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18.11.2014

Prozessticker - LG Düsseldorf - "Euroweb Referenzkundenmasche", 34 O 67/14

Mittwoch, 19.11.2014 23:00

Fazit des Tages: Die Euroweb hat die jahrelang systematisch betriebene arglistige Täuschung der durch die Referenzkundenmasche geworbenen Kunden eingeräumt. Ich gehe dennoch davon aus, dass das Verfahren vor dem OLG endet. Wie die Richterin Stöve entscheidet kann man nie so genau wissen. Nach Lage der Dinge werde ich aber vor dem OLG definitiv Recht bekommen. Entscheidet die Richterin gegen mich, dann kann es also gut sein, dass das OLG mal wieder einen Antrag bekommt, in dem es heisst, dass gegen das Urteil der Richterin Stöve "heute hier zugestellt" Berufung eingelegt wird. Das letzte Mal hat das auch sehr gut geklappt und am Ende wurde der Euroweb verboten, mit einem eigenen Rechenzentrum zu werben. Entscheidet die Richterin für mich, so wird die von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) vertretene Euroweb wohl so dumm sein, das Verfahren vor das OLG zu tragen und die Hauptsacheklage werde ich definitiv führen wenn die Euroweb keine Unterlassungserklärung abgibt. Darüber hinaus sind jetzt schon einige Ordnungsmittelanträge vorzubereiten.

Mittwoch, 19.11.2014 18:00

Ich bin zu Hause angekommen. Im Postfach ist schon der Entwurf für einen Schriftsatz, mit dem auf die reichlich späte "Begründung" des "Widerspruchs" der Euroweb reagiert wird. Wie so oft stellt sich die rechtliche Lage nämlich ganz anders dar, als die Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) diese weit ausschweifend (12 Seiten) darstellt. Der Entwurf ist sehr gut, es braucht nur etwas "Feintuning".

Mittwoch, 19.11.2014 12:00

Ich konnte es mir nicht verkneifen, mal bei der "EW Deutschland GmbH" a.k.a. "Euroweb Deutschland GmbH" vorbei zu schauen:

Euroweb und Yourrate GmbH teilen sich die Klingel, das Büro ...

Mittwoch, 19.11.2014 09:45

Verkündung der Entscheidung am 12. Dezember. Entscheidet die Richterin Stöve erneut gegen mich, dann geht die Sache definitiv vor das OLG. Um eines kommt die Richterin jetzt nicht herum: Die muss mir die Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligen. Noch geht es nur um die einstweilige Verfügung.

Mittwoch, 19.11.2014 09:35

Die Euroweb beharrt darauf, dass ich früher Kenntnis von den Verstößen gehabt habe. Diese Kenntnis (im Gegensatz zur "Vermutung") konnte ich allenfalls nur gehabt haben, wenn diese Täuschungen auch so statt gefunden haben.Demnach räumt die Euroweb die Richtigkeit der Vorwürfe ein, dass diese jahrelang mit der Referenzkundenmasche systematisch arglistig getäuscht hat!

Mittwoch, 19.11.2014 09:30

Es wird streitig verhandelt. Ich lege dar, dass die von der Euroweb zitierten Fälle sämtlich solche Sachverhalte betreffen, in denen den Antragstellern, denen die Eilbedürftigkeit aberkannt wurde, die Verstöße gesichert (aus Druckwerken wie Werbung und AGB) gesichert bekannt waren, ich indessen aber keine Möglichkeit hatte, früher einen durchsetzbaren Antrag einzureichen. Der Anwalt Bohne von der Kanzlei Buchholz und Kollegen "ärgert sich" als ich ihm bestätige, dass dann ja die Möglichkeit bestanden hätte, gegen die Artikel in diesem Blog zu klagen. Das hätte er mal versuchen sollen! Da hätte ich am Ende Einiges zu lachen gehabt, denn die Klage wäre auch so "voll in die Hose" gegangen. Wie auch immer: Jetzt ist es auch dafür zu spät...

Mittwoch, 19.11.2014 09:15

Ich bin pünktlich abgekommen. In dem von der Euroweb äußerst kurzfristig vorgelegten "Widerspruch", gefaxt vom Gericht gestern um 17:10, wird nur die Eilbedürftigkeit bestritten. Da hätten die besser mal den Verfügungsanspruch anerkannt: Denn die Euroweb bestreitet die jahrelang und systematisch begangenen Rechtsverletzungen nicht!

Dienstag, 18.11.2014 - 19:39

Ich bin in Düsseldorf, ausgestattet mit einem Wegeplan und nur knapp 30 Gehminuten vom Landgericht entfernt im Hotel untergekommen.

Dienstag, 18.11.2014  - 14:42

Ich bin auf dem Weg nach Düsseldorf. Im Gepäck ein ganzes Paket eidesstattlicher Versicherungen von "Kunden" der Euroweb, welche mit vollem Recht durch die Referenzkundenmasche getäuscht fühlen und solchen, die "gerade noch davon kamen". Mir wurde noch immer keine Widerspruchsbegründung vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass die Richterin morgen die Einstweilige Verfügung aufrecht erhalten wird. Da braucht es nur wenig Optimismus, die Tatsachen und das Gesetz stehen auf meiner Seite.

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Heute ist aber erst Dienstag ;)

. hat gesagt…

Oh. Danke. Die Woche begann für mich irgendwie schon am Sonntag. Dafür war die vorige am Donnerstag um 23:00 Uhr vorbei.

Aber keine Angst, der Prozesstermin ist erst morgen.

Jörgies Alptraum hat gesagt…

Die muss mir die Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligen.

Nein, das "muss" sie nicht. Solange das EV-Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, lässt sich zur "Erfolgsaussicht" der Hauptsache nämlich rein gar nichts sagen.

Aber was rede ich da, du Knollennase hast gewisse Dinge noch nie kapiert und wirst sie auch nie kapieren.

Anonym hat gesagt…

Na prima @fastix. Sollten in kürzester Zeit in Düsseldorf Baldrian, Bachblüten und Tempos knapp werden, wissen wir, wer daran "Schuld trägt"... ^^ *SCNR*

Anonym hat gesagt…

Die muss mir die Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligen.

Ja, echt! Dafür sind die Gerichte da! Um größenwahnsinnigen Schlossern mit Nebenberuf Prozesskosten zu erstatten!

. hat gesagt…

Doch, sie muss. Denn den eigentlichen Vorwürfen ist die Euroweb nicht entgegen getreten. Deshalb ist der Stand der Dinge, dass ich die Hauptsache gewinne.

. hat gesagt…

"Ja, echt! Dafür sind die Gerichte da!"

Genau so steht es im Gesetz. Die Gerichte sind darüber hinaus dazu da, dem Verletzer die Gerichtskosten aufzuhalsen. Und "Verletzer" ist die Euroweb - welche die jahrelang und systematisch begangenen Rechtsverletzungen selbst nicht einmal bestritten hat.

Falls es zu einer Berufung kommt kann sie das dort nicht mehr.

Anonym hat gesagt…

"Die berufliche Laufbahn von Patrick T***
bis heute
Media Manager
EW Deutschland"
Quelle:
https://www.xing.com/profile/Patrick_Tiburczy2

"von Euroweb ... bot mir Herr T*** an, dass die Homepage selbst nichts kosten würde, jedoch die Betreuung für 48 Monate, monatlich 130 € netto.
...
vom Vertrag zurücktreten zu wollen eine Gebühr zu zahlen hätte. Sie möchte von mir 1.800 €.
...
Gepostet: vor 2 Jahren."
Quelle:
http://www.justanswer.de/verbraucherrecht/78mdi-wir-hatten-intern-schon-unsere-homepage-berarbeitet-kamen.html

Anonym hat gesagt…

"Old Raw Registrar Data September 25, 2013
...
Registrant Name: Euroweb Internet GmbH
...
Raw Registrar Data November 21, 2014
...
Registrant Name: Euroweb Deutschland GmbH"
Quelle:
https://who.is/domain-history/homepage-testen.com

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