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21.07.2016

Euroweb-Lügner Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR:
Dortmunder Staatsanwaltschaft muss Verfahren wegen falscher Zeugenaussage fortsetzen

Das Verfahren gegen Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, nach meiner Strafanzeige und Strafantrag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung wurde von der StA Düsseldorf abgetrennt, an die StA Dortmund verwiesen. Statt wegen "falscher Verdächtigung und Verleumdung" wurde der Tatvorwurf in den die schwerer zu bestrafende "vorsätzlich falschen Zeugenaussage" abgeändert.

Die StA Dortmund riss dann einen Witz: Der "so gar arme, bedauerliche und stets nur ehrliche" DOKTOR und JURISTICUS Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund habe doch nur vorgetragen was die Mandantin ihm aufgab. Ich fühlte mich verarscht - die Staatsanwaltschaft wird aber wohl behaupten, es sei nur ein dummer Fehler gewesen...

In meiner fälligen, trefflichen und im Ton dem Fehler sehr angemessenen  Beschwerde habe ich der Generalstaatsanwaltschaft klar gemacht, dass der Unterzeichner in der Äußerung gegenüber dem OLG Düsseldorf:
„Der Unterzeichner ist bereits in der Vergangenheit von dem Zeuge Jörg Reinholz bedroht und beleidigt worden.“
niemand anderes als der insoweit rotzfrech lügende "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber sei, der hier sehr wohl als als Zeuge und in der Absicht, das Gericht zu täuschen, höchst eigenes "Wissen" vormache, da er ja selbst wissen, müsse, wann, wodurch (und ob überhaupt!) er von wem "bedroht und beleidigt" worden sein soll.

Die GStA Düsseldorf hat auf diese Beschwerde hin die StA Düsseldorf angewiesen, das Verfahren gegen den sich selbst als "Organ der Rechtspflege" ansehenden, von der Euroweb bezahlten Gerichtsbelüger Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, fortzusetzen.

Ich hoffe, nicht nur dem Herrn Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird zunehmend klarer, dass ich mich generell gegen jedes "Arschloch" wehre, welches in übler Absicht die Gerichte derart dummdreist belügt.

1 Kommentar:

Oliver K. hat gesagt…

Hi Jörg,

sollte die Generalstaatsanwaltschaft den Sachverhalt "bedauerlicherweise nicht verstehen (können/wollen/dürfen)", gibt es noch das Instrument der erweiterten Beschwerde. Diese geht dann an das Justizministerium NRW, von wo aus die Strafvereitelung äh das Ermittlungsverfahren dann weiter geführt wird.

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