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27.12.2014

Die Euroweb und deren Inkarnationen (aktuell: "EW-Deutschland") versprechen das Blaue vom Himmel, betrügen und schädigen die Geschäfte derer Kunden

Die "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) verspricht (soweit als Firma/Marke inzwischen beerdigt: versprachen) den Kunden in den Inkarnationen als
  1. "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf)
  2. "Webstyle GmbH" (Berlin)
  3. "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media"
  4. "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland"
  5. "European Website Company" (gleich mal ohne Firma)
regelmäßig eine "individuelle Leistung" und auch sonst das Blaue vom Himmel. Was dann folgt ist eher ein "Blaues Wunder". Das im Bild unten sollte eigentlich ein Kalender sein, welcher die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung anzeigt. Tut er aber nicht. Es ist auch höchst offensichtlich, dass das gar nicht funktionieren kann.

Ob es die Euroweb jemals konnte weiß ich nicht. Einen Beweis dafür fand ich nicht. Das diese es nicht kann steht aber fest.

Das ist klar geschäftsschädigend. Und wer hat es gemacht?


Die Euroweb-Vertreter haben eine weitere Masche!

Wenn ein Kunde nach Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Webauftritten fragt, dann verlassen diese kurz das Geschäft des Heimgesuchten - angeblich um in der Firma anzurufen, ob das geht - um wenig später mit fröhlichem Gesicht hereinzuspazieren und zu verkünden, dass die Techniker die Anfrage positiv beantwortet hätten. Ob der Anruf wirklich stattfindet steht in den Sternen - das schreibe ich nur, weil ich das Gegenteil gegenwärtig nicht beweisen kann. Ich denke aber, es gibt eine "ordre mufti" gar nicht erst anzurufen und das Versprechen abzugeben, aber nichts dazu schriftlich aufzunehmen.

Bekannt ist zum Beispiel, dass die Euroweb in der jeweiligen Inkarnation auf Nachfrage der Kunden in der gleichen Weise verspricht, dass den vertriebenen Webshop an Datenbanken des Kunden anbinden könne, wodurch diese die Artikel nicht noch einmal im Webshop pflegen müssen. Tatsächlich vermietet die Euroweb, die EW-Deutschland, die Webstyle und die Internet Online Media aber nur einen Webshop der ePages GmbH weiter und das in einer von dieser Firma angebotenen Billig-Version - mit welcher man genau diese Anbindung an ERP-Systeme gar nicht realisieren kann. Darüber hinaus nehmen die Euroweb und deren Inkarnationen dafür ein Vielfaches des Preises, den andere genau dafür verlangen.

Um den daraus resultierenden Streit kümmern sich später die Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen und die berufen sich - vor manch dummen Richter (wer sich als Richter so krass verarschen lässt ist dumm und macht seinen Job nicht richtig) sogar erfolgreich - darauf, dass im Vertrag stehe, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Das macht zuvor schon der Euroweb-Kundendienst vor allem der als Rechtsanwalt nicht zugelassene, dort als oberster "Kundenbeschwerdenabwimmler" tätige "Jurist" Martin Junker.

Ich empfehle folgendes Vorgehen:

Stellen Sie, nachdem man sich seitens der inzwischen zahlreichen Euroweb-Inkarnationen auf den Ausschluss mündlicher Nebenabreden berufen hat, Strafanzeige wegen Betruges gegen den 1.) den Außendienst und
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) zustande kam, gegen 2.) Christoph Preuß als GF und 3.) Daniel Fratzscher als Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Webstyle GmbH" (Berlin) zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media" zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland" zustande kam, gegen deren Geschäftsführer Christian Stein und Daniel Fratzscher als mutmaßlicher Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.

Stützen Sie sich in der Strafanzeige darauf, dass es sich um Eingehungsbetrug handelt, da die jeweilige Euroweb-Inkarnation den Vertrag unter dem mündlichen Versprechen von Leistungen einging, welche diese niemals zu erbringen bereit und auch nicht dazu in der Lage war. Das deshalb weil diese gar nicht über die notwendige technische Intelligenz verfüge, aber dennoch die Leistungen in der Absicht versprach, den vertraglich vereinbarten Gegenwert zunächst einfach mal vom Konto abzubuchen und weiterhin auch später aufgrund einer für die Betrogenen nachteiligen Vertragsgestaltung Teilzahlungen durch das bei denen übliche Drohen mit zivilrechtlichen Schritten und sogar das vorsätzliche Belügen von Richtern zu erhalten. Verweisen Sie auf die laufenden Ermittlungsverfahren 90 JS 149/13 (StA Düsseldorf) wegen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Co. sowie auf die Anklagen wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Nehmen Sie später durch einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte.

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"European Website Company in Düsseldorf"
Quelle:
http://web.archive.org/web/20110928102828/http://www.ew.de/unternehmen.php

. hat gesagt…



siehe auch:
http://abeitsamt.com

vergleiche:
http://arbeitsamd.com

. hat gesagt…

"Zensurgründe":

1.)
(kein Link zur Euroweb ... ich betreibe für die kein SEO)

2.)
Da war wohl ein Typo - Du hast sicher beide vergleiche wollen, es hat Dir aber widerstrebt "arbeitsamd.com" zu notieren.

Das Thema Euroweb verzweifelt auf der Suche nach Arbeitskräften hatte ich schon mehrfach.

Anonym hat gesagt…

Gibt es eigtl. noch Arbeitsämter, die mit der Euroweb paktieren/Arbeitssuchende auffordern, da zu arbeiten, o. Stütze zusammengestrichen zu bekommen?

Das zu beantworten, wäre doch mal was... ;-)

Anonym hat gesagt…

"Zensurgründe"

Nein, nein. Wir wollen alles wissen/angezeigt bekommen. Auch Links. Ausreden sind fehl am Platz. Deshalb: SCHLUSS DAMIT (mit der Zensur). ;-)

Anonym hat gesagt…

Arbeitsamt.sex/tips/expert/guru/club sind übrigens noch frei. Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Anonym hat gesagt…

"Am 10.11.2014 fand vor dem OLG München (Az. 21 U 1932/14) die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen das Urteil des LG Ingolstadt vom 25.04.2014 (Az. 42 O 318/13) statt."
Quelle:
http://www.rechtsanwalt-otterbach.de/

Anonym hat gesagt…

Sie haben noch 2 Tage.

. hat gesagt…

"Sie haben noch 2 Tage."l

Ja ... und dann? Ist nichts passiert!

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