Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen: Betrügerisch agierende Drücker (wie z.B von Versicherungen oder der Euroweb) dürfen heimlich gefilmt werden.
EMGR, Az: 21830/09
Das öffentliche Interesse, über Missstände und "fragwürdige" Praktiken informiert zu werden, sei höher zu werten als der
Schutz der Privatsphäre des heimlich gefilmten Vertreters, urteilte der
Menschenrechtsgerichtshof. Das Urteil sollten sich die, viel zu oft verlogenes und kriminelles Pack schützenden
Richter des LG Hamburg, des LG Berlin aber auch des LG Marburg, Mönchengladbach, Köln und des
LG Kassel sowie deren Obergerichte zur Fortbildung kommen
lassen.
Könnte sein, ein solcher Film - von einem Besuch eines Euroweb-Vertreters - ist bald online, denn das Material existiert schon.
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