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31.10.2014

Und täglich grüßt das Murmeltier

Im schönen Tagesrhythmus werde ich derzeit in hässlichen Kommentaren von einem auf der Seite der Euroweb stehenden Sockenpuppenspieler gefragt, was ich denn mache? Offenbar weiß man inzwischen, dass es für die Euroweb nichts Gutes bedeutet wenn ich ein paar Tage nichts veröffentliche und macht sich zu Recht große Sorgen.

Also: Gestern saß ich mit einem Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft zusammen welcher mir sehr interessiert zugehört hat. Fragen nach dem Inhalt des Gesprächs werde ich nicht beantworten.

09.10.2014

Meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, Christian Stein (alle: Euroweb)

Im Interesse Ihrer "Kunden" und des Rechtsfriedens mache ich Ihnen in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf das folgende, grob umrissene, öffentliche


Vergleichsangebot

§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
  1. die Euroweb Internet GmbH,
  2. die Euroweb Group GmbH,
  3. die Euroweb Deutschland GmbH,
  4. die Internet Media Online  GmbH,
  5. die Webstyle GmbH,
  6. die Euroweb Deutschland GmbH,
  7. die Ruhrgebiet Online Services GmbH,
  8. Herr Daniel Fratzscher,
  9. Herr Christoph Preuß,
  10. Herr Christian Stein,
dem Unterlassungsgläubiger, Herrn Jörg Reinholz, gegenüber, es zu unterlassen

a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so geworbenen Kunden zurück treten wollen.
b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche Preisvorteile erhalten.
d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten und
e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.

§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.

§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß  § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.  Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.

§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.

§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.

§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.

§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.

Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.

Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.



Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen). 


Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.

So einfach ist das.

08.10.2014

Noch eine "Zensur"

Mir wurde freundlicherweise, anonym und verbunden mit dem Wunsch, diese zu veröffentlichen, ein Link zu einer, sagen wir mal "nicht ganz jugendfreien Grafik" gesandt. Es handelt sich um eine recht rauh wirkende Szene, in welcher eine Person (mit einem Pfeil und meinem Name markiert) eine andere, recht hilflos wirkende Person (mit einem Pfeil und "E......b" markiert) von hinten ... das darf man bei blogspot nicht schreiben.

Also, das Bild zu veröffentlichen könnte juristisch bedenklich sein. Ich weiß ja nicht ob die  Quelle (wohl ein "raubmordkopiertes" Foto von einer Webseite wo ebenso üblicherweise wie nicht immer geschmackvoll Personen dargestellt werden, die ... sagen wir mal ... "in Kleingruppen gerade viele Kalorien verbrennen") nicht irgendwelche Urheberrechte geltend macht.

Warum ich nichts zum Thema einer möglichen, formal-juristischen Beleidigung schreibe, ist, so denke ich, offensichtlich.

Allerdings sollte ich (oder halt jemand anders) darüber nachdenken warum dieser Blog bei einigen so merkwürdige Assoziationen weckt.

Es folgt ein Symbolbild:

 "An Sankt Nimmerlein" ist der passende Termin.

Euroweb - Kommentar: "Die Referenzkunden sind selbst schuld"

Ich habe einen anonymen, beleidigenden Kommentar zensiert.

In diesem werden die Referenzkunden der Euroweb wie folgt benannt:
  • "Naiven und geistig Minderbemittelten"
Ich füge hier mal ein, dass auch die Rechtsanwälte Berger, Buchholz und Blazevska "Referenzkunden" sind - und die werden wohl unter Verweisen auf Beruf und Hochschulabschluss behaupten, diese seien keineswegs "naiv" oder "geistig minderbemittelt". Mit einer Behauptung ist es stets so: Man kann sich einer solchen anschließen oder eben nicht. Oft ist es eine Frage der Perspektive.

Die Argumentation, dass die Opfer/Geschädigten dumm, naiv und/oder schuld seien, es sogar "selbst wollten", die hört man von Betrügern, Vergewaltigern und oft auch von "Kinderfickern". Also von Kriminellen aller Couleur. Das ist eine psychologisch bedingte Verteidigungs- bzw. Rechtfertigungsstrategie - welche aber regelmäßig gerade keinen Straferlass, sondern, wegen der "Uneinsichtigkeit in die eigene Schuld", eine Straferschwerung bewirkt.

Im gleichen Kommentar wird von der Referenzkunden-Betrugsmasche als
  • "äußerst lukrative Geschäftsidee"
gesprochen und sich darüber lustig gemacht, dass ich dagegen vorgehe, denn
  • "Dort genehmigen sich diejenigen, die wirklich am Produkt Euroweb verdienen -wieder einmal- ein Gläschen...und lachen über den tapferen, aber recht erfolglosen Schlosser aus dem Osten, der sich da drüben in Kassel abrackert."
und weiter:
  • "Mag sein, dass die Euroweb "bald" Geschichte sein wird...aber das einmal gescheffelte Kapital ... das ist bereits gewinnbringend und sicher vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft..."geparkt".
Na, wenn selbst meine "Feinde" der so deutlich durch das "sicher vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft ... geparkt" zum Ausdruck gebrachten Meinung sind, die Handlungsweisen der Euroweb seien kriminell, dann will ich dem nichts weiter hinzufügen - außer dem Satz, dass meiner Meinung nach derjenige, der einerseits eine Handlung als Straftat anerkennt, diese aber im gleichen Zug als "lukrative Geschäftsidee" bezeichnet, von seinem psychischen Setup her selbst ein Krimineller ist.

Mal sehen, ob und wann ich auflöse, von wem oder woher der Kommentar kam.

Euroweb / EW-Deutschland-Kanzlei Buchholz und Kollegen - "Großes Maul und nichts dahinter!"

Nur ein "besonders bösartiger" Blogger, der "Lügen über die Euroweb" verbreitet, kommt auf die Idee, von der Euroweb selbst bereit gestellte Tools dafür zu benutzen, von der Euroweb selbst erstellte Webseiten zu prüfen. Was ist das nur für ein Scheißkerl, der es sich wagt, die Qualität der Arbeit der Euroweb ausgerechnet an Hand der Webseiten derer Hauskanzlei zu überprüfen?
Bildschirmfoto: Eigenwerbung der Euroweb / EW Deutschland
So dient dann die Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nicht nur als Beispiel für Großmäuligkeit im Anwaltsberuf - nein, deren Referenzkunden-Webseite muss auch noch dazu herhalten um die Euroweb zu blamieren!
Bildschirmfoto: Versagen Euroweb / EW Deutschland, getestet wurde www.buchholz-kollegen.de
Obiges Bildschirmfoto ist von einer Webseite erstellt, mit welcher die Euroweb den künftigen Kunden eigentlich zeigen will, wie beschissen Webseiten von anderen aussehen und wie toll "responsiv" die eigenen sind.
Bildschirmfoto: So wird von der Euroweb / EW Deutschland das Testtool beworben
Genau das habe ich also getan...

Resultat:
  • Das Vorschaufenster für das Aussehen im mobilen Browser bleibt weiß. (Der Vergleich mit der Webseite eines "lokalen Webdesigners" ergab allerdings, dass das Tool selbst funktioniert... das ist demnach auch nicht von der Euroweb "gestrickt")
  • Bei der Anzahl der Ressourcen und vor allem bei den geladenen Javascripts steht "dringender Handlungsbedarf".  (Der Vergleich mit der Webseite des selben "lokalen Webdesigners" ergab, dass auch das ganz anders geht...)
  • Google-Pagespeed: 58 - das ist einfach lächerlich. (Der Vergleich mit der Webseite des selben "lokalen Webdesigners" ergab 95)
Einen anderen Produktvergleich mit Seiten von der Euroweb und dem Baukasten von Jimdo (die beide den selben Anwälten Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska gehören) habe ich vor ein paar Tagen gemacht. Das Resultat war eben noch grausamer, denn es zeigt die realen Ladezeiten der von der Euroweb erstellten und in einem Bürohaus in Bulgarien vermittels einer im Vergleich zur Werbung fragwürdigen Standleitung gehosteten Webseiten.

Bildschirmfoto: Tatsächlich braucht die die Webseite der Euroweb-Referenzkunden "Buchholz und Kollegen" völlig inakzeptable 15 Sekunden, bis diese von einem 16.000er DSL-Anschluss in Deutschland geladen ist. Grund dafür ist das Billig-Hosting in einem Geschäfts-und Bürohaus in Bulgarien.
Also, wäre ich Rechtsanwalt, dann würde ich im Angesicht der großmäuligen Werbung, der Dauer der Erstellung (mehr als 3 Monate) und des, der Werbung unbestreitbar nicht entsprechenden Resultates wegen Irreführung und Nichterfüllung des Vertrages klagen.
Bildschirmfoto: Euroweb-Werbung: "Nach einer Studie  von Psychologen haben Webseiten nur Millisekunden, um bei neuen Besuchern einen überzeugenden Eindruck zu hinterlassen." - Damit waren aber nicht die rund 15000 Millisekunden gemeint, welche die Webseite der Euroweb-Referenzkunden "Buchholz und Kollegen" braucht.

Natürlich kommt das vorliegend nicht in Betracht: Die Euroweb / EW-Deutschland-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" ist nämlich voll damit ausgelastet aller Welt vorsätzlich wahrheitswidrig vorzumachen, diese selbst seien "tolle Hechte", die Euroweb (jetzt "EW Deutschland") sei ein "tolles Unternehmen" welches seriös agiere und tolle Webseiten mache ... weshalb die von der Kanzlei vertretene Euroweb (jetzt heute als "EW Deutschland" unterwegs) vor Gericht stets gewinne ... und dann ist da noch die Frage, ob die tatsächlichen Euroweb-Referenzkunden "Buchholz und Kollegen" überhaupt einen müden Heller für die Webseite bezahlt haben. Andererseits sind die Resultate der Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska auch nicht wirklich besser: Die verlieren, so kann man hier nachlesen, sogar geradezu in Serie gegen einen einfachen Schlosser aus dem Osten!

Man könnte demnach sagen, dass sich die so gar "innovative Düsseldorfer Webagentur" und die so gar "siegreiche" Kanzlei sich gegenseitig bescheißen und sich dabei "irgendwie auch gegenseitig lächerlich machen". Aber auf diese Idee kommt natürlich nur
ein "besonders bösartiger" Blogger, der "Lügen über die Euroweb" und die Kanzlei der Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreitet, und "nur deshalb" nicht verklagt wird, "weil es sich finanziell nicht lohnt
".

(Ob Dr. Frieder Nau aus Köln auch diese Art des Realitätsverlusts behandelt? Dann nichts wie hin! Bei Gruppenanmeldungen soll er neuerdings Rabatt geben, behaupten ganz böse Zungen.)

07.10.2014

"EW Deutschland" - Neuer Name für die betrügerische Euroweb - Wie sinnlos-verzweifelt war das denn, Herr Preuß?

Wie mir mitgeteilt wurde soll die Euroweb an die Werber neues Material verteilt haben. Angeblich soll die Euroweb Internet GmbH jetzt unter dem Name "EW Deutschland" am Markt agieren. Demnach könnte es sein, dass die Euroweb auch als "EW Österreich" (oder "EW Austria") bzw. "EW Schweiz" (oder "EW Schwitzerland") auftritt.

Jedenfalls bezüglich des Namens "EW Deutschland" wurde mir als seitens der Schulungsleiter geäußerter Begründung mitgeteilt, der Name sei im Internet noch nicht verbrannt. Es wurden, so heißt es in der an mich gerichteten Mitteilung, neue Unterlagen mit dem Name "EW Deutschland" verteilt.

[Update:] An der Information scheint was dran zu sein:

ew-deutschland.com / euroweb-deutschland.de / Euroweb Deutschland GmbH - und ew.de gibt es auch schon.
Naja. Gestern galt das als "noch nicht verbrannt!" - Ist aber gerade wieder geschehen!

Da muss die Euroweb wohl schon wieder für "teuer Geld" neues Material drucken. Die sollen auch nicht den Namen wechseln sondern von der betrügerischen Referenzkundenmasche lassen! Sagte das LG Düsseldorf und drohte dem Geschäftsführer Christoph Preuß eine empfindliche Geld bzw. Haftstrafe an.

Auch wo "Christian Stein" drauf steht steckt Euroweb drin.

Solche Namenwechselspielchen, die ich ja auch von den stark schrumpfenden Kanzleien der die Euroweb unter Aufopferung der eigenen Ehre vertretenden Anwälte (Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska) sehr gut kenne (heißen die jetzt eigentlich "EW-Kanzlei"?) sind jedenfalls alleine nicht hilfreich.

Übrigens: Falls der Herr Christoph Preuß eine ihm drohende Ordnungshaft vermeiden will sollte er seinen Job als Geschäftsführer der jetzt (wohl) als "EW Deutschland" agierenden Euroweb Internet GmbH ganz schnell kündigen - damit der Haupteigentümer Daniel Fratzscher sich sodann einen komplett Verblödeten suchen muss, der die riskiert. Kann aber sein, der Staat nimmt erst einmal gerne sehr viel Geld (bis 250.000 Euro sind möglich!) als Ordnungsmittel - damit bei weiteren Verstößen die Kosten der dann fälligen Ordnungshaft nicht dem Steuerzahler zur Last fallen.

Wie wird das dann eigentlich bilanziert?

Klare Ansage:

Meine Dame und Herren
  1. Daniel Fratzscher, 
  2. Christoph Preuß, 
  3. Christian Stein, 
  4. Philipp Berger, 
  5. Andreas Buchholz, 
  6. Adrijana Blazevska!
Sollten die von den Personen zu Nr. 4 bis 6 beratenen Herren zu Nr. 1 bis 3 der Meinung sein, das sich die vom LG Düsseldorf erlassene Verfügung 34 O 67/14 "Referenzkundenmasche" über die Neugründung einer GmbH umgehen lässt, dann werde ich mal vorführen, dass weder ich noch die Gerichte sich so einfach und dämlich verarschen lassen. Im Gegenteil: Falls Sie das versuchen, dann "brennt die Luft", weil das Gericht, das ich dann anrufe, erkennen wird, dass nicht nur versucht wurde, die Einstweilige Verfügung zu umgehen, sondern - und das wird sich erheblich strafverschärfend auswirken - dieser Gesetzesbruch mit erheblicher krimineller Energie geschah.

Dann dürfte sich auf eine für die Person Nr. 2 besonders drastische Art (es gibt für sowas nicht nur in Einzelfällen gleich mal einen Monat "Knast" und nicht etwa nur eine "kleine" Geldstrafe) herausstellen, dass die Personen zu Nr. 4 bis Nr. 6 eben keine besonders fähigen "Rechtsanwälte" sind, sondern solche, deren juristischer Rat den Mandanten in wenigen, besseren Fällen nur nichts nützt.

Ich bin ohnehin geneigt, in Anbetracht der mir bekannten "Leistungen" der sehr volatil benannten Kanzlei der Dame und der Herren zu 4 bis 6 ("Kanzlei Berger", "Berger und Kollegen", "Berger Law LLP", "Buchholz und Kollegen", "Blazevska und Partner", ...) mit dem Kopf auf die Tischplatte zu schlagen.

Nennen Sie Ihre Kanzlei doch als nächstes  

"Wir waren mal 15 UG"!

Ich stelle Ihnen schon mal eine kleine Auswahl der, falls obiges versucht wird, dann gegenständlichen Beweismittel vor.  Ich habe schon jetzt noch sehr viel mehr! Im Vertrauen: Ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie diese auch nur erahnen könnten. Ich traue Ihnen auch nicht zu, dass Sie dem unten gezeigten was entgegensetzen können. Sonst würde ich es nicht schon jetzt veröffentlichen: Ich jedenfalls bin nämlich nicht dumm.




Über den Euroweb-Gerichtstourismus
Wichtig: Klagen nach Düsseldorf verweisen lassen

Ich hatte mich ja im Jahr 2012 kurz gewundert, dass mich plötzlich Post ausgerechnet vom Landgericht Mönchengladbach erreichte, welches damals eine - wie sich inzwischen durch den Beschluss des OLG Düsseldorf zeigte - höchst einstweilige Verfügung erließ.

Nach dem Lesen des Antrages wurde mir aber sehr schnell klar, dass die Anwälte der (den Name häufig wechselnden) Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska es durch den Wechsel des Gerichts "lediglich" vermeiden wollten, dass dem Gericht auffällt, dass diese vor dem LG Düsseldorf und Kassel vortrugen, ich sei kein Wettbewerber - vor dem LG Mönchengladbach jedoch das glatte Gegenteil behaupteten. Inzwischen habe ich sogar herausgefunden, dass zwischen diesen gegenteiligen Behauptungen nur ein Tag lag, was mich sofort an Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug denken lässt. Und da will die Euroweb nicht als verlogen hingestellt werden? ... Das steht aber im Antrag.

Im Übrigen war die angerufene Kammer in Mönchengladbach bis zu meiner Belehrung (also "sehr zunächst") der höchst irrigen Auffassung, ein PKH-Antrag könne nur durch einen Anwalt gestellt werden. Da könnte man auch denken, die Euroweb und deren Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska war auf der Suche nach einem unfähigen Richter. Das, so scheint es, ist genau das, was diese immer wieder dringend brauchen - aber in Düsseldorf nicht (mehr) finden.

Denn auch "Euroweb-Kunden" dürften sich ein wenig wundern, dass die Euroweb diese nicht etwa wie im "Internet System Vertrag" vereinbart vor den Düsseldorfer Gerichten verklagt, sondern zu Hause. Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist zwischen Gewerbetreibenden zulässig und verbindlich.

Statt sich zu freuen, dass diese nicht nach Düsseldorf müssen, sollten sich die übers Ohr gehauenen Euroweb-"Kunden" mal überlegen, WARUM die Euroweb das macht. Und die Antwort ist ganz einfach, denn

«In Düsseldorf
verliert
die Euroweb!»

weil das, nach gefühlt aberhunderten Verfahren mit dem sehr variabel-verlogenen Vortrag der Euroweb vertraute Oberlandesgericht Düsseldorf deren "Kalkulationen gemäß § 649 Satz 2 BGB" mangels Nachvollziehbarkeit nicht mehr anerkennt. Vor anderen Gerichten ist das leider nicht einmal halb so sicher, z.B. in Thüringen "bauen die Richter richtig Scheiße" und lassen sich täuschen - weshalb die Euroweb und deren Anwälte von der Euroweb-Hauskanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska aktuell so "gern" als "Gerichtstouristen" unterwegs sind.  

Ich rate also dringend dazu, auf dem vereinbarten Gerichtsort in Düsseldorf zu bestehen und vor Gericht den Verweisungsantrag stellen zu lassen: Die höheren Reisekosten sind durch das deutlich geringere Risiko gerechtfertigt.

Im Übrigen sieht es derzeit so aus, als würde die Euroweb auch in Ingolstadt (LG) und München (OLG) nicht wirklich gut aussehen. Doch bevor ich mich darauf einlassen würde würde ich den Ausgang dieses Verfahrens vor dem OLG München abwarten.

06.10.2014

Die Euroweb Vertriebsrepräsentanten ... Löschungen nachdem ich prozessuale Lügen aufdeckte

Die Euroweb hat, wohl auf meinen Bericht über die prozessualen Lügen hinsichtlich der Beschäftigung oder Nichtbeschäftigung des Alexander Luckau hin, auf der Webseite "euroweb-karriere.de" die Namen der Ansprechpartner in den Vertriebsrepräsentanzen gelöscht. Zugleich wurde in die Webseite der Meta-Tag
<meta name="robots" content="index,follow,noodp,noarchive" />
eingefügt, um zu verhindern, dass diese Webseiten von den einschlägigen Diensten archiviert werden. Dies zeigt auf, dass die Euroweb aktiv und offensiv technische Methoden benutzt, um Gegnern den Beweisantritt zu erschweren. Das aber zeigt wiederum sehr deutlich, dass sich die Euroweb der prozessualen Lügen voll bewusst ist.

Mit Hinblick auf die oben genannten und auch sonst recht häufigen wie dreisten prozessualen Lügen der Euroweb und dem durch die Löschung sichtbar gewordenem Verhalten (die Löschung dient nach meiner Ansicht wohl der Verdeckung weiterer oder künftiger Prozesslügen der Euroweb) veröffentliche ich die Liste der früher genannten "Ansprechpartner" (also der Chefs der Vertriebsrepräsentanzen) unter Berufung auf § 193 StGB, genauer um anderen Prozessgegnern die Recherche überhaupt zu ermöglichen, also damit diese durch die Lügen der Euroweb keine prozessualen Nachteile erleiden.

Die Daten stammen sämtlich aus einer öffentlichen Quelle, die leider nicht ohne weiteres durchsuchbar ist.
  • Vertriebsrepräsentanz Berlin, Stand: 3. Januar 2014
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Berlin, Potsdam, Oranienburg, Falkensee, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Eberswalde und Cottbus
...
Ihr Ansprechpartner: Gebauer, Mathias / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Bielefeld, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Bielefeld, Gütersloh, Herford, Detmold, Osnabrück, Paderborn und Minden
...
Ihr Ansprechpartner: Denis Pohlan / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Braunschweig, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Wolfsburg, Hildesheim, Celle, Helmstedt, Goslar
...
Ihr Ansprechpartner: Götz Kleinschmidt
  • Vertriebsrepräsentanz Dortmund, keine Angabe am 9. November 2013
  • Vertriebsrepräsentanz Dresden, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Dresden
...
Ihr Ansprechpartner: Mario Winkler / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Erfurt, Stand: 9. November 2013 und 4. Juli 2014
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Erfurt, Chemnitz, Bautzen, Hoyerswerda, Zschopau, Bischofswerda, Kamenz, Görlitz, Zwickau, Oelsnitz/ Vogtlandkreis, LK Stollberg und Annaberg
...
Ihr Ansprechpartner: Alexander Luckau / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Essen, Stand: 8. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Essen, Oberhausen, Mühlheim a.d.Ruhr, Duisburg, Krefeld, Niederrhein, Moers, Dinslaken, Bottrop, Gelsenkirchen
...
Ihr Ansprechpartner: Alessandro Fiore / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Frankfurt, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Frankfurt a.M., Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Bad Homburg, Aschaffenburg, Koblenz und Bad Kreuznach

...
Ihr Ansprechpartner: Anja Drodt / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Freiburg, Fehler 404 (Not Found) am 9. November 2013 und am 6. Oktober 2014 (heute)

    Die Seite ist in der Übersicht verlinkt, existiert aber nicht.
  • Vertriebsrepräsentanz Leipzig, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Merseburg, Leipzig, Jena, Lutherstadt/Eisleben, Gera, Eilenburg, Halle, Magdeburg, Dessau und Borna
...
Ihr Ansprechpartner: Angela Arnold / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Hamburg, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Hamburg, Cuxhaven, Lüneburg, Stade, Buxtehude, Bremervörde
...

Ihr Ansprechpartner: Dirk Lauer / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Kassel, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Kassel, Göttingen, Warburg, Korbach, Waldeck, Marsberg, Bad Wildungen, Homberg, Beverungen, Eschwege, Rotenburg
...
Ihr Ansprechpartner: Jörg Kutschke / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Köln, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Köln
...
Ihr Ansprechpartner: Sarah Konieczny / Media Manager
Die selbe Sarah Konieczny gibt aber an, seit August 2010 Niederlassungsleiterin der Euroweb in der Schweiz zu sein ...
  • Vertriebsrepräsentanz Lübeck, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Lübeck, Neumünster, Elmshorn, Bad Segeberg, Schwerin, Wismar, Travemünde, Reinbek und Bad Oldesloe
...
Ihr Ansprechpartner: Robert Schmidt / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz München, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
München
...
Ihr Ansprechpartner: Marcus Peger / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Nürnberg, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Nürnberg, Würzburg, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Regensburg, Weiden, Schwandorf, Schweinfurt, Weißenburg, Schwabach, Fürth, Erlangen und Ingolstadt
...
Ihr Ansprechpartner: Angela Arnold / Media Manager
  • Vertriebsrepräsentanz Stuttgart, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Stuttgart, Waiblingen, Göppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Balingen, Nagold, Backnang, Rottweil, Pforzheim, Reutlingen und Schwäbisch Hall
...
Ihr Ansprechpartner: Christoph Heimrath / Media Manager
 
  • Vertriebsrepräsentanz Viersen, Stand: 9. November 2013
Diese Vertriebsrepräsentanz betreut die Regionen um:
Viersen
...
Ihr Ansprechpartner: Jörg Hoock / Media Manager
Weiter sind mir noch als Firmen, welche für die Euroweb mit der bekannten Referenzkundenmasche vertreiben oder vertrieben, bekannt:
  • "Team Explosion"
    Firma/Inhaber: Patrick Linnemann
    Harpener Heide 7
    44805 Bochum
  • Maxworker GmbH
    Geschäftsführer: Christian Stein
    (am Sitz der Euroweb:)
    Hansaallee 299
    40594 Düsseldorf
  • "Vertrieb Euroweb"
    Firma/Inhaber:  Matthäus Markuszewski
    Josef-Ruhr-Str. 30
    53879 Euskirchen
  • "4-Interfaces"
    Firma/Inhaber: Denis Pohlan (siehe auch Vertriebsrepräsentanz Bielefeld)
    Helmkestr. 5a,
    30165 Hannover
  • Nicht mehr existent:
    "Vertriebstrategie"
    Firma/Inhaber:  Alessandro Fiore
    Einsteinstraße 59 - Zweites OG
    D-89077 Ulm, Donau
  • Nicht mehr existent:
    Hoock-Vertriebsstrategien
    Firma/Inhaber: Jörg Hook (siehe auch Vertriebsrepräsentanz Viersen)
    Plauener Str. 15
    44139 Dortmund
Um Ergänzungen, wenn möglich mit Quellenangabe, wird höflich gebeten.

Fortschritte in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf "Euroweb-Referenzkundenmasche" - und ich lass mich nicht verarschen

Also die vom Gesetzgeber geforderte Begründung des Widerspruchs liegt mir immer noch nicht vor. Warum das so ist, dazu werde ich später mehr schreiben. Dafür erhielt ich die Kopie eines Schreibens der Richterin Stöve. Mit Datum vom 11.09.2014 setzt diese der Euroweb eine Frist von zwei Wochen für eine Stellungnahme "zu Ihrem Widerspruch gegen die erlassene einstweilige Verfügung".

In einem anderen Schreiben führt die Richterin Stöve ihre Rechtsauffassung aus, dass die Erhebung der Hauptsacheklage bisher nicht geboten sei.

Ich nehme Wetten an, ob das auch nach dieser Einlassung dabei bleibt, und, falls das so ist, ob das OLG Düsseldorf die Sache mal wieder etwas anders sieht.

05.10.2014

Zwangsdemokraten: Zensurrichter des LG und KG Berlin werden vom BGH korrigiert (oder "abgewatscht")

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin ist dafür bekannt, dass diese irgendwelche Persönlichkeitsrechte stets über andere Grundrechte, so z.B. das der Pressefreiheit stellt. Üblicherweise korrigieren zumindest die schlimmsten Verfehlungen solcher Zensurrichter dann die Oberlandesgerichte. In Köln, Hamburg und Berlin findet diese Korrektur nicht statt, weil dort die Pressekammern der Oberlandesgerichte von ähnlichen "Zwangsdemokraten" besetzt sind und selbst den gröbsten Unsinn der niederen Instanz praktisch ausnahmslos nachschwatzen. Es ist kein Wunder, dass Kriminelle, Politiker, sogenannte Rechtsanwälte, Vorratsdatenspeicherungsfreunde oder Personen, welche die Eigenschaften mehrerer dieser Gruppen in sich vereinigen, genau diese Gerichte immer wieder anrufen wenn denen die öffentliche Berichterstattung über deren assoziales Tun nicht passt.

In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes VI ZR 490/12 vom 30.09.2014 ging es darum, dass der Brandenburger Ex-Innenminister Rainer Speer die Axel Springer AG und andere verklagte weil diese aus seinen Emails veröffentlicht hatten. Insgesamt verklagte Rainer Speer - der offenbar nicht mal wusste, dass man als INNENMINISTER die Daten (besonders auf einem Laptop) besser verschlüsselt - mindestens 19 juristische und natürliche Personen.

Der BGH stellt den Sachverhalt wie folgt dar:
"Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugleich war er Mitglied des Landtags. Mitte der 90er Jahre unterhielt er zu einer Mitarbeiterin eine außereheliche Beziehung, aus der im Jahre 1997 die gemeinsame Tochter E. hervorging. Auf Antrag der Kindesmutter erhielt E. bis Oktober 2003 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Jahre 2009 kam der private Laptop des Klägers abhanden. Die darauf befindliche E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und der Kindesmutter wurde der Beklagten zu 1) zugespielt. Am 31.08.2010 führten drei Redakteure der Beklagten zu 1) ein Interview mit dem Kläger. Sie hielten ihm vor, dass sich aus an ihn gerichteten E-Mails der Kindesmutter ergebe, dass er der Vater von E. sei und für sie keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt habe. Es bestehe der Verdacht des Sozialbetrugs. Der Kläger erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, durch die der Beklagten zu 1) untersagt wurde, vier E-Mails wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen. Am 20.09.2010 veröffentlichte die frühere Beklagte zu 2) unter voller Namensnennung des Klägers auf ihrem Internetauftritt einen Beitrag, der sich mit der Beziehung des Klägers mit der Kindesmutter, der Geburt der Tochter sowie der möglichen Erschleichung von Sozialleistungen befasst. In der Zeit zwischen dem 21. und dem 25.09.2010 erschienen in den Printmedien der Beklagten zu 1) und 3) sowie in dem Internetportal der früheren Beklagten zu 2) ähnliche Berichte über den Vorgang. Am 23.09.2010 trat der Kläger von seinem Ministeramt zurück. Er gab in einem Zeitungsinterview bekannt, dass er der Vater von E. sei und die Unterhaltszahlungen für sie nachgeholt habe. Der Kläger hält die Verwertung der privaten E-Mails zum Zwecke der Berichterstattung für rechtswidrig.

Das Landgericht hat angenommen, dass der Kläger bis zu seinem Rücktritt einen Anspruch gegen die Beklagte zu 19 gehabt habe, es zu unterlassen, die Fragen, ob er der Vater von E. ist, private oder intime Kontakte zur Kindesmutter hatte, Unterhaltsleistungen für E. erbracht hat und ob die Kindesmutter zu Unrecht Unterhaltsvorschuss für E. in Anspruch genommen hat, öffentlich zu erörtern. Das Landgericht hat die Beklagten darüber hinaus verurteilt, es zu unterlassen, den Inhalt einzelner E-Mails in direkter oder indirekter Rede zu verbreiten."
Da hat das LG Berlin "richtig Scheiße gebaut". Interessant dürfte gerade in diesem Zusammenhang sein, dass die Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin in der damaligen Sache sogar die Öffentlichkeit ausschlossen, weil "umfangreiche Inhalte aus dem Lebensbereich der Zeugin zur Sprache kommen könnten, die besonderem Schutzbedürfnis unterliegen würden." - Die Richter sind wohl nicht damit einverstanden, dass Gerichtsverhandlungen Sache der Öffentlichkeit sind: Denn das dient deren Kontrolle durch das Volk. Die Zeugin ist jene Dame, welche den feinen Herrn Politiker Rainer Speer nicht als Vater angab und bis Oktober 2003, also bis der Springerverlag die Sache öffentlich machte, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog. Hier von Sozialbetrug zu sprechen ist absolut korrekt und der feine Herr Innenminister, der ja eigentlich Straftaten verhindern sollte, ist darin mindestens als Mitwisser verwickelt gewesen. Das ist es, was die veröffentlichten Emails wiedergaben.

In einem ernsthaft demokratischen Staat hätte die Veröffentlichung, welche einen Missstand von erheblichem Gewicht dokumentierte, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht, niemals verboten werden dürfen - doch die von mir nun (auch) deswegen als "Zwangsdemokraten" titulierten Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin machten auch diese üble Zensur möglich: LG Berlin, Az. 27 O 719/10 vom 28.06.2011. Das Kammergericht (so heißt in Berlin das Oberlandesgericht) schloss sich dem Quatsch der unteren Zensoren an (KG Berlin, Az. 10 U 118/11 vom 05.11.2012) und zeigte auf, dass auch dessen Richter die Stunden im Fach "Demokratie" wohl in Folge eigenen Desinteresses als etwas wie eine regelmäßige "Gelegenheit für einen längeren Toilettenbesuch" betrachteten.

Der BGH urteilte (laut Pressebericht):
"Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehöre der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse bestehe. Die der Beklagten zu 1) zugespielten E-Mails belegten, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er habe es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hätte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

Der BGH hat auch die Veröffentlichung verschiedener E-Mails in direkter oder indirekter Rede als zulässig angesehen. Die im Wortlaut veröffentlichten E-Mails dokumentierten mit besonderer Klarheit, wie der Kläger mit der Verantwortung gegenüber seiner nichtehelichen Tochter und der Mutter seines Kindes – und damit mittelbar gegenüber der Allgemeinheit, die jedenfalls bis zur Veröffentlichung der streitgegenständlichen Informationen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen tragen musste – umgegangen sei."
Meine Meinung, ganz persönlich und ganz klar:

Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin - ich hoffe die "Watsche" des BGH und auch mein Artikel schmerzt! Sie haben sich in Ausübung des Richterberufes an der Pressefreiheit und damit den Grundlagen der Demokratie, ergo an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vergriffen. Sie haben den Name des Volkes missbraucht um im Interesse eines Politikers zu zensieren wie einst der Metternich. Das geht so nicht! Sie sollten definitiv keine Pressesachen mehr entscheiden. Treten Sie endlich ab!

Nachtrag:

Der Ex-Offiziersanwärter der DDR, Ex-Landtagsabgeordnete und Ex-Minister des Landes Brandenburg Rainer Speer ging Ende 2010 - da war er gerade mal 51 Jahr alt - zu Lasten des von ihm (mit) beschissenen Steuerzahlers sehr komfortabel alimentiert - "fast freiwillig" in den Ruhestand. Wie hoch die Ruhestandsbezüge des 51-Jährigen sind, wollte die Staatskanzlei unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte Speers nicht mitteilen. Immerhin ging er ein halbes Jahr nach Tansania um ein kleines Boot zu reparieren. Vermutlich wächst auch dort der Pfeffer.

"Zwangsdemokraten"
„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht."

1 BvR 1165/89