Seiten

16.05.2017

BGH: IP-Adressen dürfen unter bestimmten Umständen gespeichert werden

Der BGH hat entschieden: Betreiber bedrohter Websites dürfen automatisch Protokolle (Logfiles) mit den IP-Adressen ihrer Nutzer anfertigen lassen - der Datenschutz muss dann zurückstehen wenn das Risiko von Hackerangriffen besteht.

Ich darf also.

(K|M)ein Dank dafür geht an die Euroweb, insbesondere an die Eigentümer Daniel Fratzscher und Christoph Preuß und natürlich an den Euroweb-"Tekki" Georgi Angelov Grozdev nach Plovdiv/Bulgarien.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen