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31.05.2015

Xing, Euroweb - Höchst merkwürdiges Portal, höchst merkwürdige Mitglieder, Euroweb-Betrug


"Der Unternehmensname ist nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar."

Gut, dass Webbrowser den Titel einer Webseite nicht anzeigen, wie das Bildschirmfoto so schön weiß auf blau zeigt. Hier übrigens das Profil von Martin Brehm, der womöglich "zwei Teilzeitjobs" hat:
  1. "Personalmanager Nord" der Euroweb Group (zu welcher die Euroweb Deutschland GmbH offiziell nicht gehört und auch nicht gehören soll) und
  2. Personalmanager bei Denis Pohlan - der die Leistungen der Euroweb Deutschland GmbH für jedermann erkennbar durch "serielles Lügen und Betrug" verkaufen lässt

Aus dem Studium der Wirtschaftspsychologie in Heidelberg hätte man wohl mehr und weitaus besseres machen können als sich an irgendwelche "Kuchenbuden" zu verkaufen.

Wobei mich natürlich "4 Monate: Projekt zur Erstellung eines Fragebogens zur Evaluation eines Seminars" nicht gerade an eine Spitzenleistung denken lassen. Und ob er es bei der "Badespaß-Ergo" je bis in den Schoß einer der Damen mit dem weißem Armband gebracht hat oder hätte? Eher nicht! Denn dann wäre er wohl noch dort...

Betrüger suchen bei Xing dümmere Betrüger

Martin Brehm sucht (wohl verzweifelt) für die Euroweb also nach etwas Unmöglichen. Nämlich
die zugleich aber "dumm wie ein Schaf" und ergo auch für länger als ein oder zwei Monate gewillt sind, im Wissen um den Betrug den Vertriebsleitfaden der Euroweb Deutschland GmbH auswendig herunter zu blöken:

Schritt 1: Vormachen einer kostenlosen Leistung
Schritt 2: Vormachen von Leistungen, welche die Euroweb gar nicht erbringen will (Programmierung)
Schritt 3: Den Vertriebsleuten wurde erklärt, dass es tatsächlich "blöde" Kunden gäbe, die hier schon "ja" sagen.
Aber das eigentliche Ziel dieses seriellen, arglistigen Täuschens und Lügens ist es, den Opfern - laut Denis Pohlan "Kuchenbuden" -  durch das unwahre Vormachen einer Ersparnis von etlichen tausend Euro und Leistungen, die gar nicht erbracht werden, zu einer höchst unüberlegten Unterschrift unter einen höchst nachteiligen Vertrag zu drängen und dann Wucherpreise zahlen zu lassen!
Bildschirmfoto: So kommt man mit seinem Passbild im Zusammenhang mit unschönen Berichten über Betrugsvorwürfe ins Web - er nimmt ja teil und sollte als Psychologe sehr genau wissen, woran er da mit arbeitet!
Das Xing-Premiummitglied Martin Brehm hat die Verbreitung seines Bildes im Internet durch Zustimmung zu den AGB von Xing nicht nur erlaubt - er zahlt auch dafür. Juristisch ist das die Teilnahme an einem öffentlichen Aufzug - und der Ausnahmetatbestand aus § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG - was ihm jeder halbgare Jurastudent erklären kann.

Dumm gelaufen: Selbst vor dem als notorisch verfassungsfeindlich verrufenen LG Köln würde er also mit einer Klage gegen diesen Bericht scheitern... (Und die Damen und Herren der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf versuchen bitte gar nicht erst durch eine "geschickte Auswahl" der Bildschirmausschnitte ein Gericht zu belügen und zu täuschen. Das ging ja vor dem LG Möchengladbach/OLG Düsseldorf "gewaltig in die Hose"!)

Die Euroweb lügt systematisch vor Gericht II:
Die vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung des Daniel Fratzscher

Daniel Fratzscher, vollständig Harald Daniel Fratzscher, Bruder des DIW-Chefs Marcel Fratzscher und "nichts anderes als ein wahrer Lügner vor dem Herrn" hat gegenüber dem LG Düsseldorf vorsätzlich falsch an Eides statt versichert. Er behauptete:

[Auszug 1]
"Die Euroweb Internet GmbH verfügt über ein Customer Relation Management (CRM) in dem die Beziehungen zu ihren gut 20.000 Kunden dokumentiert und gespeichert werden." 

[Auszug 2]
"Es [gemeint: das CRM] wurde eigens für die Euroweb Internet GmbH entwickelt, wofür Kosten von 700.000 Euro entstanden sind."

[Auszug 3]
"Die Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH können auf diese Daten über eine Web-Oberfläche unter URL zugreifen"

[Auszug 4]
"Der Benutzername "p.howells" ist dem Mitarbeiter Pascall Howells zugeordnet."

[Auszug 5]
"Da der Mitarbeiter Howells angab, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht auf das CRM-System zugegriffen und auch keine Daten an Herrn Reinholz weiter gegeben hatte, vermuten wir, dass Herr Reinholz unser System gehackt und die Daten abgegriffen hat."

[Auszug 6] 
"Ferner ist der Zugriff je nach Hierarchiestufe auf eigene Kunden bzw. Kunden der Niederlassung begrenzt,"

[Auszug 7]
"Schließlich verwenden wir in verschiedenen Arbeitsverträgen Geheimhaltungsklauseln."
Zunächst einmal bedanke ich mich natürlich für die Ehrung,  die Werbung und das Vertrauen in meine Leistungsfähigkeit, die unzweifelhaft daraus folgen, dass Daniel Fratzscher es mir, einem kleinen Schlosser aus dem Osten, zutraut, das angeblich 700.000 Euro teure CRM-System der Euroweb Internet GmbH gehackt zu haben.
Demnach scheint ja die Euroweb Internet GmbH nicht mal in der Lage zu sein, selbst beim Einsatz erheblicher Mittel ein brauchbar sicheres CRM-System zu schaffen - denn wenn Daniel Fratzscher in seiner Versicherung an Eides statt vermutet(sic!), das ein kleiner Schlosser aus dem Osten das "700.000-Euro-(web)-CRM" erfolgreich hackte, dann muss man insbesondere deshalb, weil die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher mich von den Anwälten der Kanzlei Philipp Berger, Berger Law LLP sowie Andreas Buchholz & Kollegen in dreckiger Verleumdungsabsicht öffentlich und wissentlich unwahr als dummen und geistig verwirrten Menschen darstellen ließ, unweigerlich zu dem beinharten Schluss kommen:

"Dat taugt nix! Is Kacke, Werner!"

Hinsichtlich der den Kunden der Euroweb Internet GmbH gebotenen Leistungen lässt der Vorgang Übles vermuten. Und ich habe ja schon sehr früh berichtet, dass es da erhebliche Sicherheitsprobleme gab, die auch lange Zeit nicht behoben wurden.

Vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung des (Harald) Daniel Fratzscher

Aber aus den Aussagen [1]  bis [5] und [7] folgt, dass auch Daniel Fratzscher vorsätzlich unwahr vormacht, dass Pascall Howells Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH sei. Zudem verschweigt der Daniel Fratzscher vorsätzlich, dass auch eine enorme Anzahl der oft nur kurze Zeit beschäftigten Mitarbeiter und Angestellte von zahlreichen weiteren Firmen Zugriff auf das CRM haben, dass es eben nicht speziell für die Euroweb Internet GmbH entwickelt wurde und dass die Kunden weiterer Firmen diesem CRM gespeichert sind.

Und er verneint in Aussage [6] der objektiven Wahrheit zu wider, dass das System den Mitarbeitern der einen Firma den Zugriff auf Kunden- und Mitarbeiterdaten einer ganz anderen Firma zulässt.

Werden Sie Euroweb-Gutachter!

Ich bin gespannt, ob und was für einen dämlichen Idiot der Daniel Fratzscher und sein Geschäftsführer Christoph Preuß dem Gericht für den Fall der Klage gegen die Verbreitung des obigen Satzes als Gutachter anbietet, der das widerlegen soll... Einem solchen Gutachter werde ich mit der Stärke von ein paar Gigalumen heimleuchten.

Mit erweislich falsch testierenden Gutachtern der Euroweb Internet GmbH gab es nämlich in vergangenen Prozessen immer wieder "kleine" Probleme.

Beispiele:
  1. Der im Gutachten dreist lügende Kölner Psycho-Doktor Frieder Nau.
  2. Der Steuerberater Jens Reimers aus Korchenbroich - der dafür gleich mehrfach.
Wer also auch in einer solchen Liste auftauchen will, der mag sich "für 30 Euroweb-Silberlinge aus der Tasche des Daniel Fratzscher vor eine Kanone stellen, eine abgeschossene Kanonenkugel greifen und auf dieser gen Wien reiten".

Sinnbild: Münchhausens Ritt auf der Kanonenkugel – Zeichnung von August von Wille, (gemeinfrei)
Auch Daniel Fratzscher scheint zu glauben, das sowas geht. Ich weise aber, um Unfälle und hohe Schäden sowie schweres Leid zu vermeiden, mit gebotener Deutlichkeit darauf hin, dass es nicht etwa nur "sehr schwierig ist", sich "eine abgeschossene Kanonenkugel (zu) greifen" sondern stets damit endet, dass man selbst irreparable Schäden davon trägt - was dieser Bericht auch sehr schön zeigt.

Personas:

Der selbe Daniel Fratzscher ist (oder war) auch Geschäftsführer und/oder direkter oder indirekter Teilhaber/Aktionär der
  • Webstyle GmbH, Berlin
  • Webstyle GmbH, Österreich
  • Webstyle Design GmbH, Berlin
  • Web2Walk GmbH, Berlin
  • Web2Walk GmbH, Österreich
  • Ruhrgebiet Online Services GmbH, Düsseldorf
  • WN Online Service GmbH & Co. KG, Münster,
  • WN Online Service Verwaltungs GmbH, Münster
  • Viscomp OOD, Bulgarien
  • Euroweb OOD, Bulgarien
  • Internet Media Online GmbH, Düsseldorf
  • Internet Media Online GmbH, Österreich
  • Internet Media Online AG, Schweiz
  • Gastronomie Partner Verwaltungs GmbH
  • Gastparo GmbH & Co. KG, Düsseldorf
  • Gastparo AG Schweiz
  • Rheinland New Media Verwaltungs GmbH
  • Euroweb Holding GmbH
  • Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf
  • Euroweb Internet GmbH, Österreich
  • Euroweb Internet AG, Schweiz
  • Fratzscher Vermögensbeteiligungs GmbH
  • salesworker.com GmbH ("bewertet.de")
  • YOC AG, Berlin

28.05.2015

Die Euroweb lügt systematisch vor Gericht I:
Vorsätzliche falsche Versicherung an Eides statt des Pascall Howells

Ein womöglich angerufenes Gericht wird höflich gebeten, mir den Beweisantritt bzw. mindestens eine Stellungnahme zu ermöglichen. Gerade dicke Anträge von Rechtsanwälten bieten keine Gewähr, dass darin alles stimmt und passt!

Und wer einmal lügt, der hat auch keinerlei Hemmungen, das zu nochmal zu tun und zu behaupten, er habe nicht gelogen. OLG Frankfurt 25 W 2/10, der kriminelle, die Straftat der mittelbaren Freiheitsberaubung begehende Serienlügner war sogar "Rechtsanwalt" - das allerdings vom "Typ eines ausgesucht verlogenen Arschlochs": Günter Freiherr von Gravenreuth. Nach dem ihm klar wurde, dass dieser Beschluss ergehen würde, beging der übrigens Selbstmord.

Steht im Rubrum Antrages oder Schriftsatzes "Euroweb" ganz vorn, so ist es nicht unwahrscheinlich sondern - jedenfalls meiner Erfahrung nach - sogar strikt zu erwarten, dass ziemlich dreiste Lügen drin stehen - wie es sich an der hier besprochenen Sache ganz bewundernswert eindeutig zeigt.

Die Euroweb Internet GmbH hat dem LG Düsseldorf einen unter dem Aktenzeichen 14c O 70/15 geführten Antrag vorgelegt. Bei diesem Antrag ist eine Versicherung an Eides statt, in welcher ein Pascall Howells aus Bielefeld schon im ersten Satz erweislich unwahr - und das gleich in zweierlei Hinsicht - versichert:
"Ich bin Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH und in der Niederlassung Hannover tätig."

Das ist glatt gelogen, denn:
  • Erstens ist Pascall Howells nicht Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, sondern einer Firma "4 Interfaces" (Inhaber ist der mir schon durch eine Straftat aufgefallene Denis Pohlan) welche die Produkte der Euroweb Deutschland GmbH vertreibt.
  • Zweitens hat die Euroweb Internet GmbH keine Niederlassung in Hannover.
  • Und Drittens habe ich genug dienstliche Emails eben jenes Pascall Howells, in denen er sich stets wie folgt "verabgrüßt":
Mit freundlichen Grüßen
Pascall Howells
Media Manager
0171-2694372
p.howells@ew.de
www.ew.de

Bildschirmfoto/Beweis: Die von Pascal Howells als Web- und Emailadresse angegebene Domain "ew.de" ist die Domain der Euroweb Deutschland GmbH. GF ist Christian Stein. Das Registergericht (AG Düsseldorf, HRB 73300) weist Soest als dessen Herkunftsort aus.
... was also nicht damit in Übereinstimmung zu bringen ist,dass er, wie im Schriftsatz weiter vorgemacht wird, Verkaufsleiter der Euroweb Internet GmbH in deren Niederlassung in Hannover sei. Denn das sind allenfalls Adressen der Euroweb Deutschland GmbH - die aber formell (und nach Lesart der Euroweb Internet GmbH selbst!) eine ganz andere Firma als die Euroweb Internet GmbH ist.

Achtung, jetzt wird es doof!

Zugleich hat die Euroweb Internet GmbH, wohl in einem Rache-Rausch (wegen der von mir zuvor erwirkten Verfügungen) dargelegt, dass diese durchaus auch weiterhin für illegale Kaltanrufe verantwortlich ist und die technischen Einrichtungen (phoning.euroweb.net) hierfür den, dem OLG Düsseldorf gegenüber als "selbständig" vorgemachten, Vertriebsfirmen zur Verfügung stellt.

Auch Ihre Lügen haben kurze Beine - Herr Harald Daniel Fratzscher!

Da die Euroweb mal so und mal so vorträgt habe ich mir erlaubt dem OLG Düsseldorf in der anhängigen Sache eines Dritten zu schreiben und und klar zu machen wie die Euroweb und Daniel Fratzscher als Zeuge oder in Versicherungen an Eides statt lügen.

Bildschirmfoto/Beweis: Die Domain der Firma 4-Interfaces, Inhaber Denis Pohlan, wurde von dem selben Christian Stein angemeldet, der auch Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH ist.

Vor dem OLG wurde von dieser Seite auch bestritten, dass Christoph Preuß (GF der Euroweb Deutschland GmbH) als Geschäftsführer von den Kaltanrufen weiss und dran mitwirkt. Was wohl auch nicht stimmen kann, denn jetzt wird behauptet, die auf phoning.euroweb.net betriebene "Kaltanruf-Hilfsvorrichtung" soll 700.000 Euro gekostet haben und ausschließlich(sic!) von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH genutzt werden. Darunter ist eben jener Pascall Howells. Der aber gerade nicht bei der Euroweb Internet GmbH angestellt ist sondern erweislich "Internet System Verträge" der "Euroweb Deutschland GmbH" des Christian Stein verkauft.

"So lügt man sich um Kopf und Kragen!" kann man dazu sagen.

Und jetzt wird es ganz doof!

Das Gericht hat sich von einem 19-Seitigen Schriftsatz des Anwaltes Dr. Ruben-Engel von der hier nicht gänzlich unverrufenen Kanzlei "Höcker" aus Köln wohl zunächst täuschen lassen und die beantragte Verfügung - ohne mich zuvor anzuhören - erlassen. "War ja ein dicker Antrag und von einem Anwalt. Wird schon passen ..." Ich bezweifle sehr ernsthaft, dass das Gericht den Antrag mit angemessener Aufmerksamkeit gelesen hat, denn dann hätte es an einigen Stellen mehr als nur "stutzen" müssen. Bei vernünftiger und angemessener Würdigung wäre der Antrag nicht durchgegangen. Aber ich halte seit Jahren den Gerichten vor, dass da was völlig falsch läuft, denn dieses Durchwinken ist zu einer höchst gefährlichen Alltagspraxis geworden.

Streitwert: 50.000 Euro. "Das lohnt sich richtig!"

... und wird die Ergebnisse der Euroweb Internet GmbH noch im Jahr 2015 und/oder womöglich auch in den Folgejahren belasten. Gerichtsverfahren dauern ja recht lange.

Denn ich habe inzwischen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, diese, ganz eindeutig durch dreistes Lügen erwirkte Verfügung
  • aufheben zu lassen und 
  • dafür zu sorgen, dass es sich für die Euroweb Internet GmbH wirklich lohnt, in Anträgen an Gerichte derart dreist zu lügen wie geschehen.
Es wird nämlich für die Euroweb Internet GmbH etwas teurer als gedacht - und die Anforderungen an den Beweis werden strenger.

(Mehr verrate ich erst mal nicht, ich will der Euroweb Internet GmbH nicht zu viel Zeit geben, welche die brauchen um sich weitere Lügen auszudenken.)

Nachtrag:

Den die Euroweb Internet GmbH vertretenden Anwalt Dr. Ruben-Engel von der Kanzlei des Prof. Dr. Ralf („Ralfi“) Höcker aus Köln habe ich sehr bestimmt gebeten, das offensichtlich zusammengelogene Falschgutachten des Dr. Frieder Nau nicht noch einmal zu verwenden, eben weil der Dr. Frieder Nau auf der Basis eigener Lügen zu vorsätzlich falschen Schlüssen gekommen ist - und sein "Gutachten" schon vom OLG Düsseldorf verrissen wurde.

Legt er das Gutachten, wei in der Sache 14c O 70/15 noch mal vor, dann ist er selbst Subjekt einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung, denn ab Zugang der Nachricht weiss er es besser und § 193 StGB greift nicht mehr!

Dr. Ruben-Engel weiß, so denke ich, sehr genau, dass ich das bitter ernst meine und dass mich nach Art. 5 GG auch nichts daran hindert, von der Kanzlei Höcker vertretene Fälle und Mandanten der Medienkanzlei genauer anzusehen.

Update: Ich habe dem Titel eine römische 1 hinzugefügt. Es wird also eine Fortsetzungsgeschichte.

Update: Schlosser aus dem Osten siegt (mal wieder) unvertreten über Abzocker nebst Anwalts-Doktoren!
Verfahren 14c O 70/15 des LG Düsseldorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) endet mit Antragsrücknahme der Euroweb

19.05.2015

Vorratsdatenspeicherung? Abgefuckte Nazischeiße!

Bürger! Schreibt Euren Abgeordneten!

Die Bundesregierung aus CDU (Cesarmäßig-Demokatische Unsinnlaberer), CSU (Chaotisch Störrisch Unbelehrbare)  und SPD (Stasi Partei Deutschlands) will den offenen Bruch mit der Verfassung und den Bürgerrechten im Eilverfahren praktizieren! Das bedeutet: Die wollen dieses abgefuckte Scheiß-Nazi-Gesetz, mit welchem den Bürgerrechten in Bauch, Arsch und auf den Kopf getreten wird, nicht diskutieren sondern nachts um drei heimlich, still und leise durchwinken.

Für die die es nicht wissen:

Den oder die MdB, welche(r) in Ihrem Wahlkreis gewählt wurde, finden Sie hier nach Eingabe von Ort und PLZ.

Danach wird der Wahlkreis mit Nr. und Name anzeigt, darunter ein Link:

"MdB aus diesem Wahlkreis"

Klicken Sie diesen Link an, dann finden Sie weitere Links zu den Abgeordneten dieses Wahlkreises (Direkt gewählt,Über Landesliste gewählt).

Wenn Sie auf den Name klicken, dann erscheint die "persönliche Webseite" der oder des MdB. Rechts oben ist ein Feld "Kontakt" und auch ein Link "E-Mail an MdB [Name]".

Darauf klicken und dem oder der MdB klar machen, was (Verdammt!) ein Wählerauftrag ist!

Hier ist der meine: (an Ulrike Gottschalck, SPD)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Als Ihr Wähler verlange ich von Ihnen, dass Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen. Der Grund für dieses Verlangen ist, dass die Vorratsdatenspeicherung ein faschistoides Machwerk durchgeknallter Stasi-Fans ist. Es beeinträchtigt die Freiheit der Kommunikation und wird keineswegs zu den versprochenen höheren Aufklärungsraten führen und keinesfalls auch nur einen Terroranschlag verhindern helfen, wie das Beispiel Frankreich zeigt.

Als "voll abgefuckt" empfinde ich es, dass für das Herbeireden der angeblichen Notwendigkeit vergewaltigte kleine Babymädchen, die zudem krebskrank und natürlich blond waren, regelrecht an den Beinen gepackt und blutend ins Publikum geworfen wurden und dass das Publikum von der CDU auch in anderer, niedriger Weise verbal verängstigt wurde um eine Notwendigkeit herbeizureden. Der Gesetzesvorschlag gibt aber nun wieder, dass nunmehr ein Kreuz in einem Formular genügt um bei "Straftaten" - also auch Ordnungswidrigkeiten(!) - zu behaupten, die "Straftat" könne nicht anders aufgeklärt werden. Tatsächlich geht es nämlich nicht um die Aufklärung schwerer Straftaten oder gar der Verhinderung von Terroranschlägen sondern einzig und allein darum, das Volk - Ihre Wähler und Wählerinnen - auf eine kleinliche Weise zu überwachen und auf eine bösartige zu verängstigen und einzuschüchten.

Nur falls Sie diese Konkretisierung benötigen: Ich verlange von Ihnen als der von mir gewählten Abgeordneten, dass Sie sich nicht etwa nur der Stimme enthalten oder gar nur nicht anwesend sind - Nein! Ich verlange, dass Sie aktiv gegen dieses neue Nazigesetz stimmen. Im Übrigen wird das Bundesverfassungsgericht auch dieses Gesetz wieder verwerfen, dass steht schon jetzt fest. Und, ganz ehrlich, wie wollen Sie dann Ihren Wählern erklären, dass Sie das nicht gewusst hätten? Dann stehe ich nämlich auf und sage jedem ganz laut, dass Sie es hätten wissen können, wenn Sie sich nicht als dummes Stimmvieh in die Sitzung begeben hätten um dort Ihre Stimme abzugeben ohne Ihrer Pflicht die Interessen der Wähler zu vertreten und ohne auf das eigene Gewissen zu achten im Interesse der Genossen der Bosse (Ihrer Parteiführung) abzugeben, wie es schon einmal, die Interessen der Wähler verratenden Abgeordneten der SPD taten...

Stimmen Sie und Ihre Kollegen der SPD-Fraktion zu, dann wird sich die SPD schon bald wie eine "Volkspartei" vom Format der FDP vorkommen und Mühe haben die 5%-Hürde zu knacken, denn ich werde dann nie wieder auch nur eine Stimme der SPD geben und jedem sagen, dass er's auch nicht tun soll. Und es gibt eine Menge Menschen, die auf mich hören und eine noch sehr viel größere Menge Wähler, die so denken wie ich.

Mit freundlichen Grüßen,


Jörg Reinholz 

18.05.2015

Der Termin morgen, LG Düsseldorf, findet nicht statt. EW Deutschland gibt Verfahren verloren.

Der Termin morgen vor dem LG Düsseldorf in Sachen Reinholz gegen Euroweb Deutschland GmbH wegen falscher Referenzen  findet nicht statt.

Grund:
  • Widerspruchsrücknahme durch die "EW Deutschland"
Nach "Jammern im Gericht" und Säumnis nunmehr die dritte Art der Beendigung von Verfahren, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hatten. Ich bin gespannt, was den Anwälten noch einfällt.

Offenbar wurde der Widerspruch erst heute zurück genommen. Wenn man nicht ganz genau wüsste, dass sich die Euroweb Deutschland und deren 4,5 Anwälte wirklich erst heute und ganz schweren Herzens dazu entschlossen haben, dann würde man wegen der späten Nachricht über deren Schädigungsabsicht nachdenken.

Verloren haben die trotzdem. Gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten!

16.05.2015

Euroweb: Musterschreiben für Anfechtung/Kündigung (Update)

Ich habe die Musterbriefe für die Anfechtung/Kündigung einem Update unterzogen.

Diese gehen jetzt auch auf unwahre Werbeversprechen ein und legen dar, warum die Kunden durch diese getäuscht wurden.

15.05.2015

Euroweb: Was Dummheit von Geschäftsführern und Anwälten so kostet ...

Die gesamten Kosten eines verlorenen Prozesses mit einem Streitwert von 50.000 € betragen in der ersten Instanz mindestens 7.493,00 € (¹).

Diesen Streitwert von 50.000 € hat das LG Düsseldorf für das Verfahren 15 O 6/15 fest gelegt(²). In diesem Verfahren wurde der Euroweb Internet GmbH, die sich selbst als "stets rechtstreu" bezeichnen lässt, untersagt, mit den Lügen zu werben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte.

Mithin kann ich sagen, dass die Dummheit seitens der Euroweb (und/oder der Anwälte von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf) die Euroweb Internet GmbH rund 7.500 Euro kosten wird.

Allerdings wird es dabei nicht bleiben. Denn noch immer demonstriert die Euroweb, wie schlecht geführt und beraten die Bude ist. Deshalb wird das Verfahren auch so lange Fortsetzungen haben bis die Bude in diesem Punkt auf den Boden der Wahrheit und des Gesetzes zurück geholt wurde.

Prozessuale Nebenfolgen, Argumente für arglistige Täuschung:

Übertölpelte, betrogene Kunden der Euroweb Internet GmbH können sich vor Gericht auf den Beschluss des LG Düsseldorf und darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, denn diese wurden von den Werbern explizit auf die Webseiten der Euroweb Internet GmbH aufmerksam gemacht. Mancher wird wohl Wert darauf gelegt haben, mit einem möglichst großen Unternehmen zusammen zu arbeiten und darüber hinaus auch einen ortsnahen Ansprechpartner an einem der 32, alternativ sogar 40 beworbenen Standorte zu haben.

Das Stichwort ist "arglistige" Täuschung, durch welche der Vertrag von Anfang an nichtig wird.

Getäuschte Kunden sollten dieses baldmöglichst geltend machen.


Anmerkungen:
  1. Natürlich nur wenn die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch im Falle verlorener Prozesse a) nach RVG und b) überhaupt bezahlt wird - worüber ich NOCH nichts weiß oder behaupte.
  2. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden.

Mittwoch der 13. ...

Am Mittwoch war der 13. Mai. Kein Pechtag für mich. Es war im Gegenteil einer jener Abende, auf die man lange wartet. Und bei mir klingelte am Mittwoch, dem 13. Mai das Telefon. Ich fasse das mal kurz zusammen:

Mindestens einer meiner Gegner sollte sehr genau überlegen, was er sich als Tattoo stechen lässt.

Sonst tut ihm der Arsch nicht nur vom jahrelang "sitzen" weh. Unterschlagung, Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - und eine gewisse Anzahl geleaster Maserati sind die Stichworte für den Bochumer Chef so manch Düsseldorfer Firma, der es sich, wenn alles zutrifft was ich hörte, in ein paar Jahren für ein paar Jahre auf eine etwas andere als die gewohnte Art auf Kosten der Staatskasse gemütlich machen wird.

Es sei denn, er haut dorthin ab, wo man ihn nicht nach Deutschland ausliefert. Das ist zufällig sehr genau dort, wo auch der Pfeffer wächst.

Die Maserati und der fette Audi bleiben aber hier!

Hinweis:

(Unter solchen Artikeln verbietet sich jede Nennung von Namen in den Kommentaren. Die Landgerichte in Köln, Berlin und Hamburg mögen es nicht, wenn man aktive und koksende, deshalb großfressig auftretende Kriminelle beim Klarname benennt.)

13.05.2015

Euroweb Deutschland nebst Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) bekommen mal wieder "einen auf den Deckel"

Man muss schon ziemlich dumm sein, um nach einer offensichtlich berechtigten Abmahnung die geforderte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. Vor allem, wenn man sehr genau weiß, dass der Abmahnende voraussichtlich auch auf Unterlassung klagen wird. Eine solche offensichtlich berechtigte Abmahnung erhielt die Euroweb Deutschland GmbH von mir selbst - also kostenfrei, was weiter unten noch wichtig wird.

Doch EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein und die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) meinten wohl: "Da geben wir keine Unterlassungserklärung ab und ändern auch nichts am Webauftritt, werben weiterhin mit den Referenzen, die gar nicht die der "EW Deutschland" sind!"

"Dumm ist, wer Dummes tut!" (I)

Also folgte die einstweilige Verfügung. Doch selbst jetzt kamen, jedenfalls im Ergebnis, offenbar weder  EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein noch die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) auf die gute Idee, die rechtswidrigen und vom Gericht untersagten Äußerungen zu entfernen. Auf deutsch: Die EW-Deutschland GmbH "schiss auf die Verfügung". Statt dessen legten diese dem Gericht einen Widerspruch gegen die Verfügung vor.

"Dumm ist, wer Dummes tut!" (II)

In dem Antrag war dann mal wieder die Rede davon, dass ich (ich!) "Rechtsmissbrauch" begehen würde und zur "Begründung" dafür dienten Urteile, aus deren Tatsachendarstellung sich ergibt, dass Anwälte wegen "Nickligkeiten" in einer Vielzahl (teils hunderte!) von Fällen richtig teure Abmahnungen aussprachen und, um Verstöße zu finden, intensiv die Presse und das Web durchkämmten - um sodann Serienbriefe zu versenden, für die jeweils 750 bis 1500 Euro (teils mit 1.5 Gebühren wegen "schwieriger Fälle") gefordert wurden.

Wenn man dem Gericht vorträgt, dass der Kläger Rechtsmissbrauch begehe, dann sollte man wenigstens vorher den grob-dämlichen Verstoß beseitigt und zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung abgegeben haben, meine Herren Stein, Buchholz und Kollegen!

Wenn man das nicht tut, und den Widerspruch trotzdem ausschließlich mit angeblichem "Rechtsmissbrauch" begründet, dann gilt:

"Blöd ist, wer Blödes tut!"

(Anders kann ich das nicht mehr kommentieren!)


Das LG Düsseldorf hat mir soeben PKH gewährt und Termin ist nunmehr am

19. Mai 2015 10:00 Uhr 
im
LG Düsseldorf (Werdener Str. 1), Raum 2.129

Die Gewährung von PKH ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Antragsteller Aussicht hat, das Verfahren zu gewinnen und dass das eigentlich verfolgte Rechtsmittel nicht mutwillig erscheint. Mithin birgt die Gewährung der PKH in diesem Fall die Zurückweisung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs und somit der Widerspruchs in sich. Es ist eine Art "Vorab-Entscheidung".

Ich bin ja gespannt, ob sich jemand von Seiten der Euroweb und der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" dort blicken lässt oder ob es aus Kostengründen wieder mal ein Versäumnisurteil geben wird. Auch sonst dürfte, wenn sich das Gericht nicht wieder Erwarten zu lustschaffenden Äußerungen über die "Schmalspur-Begründung" des Widerspruches hinreißen lässt, der Termin sehr langweilig werden. Die einzige und sehr schwache Chance für ein interessantes Verfahren wäre, wenn die Euroweb Deutschland jetzt noch Erklärungen abgäbe mit denen diese frühere zivilprozessuale Erklärungen der Euroweb Internet GmbH als vorsätzliche glatte Lüge hinstellen würde. Was einige zivilprozessuale Folgen und strafrechtliche Konsequenzen haben sollte, aber mit Sicherheit die publizistischen Folge hätte, dass ich mal wieder das Wort "Lüge" im Zusammenhang mit Euroweb-Aktivitäten laut und deutlich gebrauchen würde. Wir verstehen uns?

Die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz, Jean-Paul Bohne und Frau Anne Sulmann nebst dem "in freier Mitarbeit für die Kanzlei tätigen" Philipp Berger empfehle ich mit freundlichem Nachdruck meinen Gegnern.

Ich will ja gewinnen.

(Und als "kleiner Schlosser aus dem Osten" kann das auch richtig gut - wahrscheinlich sogar krass besser als die Euroweb-Anwälte!)

10.05.2015

Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne - unwissend, dreist oder gar beides?

In Düsseldorf geht es vor dem Landgericht um die Höhe der Strafe eines Ordnungsmittels, welches unzweifelhaft gegen die Euroweb Internet GmbH zu verhängen ist. Denn trotz eines von Gericht verhängten Verbotes hatte die Euroweb Internet GmbH dummdreist lügend weiter mit "eigenen Webservern" und sogar einem "eigenem Rechenzentrum" geworben.

Die Richterin Stöve von LG Düsseldorf hatte hierzu einen Vergleichsvorschlag gemacht, der eigentlich jeden auch nur halbwegs anständigen und gerecht denkenden vermuten lässt, dass die Richterin selbst den Rechtsstaat verhöhnt. Nur 300 Euro Strafe für diese oberdreiste Verletzung eines gerichtlichen Verbotes sind nämlich alles andere als akzeptabel. Weil "nicht sein kann was nicht sein darf" war das vermutlich nur ein Schreibfehler und es wurden 300,00 Euro statt 30000 Euro notiert...

Trotzdem war es nun die Euroweb, welche, vertreten durch den Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmte. Der hatte wohl meine Einlassung gegenüber dem LG Köln so genau "baff" wie "erstaunt" gelesen und, so vermute ich es, es also damit versucht, einfach noch mal bei dem erfolgreicherem Schlosser abzuschreiben.
Schlosser Jörg Reinholz an LG Köln (erfolgreich)
Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne an LG Düsseldorf (aus Sach- und Rechtsgründen voraussichtlich nicht erfolgreich)
Da hat der Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, aber beim Lernen vom Schlosser auch diesmal nicht richtig aufgepasst. Hier die Anwort:

Der einfache Schlosser Jörg Reinholz antwortet selbst auf Unsinn des Euroweb-Anwaltes Jean Paul Bohne.

"Die Moral von der Geschicht"

Entweder sind die Euroweb-Oberen Christoph Preuß und Daniel Fratzscher tatsächlich "völlig von Socken" und agieren jenseits jeder Vernunft ODER (mancher wird hier "und" denken) der Jean Paul Bohne hat seine Mandantin Euroweb nicht davon überzeugen können, dass diese die lächerlichen 300 Strafe aus der Portokasse "latzen".

Falls, was ich auch vermute, die Euroweb keinen fähigeren Anwalt finden konnte und also nur einen, der das obenstehende versucht, dann kann ich mal wieder nicht erkennen, dass ein Euroweb-Anwalt den Prozessstoff verschlankt und versachlicht und also dem Gericht weniger statt mehr Arbeit macht.

Mithin kann ich aber erkennen, dass jedenfalls im Hinblick auf Anwälte, welche zwar in Repetitorien das Auswendiglernen lernten aber das Nachdenken über Sachverhalte entweder nie lernten oder verlernten, der Anwaltszwang vor den deutschen Gerichten (ab Landgericht) ein arger Blödsinn aus der Nazizeit ist, der schon längst abgeschafft gehört. Ich finde es bezeichnend, dass dieser Fakt mit jedem Rechtsbrecher, der sich vor Gericht mit mir streitet, deutlicher wird.

Nun ja.

Das der Jean Paul Bohne die Interessen seiner Mandantin gewahrt habe, das kann der frisch gebackene Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nun auch nicht gerade behaupten ... denn jetzt bin ich vor den Augen des Gerichts nicht mehr "die böse Partei, welche den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ablehnte" und hatte sogar die Gelegenheit, dem Gericht vorzuhalten, was für ein Blödsinn eine Strafe von nur 300 Euro wäre.

Es wird also nach meinem Vortrag zum Gewinn im Jahre 2013 sehr wahrscheinlich deutlich teurer. Jedenfalls wenn, was wir alle annehmen, das Recht nicht durch die Richterin Stöve, gegen deren merkwürdige und oft auch völlig unvertretbare Entscheidungen "pro Euroweb" ich schon vielfach vor dem OLG erfolgreich war, gebeugt wird. Nur 300 Euro Ordnungsstrafe wird das OLG Düsseldorf nämlich nicht durchgehen lassen, die Sache käme sonst schneller vor das BVerfassG als es sich mancher denken kann.

08.05.2015

Die SafeTic AG und eine verlogene Beschwerde

 Zitat:
"Die SafeTIC AG wird vom Blogger Jörg Reinholz zu Unrecht des Betrugs ("Abzocke und Betrug") sowie unlauterer Geschäftspraktiken ("Drücker") bezichtigt. § 187 StGB Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle

He, Ihr Safeticker! Hört mal her und lest genau: Artikel.