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06.10.2016

Böhmermann gegen Dummheit: Das wohl wichtigste Ergebnis. Professor Ralf Höcker und seine Doktoren freuen sich eher weniger...

Nicht jeder Staatsanwalt ist blöd. Jan Böhmermann wird nicht wegen "Beleidigung" verfolgt, weil er den Türken-Chef Erdogan weder beleidigt hat noch das wollte. Das ist ein wichtiges Ereignis und ich habe es richtig vorausgesagt.

Nun erwarte ich den Kotau der Frau Richterin Käfer vom Hamburger Landgericht. Nicht vor mir, aber vor dem im Grundgesetz offenbarten Wille des deutschen Volkes.

Denn wo es keine Straftat gibt, Frau Richterin Käfer, da dürfen Sie auch nichts verbieten.

Und dann wäre da noch dieser Rechtsanwalt und "Professor" Ralf Höcker aus Köln, der sich nunmehr für die eigene Dummheit schämen wird, welche er selbst öffentlich machte... Das sei wie es sei, es werden sich aber noch dümmere finden, welche die offenbar gewordenen, sehr besonderen Fähigkeiten seiner selbst und seiner Juradoktoren sehr dringend brauchen. Rechtsradikale, Kriminelle und die Euroweb - sowas sind doch seine werten Kunden.

Oder etwa nicht, mein allerwertester Herr "Professor" Ralf Höcker?

Ein Wort an meine türkischen Freunde und Mitmenschen:

Man kann sich natürlich fürchterlich aufregen. So wie hier auch wegen nichts. Recep Tayyip Erdogan war offenbar ganz schlecht beraten als er wegen einer derartigen Satire rechtlich vorging und selbst dumm genug, dass dann auch noch falsch zu entscheiden. Er ging gegen eine Satire vor, die auch ausgerechnet Bezug auf seine höchst merkwürdigen, Kritik ausschließenden Vorstellungen von "Meinungsfreiheit" Bezug nimmt und ganz konkret sagt, man dürfe ihn natürlich nicht als "Ziegenficker" bezeichnen (was also auch nicht gemacht wurde) aber ebenso aussagt, man dürfe ihn nicht als Typen bezeichnen, der Frauen und schlägt und dabei Gasmasken trägt (was man hier in Deutschland sehr wohl darf, weil er genau solches Handeln zu verantworten hat.)

Wem es in einem (halbwegs) freien Land auf Grund irgendwelcher Stimmungslagen nicht gefällt und wer sich deswegen seiner türkischen Herkunft berühmt und in dieser Sache ohne selbst nachzudenken - wie im Falle Erdogans - lauthals schreiend einem ausländischen Staatsoberhaupt folgt, der kann ja auch mal in sein "Heimatland" fahren und sich anschauen, ob es dort wirklich besser ist und sich sehr genau überlegen warum er sich im Scheißwetter hier "den Arsch abfriert" und nicht unter dem türkischem Himmel und also in der warmen Sonne Südosteuropas bzw. Westasiens lebt. Fakt ist jedenfalls, dass wir in Deutschland mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung "ganz gut fahren". Einer Grundordnung in der ich sagen darf, dass das auch dann gilt wenn eine Frau Käfer am LG Hamburg nicht nur "Scheiße baut" und den Mist allen Ernstens auch noch "Urteil" nennt und auch sagen darf, dass ich (unter anderem!) die Hamburger Richterin Käfer, den Kölner Herrn Professor jur. Ralf Höcker und den Türken-Diktator Erdogan für Personen halte welche ihrem jeweiligen Job intellektuell nicht gewachsen sind. In diesem Land ist Kritik erlaubt. Ich darf sogar straffrei sagen, dass der deutsche Bundespräsident zu einem Grüßaugust verkommen ist weil er die Verfassungskonformität  von Gesetzen nicht genügend prüft und mir auch sonst wie ein "Hampelmann der Regierung" erscheint. Die durch die Meinungsfreiheit erlaubte Kritik gehört zu den "Dingen", die uns voranbringen.

Das ich, jedenfalls so lange Erdogan an der Macht ist, einen Türkei-Besuch besser lasse ist mir übrigens klar. Wegen nahezu gleicher Bedenken fahre ich ja auch nicht nach Nordkorea. Für mich ist genug Platz in der freien Welt. Eine Türkei mit Erdoganscher Wutprägung gehört für mich nicht dazu. Soweit dann auch zu den von Vollidioten an Jan Böhmermann gesendeten Morddrohungen. Wer sowas macht, der sollte sofort in die Türkei ziehen, denn dort sind Mordrohungen gegen Kritiker an Erdogans Handeln und politische Gegner der AKP offenbar "ganz normal" und aus meiner Sicht durchaus ein Mittel, dessen sich Erdogan auch selbst bedient: Ich sag nur "Wiedereinführung der Todesstrafe".

Wer sowas macht, der sollte es nicht hier tun, der kann von mir aus gerne dorthin gehen wo er seine Heimat sieht. Auch dieses Recht, zu gehen wohin man will (und wo man willkommen ist), gewährt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

12 Kommentare:

Rolf Schälike hat gesagt…

Wo keine Straftat, da gibt es zivilrechtlich nichts zu verbieten, gilt vormal juristisch gesehen nicht so.

Äußerungstraftaten (nicht nur diese) setzen Vorsatz voraus. Ohne Vorsatz können diese trotzdem verboten werden.

Es ist so wie bei Verweigerung der Rückzahlung von berechtigten Forderungen. Bei Vorsatz ist es strafrechtlicher Betrug, zahlt man nicht, zivilrechtlich muss man zahlen, ohne betrogen zu haben.

Rolf Schälike hat gesagt…

Die Böllermann-Sache ist - egal wie diese ausgeht - nur der Beweis dafür, dass die gesamte Äußerungsrechtsprechung Unsinn ist, weil willkürlich und mittelalterlich.

Gewinnt Böllermmann, mein Vertrauen in die deutsche Justiz verbessert sich nicht. Die Böllertmann-Sache betreiben Heuchler und relativ skrupellose Geschäftsleute.

Anonym hat gesagt…

"Koblenz/Mainz - Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann (35) gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Freitag als unbegründet zurück."
Quelle:
http://www.stern.de/panorama/zweite-instanz-erdogan-scheitert-mit-beschwerde-im-fall-boehmermann-7103098.html

. hat gesagt…

Da kann er ja jetzt endlich, als angesehener "Querulant", vor dem zuständigen OLG das Klageerzwingungsverfahren einleiten um neue Berichte zu provozieren...

Anonym hat gesagt…

Ob davon noch genügend Geld für solche Rechtsstreite übrig ist?

Anonym hat gesagt…

"Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann (35) kommt am 2. November in Hamburg vor Gericht. Die Zivilkammer des Landgerichts werde sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht "Schmähkritik" befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag aber nicht zu erwarteten, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit."
Quelle:
http://meedia.de/2016/09/26/schmaehgedichts-prozess-lg-hamburg-verhandelt-ueber-erdogan-klage-gegen-jan-boehmermann/

Anonym hat gesagt…

"Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann (35) wird seit Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Dort setzt sich das Gericht erneut mit dem Gedicht „Schmähkritik“ des ZDF-Moderators auseinander.
...
Eine Entscheidung gab es an diesem Tag jedoch noch nicht. Das Urteil soll am 10. Februar verkündet werden."
Quelle:
http://www.bild.de/regional/hamburg/jan-boehmermann/prozess-wegen-erdogan-gedicht-gestartet-48566422.bild.html

Anonym hat gesagt…

"Sprenger warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben. Die Entscheidung über die Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei. Im Medienrecht beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate."
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/erdogan-gegen-boehmermann-entscheidung-im-zivilprozess-verschoben-14508977.html

UNCOVERER hat gesagt…

Das Blog UNCOVERER hat einen sehr informativen Post zum Fall Böhermann verfasst. Es geht um die Begründung der Einstellung in Bezug auf die Verjährungsfristen.

http://www.uncoverer.eu/falsche-infos-durch-die-staatsanwaltschaft-koblenz-im-fall-boehmermann

Anonym hat gesagt…

"Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt."
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html?wt_mc=googlenews.editorspicks;google_editors_picks=true

. hat gesagt…

Ich auch :-)

Anonym hat gesagt…

"Die Bundesregierung muss offen legen, weshalb sie Jan Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das hat das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf eine Klage des Tagesspiegels in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: OVG 6 S 29.16) und damit eine Beschwerde des Auswärtigen Amts (AA) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-muss-juristische-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199984.html

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