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12.06.2014

Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - mal wieder "abmahnfähig" ... und immer noch dumm!


Also ... auf der Webseite wird die Adrijana Blazevska als "Partnerin" bezeichnet. In der brandaktuellen gewerblichen Korrespondenz, in welcher mir Frau Anne Sulmann (warum auch immer) in Antwort auf ein Mail aus dem Jahr 2012(sic!) per Autoresponder(sic!) mitteilt, dass diese jetzt erst mal Urlaub braucht, hingegen als "angestellte Rechtsanwältin".

"Angestellte" oder "Partnerin"? Nur eines davon kann stimmen. Sicher wollen die Partner der im gewerblichen Rechtsschutz "erfahrenen" (Wie man es nicht macht?) Kanzlei einem lieben Kollege, einer netten Kollegin oder der Anwaltskammer gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben - denn während sich abertausende Kanzleien in Deutschland bemühen, die Firmendaten in der gewerblichen Korrespondenz korrekt anzugeben, erlaubt sich die allerwerteste "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf * Köln * Frankfurt" neben geistigen Tiefflügen eine echte und rechtswidrige Schlamperei.

Das Mail wurde heute verschickt. Von einem Server "mail.berger-law.de" mit der IP 217.5.171.122.


Ob die Kanzlei "Andreas Buchholz, Philipp Berger, Adrijana Blaszevska und beurlaubte Kollegen", welche die komplette Infrastruktur und alle Vermögensgegenstände der "Berger Law LLP" nutzt, auch für die Altschulden der insolventen Berger Law LLP aufkommt? Eher nicht oder allenfalls "fast freiwillig" - man hat sich den windigen bulgarischen Geschäftsführer Veselin Grozdev doch nicht über die Beziehungen zur Euroweb Internet GmbH als einzigen Partner Firmenbestatter ins "Board" geholt um dann noch über eine Million Euro Altschulden zu zahlen - oder?

Fehlt eigentlich nur noch, dass mir auch eine "Gisela Mertens" von der Kanzlei Buchholz und Kollegen über den Server mit dem Name "mail.berger-law.de" und der IP 217.5.171.122 und der Software "David.fx by Tobit.Software, Germany (0355.464549494B47484C494B), Mime Converter 101.20" mitteilt, dass diese nunmehr auch Urlaub macht.

Ach? Geht nicht? Was? Auch die "Sabine" a.k.a. "Gisela Mertens" konnte nicht mehr bezahlt werden und hat das Passwort mitgenommen?

Na sowas!

Übrigens:

"Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen, zu speichern, weiterzuleiten..."

Sowas schreiben also "Rechtsanwälte" von denen man gemeinhin (also normalerweise) annehmen können sollte, solche seien kluge Köpfe! Für die Buchholz und Kollegen GbR kann das nicht gelten. Denn die schreiben genau das allen Ernstes unter den Text, den man nicht lesen durfte, wenn man nicht - wie ich es per Definition bin - "bestimmungsgemäßer Adressat" ist. Offenbar ist mindestens die Führungsetage der "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR" nahezu vollständig "lernbefreit und beratungsresistent" , denn den Hinweis, das man sich mit diesem widersinnigen Spruch unter der Nachricht selbst "gänzlich für blöd" erklärt, den hatte ich zwei von den drei aktuellen Partnern auch schon 2012 gegeben.

Freilich kann ich es bei meinem Wissensstand nicht gänzlich auszuschließen, dass die Damen und Herren der Kanzlei bei einem Dr. Frieder Nau in Köln nicht nur falsche Gutachten sondern auch die falschen "Pillen" beziehen. Liegt ja nicht fern, dass der Arzt, welcher erweislich das eine macht auch das andere verschreibt: Und so manches aus dessen Arzneischrank soll ja Begehrlichkeiten wecken weil es "gewaltig reinhaut" wenn man es "einwirft" - und so manches, was aus der Kanzlei schriftlich oder als Webseite nach außen dringt, sieht jedenfalls für mich so aus als wären nicht nur Spuren eines professionell hergestellten Derivats des Kokain im Spiel.

Nun, lieber Austoresponder (der Du der einzige in der Kanzlei bist mit dem ich auch nur ein Wort reden würde): Sämtliche Nachrichten sind a) angekommen und b) wohl verstanden worden.

6 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

ist ja schon für Außenstehende schwer genug bei dem Chaos noch durchzublicken. Aber wenn die Pleitiers in der Kanzlei schon keinen Durchblick mehr haben, muß das Chaos enorm sein. Da hat das Phisela Berger auch keine Zeit mehr, noch mehr dummdreiste Artikelchen im Psychogeschädigtenblog zu veröffentlichen. Fehlte es schon vorher an geistiger Substanz, fehlt es mit der Zunahme an verlorenen Prozessen auch immer mehr an argumentativer Substanz. Und das Zurechtbiegen bitterer Niederlagen in Erfolge nimmt dem Pleitier Berger ohnehin niemand mehr ab.

Aber vielleicht fühlt sich ja der Problembär aus Krefeld nochmal wieder berufen, in die Bresche zu springen. Komm schon, mach, Problembär. Vielleicht lassen die Herren der Euronepp ja doch mal ein Stückchen Rinde vom Tisch fallen. Tanz, Bär, tanz!

Anonym hat gesagt…

Machen Sie doch mal den "Daum" bei denen, wenn der Befund negativ ausfällt, dann gibt es alternative Diagnosen wie "Morbus Bahlsen" weil die Herrschaften supranasal übersichtlich strukturiert sind.

Karl Knall hat gesagt…

Seit wann soll eine unrichtige Berufsbezeichnung abmahnfähig sein? Sie werben auch damit "Schlosser" zu sein - ohne irgendwelche Dienstleistungen aus diesem Bereich anzubieten!

Nur weil Sie eine UWG-Klage tatsächlich einmal gewonnen haben, sind Sie noch lange kein Fachanwalt.

Jörg Reinholz hat gesagt…

§ 5 Absatz 1 Nr. 3 UWG dürfte erhellend sein. Wer Partner in einer GbR ist, das gehört zur Frage der Person des "Unternehmers".

* Ich bin ein "Schlosser", weil ich einen solchen Berufsabschluss habe und ergo die Berufsbezeichnung führen darf.
* Ich habe nie behauptet, ein Fachanwalt zu sein.
* Ich habe nie behauptet, ein Rechtsanwalt zu sein.
* Im Übrigen bin ich jedenfalls auch kein Idiot.

Anonym hat gesagt…

Jaja, der Karl wirbt auch mal wieder damit, einen Knall zu haben. Das sogar sehr eindrucksvoll...

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Karlchen nennt sich doch auch Knall obwohl er den Schuß nicht gehört hat

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