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14.04.2016

Der Zensurprofessor Ralf Höcker positioniert sich in der Sache Erdogan vers. Jan Böhmermann

Die Kanzlei  des Professor Ralf Höcker vertritt (wissentlich oder nicht) allerhand rechtsradikales und kriminelles Pack, welches ein Problem mit der wahrheitsgemäßer und also kritischer öffentlicher Berichterstattung und den Meinungen über sich hat. Gegen mich die Euroweb.

Der "Medienrechtler" Ralf Höcker drängelt sich medial mal wieder vor und hält es für wahrscheinlich, dass der Satiriker Jan Böhmermann weges des Erdogan-Gedichts vor Gericht verurteilt wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei relativ hoch. "Böhmermann hat eine Beleidigungsorgie zelebriert", sagte er laut Focus Online im Deutschlandfunk.

Zitat:
Das Argument, Böhmermann habe die Beleidigungen in seiner Schmähkritik nicht ernst gemeint, lässt Höcker nicht gelten: "Das spielt überhaupt keine Rolle", meint er. Wenn man beispielsweise jemanden mit dem Schimpfwort "Arschloch" betitele, meine man das ja auch nicht wörtlich.

Der Anwalt von Erdogan ist da sehr viel zurückhaltender...

Ich verstehe das jetzt so: Wenn ich den Herrn Professor Ralf Höcker als "Arschloch" titulieren würde, dann meinte ich das nicht wörtlich, sondern den ebenfalls nicht wörtlich gemeinten, sinnbildlichen "Gestank", den seine Größmäuligkeit in den Äußerungen und andererseits die "eher bescheidenen" Ergebnisse der Vertretungen, insbesondere die Art der Vertretungen von Abzockern, allerhand braunen und blauen Gelichters - und eines lieben Kollegen Dr. Mathias Dieth von der Kanzlei "Strunden und Partner" so verbreiten. Wobei man bei letzter Vertretung kaum glauben kann, dass gleich ganze Juristen-Rudel - darunter ein sich öffentlich als Dozent und ein als Professor bewerbender - eine derart naseweise Klage führen. Und von den zahlreichen Kollegen keinen besseren Rat erhalten - oder halt nicht annehmen...

Augenscheinlich trägt die denk- und merkwürdige Klage des Ex-Dozenten Dr. Mathias Dieth, vertreten von der Kanzlei des "Professor jur." Ralf Höcker, nämlich sowohl inhaltlich als auch fachlich NICHT dazu bei, an eine hohe oder auch nur brauchbare Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland zu glauben.

Der Titel "Dr. jur." wird durch solche Juristen auch stark entwertet.

Was jetzt die Äußerung im Fall Jan Böhmermann betrifft: Dass sich ein Idiot an einem der üblicherweise angerufenen Landzensurgerichte findet, der meint, er dürfe auf das Grundgesetz "kacken" und Jan Böhmermann verurteilen; das sich ein weiterer Richter an einem der Oberlandesgerichte findet, der dem Landrichter nicht auf Schlips treten will; all das halte ich für ebenfalls wahrscheinlich.

Wenn aber der Jan Böhmermann vor das Verfassungsgericht geht (und dazu rate ich in dem Fall) und sich auf die Kunstfreiheit beruft, dann sieht das Ergebnis (wohl) so aus, dass die Urteile der Landrichter (auf die ich wegen der häufig anzutreffenden erweislichen Gesetzes- und Tatsachenresistenz viel zu vieler Landrichter nicht mehr viel gebe), keinen Bestand haben wird.

Jetzt müssen wir nur darauf warten, wer Recht behält.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Reinholz,

Ihnen ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Der von Ihnen angesprochene Anwalt von der Kanzlei Strunden und Partner (Köln) nennt sich Dr. Mathias Dieth (nicht Dieht).

Gruß
Der Deutschlehrer

. hat gesagt…

Oh. Fauxpas! Ich (und sicher auch der Dr. Mathias Dieth) will doch nicht bei einer Tippfehlersuche gefunden werden!

Anonym hat gesagt…

Bitte das satzbeginnende "Das" in ein "Dass" im Satz "Das sich ein Idiot an einem …" ändern. Das ist hier nämlich kein Artikel oder Demonstrativpronomen, welches die Schreibweise mit einem "s" rechtfertigen würde. Das fehlende "s" entstellt sonst den Sinn des Reflexiv-Satzes.

Gruß
noch ein Deutschlehrer

Anonym hat gesagt…

Ach, Dr. Mathias Dieth, hört hört. Den kenne ich schon http://joerg-reinholz.blogspot.de/2015/07/idiotisch-bis-betrugerisch-anmutender.html?m=1

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