Seiten

17.12.2015

RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann muss zahlen - Redtube-Abmahnung war Betrug - Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Das AG Regensburg hat mit Urteil vom 08.12.2015 das stark ehemalige "Organ der Rechtspflege" namens Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (vorher "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH") zum Schadensersatz verurteilt sowie fest gestellt, dass Thomas Urmann eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" beging. Im Zivilverfahren wird, jedenfalls seitens des Gerichts, der Betrug regelmäßig nicht beim Name genannt. Nach der im Urteil geäußerten Ansicht des AG Regensburg hatte Thomas Urmann die Abgemahnten jedoch arglistig getäuscht um eine Zahlung zu erwirken.

Die Täuschung und das Erlangen einer Zahlung als Ziel derselben sind aber just die Kernmerkmale des Betrugs im Sinne des StGB.

Zitate aus dem Urteil:
Hier hat der Beklagte zu 1) versucht, die Autorität des LG Köln einzusetzen, um generell die Position der Abmahnadressaten als faktisch aussichtslos erscheinen zu lassen, vgl. dazu BGH vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13. Letztlich sollten auf diesem Wege juristische Laien durch die Autorität eines Organs der Rechtspflege zur Hinnahme der von den Beklagten gewünschten Sachverhaltsbewertung veranlasst werden.

Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Bevor Thomas Urmann und seine Mittäter von der damaligen "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abmahnten wurde durch den Nochanwalt Sebastian vor dem oft völlig idiotisch urteilenden LG Köln in zehntausenden Einzelfällen auf Erteilung der Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geklagt (Es ging um behauptetes Filesharing). Über dieses Verfahren urteilten die Regensburger Richter:
"Vielmehr war der Antrag des Rechtsanwalts Sebastian gegenüber dem Landgericht Köln sehr unklar gehalten, so dass das Landgericht Köln bei sorgfältiger Sachbehandlung im Ergebnis sicherlich nicht so entschieden hätte wie erfolgt, insbesondere nicht mit der Begründung, es läge eine offensichtliche Rechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen über Tauschbörsen vor."
Das ist richtig und wahr: Richtern, welche den Name verdienen, hätte auffallen müssen, dass das Berliner Anwalt Daniel Sebastian verschwurbelt vortrug und dass die behauptete Rechtsverletzung seinem Vortrag selbst nach gar nicht stattfand... Das LG Köln brauchte, um das zu erkennen, erst erheblichen öffentlichen Druck.

Rechtsfreie Zone Köln und andere

Das LG Köln ist aber eine "rechtsfreie Zone" in welcher zahlreiche Richter in einer nicht hinnehmbaren Weise die Erkennung von Tatsachen verweigern und deshalb ist es neben dem LG Hamburg, dem LG Kassel und dem LG Berlin (in denen zahlreiche Richter an notorischer und unheilbarer Tatsachenresistenz leiden und eigentlich besser Grünanlagen pflegen sollten) eines jener Gerichte, welches von kriminellem Pack bevorzugt angerufen wird um diesen nicht zustehende Vorteile zu erlangen.

Haftung der Versicherung

Was jetzt die Haftung betrifft. Thomas Urmann und die ehemalige "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" (jetzt "Z9 Verwaltungs-GmbH") haften gesamtschuldnerisch. Beide hatten pflichtgemäß eine Haftpflichtversicherung. Und sollte Urmann bzw. die "Z9 Verwaltungs-GmbH" nicht zahlen können - die Versicherung muss es laut §117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Denn der Ausschluss der Regulierung bei vorsätzlichem Handeln (was die hier besprochene Straftat nun mal ist) wirkt nur nach innen.

Soll heißen: Die Versicherung muss zahlen kann sich aber das Geld von RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann und seinen allerwertesten Kollegen wieder holen.

Am 15. Januar 2012 gab die "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" bekannt, sie sei bei der
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Generaldirektion
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

haftpflichtversichert. Wer also an Urmann bzw. die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Abmahnungen hin gezahlt hat, der kann sich das Geld notfalls von dessen Haftpflicht-Versicherung holen die dann wieder ihn selbst in Anspruch nimmt. Würden das alle oder auch nur genügend Geschädigte tun, dann wäre der Thomas Urmann wohl "pleite bis ans Lebensende" und könnte sich auf eine ganz besondere Weise gesellschaftlich nützlich machen:

Als warnendes Beispiel.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Erinnert stark an das, was unter www.uncoverer.de über Anwälte berichtet wird.

Anonym hat gesagt…

"Rund 600.000 Euro sollen in die Taschen des angeblichen Rechteinhabers "The Archiv AG" geflossen sein."
Quelle:
http://www.t-online.de/computer/internet/id_72418844/redtube-abgemahnte-zahlten-600-000-euro.html

Anonym hat gesagt…

"Würden das alle oder auch nur genügend Geschädigte tun, ..."

Außerdem könnten anscheinend auch alle Empfänger der Abmahnungen eine negative Festsstellungsklage einreichen:

"Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Verlierer eines derartigen Verfahrens die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt."
Quelle:
http://www.internetrecht-rostock.de/negative-feststellungsklage.htm

Anonym hat gesagt…

"„Das Verfahren wurde mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt“, sagte Oberstaatsanwalt Theo Z*** dieser Zeitung. „Ein subjektiver Tatnachweis, dass der Anwalt aus Vorsatz Abmahnungen heraus geschickt hat, für die es keine ausreichende Berechtigung gab, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht hinreichend nachweisbar“, so Z***."
Quelle:
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Staatsanwaltschaft-stellt-Ermittlungen-in-Redtube-Skandal-ein-Fluechtlinge-statt-Abmahnungen;art1172,343534

via:
http://www.abzocknews.de/2015/12/29/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-in-redtube-skandal-ein-fluechtlinge-statt-abmahnungen/

. hat gesagt…

„Das Verfahren wurde mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt“

1.)
Stellt sich die Frage, warum er nicht mehr als Anwalt tätig ist. Käme da noch „Pleite“ in Frage ...

2.)
Die subjektive, womöglich nur wahrheitswidrig behauptete „Ansicht“ der Staatsanwaltschaft ist kein Beweis, aus meiner Sicht nicht einmal ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender Hinweis darauf, dass der Urmann kein Betrüger ist.

Staatsanwälte, sogar Oberstaatsanwälte, lügen (und zwar sogar "rindvieh-dumm-dreist") um Verfahren gegen kriminelle Rechtsanwälte zu vermeiden. Das ist alles, was ich sehr genau weiß. Der so genannte „Rechtsstaat“ ist ebenso ein Witz wie die „Rechtspflege“.

Ich sollte mal ein Buch schreiben. Ich hab so viel dummes von Richtern und Staatsanwälten Zeug schriftlich, dass ich damit doch eigentlich richtig viel Geld verdienen können müsste.

Der Bonner hat gesagt…

"Ich sollte mal ein Buch schreiben. Ich hab so viel dummes von Richtern und Staatsanwälten Zeug schriftlich, dass ich damit doch eigentlich richtig viel Geld verdienen können müsste."

Da wäre ich dabei. Einen Titel hätte ich schon: "Lexikon der Vollpfosten-Juristerei". Und den UNCOVERER Verlag als Herausgeber.

...

Eventuell hat das Anwaltsgericht ihm die Zulassung entzogen. Eingestellte Ermittlungsverfahren und Anzeigen gegen Anwälte gehen über die zuständige Kammer an das zuständige Anwaltsgericht.

Anonym hat gesagt…

"Im Juni 2014 unterzeichnete D*** einen Mietvertrag für U***s Bungalow. Dass dieser Mietvertrag dem Umstand geschuldet sein könnte, dass die Zwangsversteigerung eines Gebäudes so zumindest erschwert wird, lässt sich zumindest vermuten."
Quelle:
http://www.regensburg-digital.de/justizposse-um-das-privathaus-des-ex-porno-abmahners-thomas-urmann/14042016/

via:
http://fuchsich.de/2016/04/15/kommen-sie-sehen-sie-die-show-von-frank-descher-und-thomas-urmann-geht-weiter/

Anonym hat gesagt…

"Und U***s einstiger Kollege St*** sitzt nun auf der Gegenseite und vertritt mehrere frühere Beschäftigte der U+C-Kanzlei, die alle noch auf ihre Löhne warten. Dabei geht es zum Teil um beträchtliche Summen. Die Forderung, über die am Dienstag vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird, beläuft sich auf etwas mehr als 29.000 Euro."
Quelle:
http://www.regensburg-digital.de/haftbefehl-wegen-300-euro/09052016/

Kommentar veröffentlichen