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04.05.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb IV

Im Jahr 2011 verbreitete die Euroweb Internet GmbH (folgend "Euroweb"), diese habe "mehr als 120 Mediengestalter". Die selbe Zahl findet sich auch in diversen Pressemeldungen für die Vorjahre.

Dividiert man die von Daniel Fratzscher genannte Zahl von 5300 Aufträgen allein im Jahr 2009 durch diese Zahl, so erhält die Zahl von rund 44 Neuaufträgen, die pro Webdesigner und Jahr bearbeitet wurden.

Das Jahr hat 52,5 Wochen. Zieht man hierfür 4 Wochen Urlaub und 2,5 Wochen für den durchschnittlichen Krankenstand ab, so kommt man auf 46 Wochen oder 230 Tage, von denen man für das Jahr 2011 10 Feiertage abziehen muss.

Es bleiben pro Webdesigner 220 Tage für die Erledigung vom 44 Neuaufträgen. Das wären genau als 5 Tage pro Auftrag. Tatsächlich ist die Zahl aber noch geringer, denn die "Webdesigner" müssen ja auch die bis zu 3 Updates pro Kunde und Jahr machen. Das sind, so man den Behauptungen der Euroweb glaubt "über 20000 Kunden" im Jahr 2011 gewesen. Also bis zu 60.000 Updates. Demnach musste jeder Webdesigner auch bis zu 500 Updates innerhalb der 220 Arbeitstage erledigen, die auch zeitnah erledigt werden mussten, denn die Euroweb versprach "Akutalität der Webseiten" was nicht der Fall ist, wenn Sonderangebote oder Sonderaktionen erst nach 3-monatiger Wartezeit auf den Webseiten der Kunden erscheinen.

Aus den vorgenannten Zahlen kann man schätzen, dass pro Webdesiger und Websiteerstellung nur 2 bis 2,5 Tage zur Verfügung standen.

Das kann jedoch mit den Beträgen für die Erstellung der Webseiten, die vor den Gerichten in Ansatz gebracht wurden, nicht in Übereinstimmung gebracht werden. Statt dessen sind die 2,5 Tage pro Website a 8h a 15 Euro/Stunde (=300 Euro) mit der bereits aus dem maximal zur Verfügung stehenden 500 Euro / Website in Übereinstimmung, denn hierbei sind die Updates, die ja fast die Hälfte der Arbeit ausmachen (und für die vor dem BGH auch mit 13,48 €/Monat  also 161,76 Euro per anno behauptet wurden) sehr wohl in Übereinstimmung
  1. mit der Gewinn- und Verlustrechnung der Euroweb
  2. mit der Tatsache, dass auch für weitere Tätigkeiten unweigerlich Lohnkosten anfallen
  3. mit den Zahlen, welche Designer der Euroweb im Arbeitgeberportal Kununu.de veröffentlichten Zahl von 2 Webseiten pro Woche.
In der Sache 6 O 40/10 des LG Mühlhausen, Schriftsatz vom 6.11.2013, dort Seite 3 hatte die Euroweb Internet GmbH neben dem wissentlich unwahren Vortrag, es seien ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt worden und dem weiteren vorsätzlich unwahren Vortrag, diese hätten nicht mit anderen Aufträgen beschäftigt werden können, auch wie folgt unwahr vorgemacht:
"Ergänzend, ohne dass die Klägerin hierzu verpflichtet ist, wird ausgeführt, dass eine Vollauslastung der Klägerin gerade nicht vorgelegen hat. Die Klägerin war weder im Jahr 2011, noch in den Jahren 2012 und 2013 voll ausgelastet. Diese Tatsache wird eindrucksvoll dadurch untermauert, dass zu keinem Zeitpunkt
Überstunden angeordnet wurden und/oder Aufträge abgelehnt worden sind."
Hierfür wurde der Zeugenbeweis durch Daniel Fratzscher angeboten. Tatsächlich wurden in nicht geringem Maße Überstunden bezahlt. Zu dem wurden von den Webdesignern Websiten auf Prämienbasis (200 Euro/Website) erstellt, wie Webdesigner der Euroweb auf Kununu.de berichten.

Ferner lautet es schon im Geschäftsbericht für das Jahr 2009:
"Neben den üblichen persönlichen Ansprachen und Werbe- & Anzeigenkampagnen für neue Mitarbeiter werden die vorhandenen Auszubildenden im letzten Ausbildungsjahr über eine spezielle Zusatzausbildung in die Lage versetzt, deutlich früher als üblich produktiv eingesetzt zu werden."

Auch die Tatsache, dass in allen mir vorliegenden Jahresberichten bis 2012
  1. "angearbeitete" also unfertige Aufträge mit mehreren hunderttausend Euro bilanziert wurden und
  2. jeweils von einer Steigerung der Beschäftigten berichtet wurde
spricht dafür, dass tatsächlich Aufträge in nicht geringem Maße liegen geblieben sind.

Im Geschäftsbericht für 2011 findet sich folgender Satz: "Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für ausstehende Eingangsrechnungen, für Urlaubsansprüche von Mitarbeitern und für die Abschlussprüfung."

Demnach wurde Mitarbeitern 2011 auch der vertraglich zustehende Urlaub im nennenswerten Umfang nicht gewährt, was für eine Überlastung des Unternehmens und also Vollauslastung spricht und ausschließt, dass im Falle frühzeitig gekündigter Verträge keine Füllaufträge bearbeitet wurden. Das vor Gericht gelogen wurde um einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen steht damit auch fest.

Verschiedentlich wurde in aktuellen Prozessen behauptet, die Erstellung der Webseiten sei nicht durch fest angestellte der Euroweb Internet GmbH selbst, sondern durch die Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 102938 ) als konzerneigenem Subunternehmen erfolgt. Wenn aber die andere Zahl von 120 Webdesignern stimmen soll, so wäre unerklärlich wieso die Web2Walk GmbH seit deren Gründung wie folgt angibt:
  1. (2009) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 39 Angestellte.
  2. Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 43 Mitarbeiter.
  3. Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
  4. Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
Es steht fest, dass auch dieser Vortrag wissentlich unwahr und auf eine Täuschung des Gerichts und nachfolgenden unrechten Ermögenserwerb durch das Urteil gerichtet ist. Geschäftsführer der Web2Walk GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht von der Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH) getäuscht worden sein.

Auf Anwalt.de wird wie folgt berichtet:
In einem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (1 O 375/12), das inzwischen in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden durch einen für den betroffenen Referenzkunden günstigen Vergleich beendet wurde (LG Dresden, Az. 10 U 164/13) hatte die Kanzlei Berger nicht weniger als drei Tatsachenversionen vorgetragen, wie die Designer der Euroweb-Gruppe beschäftigt werden. Logischerweise mussten mindestens zwei dieser Versionen falsch sein.
  1. Version: Zunächst hieß es, die Mitarbeiter wären ganz normal bei Webstyle fest angestellt. Diese Behauptung war aber nicht haltbar, weil in der von der Kanzlei vorgelegten Bilanz überhaupt kein Mitarbeiter ausgewiesen war.
  2. Version: Dann war von einem konzernweiten „Beschäftigungspool" die Rede, also dem flexiblen Einsatz der Mitarbeiter. [...]
  3. Version 3: Die Mitarbeiter wären von der Euroweb Design GmbH durch eine feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen worden.
Da die Euroweb jedoch über keine "feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung" von Webdesignern verfügt stellt sich auch das als vorsätzlich unwahrer Vortrag, der auf eine Täuschung des Gerichts und auf eine unrechte Vermögensaneignung gerichtet ist (also einen Betrugsversuch), heraus.

Auch die Maxworker Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Düsseldorf
HRB 56195) kommt nicht als Verleiher in Betracht, denn zum ersten ist diese nach eigenem Bekunden auf maxworker.de im Bereich des Vertriebs tätig und weiter hat diese laut den eigenen Geschäftsberichten gar nicht genügend Mitarbeiter:
  • Im Geschäftsjahr 2009 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt vier Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt zehn Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt fünf Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt drei Mitarbeiter.
Geschäftsführer der  Maxworker Verwaltungs-GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht getäuscht worden sein.

Dadurch steht fest, dass die Euroweb sich keine Webdesigner und schon gar keine fest angestellten Webdesigner von der "feste(n), konzernweite(n) Arbeitnehmerüberlassung ausleihen konnte und vorsätzlich unwahr vortrug um durch das Urteil des Gerichts einen unrechten Vermögensübergang zu erlangen. Demnach steht der (versuchte) Prozessbetrug in diesem und in jedem anderen Fall mit gleichem Vortrag vor den Gerichten zwingend fest. Zu dieser Fallgruppe gehört auch die Sache des LG Düsseldorf Az. 6 O 348/11.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na klasse. Bald werden in Düsseldorf alle Blutdruck- Beruhigungsmedikamente & Antidepressiva knapp, wenn das so weitergeht. o.O

Anonym hat gesagt…

Hihi. Hier erscheint gerade Werbung. "Systeme für frische Luft" - danach dürfte bei Bergers und Preußens gerade geschnappt werden.

Mach weiter, Jörg!

Anonym hat gesagt…

"genannte Zahl von 3500"

5300

. hat gesagt…

Danke, geändert.

Anonym hat gesagt…

von rund 30 Neuaufträgen

44
usw.

. hat gesagt…

Danke, geändert.

Anonym hat gesagt…

„Wir haben hier eine junge Drogen-Gang fassen können, die auf dem Weg bis ganz nach oben war“, sagte der ermittelnde Kommissar, der die Bande schon länger im Blick hatte. „Wir haben es geschafft, sie in einem frühen Stadium abzufangen, bevor ihre Kriminalität eskalieren konnte.“

Gerade gelesen, da musste ich doch glatt an die gernegroß-Eurowebber denken. lol Wenn der WAHNsinn grassiert, dann... ach egal... o.O

http://www.focus.de/panorama/welt/pech-gehabt-dumme-dealer-machen-fotos-mit-cannabis-und-werden-eingesperrt_id_3815911.html

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