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08.04.2016

Merkel, Erdogan vers. Böhmermann::Eine Einführung in das "fucking Grundgesetz"

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

So steht es in Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz. Die einschränkende Wirkung des Art. 5 Absatz 2 Grundgesetz "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" gilt "nur" für das Recht der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz. Und es ist auffallend oft kriminell-verlogenes Pack, welches sich darauf beruft.

Anders als der Pressefreiheit und sogar (fuck!) der Meinungsfreiheit hat der Verfassungsgeber der Kunstfreiheit also ganz bewusst keine Schranken auferlegt.

Der türkische Präsident Erdogan wird nunmehr von der Kanzlerin Merkel hofiert weil diese ihn für ihn für die eigene Wiederwahl dringend braucht. Der soll nämlich die Grenzen für Flüchtlinge 1.) dicht machen und 2.) Flüchtlinge zurücknehmen. Macht er das nicht, kann die Kanzlerin die Wiederwahl wohl eher "vergessen" oder versuchen sich eine GGK ("ganz große Koalition") aus "Begräbnis-Schwarz" (CDU), "Allmächtiger-Blau" (CSU), "Kapitalisten-Rot" (SPD) und den momentan in der Gesamtheit "eher orientierungslosen" Grünen zu basteln. Wenn es ganz übel kommt muss die Kanzlerin vielleicht sogar die "Zonen-Roten" (PDS)  um eine Duldung bitten. Kommen noch die Freien Demokraten ins Spiel, die sich vielleicht bei einer Rückbesinnung darauf, mehr eine "Bürgerrechtspartei" als eine "Frühkapitalistenpartei" zu sein, in den nächsten Bundestag retten könnten, dann wird es, im Hinblick auf die Regierbarkeit, ganz böse.

Oder sie macht das, was alle Mächtigen machen, lässt die heutigen "Prinzipien" morgen "das Geschwätz von gestern" sein und koaliert zwecks Machterhalt mit dem "zweitliebsten" Feind. Hier mit Beatrice von Storch und Frauke Petry und Typen wie dem Björn Höcke, der selbst nicht so recht erklären kann wieso er in der AfD und nicht in der NPD Karriere macht. Einen Vorteil hätte das: Bürgerrechte werden dann nicht mehr benötigt und die Merkel-von Storch-Petry-Höcke-Koalition könnte schalten und walten wie ... Recep Tayyip Erdoğan.

"Böser Jan Böhmermann"

Der Jan Böhmermann hat in der öffentlichen Diskussion um die Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei wegen kritischer Beiträge einen Schüttelreim erbrochen. Um aufzufallen (dafür darf ein Künstler alles tun). Und um dem Herrn Erdoğan mal zu zeigen was in Deutschland erlaubt und was verboten ist.

Wenn man den Reim auch nur auszugsweise liest ...
"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
,
und dabei Kinderpornos schauen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
"
... dann wird jedem mit einem Intelligenzquotient, der zum Verlassen des Betts ohne Helm, Ellenbogen- und Schienbeinschutz berechtigt, klar, dass es sich um völlige Überspitzungen und um ein Kunstwerk handelt, mit dem der Künstler im Kontext der Erdoganschen Wutausbrüche ohnehin sagt, "das darf man in Deutschland nicht sagen." ... und das "Verbotene" dabei aber sehr geschickt mit Dingen mischt, die man hierzulande sehr wohl sagen darf:

1.)
"Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt." - das darf man sagen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Recep Tayyip Erdoğan als Staatsoberhaupt der Türkei auch für die Zerschlagung der Demonstrationen am 8. März verantwortlich ist. Da wurde gegen Frauen - und eben Mädchen - in völlig unangemessener Weise neben Schlagstöcken auch Tränengas eingesetzt. Ein klarer Fall vom "Gummimaske" und "Mädchen schlagen". Über die "Schwanzgröße" von Leuten, die sowas machen oder verantworten, haben viele eine stark übereinstimmende Meinung.

2.) - 4.)
"Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen" - darf man auch dichten, denn damit wird nur zum Ausdruck gebracht, wie sich der "1-A-Musterdemokrat" Erdogan, der sich aus wahltaktischen Gründen als "Beschützer des Islam" positionieren will, auch meiner Ansicht nach als Verantwortlicher für vergleichbare Handlungen gegenüber Kurden und Armeniern verhält. Und wie bitte war das gleich mit der Schließung und Enteignung aller christlichen und armenischen Kirchen in Diyarbakir? Auch dafür ist der Türkische Präsident Erdogan, der vieles von dem kaputt macht, was der verehrte Mustafa Kemal Atatürk erreichte, verantwortlich.

5.)
"Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Schwanz." - klingt zwar hart aber auch das darf man schreiben. Denn wenn man keine "voll durchgeknallte Hohlbirne" ist, dann wird einem klar, das damit die offenbare Furcht des allerwertesten gegenwärtigen Präsidenten der Türken vor Kritik gemeint ist, die ja in jüngster Zeit in Schließungen von Zeitungen und Beschneidungen des Internets gipfelte. Jemand mit "Eiern" hält Kritik und manche Schmähung aus. Der Türkische Präsident Erdogan scheint alles mögliche für so gefährlich zuhalten wie einst ein gewisser "Eineiiger" die Sendungen der BBC. Dieses Verhalten nennt man "Angst" und wird rhetorisch oft mit "Kleinschwänzigkeit" umschrieben.

Derlei darf man also sehr wohl schreiben! Nur eben nicht ohne das der deutsche Botschafter in der Türkei ins Außenministerium einbestellt wird und/oder damit gedroht wird, dass bei einer Wiederholung solcher Äußerungen "oder dem Abdruck gar böser Karikaturen", die Flüchtlinge nicht mehr aufgehalten werden. Nach dem Motto: "Ihr Grundgesetz hin, Ihr Grundgesetz her, Frau Merkel soll sich bemühen! Wozu hat die eine große Koalition?"

Dieses Vermischen und auch das Erlaubte als etwas "Verbotenes" hinzustellen ist aber "ganz große Kunst".

Und die Kunst ist frei, woran sich auch Frau Merkel zu halten hat. Das steht in Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Die Bundeskanzlerin Merkel hat sich dazu hinreisen lassen, den Recep Tayyip Erdoğan (den diese gerade braucht) zu trösten und dann aber auch noch dazu, durch den Pressesprecher verkünden lassen, dass es sich bei dem Gedicht um einen "bewusst verletzenden Text handelt". Außerdem habe sie den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. - "Diese sei aber nicht schrankenlos."

Die "Kanzlerin aller Blöden" irrt hier aber gewaltig! Es geht um die Kunstfreiheit. Frau Merkel ist zwar aus dem Osten - aber eben kein Schlosser und auch keine Juristin. Woher sollte sie also den Unterschied kennen? Etwa aus dem "fucking Grundgesetz"?

"Bewusst verletzender Text"

Nun, das Bundesverfassungsgericht hat da einen Textbaustein, den auch der BGH benutzt:
"Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung."
Findet sich in aberdutzenden Urteilen. Demnach ist das Gedicht des Jan Böhmermann - welches Kunst ist - sogar als Meinungsäußerung zulässig. Und das ZDF ist nur eines: Feige.

Ankündigung einer Grundrechtswahrnehmung
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz
Ich, Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel, kündige an, mit den angemessenen Mitteln zivilen Widerstandes gegen eine mögliche und schon im Hinblick auf häufig auftretendes richterliches Versagen nicht gänzlich auszuschließende Grundrechtsverletzung vorzugehen. Ich werde jedem Staatsanwalt oder Richter (jeden Geschlechts), der es sich wagt, das Grundrecht des Herrn Böhmermann auf freie Kunstausübung wegen des obigen Gedichtes durch Ausstellung eines Strafbefehls oder durch eine Verurteilung zu verletzen, diese Grundrechtsverletzung öffentlich vorhalten - und fragen ob er (oder sie) einfach nur zu blöd für das Amt als Richter oder Staatsanwalt ist oder ob er (sie) den offensichtlichen Verfassungsbruch vorsätzlich beging!

Alles andere ist dann ja ausgeschlossen.

Sollte sich herausstellen, dass Frau Merkel oder ein anderes Mitglied der Bundesregierung oder eine von einem Mitglied der Bundesregierung beauftragte Person auch nur irgendwie auf das Verfahren Einfluss genommen hat, dann werde ich nicht ruhen, bevor dieses Mitglied der Regierung - ich meine hier ausdrücklich auch die Kanzlerin Merkel selbst - zurück getreten ist.

Und etwas wie "Zwangsdemokrat" wird dabei das mildeste Wort sein!

Eines aber noch:

Dem "Spiegel" zufolge lässt sich Herr Böhmermann in der Sache vom mehr oder weniger selbst ernannten "Medienanwalt" und "möglichst-teuer-Abmahner" Christian Schertz vertreten.

Da hoffe ich aber sehr für den Herrn Jan Böhmermann, dass der Spiegel "Lügenpresse" ist.

Den Berliner Anwalt Christian Schertz zu beauftragen ist aus meiner Sicht eine teure Dummheit. Der laute RA Schertz vertritt oft "eher einfache Fälle" und macht dann ein Drama daraus als wäre das was völlig Neues und Revolutionäres. Ich denke, der lockt mit selbstlobendem Krach die Promis und "zieht diese ab". Seinen Veröffentlichungen nach interessiert er sich auch ganz sehr für Geld. Im Können hingegen kann es (wohl) mancher "Dorfanwalt" (der vergleichbar günstig nach dem Vergütungsgesetz abrechnet) mit ihm locker aufnehmen. Ich mache hier bewusst keine Aussage darüber ob ich (ein Schlosser aus dem Osten) oder er auf dem Gebiet des Presserechts besser ist. Ich will einfach nicht unter Zugrundelegen eines völlig absurd erscheinenden Streitwertes verklagt werden.

Und dann wäre da noch dieses anrüchige und mimosenhafte "Klagestalking" gegen Rolf Schälike aus Hamburg - wegen dem ich bezweifle, dass der Christian Schertz a) "Eier" und b) "Nerven" hat. Für mich ist der Berliner Anwalt Christian Schertz schon im Hinblick auf dessen eigene Zensurwünsche etwas wie ein "Recep Tayyip Erdoğan unter den Juristen".

Man staunt manchmal wie sich der Kreis um manche Geschichte schließt.

15 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Womit dann auch gleich sicher gestellt ist, dass der Berliner Anwalt Christian Schertz via Google-Benachrichtigung über diesen Artikel informiert ist und nicht selbst nachdenken muss was er vorzutragen hat.

Herr Reinholz, Sie sind ein Arschloch, aber ein echt positives!

Anonym hat gesagt…

Gut gebrüllt, Löwe!

Rolf SDchälike hat gesagt…

Alles ein Affentheater. Es ist Brot für geschäftsatüchtige Anwälte, ein sichtbarer Indikator dafür, dass in einem Rechtsstaat nicht allein die Juristen in Robe das Sagen haben können und dürfen.

Die Gesetze und die Rechtsprechung sind nicht in der Lage, das reale Leben widerzuspiegeln, zu beeinflussen schon. Gegenwärtig beeinflussen die Juristen in Robe die Entwicklung von Deutschland in Richtung rechtssstaatliche Diktatur.

Anonym hat gesagt…

"einen Schüttelreim ..."

Das ist kein Schüttelreim, wohl aber ein Doppelreim:
"Der Schüttelreim ist eine Reimform, bei der die (Anfangs-)Konsonanten der letzten beiden betonten Silben miteinander vertauscht werden. Er stellt somit eine Sonderform des Doppelreims dar (zwei Zeilen reimen nicht nur ab der letzten, sondern bereits ab der vorletzten betonten Silbe). Die Kadenzen können stumpf oder klingend sein. Beispiel: „Er würgte eine Klapperschlang', / bis ihre Klapper schlapper klang.“ mit stumpfer Kadenz.[1] Gängiger ist die Version „Es klapperten die Klapperschlangen, bis ihre Klappern schlapper klangen.“ mit klingender Kadenz."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCttelreim

"... erbrochen."

"Er selbst sagt: “Ich habe hier ein Gedicht.” Das es von ihm ist wird nicht erwähnt. So gesehen liegt doch eher der Fall vor, dass Böhmermann ein bis dato noch nicht indiziertes Werk vorgetragen hat, von dessen Inhalt er sich sogar eindeutig distanziert?"
Quelle:
http://www.lhr-law.de/en/magazin/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann#comment-30925

Anonym hat gesagt…

Korrektur zum Kommentar 10.04.16, 11:48

Es ist auch kein Doppelreim, da sich nur die letzte betonte Silbe reimt.

Anonym hat gesagt…

"Die türkische Regierung fordert wegen seiner E***-Satire laut einem Medienbericht eine Strafverfolgung von Jan B***. Die Bundesregierung will das nun "sorgfältig prüfen"."
Quelle:
http://www.welt.de/politik/ausland/article154185645/Tuerkei-fordert-Strafverfahren-gegen-Boehmermann.html

. hat gesagt…

Je nach Ausgang der Prüfung kann die SPD und die CDU sich von der "großen" Koalition zur "Einheitspartei" wandeln und selbst dann nur hoffen bei der nächsten Bundestagswahl noch die 5%-Hürde zu schaffen.

Anonym hat gesagt…

"Strafgesetz bezüglich "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten."

Aufpassen. Wenn da ein Präzedenzfall mit Erdogan geschaffen würde, könnte dann Putin die ganze deutsche Medienlandschaft flächendeckend in den Knast klagen, oder?"
Quelle:
https://www.freitag.de/autoren/danielm2601/boehmemann-hat-bundeskanzlerin#1460021226888856

Anonym hat gesagt…

"Da wurde gegen Frauen - und eben Mädchen - in völlig unangemessener Weise neben Schlagstöcken auch Tränengas eingesetzt"

Ursache des Einsatzes von Schlagstöcken scheint wohl zu sein, dass nicht nur islamistische Terroristen, sondern auch einige Staaten folgende Aufforderung zur Gewalt im Koran in die Tat umsetzen:

"4:34 Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß."
Quelle:
http://web.archive.org/web/20080406061401/http://de.knowquran.org/koran/4/

Anonym hat gesagt…

"Der türkische Präsident Recep Tayyip E*** hat Strafantrag Jan B*** gestellt. Der Antrag gegen den ZDF-Satiriker ist, laut einer Presseerklärung bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen."
Quelle:
http://www.zeit.de/politik/2016-04/jan-boehmermann-tuerkei-ermittlungen-schmaehgedicht-menschlichkeit

Anonym hat gesagt…

"Dabei saß der türkische Staatspräsident Recep Tayyip E***, welcher am vergangenen Montag Strafantrag gegen B*** stellte, selbst einmal im Gefängnis - und zwar wegen Volksverhetzung. Im Jahr 1998, E*** war gerade in die islamistische „Tugendpartei“ eingetreten, zitierte er bei einer Rede aus einem religiösen Gedicht: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Für diese Aussagen wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt, ebenfalls wurde ein lebenslanges Politikverbot über ihn verhängt."
Quelle:
http://www.fr-online.de/politik/satire-streit--erdogan-sass-selbst-wegen-gedicht-im-gefaengnis-,1472596,34077004.html

Tuxedo hat gesagt…

Hab aus dem Artikel unter http://rotglut.net/2016/04/13/pressefreiheit-unter-angela-merkel-eine-farce/ zitiert. Hoffe, es ist ok so. Vielleicht folgt ja der ein- oder andere Mitleser, dem die jüngsten Übergriffe seitens Frau Angela Merkel auf das Grundgesetz auch auf den Geist gehen, meinem Beispiel und verlinkt bei allen sich bietenden Gelegenheiten (bspw. in Blogartikeln zu offiziellen Anlässen) auf Deutschlands derzeit ehrlichste Nationalhymne...!

Anonym hat gesagt…

"Der Medienrechtler Ralf H*** hält es für wahrscheinlich, dass Jan B*** weges des E***-Gedichtes vor Gericht verurteilt wird."
Quelle:
http://www.deutschlandfunk.de/boehmermann-gedicht-die-grenze-der-zulaessigen-satire-wurde.694.de.html?dram:article_id=351140

. hat gesagt…

"Ralf H***"

Der öffentlichkeitsgeile Kölner "Professor jur." Ralf Höcker darf hier (und anderswo) namentlich genannt werden. Das ist ja kein 7-jähriger Bub, der einen Fußball in eine Scheibe trat.

Anonym hat gesagt…

"Für die Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft hat das ZDF die Bonner Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs mit einer Expertise beauftragt. Daraus geht hervor, dass Böhmermanns Schmähgedicht „rechtlich zulässig“ ist."
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/panorama/ZDF-wertet-Schm%C3%A4hgedicht-B%C3%B6hmermanns-als-zul%C3%A4ssig-article3232245.html

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