Ich jedenfalls bin weder "blöd" noch "irre". Das gilt auch dann, wenn dumme und offensichtlich stur irrende "Rechtsanwälte" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH diesen Eindruck durch Veröffentlichungen erwecken wollen. Auch "Rechtsanwälte" sind keine Götter und "Rechtsanwälte" können sich als "dumm" und im Einzelfall als "verlogene Kriminelle" - ja sogar als "regelrechtes Pack" erweisen.
Zur Nachricht:
Das rechtskräftige Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 66/13) ist da und die Sache ging so aus, wie von mir vorausgesagt:
Die Euroweb hat nicht "grandios" sondern auf die denkbar peinlichste Art verloren, der grobe Unsinn der Vorinstanz wurde aufgehoben und alles zu meinen Gunsten entschieden. Die Werbelüge, man hoste die Auftritte der Kunden auf "eigenen Servern" in einem "eigenem Rechenzentrum", darf die Euroweb nicht mehr verbreiten:
Es ist zu vermuten, dass Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska darüber (wie über die enorme Menge der von diesen für die Euroweb verlorenen Prozesse) nicht berichten werden, denn diese betreiben widerliche Propaganda. Über das offensichtlich unrichtige, weil in Kernpunkten widersprüchliche, völlig unlogische und somit unsinnige (im Übrigen wohl nur aus Ärger oder gar Wut über meine vorherige, vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde zustande gekommene) Urteil der Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf (34 O 32/12) indes blasen diese sich auf und labern öffentlich unwahres Zeug:
Und weiter bliesen sich der Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska als laut Impressum verantwortliche Partner der "Buchholz & Kollegen GbR" auch noch darüber auf, dass sich das OLG Düsseldorf mit der Frage meiner Prozessfähigkeit auseinandersetzen werde.
Zuletzt, genauer unmittelbar vor dem Prozesstermin hatten mich die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska sogar auf eine besonders asoziale Weise öffentlich auf den von der Euroweb betriebenen Webseiten der Kanzlei "Buchholz & Kollegen, Düsseldorf - Frankfurt - Köln" als "geistig krank" verleumdet. Ich gehe davon aus, dass ich durch diese kriminelle Tat provoziert und verunsichert werden sollte. Das hat nicht nur nicht geklappt, das wird auch für die Euroweb und deren so gesetzesbrüchig agierende "Organe der Rechtspflege" negative Folgen haben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste es von Gesetzes wegen nicht, es hat aber zu meiner Freude den Vortrag der Euroweb und deren, beim Verleumden und Schmähen der Gegner auch sonst höchst williger und ebenso aus- wie auffälliger Anwälte geprüft, mich persönlich angehört und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich absolut prozessfähig sei und keineswegs an einer "Kampfparanoia" oder einer anderen krankhaften Störung leide - wie es zuerst Philipp Berger und dann ein "Rechtsanwalt" Dr. Weber (Kanzlei "AWPR Dortmund") dem Gericht unermüdlich und sogar der Prozessordnung zu wider nach Ende der mündlichen Verhandlung vor beteten - anstatt angemessen im Rahmen der Zivilprozessordnung zu verhandeln und insbesondere gemäß §138 Absatz 1 ZPO zur Sache umfassend und vor allem auch wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen.
Auch die hohen Kosten für die von Anfang an höchst unsinnig erscheinende Widerklage muss die Euroweb nun tragen. Auch das war mir - anders als den in dieser, eigentlich eher einfachen juristischen Frage "wohl nicht ganz so auf der Höhe befindlichen Anwälten" der jetzigen Buchholz und Kollegen GbR (früher Berger Law LLP) - von Anfang klar. Womöglich sollte sich die Euroweb notwendigen Rechtsrat besser bei Bäckern, Bauern oder Schlossern holen statt auf die selbst ernannten "kompetenten Ansprechpartner für Wettbewerbs-, Straf- und Sportrecht" der jetzigen "Kanzlei Buchholz GbR Düsseldorf - Köln - Frankfurt" (früher und jetzt "platt und pleite" : "Berger Law LLP") zu setzen. Aus meiner Sicht haben die nämlich viel falsch gemacht - und sollten den Prozessverlauf sehr genau als ein von einem Schlosser geliefertes Lehrstück analysieren bevor diese "Rechtsanwälte" weiterhin behaupten, im Wettbewerbsrecht mehr Ahnung zu haben als jeder "dahergelaufene Laie" (was ich - als Schlosser - bei realistischer Betrachtung tatsächlich bin).
Wie das von der Referenzkundenmasche betroffenen und sich (zu Recht!) betrogen fühlenden "Kunden" der Euroweb hilft:
Sollte ein Vertreter der Euroweb Internet GmbH sich mit Ihnen in Verbindung setzen oder gesetzt haben und behaupten (behauptet haben), diese hoste die zu erstellenden Webseiten in einem eigenem Rechenzentrum, dann bitte ich um Nachricht an joerg.reinholz@gmail.com. Ebenso, wenn diese Verbindungsaufnahme durch einen, der Euroweb ebenfalls schon längst verbotenen Kaltanruf erfolgt. Aus den Verboten folgt, dass der Euroweb eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft für den Geschäftsführer in jedem Einzelfall auferlegt werden kann - wenn diese dagegen verstößt und das vor Gericht glaubhaft gemacht wird.
Das kann auch dann ein gutes Argument für eine "außergerichtliche Einigung" sein, wenn - wer auch immer - mit der Euroweb Internet GmbH einen Konflikt hinsichtlich eines "Internet System Vertrages" hat. Denn die Euroweb und deren Anwälte wissen sehr genau, dass ich keine Sekunde zögern werde um eine solche Ordnungsstrafe durchzusetzen.
Das Urteil ist sofort rechtskräftig, denn die Revision wurde nicht zugelassen. (Für Anwälte, die es nicht [mehr] wissen: Eine fristgemäß eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft lediglich.)
Verfahrensgang:
1.) Einstweilige Verfügung LG Düsseldorf 34 O 5/12:
- Erfolgreicher Verfügungsantrag (ohne Anwalt) gegen die Euroweb.
- Erzwingung der Hauptsache durch diese, bzw. deren Anwälte.
- LG Düsseldorf wollte allen Ernstes mitten in einem Vorverfahren der Hauptsache die einstweilige Verfügung aufheben.
- OLG Düsseldorf beschließt auf meinen Antrag (ohne Anwalt) im Beschwerdeverfahren (I 20 W 63/12): "So nicht! Hauptsache kann bis zum Ende der mündlichen Sitzung im Aufhebungsverfahren nach § 926(2) ZPO eingereicht werden!"
- Richterin Stöve hebt, von mir selbst erzwungen, den Termin für die mündliche Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung auf ohne einen neuen zu benennen.
- Einreichung der Hauptsache (34 O 32/12) durch Anwältin nach ursprünglicher Frist (infolge des notwendigem Vorverfahrens) aber vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
- Die Euroweb erklärt deshalb gezwungenermaßen "Erledigung" (eine Art Antragsrücknahme) bevor es zu einem neuen Termin kommt.
- Das Aufhebungsverfahren ist damit zu Lasten der Euroweb beendet, die Einstweilige Verfügung hat weiter Bestand.
- Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss.
- Die selbst durch illegale Kaltanrufe bekannte Euroweb Internet GmbH legt ohne vorher abzumahnen zweifelhafte Widerklage ein, weil ich dieser nach Offenbarung von schweren Sicherheitsmängeln auf deren eigener Webseite eine offensichtlich höchst notwendige Schulung "Sicherheit im Webdesign" anbot.
- Ich gebe, um mich nicht dem allenfalls geringem, aber unnötigem Prozessrisiko auszusetzen, hinsichtlich der Widerklage die Unterlassungserklärung sofort ab, weil ich weiß, dass die Euroweb die Kosten tragen muss.
- Richterin Dr. Stöve lehnt mit Beschluss vom 16.1.2013 den Antrag ab, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
- Die Euroweb erklärt Erledigung hinsichtlich der Widerklage - schließt mit mir also einen Vertrag obwohl diese mit der Prozessfähigkeit auch meine Geschäftsfähigkeit bestreitet.
- Die Euroweb und Philipp Berger belügen das LG Düsseldorf über Beschlüsse des AG Kassel.
- Wegen des obigen OLG-Beschlusses (I 20 W 63/12) und meiner berechtigten Kritik an ihrem Vorgehen offenbar brüskierte Richterin Dr. Stöve lehnt im höchst merkwürdigem Urteil meine Klage ab (weil ich KEIN Wettbewerber sei) und gibt dem Kostenantrag der Euroweb für deren Widerklage statt (weil ich Wettbewerber sei). Es ist also wirklich jedem vollkommen klar, dass das so nicht geht. Insoweit kann es auch sein, dass die Richterin die Berufung provozieren wollte.
- Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen im Auftrag der Euroweb vorsätzlich grob unwahr und zudem verbotswidrig die Euroweb dürfe weiterhin ein eigenes Rechenzentrum bewerben. Da ist ein Nachspiel (Ordnungsmittelantrag) fällig.
- Dieses Urteil wurde wegen der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig, die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 hat also weiter Bestand.
- (Hier ist im Nachgang noch etwas zu erledigen: Eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen Philipp Berger, der als "Rechtsanwalt" wohl kaum vorgeben kann sich mit der Berechnung der Gerichtskosten nicht auszukennen und dennoch zu meinen Lasten rund 1.000 Euro zu viel abrechnen wollte. (Dazu später mehr.)
- Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt - dafür aber mit Antrag vom Tag der Zustellung des offensichtlich falschen Urteils (s. Seite 5/6 des OLG-Urteils)- in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss. Ab da werde ich von einem sehr guten Anwalt vertreten, der den Prozessstoff sortiert und mir auch die richtigen Rückfragen stellt.
- Die damalige Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz geht pleite. Das Verfahren wird von einem Dr. Weber | AWPR Dortmund weiter geführt.
- Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreiten auch Webseiten öffentlich ich sei ein Irrer. Das obwohl diesen durch frühere Entscheidungen des LG Düsseldorf und des LG Köln bekannt ist, dass ich gerade kein Irrer bin und dass es auch keinen Anlass gibt, das zu glauben. Das Verfahren wird von einem Dr. Hans-Dieter Weber | AWPR Dortmund weiter geführt. Zuletzt verleumden die Anwälte der inzwischen als "Buchholz und Kollegen GbR" tätigen Anwälte der insolventen "Berger Law LLP" mich auch noch durch einen weiteren Artikel auf der neuen Webseite. Die gesamte Verfahrensführung der Euroweb wird davon geprägt, dass diese mich in dieser Hinsicht verleumden, dazu wird sogar ein Gefälligkeitsgutachten eines nun nicht mehr als "renommiert" gelten könnenden Dr. Frieder Nau aus Köln bemüht.
- Das Endurteil: Das OLG hebt das Urteil auf und gibt mir in allen Punkten recht. Auch die Kosten der Widerklage muss die Euroweb tragen.
- Wegen des oben gezeigten Artikels wird gegen die Euroweb Internet GmbH eine Ordnungsstrafe verhängt, weil diese gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat in dem diese die Berger Law LLP veranlasste im Rahmen der "Ligitation PR" die Lüge weiter zu verbreiten. Philipp Berger und Andreas Buchholz waren dumm genug, das zu tun. Folge ist nun ein richtungsweisender Beschluss: Auch durch "Litigation-PR" der Anwälte kann gegen gerichtliche Verfügungen verstoßen werden.
Die Gewinn- oder Verlustrechnung der Euroweb für das Jahr 2014 wird damit hinsichtlich der Kosten der drei Prozesse aus einem Streitwert von 75.000 Euro über zwei Instanzen und denen des Verfahrens um die einstweilige Verfügung sowie deren gescheiterte Aufhebung (ich will jetzt nicht nach dem Streitwert schauen) und das Ordnungsmittelverfahren sowie die Ordnungsstrafe belastet. Die erkennbare Querulanz (die ich dem Philipp Berger zuordne, der offensichtlich "par tout" nicht gegen einen "Schlosser" verlieren wollte) hat sich also "richtig gelohnt". In Anbetracht der allenfalls mäßigen Gewinne und hohen Verluste aus den Vorjahren werden das die Eigner der Euroweb auch selbst recht deutlich spüren.
Und auch das ist gut so!
Denn wer erst in seiner Werbung so dreist lügt und dann vor Gericht derart asozial, also mit weiteren Lügen und Verleumdungen agiert, der soll das ruhig auch in der Brieftasche spüren!
16 Kommentare:
Herzlichen Glückwunsch, Jörg!
Ein Hinweis noch zum Urteil:
Mancher mag über die Tatsache stolpern, dass ich einen Webshop für mehr als 13.000 Euro "optimiert" habe - andererseits über die Preise der Euroweb erbost bin. Dazu sollte ich den Lesern folgendes mitteilen:
Sowohl der 2011 optimierte Webshop als auch der 2009 von mir programmierte Webshop spielen in einer ganz anderen Liga als alles, was die Euroweb ohne die Beauftragung richtiger, teurer externer Spezialisten liefern kann. Und das mir gezahlte Geld wurde damit mehr als nur verdient bzw. an Aufwänden und damit Kosten erspart. Hinter den Zahlen steht bei mir - auf Grund sehr viel niedrigerer Allgemein- und Vertriebskosten - eine ganz andere Leistung als die Euroweb für das selbe Geld liefern kann.
Mein letztes Projekt hatte damit zu tun, Daten von SPS-Steuerungen via OPC auf eine Webseite zu bekommen (umgekehrt kann ich das auch). Das ich der Euroweb das nicht im Prozess auf die Nase gebunden habe ergibt sich aus dem Verhalten derer Anwälte selbst als auch des sicherlich auch bei Claus Frickemeier "beliebten", garstigen "Rechtsanwaltes" Andreas N. aus K. - der in der ihm eigenen, schleimigen Art früher bei Kunden von mir und sogar bei meinem Vermieter "intervenierte" und denen "Scheiße" über mich erzählte und sich insoweit auch in deren Erinnerung als "Arschloch" verewigte.
Außerdem habe ich meinen Kunden nicht vorgemacht, diese würden als "Referenzkunden" eine kostenlose Leistung bekommen und zigtausend Euro sparen.
Euroweb = Teuroweb!
Daten von SPS-Steuerungen via OPC auf eine Webseite zu bekommen (umgekehrt kann ich das auch)
Nein, echt? Faszinierend, dass Sie einen bidirektionalen Kommunikationskanal an beiden Enden abfragen können!
Was sind wir hier alle stolz auf den großen Schlosser Kleinholz!
Ob das hier zutrifft?
http://dejure.org/gesetze/UWG/16.html
"Euroweb = Teuroweb!"
Nur, wenn man sich das alles so gefallen lässt...
Gratuliere Jörg!!!!
Weiter hin viel Glück, Jörg. Und das sie sich so aufregen über dich, das sie ein "Herzkasper" bekommen.
"Nein, echt? Faszinierend, dass Sie einen bidirektionalen Kommunikationskanal an beiden Enden abfragen können!"
Dann mach es doch mal... Dann verdienst Du auch Geld und brauchst Dich nicht wegen eines Hasses auf die Welt als Freund der Euroweb zu engagieren.
"Was sind wir hier alle stolz auf den großen Schlosser Kleinholz!"
Zunächst einmal Karl Knall(butz), wer ist "wir"? Etwa die Stimmen in Ihrem allerwertesten Oberstübchen? Und bevor Sie groß die Schnauze aufreißen, machen Sie es doch selbst und zeigen damit, dass Sie auch mal Ahnung haben können, worum es gerade geht.
das muß bitter sein, wenn der Problembär aus Krefeld immer wieder den nicht zu besiegenden Zwang verspürt, die Niederlagen seiner "Freunde" kommentieren zu müssen, und sich dabei auch noch das dumpfe Gefühl in ihm regt, daß er es doch viel besser gemacht hätte als die Kollegen Versager aus Dusseldorf, man ihn nur mal wieder nicht machen ließ. Ob er eigentlich merkt, daß seine von Enttäuschung geprägten Kommentare bei verständigen Menschen ein gänzlich anderes Bild erzeugen als er es von sich selbst hat? Ich meine, von einem Rechtsanwalt erwartet man doch (erst recht, wenn er unbeteiligt ist), daß er mit einem gewissen intellektuellen Abstand von derart eindeutigen Urteilen eine andere Ansicht erlangt als seine Kollegen, die den Verlierer des Prozesses verteidigten. Aber beim Problembär reicht der intellektuelle Abstand gerade mal so weit, daß er zu verbitterten, enttäuschten Kommentaren fähig ist. Dabei ist aus seiner Verbitterung herauszulesen, wie sehr er sich den Restanwälten aus Dusseldorf und ihrem kriminellen Auftraggeber anbiedert. Vielleicht hofft er insgeheim noch immer, daß ein paar Brosamen vom Tisch herunter fallen könnten, an dem er selbst nie zum Essen eingeladen wird. Ein kleines Mandat vielleicht? Ein bisschen Ansprache? Etwas kollegiale Zuneigung? Fehlen dem Problembären etwa ein paar Streicheleinheiten? Braucht er den Kontakt zu dubiosen Gestalten vielleicht, um das Gefühl, völlig unnütz zu sein, besser niederkämpfen zu können? Hört ihm sonst niemand zu?
Keine Bange Problembär. Du bist nicht unnütz. Du taugst immer noch ganz vorzüglich als Kommentarspaltenpausenclown. Bitte unterhalte uns.
"Keine Bange Problembär. Du bist nicht unnütz. Du taugst immer noch ganz vorzüglich als Kommentarspaltenpausenclown. Bitte unterhalte uns."
Nene, selbst dafür ist der zu grenzdebil dämlich u. stimmgewaltig im Oberstübchen. Rüdiger Hoffmann steckt den ja immer noch dutzendweise in die Tasche...
Zum Beweis:
http://www.youtube.com/watch?v=Ikiq0-QZyvo
Herzliche Glückwünsche, Jörg!
Hach wäre das schön, wenn die Euroweb so weiter macht wie bisher und Du davon gerichtsfest erfährst. Dann hätte das Elend vielleicht endlich mal ein Ende. Googeln eigentlich Auftraggeber von Websites nie? Ich würde doch nie und nimmer einer derart übel beleumundeten Firma einen Auftrag erteilen. Genausowenig, wie ich Problembären beauftragen würde bei Rechtsstreitigkeiten. Die halten sich sowieso lieber in Problemzonen auf, wo sie mit ihresgleichen zu tun haben.
Naja... das ist ja gerade die Masche: Einem Gewerbetreibenden, der weiß Gott schon genug um die Ohren hat, mit großen Versprechungen und viel (Zeit-)druck zum Abschluß zu motivieren. Wenn wir alle vor jeder Unterschrift erstmal die Geschäftspartner googlen, dann hätten solche Leute wie die der EW sicherlich keine Neukunden mehr. Aber leider ist das vielfach nicht praxisnah. So ist das Geschäftsmodell und deswegen schämen wir uns heute noch für unsere teure Unterschrift.
Danke an JR und auch an Thorsten R., der uns seinerzeit mit wertvollen Tipps versorgt hat, um einen Weg aus der (selbst verschuldeten) Misere zu finden.
Danke deswegen, weil man stolz sein muss, dass es Menschen gibt, die ausreichend Kraft aufbringen, gegen derartige Machenschaften und deren Verursacher vorzugehen und weniger starke Betroffenen hiervon profitieren können.
Geile Nummer. Bin vor einem Jahr durch Zufall über deinen Blog gestolpert und lese jetzt immer mal wieder die neusten Geschichten.
Respekt für deinen Durchhaltewillen. Wo hast du den ganzen Jura Kram gelernt?
LG aus Hamburg
Alex
"Wo hast du den ganzen Jura Kram gelernt?"
Direkt von meinen Gegnern.
Aus den Gesetzbüchern.
Aus Urteilen, die ja auch im Internet veröffentlicht werden.
Kommentar veröffentlichen