Allerwertester Herr Christoph Preuß, allerwertester Herr Fratzscher,(nicht unbedarft nachmachen)
auf der von Ihnen verantworteten Webseite der Euroweb Internet GmbH bewerben Sie sich als "Marktführer".
Beweis: Bildschirmfoto.
Wie ich soeben den Veröffentlichungen und Zahlenwerken Dritter entnehme hatte Ihre Firma aber in den Vorjahren - in denen Sie sich ebenfalls notorisch lügend als "Marktführer" bewarben - einen deutlich geringeren Umsatz als die tatsächlichen Marktführer.
Beweis: So bewirbt sich die Euroweb als "Marktführer"
Sich unter diesen Umständen als "Marktführer" zu bewerben ist nicht nur lächerlich sondern auch unzweifelhaft ein grober Verstoß gegen das UWG.
Falls Sie am 19.02.2015 um 00:00 Uhr noch mit dem Begriff "Marktführer" werben werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Falls Sie mir bis zum 20.02.2015 14:00 Uhr keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorlegen, nach welcher Sie es unterlassen, die Euroweb Internet GmbH als Marktführer zu bewerben und die Wiederholungsgefahr durch ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von mindestens 15000 Euro in jedem Einzelfall, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und auf die Einrede der Tätigkeit Dritter nicht ausräumen werde ich Sie ebenfalls vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Einem Rechtsstreit sehe ich jedenfalls gelassen entgegen. Die Sie voraussichtlich vertretende Kanzlei Buchholz und Kollegen oder auch der Kanzlei "AWPR" sehe ich auf Grund früherer Erfahrungen eher als "für meine Interessen förderlich" an.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
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09.02.2015
Euroweb Internet GmbH abgemahnt - Bewerbung als "Marktführer" ist irreführend und täuschend.
Abmahnung vom Samstag, 7.2.2015:
1 Kommentar:
Ich fürchte, die Eurodingens hat Recht mit der Behauptung der Marktführerschaft. Vermutlich hat kein Mitbewerber derart viele Klagen am Hals und so oft Watschen kassiert. Und das ist ja auch eine Form von Marktführerschaft.
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