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23.05.2017

Der Fall "Nazischlampe" Alice Weidel (AfD):
"Möchtegern-Elite-Anwalt" Professor Dr. jur. Ralf Höcker (Köln) "schreit" zwar, "sticht" aber nicht!

Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln bestätigt und festigt meine Ansicht: Er braucht - als so genannter "Medienrechtler" - offensichtlich selbst umfassende und vor allem qualifizierte Hilfe auf seinem angeblichen Spezialgebiet!


Ich würde den Job nicht haben wollen und folgenden Grund angeben:
"Der Kanzleichef gewinnt Wahlen zur "Miss Erfolg", ist also tatsächlich unterqualifiziert."
Vor dem LG Hamburg hat der sich als gar großartiger "Juve-Erstligist" bejubelnde Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker für seine AfD-Mandantin Alice Weidel etwas abgeholt, was der Bayer als "Watschn" bezeichnet. Und weil eben dieser großfressige Angeber genau das nicht auf seiner Webseite berichtet tun es andere.

So auch ich.

Die von dem in letzter Zeit durch mehrere Verfahrensverluste vom "großen Höcker" zum "Höckerchen" korrigierten "Lautwalt" vertretene AfD-"Spitzen"-Kandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, hat offenbar nicht nur eine unglückliche Kombination der Psychen "große Schnauze" und "zu nahe am Wasser gebaut" sondern neulich im Rechtsstreit über die auf sie bezogene Formulierung "Nazischlampe" eine böse Niederlage erlitten und sich so dem auf eine solche Lachnummer stets folgendem Gelächter ausgesetzt. Vertreten und je nach Ansicht be- oder verraten wurde sie von der "AfD-Medienkanzlei" des Professor Dr. jur. Ralf Höcker, den AfD-Schreihälse jedenfalls bisher gerne als "Medienanwalt der AfD" bezeichneten.

Und das ging so:

Alice Weidel hatte zuvor öffentlich dazu aufgerufen, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Quasi postwendend hatte dann der Herr Ehring in der Satiresendung "extra3" gesagt:
"Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht! War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"
Die "gute", je nach Ansicht auf der falschen Seite des Bodensees wohnhaften, sich "deutsch" wähnende, aber in Hinblick auf das Privatleben (wohl abgesehen von den pornographischen Phantasien mancher, die AfD wohl weitgehend beherrschenden "Geilböcke")  gar nicht ins AfD-Familienbild passende "Spitzen"-Kandidatin trieb es also den durch ihre Tränen nicht nur angeschwollenen sondern auch stark mit Salz belasteten Rhein herunter nach Köln. Zu dem "Juve-Jura-Mann", der auf seiner Webseite laut schreiend verkündet, dass Kritiker kriminellen oder sonstigem Packs die Schauze halten müssten, wenn, er - der gar großartige - Professor Dr. jur. Ralf Höcker für ebendiese die Sache energisch in die Hand nähme.

Das von mir bedachte (belachte?) Jura-Großmaul zog mit dem "werthaltigen" Mandat dann noch weiter nordwärts vor die Pressekammer des LG Hamburg. Vor jene "Zensurkammer" also, vor welcher man (nach Ansicht sehr vieler) schon ein "ziemlicher Vollidiot" sein muss, wenn man als Vertreter kriminellen Packs, von Abzockern, von ultrarechtem Gesindel oder halt anderer sehr "merk-würdiger" Antragsteller verliert.

Und so liegen die Dinge auch hier:

Das LG Hamburg (Frau Simone Käfer?) hatte wohl noch den "Ziegenficker" und den Verriss des eigenen Mistes im Ohr als es wie folgt urteilte:
Die umstrittene Äußerung bezieht sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in satirischer Weise auf Weidels Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Der Bezug zu "Nazi" besteht darin, dass die AfD in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird. Der Zuschauer begreift den Begriff "Nazi" als "grobe Übertreibung", nimmt deshalb aber nicht an, dass Weidel Anhängerin der Naziideologie sei. [Meine Frage hierzu wäre: Wie kommt man bei der AfD nur darauf dessen verdächtig zu sein? Hat das womöglich was mit Bernd Höcke & Co. zu tun?] Der Aussagegehalt von "Schlampe" hat zwar durchaus eine sexuelle Konnotation. Es liegt für den auch nur halbwegs verständigen Zuschauer aber auf der Hand, dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist.
Quelle: LG Hamburg, Pressesprecher (fachlich richtig nacherzählt).

Das war hart.

Aber noch härter dürfte der Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker getroffen sein. Nicht nur wegen seiner AfD-Sympathien, die für viele eher kein Geheimnis ist, sondern weil er jetzt als der "juristische Volltrottel" da steht, der mit dem Mist überhaupt vor ein Gericht gezogen ist.

Denn das diese Nummer sogar am LG Hamburg, welches gar weit vom Bodensee weg ist und (anders als Köln) auch von dort aus nicht per Flaschenpost erreichbar ist, nicht durchgeht, war absehbar.

Lachnummer: Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker kündigt "sofortige Beschwerde" an

... meldet die Presse.

Zulässig ist das. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Ich frage mich immer mehr was für Quatsch der laute Herr Professor Höcker wohl "seinen" Studenten von der "Cologne Business School" beibringt. Ist er wirklich ein solcher "Volltrottel", der nach diesem klaren und unmissverständlichen Urteil seiner Mandantin zu einer Fortführung des Verfahrens rät? Oder ist das etwa schon eine "Zwangsstörung"? Gar "Querlantenwahn"? Denn das dieses nichts als weiteren Kosten und Gelächter der Gegner bringen kann ist nämlich höchst offensichtlich. "Irrt" der Professor nur oder ist er inzwischen gar ein "Irrer"?

Oder ist Professor Dr. Ralf Höcker jung und braucht das Geld?

Oder zockt Dr. jur. Ralf Höcker seine Mandanten ab, in dem er den eher unbedarften Jüngern eines sehr nationalen und also möglichst "judenfreien" Wirtschaftsliberalismus zu Verfahren rät, die man (natürlich abseits des Gedankens an völlig verblödete Richter) offensichtlich gar nicht gewinnen kann? Das könnte passen: Wenn die von der AfD so "doof" sind und auf die merkwürdigen Versprechen eines derartig "windigen" Anwalts, wie der Ralf Höcker einer ist, hören - dann sollen die mal schön zahlen. Ich hoffe also, der Herr Ralf Höcker hat auch den Streitwert "optimiert". Die AfD wollte jedenfalls genau das:

Bildschirmfoto: Christian Lüth, Pressesprecher der AfD, ist offenbar dumm genug, den Rechtsmissbrauch auch noch anzukündigen. Da sollte er vorher jemanden Fragen, der Ahnung von Pressearbeit im Zusammenhang mit beabsichtigen Prozessen hat. Das klappt natürlich nur falls ihm jemand verständig antwortet und er dann auf ihn hört. Ralf Höcker ist demnach der Falsche für den Job.

Denn jeder Euro, welcher der AfD in der Wahlkampfkasse fehlt, ist aus meiner Sicht eine gute Tat!

Da will ich den Herrn Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker doch mal für diese "gute" Tat kräftig loben! Und "Ihmchen" zitieren: "Nicht auf den Wind kommt es an, sondern darauf, wie man die Segel setzt."

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Guten Morgen, ich habe vielleicht etwas verpasst, aber warum immer "Noch-Professor"? Gibt es da weitere Info`s dazu?
LG :-)

UNCOVERER hat gesagt…

Der sprachbegabte Herr Professor ist jüngst für seinen Mandanten Markus Frohnmaier ganz übel in Köln abgetropft.

Wozu taugen eigentlich der Herr Professor und seine Doktoren, frage ich mich häufig?

http://www.uncoverer.de/briefe-des-juristicus-radulfus-clamores-gibbus-an-die-censoris-des-atrium-colonia

. hat gesagt…

aber warum immer "Noch-Professor"?

Die Aussage "Noch-Professor" ist wahr und richtig: Man bleibt nicht ewig und nicht unter allen Umständen Professor.

Rolf Schälike hat gesagt…

Der Streitwert ist auf 50.000,- € taxiert.

Hier das Urteil Az. 324 O 217/17

https://openjur.de/u/962810.html

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