Das Landgericht Düsseldorf hat auf meinen Antrag hin eine einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Deutschland GmbH des Euroweb-Vertrieb-Chefs Christian Stein erlassen.
Wichtig:
Die durch das Vormachen der falschen Referenzen getäuschte "Partner" der Euroweb Deutschland GmbH können nun erst recht diese Musterkündigung verwenden.
Grund ist, dass diese Euroweb Deutschland GmbH, die - gerade um den Name "Euroweb" zu vermeiden - in der Kundenansprache auch als "EW Deutschland" agiert, sich selbst mit Webseiten bewarb (und noch bewirbt) welche diese tatsächlich nicht erstellt hatte und auch gar nicht erstellt haben kann. Darüber hinaus sind auch die beworbenen Kunden nicht etwa solche der Euroweb Deutschland GmbH.
Damit steht fest, dass eben jener Christian Stein - und die Euroweb Deutschland GmbH aus niedrigstem Interesse (Geld!) öffentlich dreist gelogen hat.
In dem Verfahren bin ich, "ein gelernter Schlosser", jedenfalls bis jetzt nicht vertreten. (Bitte nicht unbedarft nachmachen!) Fragen sollte sich aber nun auch der Christian Stein von der "EW Deutschland", was das wohl für ein dummer Anwalt gewesen sei, von dem er da beraten wurde, denn irgendwer wird ihm ja wohl etwas gesagt haben, wie: "Och, also auf diese Abmahnung brauchst Du nicht reagieren."
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