Seiten

22.05.2014

Die Euroweb "optimiert" den Prozessbetrug - und verliert in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf und vor dem LG Frankfurt

In jüngeren Verfahren trägt die Euroweb Internet GmbH nicht mehr vor, dass diese die Kosten der vertraglich zugesicherten Updates der Websiten erspart habe - sondern dass auch hierbei nichts erspart würde, weil diese doch von fest angestellten Mitarbeitern oder (je nach Verfahren) alternativ von fest angestellten Mitarbeitern einer "konzerneigenen Arbeitnehmerüberlassung" durchgeführt würden.

Diese Lüge taucht in aktuell in den Akten mehrerer Verfahren auf. Offenbar wollten die Euroweb und deren Anwälte den bisher schon unzweifelhaft in einer Vielzahl von Fällen begangenen Prozessbetrug "optimieren" und rund 750 Euro mehr herausholen als mit den bisherigen Lügen. Doch diese "Optimierung" des Prozessbetruges scheiterte kläglich in mehreren Verfahren:

Die Landgerichte in Düsseldorf (16.08.2013: Az. 6 O 348/11) und Frankfurt am Main (24.03.2014: Az. 2-19 O 145/13) haben dann bei dieser Lüge der von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" vertretenen Euroweb Internet GmbH den Schmarren einfach nicht mehr geglaubt und sich darauf zurück gezogen, dass diese Behauptung eine Zukunftsprognose bei noch laufenden Verträgen darstelle, welche die Euroweb nicht für mehrere Jahre im Voraus treffen könne.

Vor dem OLG Düsseldorf (Az: I-5 U 164/12) nahm die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska zwischenzeitlich die Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil (Az. 6 O 348/11) für die Euroweb Internet GmbH zurück. Das OLG wies zuvor darauf hin, dass auch weiterer Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten unglaubhaft und unschlüssig sei.

Da sieht jetzt so aus, als hätte die Euroweb politische Unterstützung verloren und wäre mindestens im Bezirk des OLG Düsseldorf zum "Abschuss" frei gegeben und dürfe dort "keine besonderen Rücksichten" mehr erwarten. Ein Eindruck, den manche der bisherigen Urteile mancher Kammern durchaus manchmal machten - z.B. die Aussage aus manchen Urteilen, wonach es der Euroweb gestattet sei, den eigenen Vortrag zu § 649 Satz 2 BGB im Verlauf des Verfahrens auch mehrfach zu ändern ohne dass deren Vorbringen dadurch unglaubwürdig und die "Abrechnung" nicht mehr nachvollziehbar würde.

Andere Gerichte sahen genau das schon früher ganz anders und liegen damit richtig: Wer seinen Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten gemäß § 649 Satz 2 BGB mehrfach ändert, der sorgt dafür, dass dieser nicht überprüfbar und nicht mehr nachvollziehbar ist. Eine Klageabweisung zu 95% und eine Strafverfolgung wegen Prozessbetruges ist eigentlich die rechtlich zwingende Folge, wenn (wie vielfach aus den Prozessakten ersichtlich) erst nach dem Nachweis der Unwahrheit der klägerische Vortrag zu den (nicht) ersparten Kosten an die neue Beweislage angepasst wird.

Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges laufen gegen die Euroweb nebst Christoph Preuß in Düsseldorf und gegen die Webstyle GmbH mit GF Daniel Fratzscher in Berlin. Davon betroffen sind als Mitbeschuldigte auch die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) mindestens soweit diese Partner sind. Der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegt vor, dass diese sehr wohl voll bewusst unwahr vortrugen. In Leipzig wurde zudem schon Anklage wegen multiplen Betruges gegen den formellen Euroweb-Chef Christoph Preuß erhoben - ihm drohen schon jetzt bis zu 4 Jahre Haft. Das scheint ihn noch nicht zu interessieren. Ich bin mir aber sicher: Er wird bald aus einem schönen Traum aufwachen und sich in einer ganz besonders üblen Realität wieder finden. In einem 8,5 m² großen Einmann-Klo mit Schlafgelegenheit und hoffentlich mehrere Jahre fest verschlossenen Türen!

Das Volk, so geht es aus § 263 Absatz 5 StGB hervor, will sich vor solchen Typen sogar bis zu 10 Jahre lang durch deren festen und sicheren Einschluss im Knast beschützt sehen.

14 Kommentare:

Sabine Meuter hat gesagt…

Das Volk, ..., will sich vor solchen Typen sogar bis zu 10 Jahre lang durch deren festen und sicheren Einschluss im Knast beschützt sehen.

Ist klar...das "Volk" hat dich zu seinem Sprecher auserkoren, du größenWAHNsinniger Schreihals !

Wird höchste Zeit, dass uns jemand vor DIR beschützt !

Anonym hat gesagt…

Sabine Meuter
wieso so bissig? Auch wenn ich manchmal sagen muss, dass es zu verbissen hier zugeht, es ist allerdings auch mal notwendig das solche Machenschaften zu einem Ende kommen, gerade wenn einige politische Motive involviert sind.

. hat gesagt…

Tja, Frau "Sabine Meuters", dass dass Volk es so will geht aus § 263 Absatz 5 StGB hervor. Und zwar so eindeutig, dass sich auch Richter daran zu halten haben.

Vor mir beschützt werden wollte auch der Kriminelle Gravenreuth. Ich frage mich gerade, wer hier den Name "Sabine Meuters" benutzt. Etwa die selbe Person, die als "Gisela Mertens" bloggte und aus Angst vor Entdeckung den Rechner mit dem gespeicherten Passwort platt machte?

Oder hat die Staatsanwaltschaft den Rechner im August 2013 beschlagnahmt?

Anonym hat gesagt…

Das Leerzeichen vor dem Ausrufezeichen erinnert an die Schreibweise eines RA auf Krefeld.

. hat gesagt…

"Schreibweise eines RA auf Krefeld"

Falls es tatsächlich so ist, dann hätte ich den Herrn A. N. seinerzeit - immerhin vor mehr als 5 Jahren - aber sehr schwer getroffen.

Anonym hat gesagt…

"Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft
...
"Einem Blogger gefällt dies." "
Quelle:
http://joerg-reinholz.blogspot.nl/2013/05/eurowebwebstyle-vorsicht-bei.html

. hat gesagt…

Ja! Genau der Anwalt, dessen Name ich mit Rücksicht aus seine angegriffene Psyche nur höchst ungern nenne.

Anonym hat gesagt…

"Ja! Genau der Anwalt, dessen Name ich mit Rücksicht aus seine angegriffene Psyche nur höchst ungern nenne."

Pssst... Er, dessen Name nicht genannt werden darf gibt es schon längst ;-)

RA Neuber hat gesagt…

Ja! Genau der Anwalt, dessen Name ich mit Rücksicht aus seine angegriffene Psyche nur höchst ungern nenne.

Das ist gut so. Erspart Ihnen eine Abmahnung, Herr Reinholz !

. hat gesagt…

:-)

Problembärdompteur I. hat gesagt…

also, ich halte ja einen Menschen, der nicht merkt, wann er besser die Klappe hält, für reichlich dämlich. Wenn aber einer "hier" schreit, wenn sich andere über über ihn unterhalten und seinen Namen nicht nennen wollen, ist "reichlich dämlich" noch der untere Strich auf der nach oben offenen Skala der Blödheit.

Anonym hat gesagt…

Wann endlich wird in Deutschland mit diesem Anwaltspack aufgeräumt?
Es gibt auch eine Menge anständiger, ich möchte nicht pauschal alle verunglimpfen. Aber warum schmeißen die Anwaltskammern nicht die Typen, mit denen Jörg gerne und zurecht in den Ring steigt, viel schneller raus?

Anonym hat gesagt…

Wollte ein RA aus K nicht mal gegen die rot-Kennzeichnung bei WOT klagen? ;)

Anonym hat gesagt…

"7 Irrtümer des Social Media Marketings | Euroweb Blog
...
Andreas N*** Mir gefällt der Beitrag, WOT scheinbar nicht."
Quelle:
Google-Cache

Kommentar veröffentlichen