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11.05.2016

Offene Worte an den Kölner Medienanwalt "Professor" Ralf Höcker in der Causa Erdogan vers. Böhmermann + Döpfner

„Herr Döpfner hat sich noch viel offensichtlicher strafbar gemacht als Herr Böhmermann“, erklärte der "Professor" und selbst ernannte "Medienrechtler" Ralf Höcker einer Frau Senta Krasser vom "medium magazin" (5/16). Auf die Frage, ob dem Springer-Vorstandschef die gleiche Strafe blühe wie Jan Böhmermann, sagte er: „Ja. Und er kann sich erst recht nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil er seinen Kommentar ja weder gedichtet, gesungen noch getanzt hat.“

Allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Ralf Höcker!

Ihr Ego muss so gewaltig sein, dass es einen eigenen Kontinent braucht. Da geht schon mal was daneben. So wie oben. Eigentlich, Sie sagen das ja über andere auch gerne, sollte man so dumm nicht sein.

Wäre ich Ihr PR-Berater würde ich Ihnen dazu raten, für ein paar Monate tief abzutauchen und sich dann mit der Nachricht zurück zu melden, dass Ihnen in der Sache Erdogan vers. Böhmermann + Döpfner jemand ganz bösartige Produkte mit erheblicher psychogener Wirkung in die Nase gepustet und Sie dann im Rollstuhl heimlich und gegen Ihren Wille zu den ganzen Interviews geschoben hat. Sie seien froh, sollten Sie sagen, dass Sie in dem Zustand nicht auch noch Ziegen für Mädchen mit Gummimasken gehalten oder gar geschlagen hätten.

Denn für jemand mit Sachverstand wird es, ich sag mal "schwierig", eine andere Erklärung für den Fauxpas zu finden. Immerhin geben Sie, Herr "LL.M." Ralf Höcker (aus Köln) ja öffentlich damit an, zugelassener Rechtsanwalt und sogar "Professor" zu sein. Da muss schon eine ziemliche Ausnahmesituation vorliegen, wenn man in der Presse solchen Stuss labert obwohl man es nach dem Lesen fachkundiger Autoren besser wissen könnte und müsste. Die Alternative wäre die "Philipp-Berger-Nummer". Der hat sich nach eigenem öffentlichen Bekunden ganz urplötzlich vom "Spezialisten für Medienrecht" zum "Strafrechtler" verwandelt. Sein Berger-Ego passt jetzt auch in eine sehr kleine Kölner Kanzlei...

Und die Schrumpfkanzlei heißt jetzt nicht mehr nach IHM.

Mit höflichem Gruß

Jörg Reinholz
Ein kleiner Schlosser aus dem Osten

P.S. Wenn Sie ein wenig nachlesen werden Sie feststellen, dass sich der jetzt in Köln als Strafverteidiger tätige "Ex-Medienrechtler" Philipp-Berger sich auch mit mir angelegt hat. Der dachte bis zum Erwachen, "Medienrecht" wäre sein Fachgebiet...  Falls es Sie tröstet, nach dem RA Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund (Kanzlei "AWPR") sind Sie schon der Dritte. Genauer der Fünfte.

4 Kommentare:

Rolf Schälike hat gesagt…

Höcker tut doch was Gutes. RA Prof. Ralf Höcker produziert Urteile zum Schutz der Meinungsfreiheit.

Prof. Dr. Christian Schertz war da klüger. Der hat seine Berufungen zurückgezogen, um nicht gute OLG- bzw. KG-Urteile in die Welt zu setzen.

In Hamburg spielt sich nach Schertz der RA Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger ganz schön auf. Dieser Gernegroß meint besser als Schertz zu sein und fühlt sich von der rechtsstaatlich organisierten Hamburger Justizkriminalität unterstützt.

Ein dritter, Hamburger Medienrechtler, Helmuth Jipp ist leider zu früh dem Krebs erlegen.

Auch bei mir gab es Selbstmord. Ein DDR-rechtstaatlich gegen mich vorgehender Stasi-General erschoss sich 1990 in Dresden. Ein anderer, der Stasi-Hauptzuträger, ertrank 1991 in der Ostsee oder wurde umgebracht. Die heutigen Stasireste schweigen dazu.

Daniel aus Bonn hat gesagt…

Guck mal Jörg, wo Du gerade von dem Herrn Organ der Rechtspflege Berger sprichst. Was hat der denn für ein Schriftgrößenproblem auf seiner Homepage www. berger-law. de ?

. hat gesagt…

Falsch: "RA Prof. Ralf Höcker produziert Urteile zum Schutz der Meinungsfreiheit."

Richtig: "RA Prof. Ralf Höcker produziert unfreiwillig und entgegen seiner großmäuligen Ansagen Urteile zum Schutz der Meinungsfreiheit."

Rolf Schälike hat gesagt…

Gute Urteile werden meist nicht von den "Guten" produziert, sondern von den Kriminellen,welche sich zu sicher fühlen in der kriminellen juristischen Umgebung.

Auch das Umgekehrte gilt. Verlieren gute Leute, dann war das Klagen ein Fehler. Die Guten haben in guter Absicht ein schlechtes Urteil produziert.

Insofern ist mirRA Höcker lieber als juristisch unerfahrene gute Leute.

Das Motiv ist in einem Rechsstaat westlicher Prägung relativ unbedeutend. Wichtig ist das Ergebnis.

Prof. Christian Schertz ist da eben schlauer als Prof. Ralf Höcker.Schertz ist schwererzurErzeugung guter Urteile zu zwingen. Böhmermann ist in dieser Hinsicht möglicherweise tatsächlich genial mit sienem Rechtsanwalt Prof.Dr. Witz.

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