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20.06.2016

Euroweblügner: Webseitenarea GmbH, Kununu, ein Gehaltsvergleich und "sehr wahrscheinlich gefälschte" Bewertungen. Und ein paar Bemerkungen zum LG Kassel.

So wie ich das aus den mir vorgelegten Unterlagen entnehme erhält ein Mitarbeiter der für die Euroweb tätigen Webseitenarea GmbH (Geschäftsführer ist ein Denis Pohlan) ein prekär anmutendes Grundgehalt von

€ 1500 

Und wer meint, das sei ein Wochengehalt, weil der ja von 6000 Euro schwätzt, der irrt. Dieser lächerliche Betrag ist tatsächlich das Monatsgehalt.

Freundlicherweise trifft kununu auch eine Aussage, was ein Vertriebsmitarbeiter in der Branche verdienen sollte:


Eingegeben hatte ich:
  • 1500 Euro Grundgehalt (monatlich),
  • 25 Tage Urlaub,
  • als "Vertreter" fest angestellt,
  • 120 Euro Provision,
  • Anstellungsort Hannover,
  • männlich,
  • 2 Jahre Berufserfahrung,
  • Internet und Informationstechnologie als Branche.
Also Daten, welche ich teils "gewillkürt", teils dem mir bekannten, übrigens auch von anderen "Euroweb" vertreibenden Firmen verwendeten Standardarbeitsvertrag entnommen habe. 3676 Euro sollte man in dem Job wohl verdienen. 1500 Euro stehen in dem wohl vom Christian Stein von der Euroweb bzw. Maxworker GmbH entworfenen Vertrag fest drin. Netto sind das (Lohnsteuerklasse 1) weniger als 1100 Euro. Und damit gehen die Euroweb-Vertreter oft genug nach Hause, manche verdienten zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Cent mehr als dieses Grundgehalt und manche hatten im Hinblick auf die offenbar zahlreichen und laut Vertrag mit dem Grundgehalt abgegoltenen Überstunden sogar mit Provision weniger als das Mindestlohngesetz vorschreibt.
 
Über die horrend niedrigen, demnach auch bei der Webseitenarea GmbH tatsächlich erwartbaren Provisonen habe ich berichtet. Da stellt sich die Frage, wie denn reale (Ex-)Mitarbeiter die Webseiten Area GmbH, die tollen Versprechen Lügen des Denis Pohlan und den real gezahlten Hungerlohn bewerten?

Bildschirmfoto: Offenbar realistisch: Diese und wohl andere, ähnlich negative Bewertungen ließ Denis Pohlan (Webseitenarea GmbH) aber unter der willkürlichen Behauptung, der Bewerter sei nie Mitarbeiter der Webseitenarea GmbH gewesen, löschen.

Merkwürdigerweise findet sich bei Kununu nur eine Reihe von Bewertungen der Webseiten Area GmbH, die alle höchst positiv sind. Einige davon stammen sogar aus einer Zeit als die Webseiten Area GmbH noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war - mithin nicht existierte.

Merkwürdigerweise wurde sogar eine höchst positive Bewertung gelöscht. Ich ahne auch warum: In dieser fand sich ein Satz, der da lautete:
"Hingegen manchen anderen Meinungen möchte ich sagen, dass man hier motiviert und wirklich gut behandelt wird."
Diese "anderen Meinungen" sind wohl die höchst negativen Bewertungen welche die Webseitenarea GmbH ganz schnell unter der Behauptung löschen ließ, es handele sich beim Bewerter nicht um einen derer Mitarbeiter. In mindestens einem Fall kann ich das beweisen. Offensichtlich sollte durch die Löschung verborgen werden, dass es negative Bewertungen gibt. Und die gab es auch:

Bildschirmfoto: Bei Google sind gelegentlich negative Bewertungen noch auffindbar wenn Denis Pohlan bzw. die Webseitenarea GmbH deren Löschung verlangt hat.

Eine weitere der allerhöchstes Lob singenden, merkwürdigen Bewertungen spricht von einer Tätigkeit im Vertrieb, die bis in das Jahr 2014 gedauert haben soll. 2014 war aber noch nicht einmal der Gründungsvertrag geschlossen. Also ist diese positive Bewertung definitiv falsch. Der allerwerteste und womöglich auch noch für "ehrlich" gehalten werden wollende Denis Pohlan kennt diese, weiß, dass diese falsch ist und lässt diese offensichtlich falsche Bewertung aber stehen und macht sie sich so - zum Zweck der Werbung - zu Eigen. Ich denke, er kennt auch den Autor - und zwar genau so gut wie sich selbst. Ich denke übrigens auch, dass er ein ziemlich notorischer Lügner ist.

Denis Pohlan verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe diese "Bewertung" gefälscht. Ich muss ihm das nicht glauben und ich glaube es ihm nicht!

Noch eine weitere, der höchstes Lob singenden Bewertungen stammt vom 19.06.2016:

Ein Job mit "Spaß" (wohl das Strip-Phoning?) und "guten Verdienst" sei es, berichtet eine aktuelle "Führungskraft" aus dem "Management" mit merkwürdiger Orthografie (Etwa Denis Pohlan selbst?), behauptet "sehr gute provisionsmodelle" und schlägt vor: "Etwas neuere Technik der PCs".

Immerhin kein Deppenapostroph (welches ich hier definitiv erwartet hätte) dafür wird aber ein "Umgang mit Kollegen über 45" positiv bewertet - von denen es laut anderen - natürlich gelöschten - Bewertungen halt nur keinen einzigen gibt. Woher die "Führungskraft" jetzt wissen will, wie sich denn der "Umgang mit Kollegen über 45" gestalte, steht in den Sternen welche die "Führungskraft" (Denis Pohlan? Oder war es der Lügner Pascall Howells?) selbstlobend verteilte. Oder halt öfter mal sieht. Man weiß ja nie, wo und wie solche Leute unterwegs sind...

Was auch noch auffällt ist, dass es in einem sehr engen Zeitraum vom 6. bis 22. Mai 2015 also innerhalb von nur 16 Tagen oder einem halben Monat vier positive Bewertungen gab - dann bis Februar 2016 (8 Monate) - abgesehen von gelöschten negativen - keine einzige. Die wissenschaftliche Statistik besagt, dass dieses recht unwahrscheinlich ist. Das gleiche Phänomen trat auch bei drei weiteren Firmen auf, die Euroweb verkaufen, höchst offensichtlich von der Euroweb gegründet wurden um gerichtliche Verbote zu umgehen und von ehemaligem Euroweb-Mitarbeitern geführt werden. Den Gesetzen der Statistik nach ist es also höchst unwahrscheinlich, dass es sich um Zufall handelt. Wenn es aber kein Zufall ist - was außer einer Fälschung der Bewertungen käme denn noch in Betracht?

Man kann im Falle einer Verweigerung gegenüber der Evidenz (Auffälligkeit) anders denken - aber ich denke (vollkommen nüchtern, geistig gesund und mit beiden Füßen auf dem Boden) dass es sich bei den übrig gelassenen und der Webseitenarea GmbH (schon im Hinblick auf die tatsächlich prekäre Bezahlung offensichtlich tatsachenwidrig) höchstes Lob zollenden "Bewertungen" um glatte Fälschungen handelt.

Juristisches:

Für ganz Irre habe ich das "mutmaßlich" hinzugefügt. Denn wenn man nach einem Strengbeweis sucht (den manche Richter entgegen den klaren Vorgaben des EGRM für die Äußerungen zu Themen mit "erheblicher Bedeutung" verlangen) - dann müsste ich ein Geständnis des Denis Pohlan beibringen. Und so doof, mir oder dem Gericht gegenüber dieses Geständnis zu leisten, wird er kaum sein.

Und im Lügen ist Denis Pohlan jedenfalls nicht ungeübt, einen seiner Mitarbeiter (Pascal Howells) erwartet sogar eine Strafe wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt - unzweifelhaft geleistet in der Absicht, mir der Wahrheit und dem Recht zu wider Schaden zuzufügen. Da müsste er doch genau so doof sein, wie das Gericht, welches allen Ernstes einen "Strengbeweis" verlangt ohne das zu dürfen.

Also schreibe ich im Hinblick auf das in Hamburg, Köln und leider auch in Kassel verbreitete juristisches Vollpfostentum, dass es sich bei den Bewertungen auf Kununu "mutmaßlich" oder "sehr wahrscheinlich" um Fälschungen handelt. Und ich schreibe, dass sich der Denis Pohlan ganz definitiv ein durch die Löschungen verzerrtes Meinungsbild aktiv zu eigen macht.

Und ich schreibe als Tatsachenbehauptung das die Webseitenarea GmbH (GF Denis Pohlan) also auf das auf Kununu ersichtliche Meinungsbild aktiv Einfluss nimmt und dieses in der Absicht, sich positiver als real zu erwarten ist darzustellen, mindestens verfälscht.

Das einige der Bewertungen vor Gründung der Webseiten Area GmbH erfolgten darf ich schreiben. Das OLG Frankfurt begründet das damit, dass die Eintragung erst am  18.05.2015 erfolgten, weil es sich "bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine GmbH als gegründet angesehen werden kann" um eine "Rechtsfrage"  handelt und "nach gängiger Auffassung ... die GmbH als solche, d. h. als juristische Person, gemäß § 11 GmbHG erst durch die Eintragung ins Handelsregister", entsteht.

Das Landgericht Kassel, offensichtlich angetreten um trotz der von vielen gemutmaßten Unmöglichkeit solches zu tun, mit ausgesprochen undurchdachten Stuss die Dumm- und Borniertheit der Pressekammern des LG Köln und des LG Hamburg selbst zu Gunsten von Gewohnheitskriminellen wie dem "MAD-Spinner" Wilfried Rochell oder einen offensichtlichen Lügner wie Gravenreuth noch zu übertreffen - hatte sich zuvor auch nicht einmal durch das von mir zitierte Gesetz überzeugen lassen. Das OLG hat diese Rechtsbeugung dann vermieden.

Jeder weiß was ich davon halte. Ab "Juristisches" habe ich das klar zum Ausdruck gebracht.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich bin mir sicher, dass sofort wieder positive Bewertungen kommen, sobald jemand eine negative schreibt. Damit soll verhindert werden, dass diese negative Bewertung ganz oben steht und gleichzeitig soll das Scoring wieder angehoben werden, welches darunter zu leiden hat.
Als ehemaliger Mitarbeiter dieser Firma werde ich diesen Beweis in den nächsten Tagen antreten. Obwohl ich jetzt schon sicher bin, dass meine Bewertung wieder gelöscht wird.

Fanclub Oliver Koytek hat gesagt…

Lieber Schlosser,

aus SEO-technischen Gründen empfiehlt der Fanclub des ZDF-Reporter Oliver Koytek zu Erftstadt, der bekanntermaßen ein Duzfreund des Abmahndoktor Mathias Hermann Dieth (Kanzlei Oetzel Dieth, Burgmauer 5 in Köln) ist, der wiederrum bei der Kanzlei Ralf Höcker sehr häufig weinen geht, unbedingt im Backende auf https umzustellen, damit ein noch breiteres Publikum von den Glanztaten der EUROWEB und deren Anwälten (z.B. der großfressige Dr. Ralf Höcker) informiert wird.

Ihr Alf Buckel vom Fanclub Oliver Koytek

https://fanclub-oliver-koytek.blogspot.de/

Fanclubs der Antifa hat gesagt…

Lieber Schlosser,

diese Seite wird im "offenen Bereich" der interessierten Leserschaft nicht angezeigt. http://joerg-reinholz.blogspot.de/2016/07/euroweblugner-ra-dr-hans-dieter-weber.html

Anonym hat gesagt…

Liebster Jörg Reinholz, eine höchst bekannte Anwaltskanzlei erobert die Social Media Welt. Es ist die alte Berger Law alias Buchholz & Kollegen. Aber was laber ich hier lange blöd rum wie die Kanzlei Ralf Höcker in Berufungsschriften, siehe selbst nach bei https://twitter.com/buchholz_rae. Wir vom Fanclub Kanzlei Ralf Höcker würden denn nun auch Dein wertes Beitreten in die Welt des Twitterkonzerns höchst erfreut zur Kenntnis nehmen.

. hat gesagt…

"diese Seite wird im "offenen Bereich" der interessierten Leserschaft nicht angezeigt.

ist richtig. Genauer gesagt hattee ich die Löschtaste gedrückt statt der Speichern-Taste, weil ich Besuch bekam und seit dem nicht die Zeit gefunden habe, den Artikel fertigzustellen.

. hat gesagt…

Update hierzu:

Der Artikel ist jetzt fertiggestellt.

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