"Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde viele Menschen betreffen. 17 Prozent der Erwerbstätigen oder fast sechs Millionen Arbeitnehmer verdienen weniger als 8,50 Euro. Eine neue Studie des DIW Berlin zeigt, dass ein solcher Mindestlohn den Bruttostundenverdienst der Betroffenen im Durchschnitt um 35 Prozent erhöhen würde, wenn sie in derselben Beschäftigung verbleiben würden. Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland."Soweit stellt er die Vorteile dar, kommt dann aber zu folgendem Ergebnis:
"Auch wenn präzise Prognosen unmöglich sind, sind Beschäftigungseinbußen bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro wahrscheinlich, denn dafür müssten die Bruttostundenlöhne der Betroffenen um durchschnittlich 37 Prozent steigen. Ihren Job verlieren dürften vor allem Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen in konsumnahen Sektoren."Rechnen wir mal.
Die Euroweb hat angeblich 600 Mitarbeiter, von denen wohl mehr als die Hälfte (nehmen wir 350 an) im Vertrieb tätig ist. Bekannt ist, dass deren Grundgehalt laut den hier vorliegenden und ziemlich aktuellen Verträgen bei prekären 1000 Euro liegt.
Bei 8,50 € / Stunde Mindestlohn müssten denen rund 1500 € im Monat gezahlt werden.
Unter Annahme dieser groben Zahlen steigen die jährlichen Vertriebskosten der Euroweb um 350 * 500 € * 12 an. Das sind 2.100.000 €. In Worten: Über 2 Millionen Euro. Damit wäre die Euroweb aber ein gutes Stück weit weg von der Gewinnzone. (Und ich finde, das ist gut so!)
Weil ich die Neigung der Euroweb zum groben Rechtsbruch kenne nehme ich mal an, dass die empfindsamen und sicherlich sehr teure Wagen fahrenden Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß folgendes verwirklichen werden:
"Ein ganz großes Risiko besteht darin, dass Arbeitnehmer durch einen einheitlichen Mindestlohn noch stärker in prekäre Beschäftigung gedrängt werden könnten."Einen Schritt in diese Richtung hat die Euroweb nämlich schon früh getan: Nachdem zuerst mit der Maxworker GmbH (GF: Der Euroweb-Dauerzeuge Christian Stein) ein eigener Container für die Arbeitnehmerüberlassung gegründet wurde (wohl auch damit in Geschäftsberichten von einer geringen Fluktuation gesprochen werden kann) ist die Euroweb schon längst dazu übergegangen, die Treppenterrier zu prekären Bedingungen bei formell selbständigen "Unternehmern" anzustellen. Nur einer dieser nur scheinbar selbständigen Unternehmer ist Alexander Luckau, Roseggerstraße 3, 99867 Gotha. Wie schrieb doch Marcel Fratzscher?
"Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland."Doch ich denke, dass die Euroweb versuchen wird, die Angestellten dieser von ihr abhängigen Unternehmer "noch stärker in prekäre Beschäftigung" zu drängen, z.B. durch den formellen Abschluss von Teilzeitarbeitverträgen und dem Verlangen nach unbezahlten Überstunden, was man, so man den in dieser Hinsicht höchst eindeutigen Wortmeldungen auf Kununu glaubt, schon heute annehmen kann.
"Gearscht" sein könnten dann - bei einer Anzeige bei dem für die Überwachung zuständigen Zoll - genau diese auch eher nur scheinselbständigen "Unternehmer" vom Schlage des Alexander Luckau. Die Euroweb würde (auch das zeigt meine Erfahrung mit deren Lügengeschichten) natürlich behaupten, "selbstverständlich nichts von dem Gesetzesbruch gewusst" zu haben - und wohl auch Typen wie den allerwertesten Herrn Luckau auf der Strafe sitzen lassen und sich einen anderen Dummen als Vertriebschef für die Region suchen.
Das die Euroweb auf diese dreist anmutende Weise lügt ergibt sich für mich schon daraus, dass diese über den genannten Alexander Luckau frech unwahr behauptete, dieser sei nicht über die Euroweb zu laden. In dessen Zeugenaussage hieß es dann aber, er sei nach wie vor Mitarbeiter.
Ein Rat für die Vertriebsmitarbeiter
Dennoch sollten die so angestellten Vertriebler die Adressen und Telefonnummern austauschen und über die Arbeitszeiten, besonders die Überstunden (und die geleistete Arbeit) ordentlich Buch führen. Bei der hohen Fluktuation wird sich in kürzester Zeit mindestens einer der Kollegen oder Kolleginnen als Zeuge finden mit dem man als weiteren Zeuge erst den nicht gezahlten Mindestlohn für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit vom "Unternehmer" Alexander Luckau einklagen und dann den Gerichtsvollzieher zur Roseggerstraße 3 in Gotha schicken kann. Die beim Abschluss des Arbeitsvertrages abgegebene, Rechtskundigen lächerlich erscheinende "Unterlassungserklärung" gilt in diesen Fällen erst recht nicht. (Und mindestens deren Verfasser ist definitiv ein "juristischer" Vollidiot!)
Wie heisst es doch so schön: "Der Unternehmer trägt das Risiko." Ob die Einkünfte des Alexander Luckau und seiner scheinselbständigen Kollegen das Risiko rechtfertigen wird sich zeigen.
1 Kommentar:
Da fällt mir doch der alte Spruch ein:
Unternehmer heißen Unternehmer, weil sie etwas unternehmen.
Arbeiter heißen Arbeiter, weil sie arbeiten.
Würden Arbeiter etwas unternehmen, müssten Unternehmer arbeiten.
Peter
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