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13.05.2015

Euroweb Deutschland nebst Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) bekommen mal wieder "einen auf den Deckel"

Man muss schon ziemlich dumm sein, um nach einer offensichtlich berechtigten Abmahnung die geforderte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. Vor allem, wenn man sehr genau weiß, dass der Abmahnende voraussichtlich auch auf Unterlassung klagen wird. Eine solche offensichtlich berechtigte Abmahnung erhielt die Euroweb Deutschland GmbH von mir selbst - also kostenfrei, was weiter unten noch wichtig wird.

Doch EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein und die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) meinten wohl: "Da geben wir keine Unterlassungserklärung ab und ändern auch nichts am Webauftritt, werben weiterhin mit den Referenzen, die gar nicht die der "EW Deutschland" sind!"

"Dumm ist, wer Dummes tut!" (I)

Also folgte die einstweilige Verfügung. Doch selbst jetzt kamen, jedenfalls im Ergebnis, offenbar weder  EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein noch die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) auf die gute Idee, die rechtswidrigen und vom Gericht untersagten Äußerungen zu entfernen. Auf deutsch: Die EW-Deutschland GmbH "schiss auf die Verfügung". Statt dessen legten diese dem Gericht einen Widerspruch gegen die Verfügung vor.

"Dumm ist, wer Dummes tut!" (II)

In dem Antrag war dann mal wieder die Rede davon, dass ich (ich!) "Rechtsmissbrauch" begehen würde und zur "Begründung" dafür dienten Urteile, aus deren Tatsachendarstellung sich ergibt, dass Anwälte wegen "Nickligkeiten" in einer Vielzahl (teils hunderte!) von Fällen richtig teure Abmahnungen aussprachen und, um Verstöße zu finden, intensiv die Presse und das Web durchkämmten - um sodann Serienbriefe zu versenden, für die jeweils 750 bis 1500 Euro (teils mit 1.5 Gebühren wegen "schwieriger Fälle") gefordert wurden.

Wenn man dem Gericht vorträgt, dass der Kläger Rechtsmissbrauch begehe, dann sollte man wenigstens vorher den grob-dämlichen Verstoß beseitigt und zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung abgegeben haben, meine Herren Stein, Buchholz und Kollegen!

Wenn man das nicht tut, und den Widerspruch trotzdem ausschließlich mit angeblichem "Rechtsmissbrauch" begründet, dann gilt:

"Blöd ist, wer Blödes tut!"

(Anders kann ich das nicht mehr kommentieren!)


Das LG Düsseldorf hat mir soeben PKH gewährt und Termin ist nunmehr am

19. Mai 2015 10:00 Uhr 
im
LG Düsseldorf (Werdener Str. 1), Raum 2.129

Die Gewährung von PKH ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Antragsteller Aussicht hat, das Verfahren zu gewinnen und dass das eigentlich verfolgte Rechtsmittel nicht mutwillig erscheint. Mithin birgt die Gewährung der PKH in diesem Fall die Zurückweisung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs und somit der Widerspruchs in sich. Es ist eine Art "Vorab-Entscheidung".

Ich bin ja gespannt, ob sich jemand von Seiten der Euroweb und der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" dort blicken lässt oder ob es aus Kostengründen wieder mal ein Versäumnisurteil geben wird. Auch sonst dürfte, wenn sich das Gericht nicht wieder Erwarten zu lustschaffenden Äußerungen über die "Schmalspur-Begründung" des Widerspruches hinreißen lässt, der Termin sehr langweilig werden. Die einzige und sehr schwache Chance für ein interessantes Verfahren wäre, wenn die Euroweb Deutschland jetzt noch Erklärungen abgäbe mit denen diese frühere zivilprozessuale Erklärungen der Euroweb Internet GmbH als vorsätzliche glatte Lüge hinstellen würde. Was einige zivilprozessuale Folgen und strafrechtliche Konsequenzen haben sollte, aber mit Sicherheit die publizistischen Folge hätte, dass ich mal wieder das Wort "Lüge" im Zusammenhang mit Euroweb-Aktivitäten laut und deutlich gebrauchen würde. Wir verstehen uns?

Die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz, Jean-Paul Bohne und Frau Anne Sulmann nebst dem "in freier Mitarbeit für die Kanzlei tätigen" Philipp Berger empfehle ich mit freundlichem Nachdruck meinen Gegnern.

Ich will ja gewinnen.

(Und als "kleiner Schlosser aus dem Osten" kann das auch richtig gut - wahrscheinlich sogar krass besser als die Euroweb-Anwälte!)

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