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15.04.2016

Sophia Thomalla in der Affäre Erdogan ./. Böhmermann :: "Einfach nur blond"

Eine gewisse Sophia Thomalla, hatte wohl auch Rollen in mir unbekannten Filmen, hat es mit Nachdenken versucht
"Aber dann habe ich einmal kurz innegehalten und mich daran erinnert, was mir mal ein kluger Kopf gesagt hat: Wenn Du hübsch bist, heißt das nicht zwingend, dass Du dumm sein musst. Also verhalte dich auch nicht so. Geh erst einmal nachdenken, bevor Du loslegst. Das habe ich getan."
Naja. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist (ich sag es sehr höflich...) "Einfach nur blond!":
"Was passiert jetzt? Nun, so würde ich das sehen: Jan spendet 2000 Euro an "Ein Herz für Kinder" und gut ist. Der unfassbare Paragraf 103 verschwindet - perfekt! Das ZDF stellt den Beitrag wieder in die Mediathek, falls das deutsche Gericht Jan Recht gibt. Und Erdogan fügt sich dem deutschen Entscheid."
Das hätte doch der Erdogan zu gerne!

Das läuft dann nämlich so, Blondchen: Der Jan Böhmermann spendet 2000 Euro, was als Schuldanerkenntnis angesehen wird; § 103 StGB sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten vor, weshalb Böhmermann trotz Spende zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wird; das ZDF wird den Beitrag dann erst recht nicht wieder in die Mediathek einstellen. Und die einschlägigen Zensuridioten an den deutschen Landgerichten fügen sich wegen des Schuldanerkenntnisses höchst freudig dem Tyrann Erdogan dem sowieso "einer abgeht", weil die Kanzlerin ihm mit allem Verlaub "in den Arsch kriecht" und ihm, weil sie sich dabei (so wie heute gesehen) windet, und also "die Prostata massiert"!

Und das von dem seiner Familie gehörenden türkischen Medien aufgehetzte, und mit Mord drohende Pack pfeift dieser, irgendwie an Silvio Berlusconi erinnernde "1-A-Musterdemokrat" aus IS-tanbul auch nicht zurück.

Ich habe eine bessere Idee:

Der Jan Böhmermann spendet im Zusammenhang mit der Affäre gar nichts.  Es gibt also kein Schuldanerkenntnis. Die Gerichte entscheiden so klug wie das Verwaltungsgericht in Berlin - also keine Strafe. Weder nach § 185ff StGB noch nach 103 StGB. Die Zivilklage wird ebenso zurück gewiesen.

Mir allerdings "geht dann einer ab", wenn die Richter bis zum BGH reihenweise versagen und das BVerfassG dann ein richtiges Machtwort spricht und jedenfalls den inzwischen zu willfährigen Instrumenten des beruflich bedingt meinungsfeindlichen Betrügerpacks verkommenen "Richtern" einiger Zenusurkammern derart die Leviten über den Artikel 5 des Grundgesetzes liest - dass diese es sich nie wieder wagen berechtigte Kritik an Pack aller Art zu verbieten und die Kunstfreiheit zu ignorieren.

Und Erdogan?

Der kann sich dann (und nur dann) an die Jacke heften, dass er - obgleich höchst unfreiwillig -  einen höchst wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, dass Art. 5 Grundgesetz in Deutschland wieder mehr Beachtung findet.

Und das mit Mord drohende, von den Medien des Erdogan-Clans aufgehetzte Pack schicken wir zur Heilung und Erleuchtung wieder nach Hause!

Auf das es in Anatolien sehr gründlich erfahre, ob man mit oder ohne der Meinungs- und Kunstfreiheit, mit unseren Gesetzen oder der Sharia besser lebt!

Wer sich aber - und das sind sehr, sehr viele - hier und mit unseren Regeln und Gesetzen wirklich zu Hause oder wenigstens gut aufgehoben fühlt und also nicht mit Mord und Totschlag droht (oder das gar versucht), der darf von mir aus  (mir ist die Nationalität meiner Freunde derart egal, dass ich über diese nicht mal nachdenke) gerne bleiben...

Was jetzt von jedem anständigen zu tun ist:

Du bist eine anständige, von europäischen Werten geprägte, demokratisch orientierte und verfassungstreue Person? Dann unterschreib das hier.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2718566/heute-show-vom-154.2016

Anonym hat gesagt…

"Denn da E*** politische Widersacher öffentlich als Perverse und Geisteskranke bezeichnet, ihnen gar ihr Menschsein abspricht, kann dieser sich – zumindest in Deutschland - selbst nicht auf das Recht berufen von solchen Schmähungen ausgenommen zu werden. Hervor geht dies aus dem Urteil taz vs. Kai D*** im Jahr 2002.
...
Für die Anwälte B***s wird es ein Leichtes sein, nachzuweisen, dass E*** dann eben auch eine andere Schmerzgrenze für seine eigene Person akzeptieren muss - genau wie Kai D***."
Quelle:
https://deutsch.rt.com/international/37826-uber-steine-und-hauser-aus/

. hat gesagt…

Erdogan, Böhmermann, Dieckmann sind prominent, bzw. dräng(t)en in die Öffentlichkeit.

Im Zusammenhang mit einem sachlichen Diskussionsbeitrag darf man deren Namen immer - auch hier - nennen.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Hallo Jörg,
reib Dich doch nicht auch noch an diesem größenwahnsinnigen Irren vom Bosporus auf. Das bringt nix. Mit dem wird man sich zu geeigneter Zeit vor Ort beschäftigen. Man kann viele Menschen eine Zeit lang verarschen. Aber nicht alle und ewig. Er wird irgendwann den verdienten Arschtritt bekommen. Verwende deine Zeit und Energie lieber auf die Typen rund um Euroweb. Da sind Dir Erfolge beschieden.

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