"In welcher Weise das Gedicht zitiert werden solle, sei von der Antragstellerin nicht angegeben worden. Es sei daher zu befürchten, dass durch eine vollständige oder teilweise Wiedergabe des Gedichts der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werde."Das bedeutet also, die Antragstellerin (Piratenpartei) hat nicht dargelegt, dass und wie diese klar machen will, dass man das Gedicht an sich nicht vortragen darf. Jan Böhmermann hat dem Gedicht diesen Rahmen gegeben.
Auch die angeblich beantragte einstweilige Verfügung ist offenbar immer noch nicht erlassen: Die Ankündigung, einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einzureichen, stammte vom vom 14.04.2016. Heute ist nun der 06.05.2016 und noch immer wedelt niemand mit der Verfügung herum. Haben die Richter meinen Artikel gelesen oder völlig eigenständig richtig entschieden? Der Jura-Professor Ralf Höcker aus Köln sehnt sich wohl umsonst.
2 Kommentare:
"Der Jura-Professor Ralf Höcker aus Köln sehnt sich wohl umsonst."
Für die Zukunft ist weiteres Ungemach für Höcker erwartbar.
Erdogans Rechtsvertreter ist nämlich gerade beschäftigt mit einer Klage gegen den Vorstandsvorsitzenden v. Axel Springer Verlag.
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_77790806/erdogan-verklagt-doepfner-wegen-boehmermann-unterstuetzung.html
Ob gleich damit in die Vollen zu gehen, gegen den Verantwortlichen an der Bildzeitung [1] vorzugehen so eine gute Idee ist, darf bezweifelt werden.
[1]
https://www.youtube.com/watch?v=skY4nddl5q0 *popcornhol*
Jetzt wird das ganze schon mit Massenvergewaltigung verglichen...
http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-boehmermann-erdoan-verklagt-springer-chef-doepfner-wegen-boehmermann-1.2987005
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