscomp OOD (bulgarische "GmbH"), an der die Euroweb nach eigener Behauptung zu 100% beteiligt ist.

Vertrieben wird das dann wohl auch mit der selben Referenzkundenmasche wie zuvor Alarmanlagen, dann Webseiten und SEO. Es ist mal wieder ein klassisches Nachahmer-Produkt und eines, bei dem man Kunden abzocken kann, weil die gar nicht wissen, wie billig die teuer verkaufte Leistung wirklich ist.

Das ist - mal wieder - "alles nur geklaut":


Eigene Ideen hat der Unternehmer Vertriebsleiter Daniel Fratzscher nämlich eher nicht. Eine solche Firma mit (abgesehen vom Lügen und Drücken) fast dem gleichen Geschäftszweck und einen solchen Name "net365" gibt es nämlich schon: 2009 in Bradford, Yorkshire - also im Norden Englands gegründet. Und das gewiss nicht von so garstigen Eminenzen, die, wie bei Daniel Fratzscher und Christoph Preuß immer wieder sichtbar wird, nur die Abzocke im Sinn haben.

Was wird denn teuer verkauft?

Die Kunden stellen einen eigenen, bestehenden Internetzugang. Neu installiert wird nur ein billiger WLAN-Router der den Datenverkehr des WLAN bestenfalls über ein VPN (oder einfacher) zu einem anderen Server umleitet - die Kosten für diesen Datenverkehr trägt schon mal der Kunde der für den eigentlichen Internetzugang bezahlt. Der Server, vermutlich auch als Proxy arbeitend, wird dann vermutlich in Bulgarien stehen. Im Übrigen dürfte es sich dann um eine Leistung der Neterra OOD (gegen die nichts vorliegt) handeln.

Bildschirmfoto: Alternatives Angebot.


Die realistischen Kosten vergleichbarer Angebote liegen deutlich unter 50 Euro im Monat! Ich denke, wie auch bei der Euroweb und der Webstyle, wird dieselbe Leistung unter allerhand Verklausulierungen richtig überteuert ab 200 Euro durch aggressive und zum Lügen angehaltene Außendienste verkauft. So jedenfalls funktioniert die Abzocke bei den Firmen des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß seit Jahren.

Noch eines: Da muss auch eine Anstaltskanzlei mit finanziert (oder beruhigt) werden, welche für das Belügen der Gerichte zuständig war und den Euroweb-Eigentümer Daniel Fratzscher im Falle des "Verhungerns" womöglich Ärger machen könnte - deshalb wohl findet sich in den AGB das hier:


Wozu das nötig sein soll erschließt sich nicht.  Denn es müsste ja die "Net365 GmbH" zuvor den wahren Inhaber des Anschlusses, von dem die Rechtsverletzung ausging, dem Rechteinhaber bekannt machen. Oder Daniel Fratzscher hat mal wieder keine Ahnung von dem Produkt, das er durch Drücker verkaufen lässt:



Außerdem schließe ich daraus: Der Lügner im Auftrag und von Gnaden der Euroweb namens Philipp Berger (Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) wird dann womöglich bald "Ansprechpartner für Urheberrechtsverletzungen" sein. Der war ja, besonders im Verhältnis dazu dass er die Anwaltskarte noch gar nicht so lange hat, schon für allerhand "Ansprechpartner".  Jedenfalls mit der "großen Schnauze". Auch nach der Uhrzeit kann man ihn fragen - ob man da die richtige Antwort bekommt weiß aber nur der "Ansprechpartner für Astrologie".