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30.09.2014

Besch-eidene Euroweb Jobs: Maxworker (sonstwas) GmbH sucht jetzt "vertraulich" - aus gutem Grund

Die Maxworker GmbH, früher wohl mal in Bochum, jetzt angeblich am Sitz der Euroweb in der Düsseldorfer Hansallee 299 ist eins der Firmchen, bei denen die Äußendienste der Euroweb (und der angeschlossenen Firmen) angestellt werden. Die Firma tarnt sich als "Personalvermittlung" gehört aber zum Euroweb-Konzern.

Ohne den Vertrieb in solche Firmen ausgelagert zu haben könnte Christoph Preuß auch nicht behaupten, bei der Euroweb gäbe es nur geringe Fluktuation. In den Vertriebsfirmchen ist diese extrem nämlich hoch. Die Mitarbeiter schmeißen entweder hin oder werden rausgeschmissen. Einige berichten mir davon, dass diese immer wieder neue Arbeitsverträge unterschrieben mussten, mit jeweils neuer Probezeit. Die Chefs halten sich für besonders schlau, sind es aber nicht:


Die vollständige Anzeige für den prekären Drückerjob:

Wie intelligent der von Daniel Fratzscher eingesetzte Geschäftsführer Christian Stein wohl sein kann ergibt sich aus den Anzeigen. Erst wird eine "vertrauliche", also anonyme Anzeige bestellt und dann die Firma im ersten Satz doch genannt. Derlei passiert bei "Textbausteinzusammenklickern" der Euroweb-Klasse.

Der Satz
"Maxworker gehört zu den größten Personal- und Vertriebsdienstleistern in Deutschland, Österreich und der Schweiz."
zeigt übrigens deutlich an, dass da gewiss nicht das Reserverad "ab ist".


Toller Job bei Maxworker? Eher nicht!

Mir liegen Verträge von anderen Euroweb-Vertrieben vor. Demnach erhalten die Mitarbeiter ein Grundgehalt von 1000 Euro. Warum dauernd neue gebracht werden und ob tatsächlich Provisonen verdient werden können kann man hier nachlesen.

Wir bieten:  (Achtung! Es folgt "Bullshitbingo")
Der Schnellkurs im Lügen fehlt. Dabei ist der doch das Beste an dem "tollen Angebot".

Im übrigen sollten Einstellungskandidaten einen Zuschlag und eine angemessene Versicherung verlangen. Mir ist nämlich von so manchem der im Auftrag der Euroweb heimgesuchten berichtet worden, er habe die Drücker auf, sagen wir mal "rüde Weise" von seinem Gelände entfernt.

Ich behaupte nicht, dass "rüde Weise" für jene Weise steht, in welcher in manchem Filmen Personen aus einem Restaurant oder Club entfernt werden. Könnte aber so gewesen sein. Oder schlimmer. Je nach Film halt...

29.09.2014

Buchholz-kollegen braucht wohl ein Update?

Ist das nun der Sitz der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" oder der Sitz eines Einzelanwaltes?

Hinweis: Es könnte durchaus rechtswidrig sein wenn die Anwälte einmal als "Buchholz und Kollegen" und dann noch einmal unter einem eigenen Name agieren. Was sagt denn die Berufsordnung dazu?

Das frage ich insbesondere, weil ich auf der so benannten Seite statt "Kompetenzen" eine "Linkwüste" finde. Mit 5 Links zu buchholz-kollegen.de. Das mit der Werbung war doch bei Anwälten "etwas schwierig".  Ist das nicht mehr so?

Eine weitere Erkenntnis:

Auch der Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne kann nun als Zeuge darüber Auskunft geben, dass er des Preises und der besseren Leistung wegen auf die Leistungen von Jimdo vertraut. Und nicht der Euroweb. Womöglich hat er aber auch im Blog eines "Jörg Reinholz, Schlosser" so viel Übles über die Euroweb gelesen, dass er sich nicht für den wie wie saures Bier aufgedrängten "Internet System Vertrag" entscheiden konnte.

Noch ein Tip für meinen Leser, den Herrn Jean Paul Bohne:

Eine seiner EX-Kolleginnen, die sich rechtzeitig in Richtung einer dicken Großkanzlei "verdünnisiert" hat (statt so blöde Abmahnungen zu schreiben - und das gleich mehrfach - Pardon: vielfach), umschreibt den Fauxpas im Lebenslauf wie folgt:
"Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei ..."
Nein. Den Name nenne ich nicht. Die hat mir nichts getan. Und die schämt sich wahrscheinlich für jeden einzelnen Tag in der Euroweb-Kanzlei, die zeitweise "Berger Law LLP" hieß.

Herr Jean Paul Bohne! Sie schreiben über sich:
"Durch ein weiteres Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erlangte er 2014 den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht."

Oh! Sie mussten ein weiteres Studium abschließen um zu erfahren, dass man vor dem Abmahnen nachdenken sollte? Das war sicher ein Kurs für für Anwälte mit sehr spezieller Intelligenz! Außerdem hatte ich Ihnen das doch oft genug mitgeteilt!

Und dann lese ich:
Hierbei verfasste er seine Arbeiten zur „Durchsetzung presserechtlicher Unterlassungsansprüche“
Nun ja. Soweit ich das weiß hat ein gewisser Herr Jean Paul Bohne gar nichts durchgesetzt. Womöglich hat er seine Arbeit darüber geschrieben, mit was für Ansprüchen und an was für einem Schlossern er selbst gescheitert ist. Die Arbeit könnte in der Mainzer Unibibliothek also in der Abteilung "ganz schwarzer Humor" zu finden sein.

28.09.2014

Das LG Köln hat einen neuen Präsident

Nachdem der frühere Präsident des LG Köln, Helmut Zerbes, endlich seinen Job "geschmissen" hat (Der Kölner "Express" titelt "Gerichts-Präsident flüchtet in die Liebe") besteht an diesem Gericht, welches ich auf Grund so mancher Fehlentscheidung für einen "Hort systematischer Rechtsbeugung" halte, offenbar eine Chance zu normalen Verhältnissen zurückzukehren.

Der "Express" schreibt weiter, Helmut Zerbes habe sich nach Brück verzogen. Gemeint ist wohl nicht die Brandenburger Gemeinde sondern Köln-Brück. Nun ist er ein äußerst rüstiger und hervorragend gut alimentierter Rentner.

Da hat er vielleicht Zeit und Muse (Und schaden kann es ja auch nicht weiter!), um den Geschäftsverteilungsplan für einen der vier Karnevalsvereine zu verfassen.

27.09.2014

Linksrheinische "Rechtsstaatlichkeit" - Oder warum ich dazu rate, den PKH-Antrag durch Anwälte stellen zu lassen - Und warum die Justiz wirklich überlastet ist

Das Folgende ereignete sich links und des Rheins und wirft die Frage auf, ob man links des Rheins darauf bauen kann, dass auch dort das Recht der BR Deutschland von den Richtern umgesetzt und eingehalten wird. Die "Linksrheinischen" haben ja so manch seltsame, nicht immer "deutsch" erscheinende  Sitten. Die sind nicht immer schön. Damit meine ich z.B. das "Klüngeln".

Die Personen in der Geschichte:

BAG - Beklagter/Antragsgegner
KA - Klägerin/Antragstellerin, eine Firma links des Rheins
KAV1 - 1. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Inhaber der Kanzlei Berger)
KAV2 - 2. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Angestellte der Kanzlei Berger)

RMG - Ein Richter des Landgerichts Mönchengladbach
3ROLG - 3 Richter des OLG Düsseldorf

Der Geschichte 1. Akt:

Der BAG veröffentlicht seine Meinung über eine Veröffentlichung einer Kanzlei Berger in seinem Blog. Er schreibt über die KA und die Kanzlei Berger. Er äußert sich wie folgt:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
Der Geschichte 2. Akt:

KAV1 stellt beim RMG den Antrag, dass dem BAG im Verfahren der einstweiligen Verfügung verboten werden solle, über die KAG zu verbreiten:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..."
KAV1 schreibt in dem Antrag noch, dass eine vorherige Abmahnung eine "bloße Förmelei" und "ausnahmsweise entbehrlich" sei. Weil sich der BAG über die schönen und sorgfältig erstellten Abmahnungen des KAV1 bis KAV6 dann öffentlich lustig macht.

Der Geschichte 3. Akt:

Der RMG bekommt den Antrag auf den Schreibtisch und liest diesen und die Anlagen offenbar nicht einmal durch. Sonst hätte er erkennen müssen, dass im vollständigen Text steht: "das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist" - aus dem Rubrum aber, dass die
KAG Antragstellerin ist.
FEHLER Nr. 1:
RMG hätte demnach erkennen müssen, dass sich die KAG gar nicht betroffen, also nicht aktiv legitimiert ist. Er erlässt dennoch die einstweilige Verfügung.
Der Geschichte 4. Akt:

Der BAG stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und konfrontiert darin den RMG mit sehr deutlichen Worten mit dem Umstand, dass die KAG hinsichtlich der Äußerung gar nicht betroffen ist.

Der Geschichte 5. Akt:

Der RMG lehnt den PKH-Antrag mit der Begründung ab, der BAG könne, weil er nicht Anwalt sei, vor dem Landgericht einen PKH-Antrag nicht selbst stellen.
FEHLER Nr. 2:
Die Frage, ob ein PKH-Antrag durch den Antragsteller selbst oder nur durch einen Anwalt gestellt werden kann ist im Gesetz (§ 117 Absatz 1 Satz 1 ZPO) sehr eindeutig geregelt: Das kann man selbst, also ohne Anwalt. Der Rechtspfleger der Geschäftsstelle muss den ohne Anwalt gestellten Antrag protokollieren.
Der Geschichte 6. Akt:

Der BAG haut das dem RMG um die Ohren in dem er das Gesetz zitiert und einen bewilligenden PKH-Beschluss des für den RMG zuständigen OLG aus einem früheren Verfahren vorlegt, in welchem er den Antrag ebenfalls selbst stellte.

Der Geschichte 7. Akt:

Der RMG schreibt, er halte nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass PKH nur durch einen Anwalt beantragt werden könne - lehnt jetzt den PKH-Antrag jedoch mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 3: Dem Richter wurde das 1. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 8. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Zugleich stellt er den Antrag, der KA  eine Frist für das Einlegen der Hauptsacheklage zu setzen. Er schreibt dem Richter vorsichtshalber die Paragraphen gleich mit hin, aus denen hervorgeht, dass er das selbst tun kann. (durch die Formel "Antrag zu Protokoll der Geschäftstelle")

Der Geschichte 9. Akt:

KAV2 legt für die KA die Hauptsacheklage ein und behauptet wieder unwahr, die Äußerung  "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..." beziehe sich auf die KAG

Der Geschichte 10. Akt:

Der BAG legt auch noch einen weiteren PKH-Antrag für diese Hauptsacheklage vor und begründet diesen damit, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 11. Akt:

Der RMG lehnt auch diesen PKH-Antrag mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 4:
Dem Richter wurde das 2. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 12. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 13. und 14. Akt:

Der RMG weist beide Beschwerden unter Verweisen auf seine vorherigen "Begründungen" ab.
FEHLER Nr. 5:
Dem Richter wurde das 3. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.

FEHLER Nr. 6:
Dem Richter wurde das 4. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der BAG fragt sich spätestens jetzt, ob es denn nicht zu den Voraussetzungen des Richterberufes zählt, dass solche der deutschen Sprache mächtig sein müssen und ob es nicht Pflicht eines Richters sei, die Schriftsätze zu lesen?

Zwischenspiel:

Der RMG weist offenbar eine Untergebene an, dem BAG Kopierkosten zu berechnen.
FEHLER Nr. 7:
Der BAG lässt sich erklären, wofür die Kopierkosten denn angefallen sein sollen und weist dann das Gericht höflich, sehr bestimmt und noch geduldiger auf die grobe Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hin:

Das PKH-Verfahren ist für den Antragsteller stets kostenlos.
Das Gericht schweigt seit dem dazu...

Der Geschichte 15. und 16. Akt:

Das OLG Düsseldorf erlässt zwei Jahre später zwei Beschlüsse und in beiden steht geschrieben, was der BAG vortrug. Nämlich dass die KAG gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Und dass der PKH-Antrag deshalb sehr wohl Erfolgsaussichten hat. Weshalb es die PKH gewährt.

Letzte Akte:

Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung und die Klage wurde zurück genommen.



Das erste Fazit der Gerichtsposse:

Der RMG hat den Verfügungsantrag (sagen wir mal: infolge Überlastung) nicht richtig gelesen. Mit dem Fehler und deutlichen Worten konfrontiert wollte er (wohl aus Scham oder weil Richter, die katholische Kirche sowie auch Lehrer und einst eine gewisse ostzonale Partei nach eigener Ansicht immer Recht haben) durch die Zurückweisung der PKH-Anträge den unvertretenen BAG "überfahren", damit seine Verfehlung nicht zu Tage kommt. Besonders deutlich wird das darin, dass der Richter zunächst sehr grob dem Gesetz zu wider behauptete, es sei unzulässig den Antrag selbst, also ohne Anwalt zu stellen und dann in der Frage so rasch einknickte. Der nachfolgende Versuch, einen Antragsteller im PKH-Verfahren mit hohen Kopierkosten zu belasten, ist ebenfalls grob rechtswidrig. Hier muss (oder: kann)  man also von einer Strafaktion, also von der Schikane einer Partei ausgehen.

Der RMG (Richter aus Mönchengladbach, links des Rheins) hat nicht damit gerechnet, dass der BAG sich nicht von seiner inzwischen "eher brüchigen" richterlichen Autorität beirren und also auch nicht locker lässt - seine Beschwerde bis zum OLG Düsseldorf (das liegt rechts des Rheins) bringt.

Die Posse zeigt auf, dass manche Richter grob dem Gesetz und noch gröber der Verfassung entgegen Unvertretene dadurch zu benachteiligen versuchen, dass diese sogar "in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise" grob rechtswidrig handeln.

Insgesamt mussten deswegen statt einer Entscheidungen sechs Entscheidungen getroffen werden.

Weil der Richter erst Tatsachen nicht wahr nahm, dann nach dem viermaligen Vortrag eines von vorn herein sehr einfach erkennbaren Sachverhaltes (dass die KA gar nicht von der streitgegenständlichen Äußerung betroffen und also nicht aktiv legitimiert ist) diesen auch noch überging, hatten die Gerichte also nicht etwa weniger, sondern den sechsfachen Aufwand.

Zweites Fazit aus der Gerichtsposse:

Der KAV1 ("Rechtsanwalt" Philipp Berger) und die KAV2 ("Rechtsanwalt" Anne Sulmann) müssen wohl entweder ganz schön dumm oder ganz schön dreist oder aber beides zusammen sein. Die hätten nämlich den einfachen und sehr deutlichen Sachverhalt erkennen müssen, das die eigene "Kanzlei Berger" und nicht etwa die Euroweb Internet GmbH (sitzen links des Rheins) von der Äußerung betroffen ist. Da hätte sich der Verfügungsantrag und dann die Hauptsacheklage namens der Euroweb Internet GmbH und vor allem deren großfressige, mich herabwürdigende öffentliche "Berichterstattung" verboten.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es, was der Rechtsanwalt Philipp Berger (früher als als "Ansprechpartner im Äußerungsrecht" beworben) und danach seine angestellte Rechtsanwältin Anne Sulmann (wird als "Ansprechpartnerin im gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht" beworben) durch den merkwürdigen Verfügungsantrag, die noch merkwürdigere Hauptsacheklage und deren nun ziemlich dumm erscheinende Veröffentlichungen über die Sache eindrucksvoll nachgewiesen haben.

Drittes Fazit aus der Gerichtsposse:

Manche Richter schreiben Unsinn in Urteile und Beschlüsse. Manche Anwälte taugen nichts. Wenn das aber zusammenkommt, dann kann auch der dämlichste unter den Anwälten selbst bei den gröbsten Fehlern mal kurz einen Erfolg feiern.  Das "mal kurz" hielt hier - auf Grund der mit und durch solchem Unsinn belasteten Gerichte zwei Jahre lang an.

Viertes Fazit aus der Gerichtsposse:

Was, bitte, soll der Anwaltszwang, wenn, wie es hier sichtbar wird, Juristen "Scheiße bauen"?

Fünftes Fazit aus der Gerichtsposse:

Bürger! Wehrt Euch!

Jetzt fehlt nur noch eines:

Die Euroweb sitzt in Düsseldorf. Der BAG (das bin ich) wohnt in Kassel. Angerufen wurde - und das ist höchst merkwürdig - ein Gericht in Mönchengladbach. Ich hoffe nicht, dass ich feststellen muss, dass zwischen dem Richter des LG Mönchengladbach und dem Philipp Berger (der in dem Dorf Niederkrüchten bei Mönchengladbach wohnt) irgendwelche persönlichen Schnittstellen gibt. z.B. aus einer Tätigkeit als "Assessor".

Das wäre nämlich nur ein weiteres Indiz für "glatte Rechtsbeugung"!

Nachricht an die frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska):

Sollte es Ihnen nochmals einfallen, einem Gericht gegenüber oder öffentlich zu behaupten, ich sei ein Querulant oder auch nur querulatorisch, dann werde ich dem Gericht neben dem
  1. Berufungsurteil I-20 U 66/13 und der 
  2. Entscheidung I-20 W 63/12

    auch die erst zwischen dem 11. und 15.9.2014 ergangenen Beschlüsse
  3. I-20 U 43/12, 
  4. I-20 U 100/12 und 
  5. I-20 U 131/12
vorlegen. In allen diesen 5 (in Worten "fünf") Fällen wurden vom OLG Düsseldorf die früheren Entscheidungen der Landgerichte vollständig zu meinen Gunsten und zum Nachteil der von Ihnen vertretenen Firmen des Euroweb-Konzerns umgekehrt.

Bei groben Fehlentscheidungen der Gerichte - und dann auch noch trotz der gegnerischen Lügen erfolgreich - den Rechtsweg zu gehen ist per Definition nicht "querulatorisch"! Die Kanzlei hat sich - auch mit erkennbar rechtswidrigen Methoden - schlicht mit dem Falschen angelegt, nämlich mit einem der im Umgang mit kriminellen Anwälten erfahren und sich also nicht so einfach wie von Ihnen wohl gedacht überfahren lässt:

Hier ist ein "Katzenbild" geradezu überfällig...)


Wenn ich also das frühere dreckiges Vormachen der Berger Law LLP, ich sei ein Querulant, noch einmal lese, dann mache ich Ihnen "richtig Dampf unter dem Arsch" - denn dann, meine "lieben Freunde" ist das eine vorsätzliche, höchst bösartige Verleumdung - welche nach dem "Klotz-Keil-Prinzip" einer groben Antwort bedarf. Sie wissen selbst, dass Ihr Vorgehen mit dem Behaupten einer "Rechtsvertretung" und dem deutschen Recht selbst "jedenfalls nicht unter jedem Aspekt in Übereinstimmung zu bringen" ist.

(Und wenn Ihnen das nicht passt, dann fragen Sie doch mal einen Rechtsanwalt der solche Dummheiten nicht macht.)

26.09.2014

Erst Dobrindt, dann Andreas Schockenhoff - Will die CDU/CSU eine DDR 2.0?

«Hierdurch berechtigt der Personalausweis nicht mehr zu Ausreise, da seine Passersatzfunktion entfallen ist.»
Eine solche (mir fehlen andere Worte:) "abgefuckte Scheiße" ist es, was der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Schockenhoff, den Bundesbürgern zumuten will. Vorgeschobener Grund sind eine Hand voll Typen, die sich der IS anschließen. Vielleicht sollte er mal überlegen warum so viele junge Menschen so wenig Chancen auf ein anständiges und würdiges Leben in Deutschland sehen - weshalb diese ja in Wirklichkeit "allah-o-aqubar"-schreiend abhauen.

Noch mehr den Eindruck einer "DDR 2.0" bekommt man, wenn man an den sehr verkehrten Minister Dobrindt und seinen Mautwahnsinn denkt: Denn auch die DDR (1.0) wollte 25 DM "Eintritt". Da hieß das noch "Zwangsumtausch" und für 25 Ostmärker konnte man sich wenigstens satt essen und auf Wunsch auch schwer besaufen - bei Wahl des richtigen Restaurants sogar noch jemand zu beidem einladen. Dobrindts Werk wird nur dazu führen, dass das Verhältnis von Realproduktivität zu Verwaltungswahn noch schlechter wird. Was man ja auch von der "DDR 1.0" gut kannte. Was nicht da war wurde aufwendig verwaltet... 

Dobrindts Mautwahn, der auf die Bier- und Schnapsideen von den Stammtischen sehr ortsfester bayrischer Dorfschullehrer, Dorfpfarrer und tonangebender Bauern zurückgeführt werden kann, wird auch dazu führen, dass unsere Nachbarn (und nicht nur die) ebenfalls eine Maut für alle Straßen einführen. Das wird ein "Europa der Mautstellen" - als Übel bekannt aus ganz alten Zeiten, wo man aller paar Meilen die Geldbörse zücken musste um weiter zu kommen. Mithin endet die Maut in einer Beschneidung der Reisefreiheit und, wenn es die Mautstellen und Mautbrücken einmal gibt, dann wird die Maut unter dem Behaupten der "Prävention vor Straftaten" auch ganz schnell zum Instrument einer totalen Überwachung der Bürger.

Vielleicht hat dem Andreas Schockenhoff auch die chinesische Idee gefallen. Chinesen brauchen eine Erlaubnis, wenn diese innerhalb Chinas reisen wollen. Der nächste Schritt wäre also:
«Dieser Personalausweis berechtigt zum Reisen zwischen Oberammergau und Unterammergau.»
den selbstverständlich (wegen des präventiv bis zum Beweis des Gegenteils gegen jedermann gerichteten Terrorverdachtes) nicht gleich jeder und wenn überhaupt nur mit Genehmigung der Arbeitsagentur erhält. Am besten gefällt dem  Herrn Schockenhoff sicher die nordkoreanische Variante für "Jedermann":
«Der Inhaber dieses Personalausweis ist wegen Spionageverdachtes für eine mutmaßlich terroristische Vereinigung sofort präventiv zu erschießen falls er außerhalb von Bielefeld angetroffen wird.»
Das löst natürlich viele Verkehrsprobleme und auch das Problem, dass sich die Anwohner des Starnberger Sees von Touristen gestört fühlen, denn die beschweren sich schon lange mit Anwaltsbriefen wie "Jetzt läuft hier schon wieder Hinz und Kunz rum und terrorisiert meinen armen Mandant durch Anglotzen seines SLK!"

Wenn also ein paar offenbar durchdrehende Typen aus der Politik vorhaben, solche eingeschränkt geltende Personalausweise auszustellen, dann läuft das auf eine allgemeine Beschränkung der Reisefreiheit hinaus. Wenn damit erst einmal ein Anfang gemacht wird, werden ganz schnell und mit vorgeschobenen, populistischen Begründungen (siehe die vielen "vergewaltigten Babys" der "Bundesschrottverwalterin" von der Leyen) immer mehr und zuletzt - genau wie in der ostzonalen DDR - praktisch alle Bürger solche Einschränkungen auferlegt bekommen. Doch dann mögen diese Politiker aber bitte auch für eine "soziale Sicherheit" wie in der DDR sorgen.
  • Und sie mögen zugeben, dass diese mit dem Begriff der "Freiheitlich demokratischen Grundordnung" vielleicht nicht so viel anfangen können wie viele andere Bürger dieses Landes!
  • Und diese sollen sich meinetwegen auch ein "Kuhauge 3.0" ans Reviers stecken - damit man genau weiß wen man nach der nächsten Revolution wirksam daran hindern will, noch einmal in die Position zu kommen, der Presse solch einen Unsinn in die Mikrofone zu labern.

"Kuhauge" - spöttischer Begriff für das Abzeichen einer Partei die es nur bis 1945 gab, bekannter aber für das einer "ostzonalen" Partei, die sich 1989 und 1990 umbenannte.

Euroweb - Schlechtleistung: Kommunikation mit der Kanzlei Buchholz? - "Die ganze Welt" kann und wird mitlesen!

Mir liegt gerade ein neuer Fall von "teuer" vor - die Euroweb (die ich "Betrüger" nennen darf) will für deren "Leistungen" - das ist "Webdesign für kleine und mittelgroße Firmen", über 4 Jahre hinweg nicht weniger als 14.000 Euro. Was für einen Bullshit man für diese extrem hohen Preise so bekommt kann man am Beispiel der von der Euroweb betriebenen Webseite der Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska von der Düsseldorfer  Sozietät "Buchholz und Kollegen" (vorher pleite: Berger Law LLP) sehr gut sehen.

Und das ist eher "unterirdisch"!

Konkret: Die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska bewirbt sich darum, wegen übler Taten angeklagte zu vertreten:


Auch Verbrechern steht natürlich ein Gerichtsverfahren und also eine Verteidigung zu, daran gibt es nichts zu kritteln. Wendet man sich jetzt aber in solchen Angelegenheiten via des Webformulars auf Buchholz-Kollegen.de an die Euroweb-Kanzlei, dann kann man sich sicher sein, dass der "halbe Staatsapparat" einen vermutlich mit allen gebotenen Mitteln verfolgt (naja, so sollte das bei schweren Straftaten eigentlich sein) und auch die Internetverbindungen belauscht.

"Erfahrene Medienberater mit branchenübergreifenden Kenntnissen bei der Webseitengestaltung" beraten einer Anwaltskanzlei also hinsichtlich der Frage, was diese so auf der Webseite braucht. Das obige  wäre die "Werbelüge des Monats" - wenn die Euroweb potentielle Kunden nicht noch sehr viel dreister belügen würde.

Da darf es einfach nicht passieren, dass via einem, von so einer Anwaltskanzlei angebotenem Kontaktformular versendete Daten unverschlüsselt durchs Netz gehen:


Das ist aber erweislich der Fall!

Man kann ja übergehen, dass die Kanzlei keine verschlüsselte Verbindung anbietet und diese durch die Eingabe von https://buchholz-kollegen.de erzwingen wollen. Da kommt dann erst mal das hier:

Tja. Der Verbindung aus Euroweb und Kanzlei Berger (Verzeihung: "Rechtsanwälte Buchholz und Kollegen" Düsseldorf * Frankfurt * Köln natürlich) würde ich auch nicht vertrauen.

Es kommt noch schlimmer:

Schüttelt man mit dem Kopf über die zum Vergleich des Preises miese Leistung (für zigtausend Euro gibt es nicht mal richtiges "https" mit eigenen Serverzertifikaten) und bestätigt man dann also trotz des Risikos die Ausnahme (ein entsprechend Verfolgter wird eher "paranoid auf seine Privatsphäre bedacht sein" und das aus gutem Grund natürlich nicht tun), ja selbst dann sieht man nur das hier:

BULL-SHIT-BINGO vom Feinsten!

Offenbar haben die Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP (Verzeihung: Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf, natürlich) und die "Medienberater" der Euroweb ziemlich wenig Ahnung davon, dass einerseits solche mutmaßlichen Schwerverbrecher für die Kontaktaufnahme mit Anwälten eine verschlüsselte Verbindung bevorzugen oder auf anwaltlichen Rat hin bevorzugen sollten. Eine solche kann die Euroweb dann aber nicht oder (mit dem selben Ergebnis:) nicht richtig einrichten. Staatsanwälte, Polizei und konkurrierende Kriminelle können die einzig angebotene, unverschlüsselte Kommunikation live mitlesen. Hinzu kommt: Es wird ausgerechnet auch noch in dem wegen der Internetkriminalität berüchtigten Bulgarien gehostet und die Leitungen laufen erst über einen amerikanischen Anbieter von Weitverkehrsnetzen (der laut Snowden NSA-Partner ist) und dann in ein Bürogebäude in Plowdiw - damit der Datenverkehr auch wirklich von NSA, BND & Co. mitgeschnitten wird.


Offenbar hat also die Kanzlei Berger Law LLP (Verzeihung: Buchholz und Kollegen) einfach keine Ahnung vom Internet. Das dann von denen auch noch das hier angeboten wird:


beweist, dass die Anwälte sich da um Vertretungen bemühen, für welche diese "nicht wirklich alle" fachlichen und sachlichen Voraussetzungen haben.

In diesem Punkt jedenfalls haben die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei des Philipp Berger (Verzeihung: Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) etwas gemeinsam:

"Keine Ahnung, große Fresse und extreme Preise!"

Man kann deshalb auch sagen, die Euroweb und die Kanzlei Berger spielen

"Bullshitbingo in der höchsten Liga!"


Den "Goldenen Bullshit" habe ich schon mehrfach an die Euroweb verliehen. Jetzt bekommt ihn erstmals die "Internetfirma" und deren Kanzlei (unter was Philipp Berger und Andreas Buchholz auch immer die gerade "firmieren") gemeinsam - denn:

"Zusammen sind die richtig schlecht!"

Ich empfehle einen Besuch in Köln. Dort erstellt ein Doktor Frieder Nau in solchen Fällen von "große Fresse und nix dahinter"  - auf Wunsch und womöglich gegen eine kleine Extragebühr auch schon mal auf Basis vorsätzlich unwahrer Tatsachenbehauptungen - beeindruckende Diagnosen.

Leider kann man aber auch dem nicht so recht trauen. Das mussten die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei des großfressigen Philipp Berger (Verzeihung: Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) im Frühsommer rechtskräftig zur Kenntnis nehmen.

19.09.2014

OLG Düsseldorf: Ich darf die Euroweb "Betrüger" nennen! 4. Update

Was hatten doch der Düsseldorfer "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Kollege Andreas Buchholz aus deren, denen offenbar eigenen Herabwürdigungsabsicht(*) heraus in "öffentlichen Schriften" damit gepranzt, dass das LG Mönchengladbach - wie sich zeigte stur und höchst offensichtlich an den Tatsachen vorbei und ergo zu Unrecht - mir die Prozesskostenhilfe verweigerte ...
"Durch Beschluss vom 14.09.2012 (nicht rechtskräftig, § 127 Absatz 3 ZPO) hat zudem das Landgericht Mönchengladbach (4. Kammer für Handelssachen), 8 O 65/12, den Antrag auf Gewährung von PKH derselben renitenten Naturpartei im dortigen Hauptsacheverfahren auch für dessen Widerklage zurückgewiesen."

(Dummes Geblubber von Philipp Berger himself)
... Jetzt erreichte mich (die "Naturpartei") - infolge der "Renitenz" - die deutliche Korrektur dieser Justizschande:
Ich schreibe später mehr dazu. Jetzt nur eines: Wenn erst der Philipp Berger und dann auch noch die Anne Sulmann von der früheren "Berger Law LLP" (jetzt sowohl als "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf" bzw. "Blaszevska und Partner, Köln" unterwegs) schon nicht den eigentlich einfachen Sachverhalt überblicken konnten, dass diese selbst mit der als harten, polemisch und spitz formulierten, vor allem als Meinung erlaubten Äußerung, dass Verstand nicht käuflich zu erwerben sei, gemeint waren, dann mag das ja die eine Sache sein...

+++ hier musste ich mal kurz vor Lachen auf den Boden +++

... dass aber vom Volk nicht schlecht alimentierte Richter des LG Mönchengladbach (bisher) dem ausgemachten Unsinn aus dieser "Rechtsanwalts"- Kanzlei stur folgten und so den Eindruck einer recht ausgeprägten Leseschwäche vermittelten, gibt in meinen Augen den derzeitigen Zustand der deutschen Justiz recht drastisch wieder.

+++ Darüber lache ich nicht! +++

Den obigen Beschluss habe ich - ein kleiner Schlosser aus dem Osten - mal wieder vor einem Oberlandesgericht und mal wieder ohne Anwalt(**) gegen den Widerstand der von der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz vertretenen Euroweb Internet GmbH und der Kammer des LG Mönchengladbach erwirkt.

Es ist binnen eines Jahres das zweite Mal, insgesamt das dritte Mal in Verfahren gegen die Euroweb, das 4. Mal in Sachen auch gegen andere ("Marco B. Verbraucherschutz Internet Verein"), dass allein das OLG Düsseldorf eine Entscheidung eines Landgerichts in allen Punkten sehr gründlich zu meinen Gunsten umkehrte (vor dem OLG Frankfurt war ich so oft unvertreten erfolgreich, dass ich keine genaue Zahl mehr nennen kann) und zu Recht frage ich mich, was hier eigentlich los ist.

Wie es weiter geht ist klar:

Aus formellen Gründen muss ich mich ab jetzt - wo wegen der auch von mir selbst erwirkten Verfügung des LG Düsseldorf vom 10.07.2014, Az. 34 O 67/14 ("Verbot der Referenzkundenmasche") alles klar ist - vertreten lassen. Die im Beschluss angesprochene Widerklage werde ich ganz oder teilweise nicht einreichen lassen, denn hier hat das Düsseldorfer Landgericht schon im EV-Verfahren zu meinen Gunsten entschieden, damit ist die Sache dort anhängig.

Der obige, aktuelle Beschluss stammt im Prinzip von der selben Kammer des OLG Düsseldorf, vor der ich auch das Verbot durchstritt, dass die Euroweb nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.

An dem Beschluss kommt die 8. Zivilkammer des LG Mönchengladbach nicht vorbei. In der Sache kann der Euroweb jetzt kein Anwalt mehr helfen. Übrigens auch der von manchen mit "Problembär" umschriebene Maulheld A. N. aus Krefeld nicht. Dem geht nämlich (im Widerspruch zu dessen Geblähe) tatsächlich "der Arsch auf Grundeis". Und zwar schon oder immer wenn er meinen Name auch nur geflüstert hört. Jeder auch nur einigermaßen brauchbare Anwalt wird der Euroweb dazu raten, die von Philipp Berger ausgerechnet in dem Punkt hinsichtlich des nicht gegen Geld erwerbbaren Verstandes grob verstandeswidrig eingereichte Klage(***) so lautlos wie nur möglich aufzugeben.

Update: Es liegt ein weiterer Beschluss des OLG Düsseldorf zu meinen Gunsten vor. Der obige Satz braucht deshalb eine Korrektur:
Es ist binnen eines Jahres das zweite dritte Mal, insgesamt das dritte vierte Mal in Verfahren gegen die Euroweb und deren Töchter, das 4. 5. Mal in Sachen auch gegen andere ("Marco B. Verbraucherschutz Internet Verein"), dass allein das OLG Düsseldorf eine Entscheidung eines Landgerichts in allen Punkten sehr gründlich zu meinen Gunsten umkehrte.
Über den Inhalt des Beschlusses werde ich zu gegebener Zeit berichten.

2. Update: Binnen einer Woche erreicht mich der dritte(!) Beschluss des OLG Düsseldorf mit dem einer meiner weiteren Beschwerden stattgegeben wird. Das sieht so aus
  1. als halte mich das OLG ganz gewiss für alles andere als einen "Querulant" und
  2. als käme der von der Euroweb nebst den Herren Rechtsanwälten Berger und Buchholz gegen mich vom Zaun gebrochene Streit sehr teuer(****) zu stehen.
3. Update: Die Klagen und Anträge auf den Erlass der einstweiligen Verfügungen gegen mich wurden zurück genommen. Ich habe in den Verfahren gegen die Euroweb und die Webstyle GmbH somit vollständig gesiegt.

4. Update: Der Richter Wolters, der "par tout" einen Satz nicht zu Ende lesen und auch sonst weder die Tatsachen noch das Recht beachten wollte, ging plötzlich und überraschend in Rente!


*) Konkret: Dreckige Herabwürdigungsabsicht, besonders auffällig gegenüber Prozessgegnern und Anwälten, gegen welche diese bzw. die Euroweb vorher schon verloren hatten.
**) Bitte nicht nachmachen, dazu braucht es doch Einiges an Wissen und Erfahrung.
***) Dumm ist, wer Dummes tut, Herr Rechtsanwalt Philipp Berger!
****) Wenn man wirklich alles für einen "Schaden" halten und zusammenzählen will, dann geht das wohl in die Millionen. Ich würde das aber nicht so sehen wollen, denn Einbußen daraus, dass sich die Euroweb an Recht und Gesetz halten muss, sind eben kein "Schaden" für die Euroweb sondern Schäden, die Dritte vermeiden konnten.

18.09.2014

Für Justizminister Heiko Maas und die so genannte Justiz

"Erweiterung von § 201a StGB, so dass dem Anwendungsbereich auch Bildaufnahmen, die Personen in einer Weise zeigen, die geeignet ist, deren Ansehen erheblich zu schaden, oder Bildaufnahmen von einer unbekleideten Person unterfallen, unabhängig davon, ob die abgebildete Person sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet; wer Bildaufnahmen, die dem Anwendungsbereich von § 201a StGB unterfallen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, soll künftig mit höherer Strafe bedroht werden als bisher."
Es soll also unter Strafe gestellt werden, wenn Bildaufnahmen verbreitet werden, welche "geeignet" sind, dem "Ansehen" der gezeigten "erheblich zu schaden".

Im Hinblick auf die kriminellenfreundliche, faschistiode, meinungsfeindliche "Rechtsprechung" einiger Gerichte (LG und KG|OLG Berlin, Hamburg und Köln muss man hier besonders erwähnen) wird dieser Gesetzesverschärfungsvorschlag aus dem Ministerium von Heiko Maas zu einer Katastrophe führen:

Neben den Gerichten in Köln folgen auch so einige Richter und Richterinnen z.B. in Berlin, Hamburg, Kassel, Marburg und anderswo einer, offenbar der "Rechts"tradition des 3. Reich folgenden Zensur- und Verbotskultur. Wenn man es diesen und solchen dem Volk gegenüber arroganten Rechtsbeugern überlässt, zu definieren, was denn "geeignet ist, dem Ansehen erheblich zu schaden" bedeutet, dann wird es künftig nur noch "Katzenkontent" geben. Aber keine (bebilderten) Nachrichten welche es dem mündigen Bürger erlauben sich ein Bild von Tatsachen zu machen oder vor Kriminellen zu warnen. Welcher Schläger will denn bei Straftaten gezeigt werden? Selbst wenn er solche wissentlich und willentlich öffentlich und vor der Kamera begeht? Mancher von diesen kandiert dann auch noch rotzfrech in einer Wahl... z.B. im Wahlbezirk 160"Villip I, Holzem". Die genannten Gerichte jedenfalls sind sehr schnell dabei, das Interesse solcher Kriminellen, nicht erkannt zu werden, über das Informationsinteresse zu stellen - das ist Zensur wider den Interessen des Volkes.

Update: Udo Vetter hat es zwar mit "Wie man unschwer erkennen kann, schafft die Frage, ob eine Bloßstellung vorliegt, extreme Unklarheit. Fachjuristen halten eine so weitgehende Regelung, die sogar für die Presse gelten soll, für viel zu unbestimmt und damit verfassungswidrig." schön ausgerückt, war aber bestenfalls zweiter.

Vorschläge aus dem Volk an den Herrn Justizminister Maas:

Falls es dem Herrn Maas nicht zu rufschädlich ist, möchte ich ihm folgendes vorschlagen, damit die, sich bereits in gehöriger Schieflage befindliche Justiz nicht völlig zusammenbricht:
  1. Eine Verschärfung des Strafrechts hinsichtlich der Rechtsbeugung, welche es insbesondere nicht mehr nötig macht, dass der beschuldigte Richter den Vorsatz und die Zielgerichtetheit der Rechtsbeugung selbst vor mindestens 7 rechtgläubigen Zeugen verkündet und dass sich diese dann übereinstimmend wortwörtlich daran erinnern - das ist nämlich der gegenwärtige Stand der so genannten "Rechtsprechung", welcher die Verfolgung selbst offensichtlichster Rechtsbeugung praktisch ausschließt.
  2. Bevor der der Herr Maas weitere Straftatbestände erfindet möge er doch bitte dafür sorgen, dass vor allem auch Betrugssachen zügig vor Gericht landen, damit die Täter nicht noch jahrelang weiter machen.
  3. Die Verfolgung der - relativ harmlosen - Kiffer ist einer Gründe für die Überlastung der Justiz, die deswegen für richtige Straftäter keine Kapazitäten hat. Man legalisiere das, statt mit Strafen zu verfolgen, was das Volk gar nicht für strafwürdig hält! Bei einer gleichzeitigen Amnestie für Altfälle würde sogar Platz in den Knästen geschaffen, damit Betrüger nicht mehr nur zu 2 Jahren auf Bewährung und einer 10%igen Abgabe auf das durch den Betrug erworbene Vermögen verurteilt werden müssen - während "kleine Schwarzfahrer" die teuren Haftplätze blockieren.
  4. Prozessbetrug muss endlich angemessen verfolgt werden! Auch hier sind die Hürden viel zu hoch. Kämen z.B. Prozesslügner wie die Großkopferten der Euroweb und deren Anwälte nach dem Erkennen derer Lügen zügig in den Knast, dann würde das die Justiz erheblich entlasten, weil solches Volk dann keine oder deutlich weniger Prozesse anstrengen würde. In Düsseldorf hätte das die Justiz allein im Hinblick auf die Euroweb mutmaßlich von tausenden Verfahren entlasten können.
  5. Wenn der Herr Maas und seine Kollegen in den Ländern schon nicht in der Lage sind, dafür zu sorgen, dass alle Straftaten verfolgt werden, dann soll er mit seinen Kollegen doch bitte die Gerichte solange von Kleinkram wie angeblichen "Beleidigungen" (auch zu Ungunsten von Rechtsbeugern und kriminellen Rechtsanwälten) entlasten, damit Straftaten "ab Betrug" wieder angemessen verfolgt werden können.
Mit "ab Betrug" meine ich vor allem Typen, die diesen massenhaft oder gar industriell begehen. Das sind nämlich diejenigen, die derzeit - wenn überhaupt - nur sehr schleppend und widerwillig "verfolgt" werden weil sich die sogenannte Justiz vor größeren Verfahren gegen von gut bezahlten Verteidigern vertretenen Großbetrügern regelrecht fürchtet. Diese "wirtschaftlich leistungsfähigen Arschlöcher" sind nämlich die Profiteure jener inflationistischen, faschistoid-populistischen Gesetzesverschärfungs- und Straftatenerfindungspraxis, welche das großkoaltionäre Justizministerium unter dem "Sozialdemokrat" Heiko Maas an den Tag legt.

15.09.2014

Euroweb-"Spezialisten" mit Sicherheitslöchern
Heute: "Whoah, it worked - misconfigured DNS server found"

Gern zeige ich der am Markt gewohnheitsmäßig mit vom Gesetzgeber verpönten Methoden agierenden Euroweb Internet GmbH anhand deren Leistungen für deren wahre Referenzkunden was diese GmbH ("Großfressen mit bestenfalls Halbwissen") nicht kann.

1. Referenzkunde "Berger-Law.de":

DNS Servers for berger-law.de:
        ns3.euroweb.net
        ns2.euroweb.net
        ns1.euroweb.net

Trying zone transfer first...
        Testing ns3.euroweb.net

Whoah, it worked - misconfigured DNS server found:
berger-law.de.  86400   IN      SOA     ns1.euroweb.net. support.viscomp.bg. (
                                        2014041601      ;serial
                                        21600           ;refresh
                                        3600            ;retry
                                        1209600         ;expire
                                        3600    )       ;minimum
berger-law.de.  86400   IN      NS      ns1.euroweb.net.
berger-law.de.  86400   IN      NS      ns2.euroweb.net.
berger-law.de.  86400   IN      NS      ns3.euroweb.net.
berger-law.de.  86400   IN      A       91.199.247.29
berger-law.de.  86400   IN      MX      5 mx01.euroweb.net.
berger-law.de.  86400   IN      MX      15 mail.berger-law.de.
autoconfig.berger-law.de.       86400   IN      CNAME   autoconfig.euroweb.net.
ftp.berger-law.de.      86400   IN      CNAME   berger-law.de.
lists.berger-law.de.    86400   IN      A       91.199.247.30
mail.berger-law.de.     86400   IN      A       91.199.247.30
ns.berger-law.de.       86400   IN      A       91.199.247.29
ows.berger-law.de.      86400   IN      A       193.142.0.215
*.ows.berger-law.de.    86400   IN      A       193.142.0.215
webmail.berger-law.de.  86400   IN      A       91.199.247.30
www.berger-law.de.      86400   IN      CNAME   berger-law.de.

There isn't much point continuing, you have everything.
Have a nice day.
Exiting...

2. Referenzkunde "Buchholz-Kollegen.de":

DNS Servers for buchholz-kollegen.de:
        ns1.euroweb.net
        ns2.euroweb.net
        ns3.euroweb.net

Trying zone transfer first...
        Testing ns1.euroweb.net
                Request timed out or transfer not allowed.
        Testing ns2.euroweb.net

Whoah, it worked - misconfigured DNS server found:
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      SOA     ns1.euroweb.net. support.viscomp.bg. (
                                        2014041601      ;serial
                                        21600           ;refresh
                                        3600            ;retry
                                        1209600         ;expire
                                        3600    )       ;minimum
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      NS      ns1.euroweb.net.
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      NS      ns2.euroweb.net.
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      NS      ns3.euroweb.net.
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      A       91.199.247.29
buchholz-kollegen.de.   86400   IN      MX      5 mx01.euroweb.net.
autoconfig.buchholz-kollegen.de.        86400   IN      CNAME   autoconfig.euroweb.net.
ftp.buchholz-kollegen.de.       86400   IN      CNAME   buchholz-kollegen.de.
lists.buchholz-kollegen.de.     86400   IN      A       91.199.247.30
m.buchholz-kollegen.de. 86400   IN      A       91.199.247.29
www.m.buchholz-kollegen.de.     86400   IN      A       91.199.247.29
mail.buchholz-kollegen.de.      86400   IN      A       91.199.247.30
ns.buchholz-kollegen.de.        86400   IN      A       91.199.247.29
webmail.buchholz-kollegen.de.   86400   IN      A       91.199.247.30
*.webmail.buchholz-kollegen.de. 86400   IN      CNAME   buchholz-kollegen.de.
www.buchholz-kollegen.de.       86400   IN      CNAME   buchholz-kollegen.de.

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Ich könnte das fortsetzen, denn es handelt sich nicht um Einzelfälle.

Offensichtlich ist die Euroweb Internet GmbH also nicht dazu in der Lage, die DNS-Server so zu konfigurieren, dass diese "Zonentransfers" zu beliebigen Hosts verweigern. Damit kann man die DNS-Server der Euroweb z.B. dazu missbrauchen, DDOS-Attacken auf andere Server zu fahren. Man könnte, wenn man wöllte, insbesondere die DNS-Server der Euroweb sogar dazu benutzen, sich gegenseitig lahm zu legen.

Eben so offensichtlich ist die Werbung mit dem "Vollservice" also nichts anderes als eine unverschämte Großfressigkeit hinter der vor allem Unvermögen steckt.

Für das Hosting zeichnet wohl Georgi Grozdev aus Plovdiv verantwortlich, das ist der bulgarische Euroweb-Mitarbeiter, dessen Bruder Veselin Grozdev einziger Partner der insolventen "Berger Law LLP" wurde, welche Vorgängerin der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" ist und der sich auf Xing ziemlich großfressig bewirbt.

Wie auch immer:

Die Euroweb hat offenbar keinen Admin den ich ausgebildet habe. Das muss wohl daran liegen, dass mit der von der Euroweb Internet GmbH und deren Tochterfirmen bekannten illegalen Referenzkundenmasche zwar Internet System-Verträge zu einem Vielfachen über dem Marktpreis verkauft werden - der Konzern aber bei der Leistung auf prekär bezahlte Mitarbeiter mit ebenso prekären Kenntnissen und ergo auch (resultierend aus den geringen Löhnen) eher prekären Wille zur Qualität und Sicherheit setzt.

12.09.2014

Was kann die Euroweb eigentlich? (berger-law.de), veralteter Apache-Webserver, veraltetes PHP (und wohl veraltetes OS) - und das dann auch noch falsch konfiguriert... (Update)

Heute stieß ich auf einen Umstand, der darauf schließen lässt, dass die als "Spezialisten" beworbenen "Webdesigner" der Euroweb nicht viel mehr als "Pixelschubser" sind, welche es (unter idealen Umständen) gerade so "hinkriegen", dass Webseiten "schön bunt" sind. Zum Beispiel in dem diese mit immer dem selben "Euroweb-CMS" unter möglichst geringfügiger Änderung von Templates Webseiten erstellen, welche diese dann mit den von den Kunden gelieferten Inhalten füllen.

Mit der Technik hapert es aber - und zwar gründlich!

Versucht man von der ehemaligen Webseite der "Berger Law LLP" (jetzt als "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf"  bzw. "Blazevska und Partner, Köln" agierend) eine der ehemals existierenden Webseiten aufzurufen, dann passiert folgendes:

Ein Aufruf von "http://www.berger-law.de/aktuelles.php" wird mit dem Statuscode "HTTP/1.1 302 (FOUND)" zu "http://www.berger-law.de/error404.php" umgeleitet. Folgt der Benutzeragent (Browser) dieser Umleitung (und das soll er) dann wird er wieder mit dem Statuscode "HTTP/1.1 302 (FOUND)" zu  "http://www.berger-law.de/error404.php" geschickt.

Das könnte ewig so weitergehen - wenn die Browserhersteller nicht Mitleid mit solchen "Webdesignern" und den Hostern bzw. ISP hätten und nach einigen Abrufen mit einer Meldung wie
"Die aufgerufene Website leitet die Anfrage so um, dass sie nie beendet werden kann"
abbrechen. Mein Firefox erklärt dann zusätzlich:
"Dieses Problem kann manchmal auftreten, wenn Cookies deaktiviert oder abgelehnt werden."
Nun, ich habe das überprüft. Das mit den Cookies trifft hier nicht zu, solche werden nicht gesendet. Die Ursache ist offensichtlich: "Webdesigner", welche nicht wissen wie man eine solche Umleitung konfiguriert.

Das Grundlagenwissen können sich die "Spezialisten" der Euroweb unter der URL http://httpd.apache.org/docs/1.3/misc/rewriteguide.html abholen. Das gilt auch dann, wenn diese Seite auf apache.org nicht mehr verlinkt wird, weil der laut den von der Euroweb mit veröffentlichten HTTP-Headern verwendete, vor knapp 12 Jahren veröffentlichte Server "Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0 at www.berger-law.de Port 80" ebenso veraltet ist wie die sogar mehr als 12 Jahre alte Version 4.2.0 der Skriptsprache PHP. Da sind offenbar nicht mal Sicherheitsupdates installiert...

Die Euroweb hat (wiewohl diese es offensichtlich höchst nötig ist) abgelehnt die Mitarbeiter von mir schulen zu lassen und mich auf ein solches Angebot hin sogar auf Unterlassung verklagt - blieb aber auf den Kosten sitzen, weil die sich für schlau haltenden Anwälte just jener "Berger Law LLP" vergaßen vorher abzumahnen.

Irgendwie ist da zusammengekommen was zusammen gehört!

Um jetzt der Euroweb die Möglichkeit zu geben, die selbst gemachten technischen Probleme (und manchmal auch Sicherheitslücken) schnell zu beheben, veröffentliche ich diese eben - zumal ich ja nicht grundlos davon ausgehe, dass meine Nachrichten auf diese Weise fast so schnell ankommen wie als wenn ich diese per Email senden würde.

Das ich die Fehler meist auf einer Seite wohl ganz spezieller Referenzkunden finde ist kein Zufall. Die weniger speziellen Referenzkunden (also die normalen Kunden) werden wohl mit ähnlichen Leistungen beglückt.

Die Anwälte der vom Fehler betroffenen Kanzlei "Buchholz und Kollegen" können - ohne sich dem begründetem Vorwurf der Lüge auszusetzen - weder behaupten, dass die Preise noch dass die Leistungen der Euroweb auch nur halbwegs adäquat seien. Das Preis-Leistungsverhältnis liegt sogar in einem Bereich, der mit starken Wörtern wie "Abzocke", "Beschiss", "Wucher" und sogar "Betrug" durchaus richtig bezeichnet ist.


Update 16:49: Planloses "Gemurkse" statt fachlich fundiertem Handeln

Die Euroweb bekommt es einfach nicht hin. Zustand jetzt: Auf den Request nach "/aktuelles.php" hin verweist der Server nach wie vor zu /error404.php - welche den Browser auffordert zu sich selbst weiterzugehen. Der sechste Abruf der /error404.php wird dann mit einem "HTTP/1.1 403 Forbidden" beantwortet. Das ist insgesamt nicht sinnvoll.

Wer auch immer das war - dieser "Euroweb-Spezialist" kann es also einfach nicht!

Ich glaube, die haben keinen besseren. So ist das eben wenn man einerseits nicht den besten Ruf hat und dann das aus den extrem teuren Verträge eingenommene Geld für Gründungs-Experimente, den extrem teuren Direktvertrieb und nicht zuletzt für Rechtsstreite mit Kunden, der Konkurrenz und Kritikern raushaut - und mit dem dann "minimalistischen" Personalbudget kein angemessen ausgebildetes Personal bekommt.

06.09.2014

Zu "Euroweb" und "BLAZEVSKA & Partner Rechtsanwälte"

Ich habe das natürlich nicht gänzlich verpasst. In und zu Köln gibt es keine Filiale der "Kanzlei Berger Buchholz  und Kollegen (Düsseldorf)" mehr, sondern eine ganz "neue" Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"

Die Partner sind:
  • Adrijana Blazevska
  • Philipp Berger
  • Andreas Buchholz
bei der derzeit noch beworbenen "Kanzlei Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf sind es:
  • Andreas Buchholz
  • Philipp Berger
  • Adrijana Blazevska
Wurde wohl mal wieder ein neuer Name gebraucht. Doch nicht alles ist schlecht und ich weiß auch schon wofür die neue Kanzlei taugt:

Für einen Vergleich!

Genauer für einen Vergleich der Leistungen und Preise der Euroweb mit denen eines Wettbewerbers, denn die "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"  vertraut nicht etwa der Euroweb sondern Jimdo. Fangen wir beim Vergleich mal mit der Lei(s)tung an:

1.) Pingen wir mal die Server:

fastix@trainer:~$ ping -c3 buchholz-kollegen.de
PING buchholz-kollegen.de (91.199.247.29) 56(84) bytes of data.
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=1 ttl=55 time=81.1 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=2 ttl=55 time=81.8 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=3 ttl=55 time=81.7 ms

--- buchholz-kollegen.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2002ms
rtt min/avg/max/mdev = 81.175/81.582/81.863/0.375 ms

Also, zu dem Server in einem Bürohaus in Bulgarien, auf dem die Euroweb Internet GmbH die Webseite der Kanzlei Buchholz und Kollegen hostet, dauert der Ping rund 81 Millisekunden.

Vom selben Host aus pinge ich www.blazevska.de:

fastix@trainer:~$ ping -c3 www.blazevska.de
PING www.blazevska.de (148.251.68.200) 56(84) bytes of data.
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=1 ttl=52 time=37.2 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=2 ttl=52 time=36.6 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=3 ttl=52 time=36.3 ms

--- www.blazevska.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2003ms
rtt min/avg/max/mdev = 36.352/36.750/37.282/0.391 ms

Also, zu dem Server in Deutschland auf dem Jimdo die Webseite der Kanzlei  "BLAZEVSKA & Partner" hostet, dauert der Ping nur rund 36 Millisekunden.


Fazit: Jimdo braucht für die Pings aus Deutschland 45 Millisekunden weniger und damit deutlich weniger als die Hälfte der zu dem Server der Euroweb benötigten Zeit. Die Seite vom Server der Euroweb baut sich auch deswegen deutlich langsamer auf, wie gleich zu sehen ist. Der Punkt geht an Jimdo.

2.) Wie lange dauert der Seitenaufbau?

Die Webseite der "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte" entspricht vom Umfang her in etwa derjenigen der "Kanzlei Buchholz und Kollegen". Bei der letzteren beträgt die Datenmenge der Startseite 1,3 Megabyte. Das ist viel zu viel...


Die übergroße und ohnehin alles andere als "optimierte" Webseite der "Buchholz und Kollegen" (Ersteller, CMS und Hoster: Euroweb) braucht mehr als 15 Sekunden wenn diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist extrem lang und liegt nicht nur an der Datenmenge, sondern vor allem an den Servern (wohl gerade in der Kombination mit dem "Euroweb-CMS") und/oder deren Anbindung.

Selbst ein 16.000er DSL schafft diese Datenmenge im Download nämlich locker in einer Sekunde.


Die nicht perfekt optimierte Webseite der BLAZEVSKA & Partner (CMS und Hosting: Jimdo) braucht bei einer fairen Messung unter gleichen Bedingungen nur 1,93 Sekunden bis diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist kein "Bestwert" - aber vertretbar.


Fazit: Die Auslieferung und der Empfang der von der Euroweb vermurksten Webseite dauert rund 8 mal so lange wie für die von Jimdo benötigt. Das ist krass schlecht. Die Euroweb definiert zwar, das "www" manchmal (und bei den Referenzkunden stets) "world width waiting" bedeutet, aber der Punkt geht an Jindo.

Jindo gewinnt in der Kategorie "Technik" in allen Subdisziplinen.

Unter http://de.jimdo.com/preise/vergleich/ lässt sich herausfinden, was Jimdo bietet und verlangt. Die Preise (mal abgesehen vom kostenlosen Angebot, welches wohl nur für Privatpersonen in Frage kommt) sind nicht nicht die geringsten - aber auch nicht überzogen. Ich nenne sie "marktgerecht". Für die Website der Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner" hätte ich hier wohl das Paket "Jimdo Pro" gewählt. Das kostet 60 Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat. Oder 240 Euro über 4 Jahre hinweg. Inklusive Mehrwertsteuer.

Dafür gibt es bei Jimdo eine ganze Reihe von Leistungen welche von der Euroweb nicht oder nur gegen "fetten" Aufpreis angeboten werden (Blog, Shop, Bildergalerien). Es gibt allerdings nur eine Mailadresse. Das wird nicht jedem genügen. Übrigens verursachen die Mailadressen kaum Kosten - sonst gäbe es ja keine Freemailer wie GMX, Gmail, Hotmail, Jahoo, ...

Die Euroweb verlangt von den "Referenzkunden" derzeit 199 Euro "Startgebühr" und dann rund 190 Euro pro Monat und darf nach einem von mir erwirkten Beschluss des LG Düsseldorf nicht mehr vorsätzlich unwahr behaupten, dass es sich dabei um eine Marketingaktion, oder ein zeitlich und örtlich begrenztes, vergünstigtes Angebot handele. "Vergünstigt" war das nicht:

Denn über vier Jahre hinweg sind das 9.239 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Macht dann 10.994,41 Euro. Oder eben fast 10.754,41 Euro mehr als Jimdo verlangt.

Doch halt! Was ist denn mit den Kosten der Webseitenerstellung?

Nun, dafür und für die Updates kalkulierte die Euroweb (vertreten von Adrijana Blazevska, Philipp Berger und/oder Andreas Buchholz) vor Gericht mehrfach für einen jeweils in Umfang und Aufwand vergleichbaren Webauftritt knapp unter 3.000 Euro (netto) - nehmen wir dafür also die (auch überteuert erscheinende Summe von 3.570 Euro (brutto) an.

Wenn man dann das Erstellen der Webseite und der Updates (selbst zu den über-fetten Preisen der Euroweb hierfür) herausrechnet verlangt die Euroweb also mit dem 4-Jahresvertrag 7.254,41 Euro (brutto) bzw. 7.096 Euro (netto) mehr für die gleiche Leistung.

Ich zeige das mal mit einem Diagramm, denn auch hier sagt ein Bild mehr als tausend Zahlen:

Diagramm: Preise der Euroweb und von Jimdo, bereinigt um den Preis für die Erstellung der Webseite.

© 2014 Jörg Reinholz

Wofür die Euroweb so beeindruckend viel mehr will ist völlig unklar. Das Geld wird wohl vom ineffektiven und extrem teurem Direktvertrieb "gefressen", geht in den Gewinn oder wird in abenteuerlich erscheinende Projekte gesteckt, denn die Euroweb Group finanziert bekanntlich höchst verlustträchtige Auslandsgesellschaften in Österreich und in der Schweiz und wohl direkt oder indirekt auch neue Firmen wie z.B. die yourRate, youCom oder die Net365.

Auch die Kategorie "Preis" geht also an Jimdo.

Jetzt kommt das "Beste":

Sollte
  • Adrijana Blazevska oder
  • Philipp Berger oder
  • Andreas Buchholz
also nochmals irgendeinem Gericht gegenüber behaupten, dass die Preise der Euroweb "marktgerecht" oder "nicht überteuert" seien, dass die "Referenzkunden" der Euroweb mit den miesen, aggressiven Verkaufstricks und insbesondere durch arglistige Täuschung also nicht dazu gebracht wurden, Verträge mit Wucherpreisen zu unterschreiben, dann werde ich erneut der erste sein, der diese "Rechtsanwälte" laut, deutlich und in der Öffentlichkeit

"Lügner und Betrüger"
nennt.

Denn die Adrijana Blazevska und deren Partner kennen jetzt nachweislich die Preise der Euroweb und spätestens seit dem 3.8.2014 mindestens die eines Wettbewerbers und wissen also genau, dass "Euroweb-Referenzkunden" regelmäßig verarscht und ganz übel abgezockt werden. Diese wissen also auch sehr genau, dass ein solcher Vortrag eine vorsätzliche Lüge vor dem Gericht, begangen in der Absicht, das Gericht zu täuschen und der Euroweb hierdurch zum Nachteil der Prozessgegner einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wäre.

Das vorstehende ist die klare Definition des Prozessbetruges.

01.09.2014

Die Euroweb will an betrügerischer Referenzkundenmasche festhalten - Versagen die Anwälte? Erste Blamage der Euroweb / Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, dass die Euroweb an der betrügerischen Referenzkundenmasche festhalten will und einen Widerspruch gegen die von mir (einem kleinem Schlosser und ohne Anwalt!) beantragte und schon im ersten Anlauf durchgesetzte einstweilige Verfügung, welche der Euroweb die ohnehin als arglistige Täuschung verbotene, abgefuckte "Referenzkundenmasche" verbietet, eingelegt hat.

Dieser lächerliche Widerspruch liegt mir nun vor.

§ 924 Absatz 2 ZPO besagt:
"Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will."
Dem Gericht ist (anders als dem Rechtsanwalt Jean Paul Bohne) das Fehlen der Begründung von Berufs wegen aufgefallen.

Den Umstand, dass den Anwälten von der Buchholz und Kollegen GbR (vorher und in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise insolvent: "Berger Law LLP") auch rund einen Monat nach Zustellung der Verfügung nichts eingefallen ist, womit diese den Widerspruch begründen könnten, quittierte die vorsitzende Richterin mit der Mitteilung:
"Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird dann sehr kurzfristig nach Eingang der Widerspruchsbegründung bestimmt werden.

Düsseldorf am 26.08.2014"
Dem, der den Widerwille der Richterin hinsichtlich unnötiger Worte kennt, dem wird auch das, an die Euroweb und deren in vielerlei Hinsicht geschrumpfte Anwaltskamarilla adressierte, "sehr kurzfristig" auffallen. Da steckt nämlich Sarkasmus und somit dann auch Kritik drin.

Der erste Punkt im Widerspruchsverfahren ging also an mich - und zwar noch bevor das Verfahren wirklich begann...

Ich habe nunmehr auch das Hauptsacheverfahren angeleiert. Und anders als die (wie neben Philipp Berger und Andreas Buchholz auch der Anwalt Jean Paul Bohne) nicht durch juristischen Wissen glänzenden Damen und Herren der "Buchholz und Kollegen GbR" habe ich jedenfalls dabei alles richtig gemacht!

Übrigens: Ende Juli schrieb mir der Berger-Philipp noch im Zusammenhang mit der Verfügung, ich solle doch bittschön vor Ende August auf "kostentreibende  Maßnahmen" verzichten, man wolle dann auf mich zukommen. Mit "kostentreibende  Maßnahmen" war die Hauptsacheklage gemeint. Offenbar stieß es dann aber den vereinten Abzockern aus Euroweb und Kanzlei höchst sauer auf, dass die Entscheidung des LG Düsseldorf gewiss nicht ohne Einfluss auf andere Verfahren bleibt. Deshalb dann der nicht nur wegen der fehlenden Begründung geradezu dämliche Widerspruch vom 19. August.

Dumm ist, wer Dummes tut!

Der Anwalt Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer: "Bohne, Jean Paul Pierre") wird - ziemlich marktschreierisch - als "im Medienrecht hochspezialisierter Anwalt" beworben, welcher in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes über eine jahrelange Erfahrung" verfüge. Dem Widerspruch ohne Begründung nach wird er im Verfahren gegen mich, einen einfachen Schlosser, mal wieder einige "Basics" lernen.

Ich kenne seinen Namen nämlich auch aus älteren Sachen. Da waren so einige, ziemlich schlecht begründete Abmahnungen:
Mir scheint, der Jean Paul Bohne lässt sich und seinen Name in Sachen gegen mich "verheizen". Klug ist das nicht! Ich hab ihm schon 2012 geraten, er solle sich einen anderen und für den Beruf förderlicheren Job suchen - z.B. in einer Kanzlei, deren Mitglieder in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes" und im Medienrecht nicht nur (schlechte) Erfahrungen sondern auch Erfolge zu verbuchen haben. Oder will er mal damit werben, dass er sein Wissen über Medienrecht und über das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Sachen erwarb, in denen ihm ein einfacher Schlosser grob "die Juristerei" lehrte? Das wäre zwar wahr, aber eben nicht werbend.

Vielleicht ist der Jean Paul Bohne beim nächsten Treffen mit mir Mitglied jenes Euroweb-Anwalts-Komitees, welches das verlorene Verfahren dann auch gleich an traditioneller Stätte beweinen kann: Dem Cafe Luise.