HRB 30404: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Harmsworth-Windsor.de GmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung und Vermarktung medienübergreifender Internet- und Onlinedienstleistungen und Beratung im Bereich Internet; Vertrieb von Onlinemagazinen unter der Produktbezeichnung "Harmsworth & Windsor".
So steht es im Handelsregister. Geschäftsführer ist derzeit ein Erik Hammer, angeblich aus Leipzig. Für den nächsten Wechsel schlage ich "PPPP (Pack, Prahl, Protz und Prolet)- GmbH" vor. Das passt einfach besser!
Merkwürdig könnte es erscheinen, dass im Impressum von "habibi.de" noch immer folgendes steht:
Auskünfte für Sicherheitsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte)Die Webseite wird also offenkundig nicht mehr gepflegt. Inhaltlich verantwortlich soll ein Rechtsanwalt Erik Hammer sein. Adresse? Neefestraße 88, 09116 Chemnitz.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an: Habibi Media GmbH, Neefestraße 88, D-09116 Chemnitz. Wenn möglich mit Angabe der Kundennummer. Bitte beachten Sie, dass unser Server aus Sicherheitsgründen keine eMails mit Anhängen entgegennimmt.
Der hat offenbar für die GmbH schon vorher Mahnungen geschrieben und wird wohl höchst empört den Vorwurf von sich weisen, er habe wissentlich an einem Betrug teilgenommen. Das hat für mich Einiges von dem, dass (um in den unten ersichtlichen Kreisen zu bleiben) ein gewisser Günter Freiherr von Gravenreuth veröffentlichte "Es kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." - nachdem er gegen mich (einen unvertreten Sclosser aus dem Osten!) die Klage verloren hatte, weil ich sein Autokennzeichen "M-VG 123" veröffentlichte. Dieses strunzdämliche Exemplar von einem verlogenen und kriminellen Anwalt glaubte, das sei "Privatsphäre" - nur stand an der Heckscheibe über dem Wunsch- und Protzkennzeichen die Werbung für seine Kanzlei. Günter Freiherr von Gravenreuth ist der (inzwischen nicht mehr "geistig scheintote" sondern "ganz tote") Beweis für meine sonst kaum zu glaubende These, dass man also "Rechtsanwalt" und zugleich ein "krimineller Flachwichser" sein kann.
Das sei wie auch immer.
Über den Rechtsanwalt Erik Hammer schreiben die Anwälte Radziwill, Blidon, Kleinspehn am 19.02.2016:
Rechtsanwalt Erik Hammer, war uns bislang nicht bekannt, schon gar nicht negativ. Was ihn dazu antreibt, für eine Firma, wie die Habibi Media GmbH, aufzutreten und seine Reputation zu riskieren, wissen wir nicht.Dem kann ich mich gefahrfrei anschließen.
Die Geschichte der Firma:
05.10.2015HRB 29840: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jähn, David, Chemnitz, *30.05.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
05.04.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Firma: Habibi Media GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Yorckstraße 71, 10965 Berlin; Gegenstand: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Jähn, David, *30.05.1982, Chemnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 29840) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.10.201528.06.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jähn, David; Geschäftsführer: 2. Hammer, Erik, *19.06.1971, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen12.07.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Chemnitz verlegt (Amtsgericht Chemnitz, HRB 30404). Sitz bisher: Yorckstraße 71, 10965 BerlinEin solches Hin und Her kenne ich woher? Naja. Aktuell die Euroweb. Aber bei mir (wie auch bei kreditgebende Banken) stehen solche "Umzug- oder Namenswechsel- Stakkatos" nicht als positives Merkmal auf dem Zettel.
Hintergründe:
"Auf die Betrugsanklage gegen David Jähn und dessen ehemaligen Co-Geschäftsführer folgte jetzt die Auflösung der Firma: Die Chemnitzer B2B Technologies, die im Internet eine Handelsplattform betrieben hat, wird abgewickelt."meldete am 31.01.2015 die Chemnitzer Freie Presse.
Die "B2B Technologies" ist keine Unbekannte:
Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile, identisch mit Zivilurteile.de des Michael Burat / Frankfurter Kreisel) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger „Inkassoanwalt“ bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde. Im Gespräch mit RA Tank wurde das Mandat mit dem expliziten Verweis darauf bestätigt, dass es sich nicht, so wie früher, um anwaltliches Mengeninkasso handelt. Damit wird RA Tank erstmals nach über 3 Jahren wieder für einen einschlägigen Anbieter aktiv, wobei es noch andere Berührungspunkte gibt.schreibt Abzocknews.de. Dort veröffentlicht abzocknews.de auch eine Liste von Namen, die ich der "Dialermafia" zurechne:
Erst jüngst konnte Olaf Tank noch einen Erfolg vor dem LG Osnabrück verzeichnen, bzw. sein Anwalt Bernhard Syndikus, der, wie auch sein Freund Michael Burat, im Februar 2012 vor dem LG Osnabrück, wegen Abmahnungsbetrug verurteilt wurde – die obligatorische Revision wurde im April 2013 vom Bundesgerichtshof erwartungsgemäß verworfen.
Der bereits vorbestrafte Bernhard Syndikus ist nach der neuen rechtskräftigen Verurteilung von 15 Monaten auf Bewährung weiterhin als Anwalt aktiv und vertrat im September 2013 die JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) von David Jähn und damals noch Thomas Wachsmuth, der im November 2013 ausgeschieden ist.
Für den Forderungseinzug der JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) war, nebst der National Inkasso GmbH, auch die Solvenza24 GmbH (vorher DIG Deutsche Internetinkasso) aktiv – der Vorgänger, also die DIG, wirkte schon für Melango.de und kann mit einer regelrechten „Starbesetzung„ aufwarten:
Abschließend sollte an dieser Stelle vielleicht noch kurz erwähnt werden, dass das im letzten Dezember ausgeraubte Inkassobüro DIG Deutsche Internetinkasso GmbH (GF: Réka Franko / vorher: Réka Lengyel | Prokuristen: Robert Adamca / Michael Burat | Qualifizierte Person: Nikolai Fedor Zutz / vorher: Ralf D. Ostermann) für die Melango.de GmbH wirkte – die Vendis GmbH könnte man auch als Trittbrettfahrer nach dem Vorbild der Melango.de GmbH umschreiben, doch wer weiß, nachher haben die auch schon einen Umzug geplant.
Dialermafia? Was ist das?
Was ein "Dialer" ist werden nicht mehr viele wissen: In den Zeiten vor DSL oder gar Glasfaseranschlüssen benutzte man "Modems". Das waren technische Geräte, welche, um es für Laien zu erklären, die Bits und Bytes in Qietschtöne verwandelten. Um die zu übertragen wurde eine Telefonnummer gewählt.
Die "Dialermafia" war eine mehr oder weniger enge Organisation, der so manche der oben genannten angehörten. Diese boten auf Webseiten teils nur angeblich existierende Dienste, teils z.B. schwule Pornoscheiße an. Zu erreichen über eine "Zugangssoftware" (Dialer), die vor allem auch den Zweck hatte, die Benutzer über Tatsache hinweg zu täuschen, dass die Verbindung über eine extrem teure "Servicerufnummer" mit der Vorwahl 0190, später 0900 erfolgte. Es handelte sich um ein parasitäres Geschäftsmodell, weil über den "Dialer" entweder nicht die versprochenen Inhalte oder solche erreichbar waren, die anderswo ohne die extremen Zusatzkosten abrufbar waren. Extreme Typen waren darunter, z.B. Michael Burat, Mario Dolzer (der sogar "Dialerparasit" genannt werden durfte, nachdem er sich höchst selbst ein Urteil des OLG Frankfurt besorgte, welches Dritten dieses gestattete). Die Slowaken Robert Adamca und seinen Bruder kenne ich ebenfalls besser als mir lieb ist. Die waren aber eher nur Stellvertreter der Gebrüder Schmidtlein. So wie ich die beiden kennenlernte handelte es sich eher um "geistig sehr unbedarfte Grobiane" als um Menschen, denen man eine Geschäftsführung - selbst an einer Abzockfirma - anvertraut
Auch nur ein Stellvertreter war der auch sonst Kriminelle und als Abmahnanwalt berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth, der gegen eine Begrenzung der Minutenpreise klagte:
Der umstrittene Münchener Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth zieht gegen das am 15.08.2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" [PDF] juristisch ins Felde. Der Anwalt hat eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe erhoben und beantragt, § 43 b Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklären zu lassen. Diese neu eingefügte Vorschrift begrenzt den Minutenpreis bei 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf 2 Euro bzw. den Tarif pro Einwahl auf 30 Euro.Quelle: heise.de, Bericht vom 16.11.2003, Autor Alexander Kleinjung.
Es ist interessant, dass schon im Jahr 2003 just dieser von einem "umstrittenen Münchener Rechtsanwalt" schreibt. Der war nämlich Mitarbeiter Gravenreuths, verfügte auch sonst über vielfältige Beziehungen in die Szene, hatte selbst einen Dialer registriert - und hat wohl "PR" veranstaltet. Denn das die Verfassungsbeschwerde zurück gewiesen wurde veröffentlichte also anno 2003 Jörg Heidrich, Justitiar beim Heise-Verlag. Für mich ist hier klar, wessen Interessen der in die Öffentlichkeit drängende Alexander J. Kleinjung bediente.
Wie auch immer, dem später unter großer Anteilnahme der Bevölkerung (freute sich) und von Kriminellen (ärgerten sich) verurteilten Betrüger Günter Freiherr von Gravenreuth (geborener Günter Werner Dörr) ging es nicht wirklich darum, dass die Begrenzung der Einwahl-Preise ihn in seiner Berufsausübung behinderte. Das war nur vorgeschoben, er wollte für seine Freunde und Finanziers aus der Dialermafia eine Freigabe der Gebühren erreichen, es gab vor der Begrenzung teils extreme Preise von bis zu 30 Euro per Einwahl, worüber die Nutzer der angeblichen Software nicht informiert wurden.
Was an Personen aus dem Kreis der Dialermafia auffällt ist deren unsägliche Masche, Kritiker zu verklagen und wegen angeblicher Straftaten anzuzeigen. Meine Auseinandersetzungen mit Gravenreuth und Mario Dolzer (der hat versucht im Januar 2007 mit über 20, binnen zweier Tage eingereichten Anträgen auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen mich anzustinken - die aber sämtlich "platzten") genossen seinerzeit einen gewissen Kultstatus. Dolzer war einfach zu blöd seine Anträge sämtlich an die Zivilkammern des LG Kassel zu schicken, wo "Richter" sitzen, die den Rechtsmissbrauch nicht mal erkennen, wenn diese den als Splitter im Auge haben und sich sogar noch "beleidigt" fühlen wenn ich denen zu Recht (so das AG Kassel) nachsage, dass die entweder Rechtsbeugung begehen oder für den Job zu dumm sind.
Dialermafia? Was tun die heute?
Auch das die früheren Dialermafiosi beim Betrug als Geschäftsmodell bleiben ist bekannt. Viele der ehemaligen, der Dialermafia zugerechneten Personen und Anwälte haben dann, so wie oben sichtbar, Abbofallen betrieben und tun das teils heute noch. Bekanntester Fall ist wohl der lautstark als "ach so ehrlicher Geschäftsmann" in die Öffentlichkeit drängende, dann doch wegen Betrugs verurteilte Michael Burat. Manche "machten in Urheberrechtsverletzung". So der in Deutschland multibel verurteilte "Dicke" ("King Dotcom" a.k.a. Kim Schmitz) in Neuseeland, der offenbar so blöd war, Deutschland (liefert keine Staatsbürger aus) wegen einer kleinen Strafverfolgung zu verlassen und nun gegen seine Auslieferung in die USA kämpft, weil die ihn "richtig" drankriegen wollen - weshalb ihm wohl bis zu 20 Jahre Haft drohen. Das ist der selbe Kim Schmitz, der in den früheren 90ern dem Gravenreuth ausgerechnet beim Abmahnen wegen Urheberrechtsverletzungen half.
Mario Dolzer versuchte sich (wie andere auch) als Domaingrabber und betrieb - natürlich das größte deutsche - "Hilfeforum".
Auch bei den Abofallen wurden die versprochenen Inhalte oder Vergünstigungen nicht geliefert (z.B. JW Handelssysteme, Melango.de) oder auch einfach kostenlose Software nach Anmeldungen zugänglich gemacht, die über die Kostenpflicht hinwegtäuschen. Das findet bis heute statt - und man sollte einen Teufel statt sich bei solchen merkwürdigen Portalen anzumelden.
Andere wieder boten "Routenplaner" an, die - mit sich allem Verlaub als verseucht herausstellten. Ganz sicher "nicht absichtlich". Eines dieser Routenplaner-Dinger machte 2008 zu als ich berichtete.
Eine neuere Masche ist es, freie Software mit "Extras" zu versehen und zum Download anzubieten. Auch hier zocken ehemalige Dialerparasiten ab, in dem diese z.B. ein Browserplugin mitliefern, welches Webseiten mit werbung verunstaltet, an der diese dann "verdienen".
Etliche Rechtsanwälte, die nach der Verbreitung von DSL und dem damit verbundenen Niedergang des Dialerparasitentums an Straftaten oder "mindestens höchst unmoralischen Geschäftsgebaren" teilnahmen, sind keine mehr.
Olaf Tank aber wurde überhaupt erst mit dem Aufkommen der Abbofallen aktiv und fuhr mit einer Aufschrift mit dem Satz "Verbrechen lohnt sich doch" an seinem Auto herum, was mich an das schöne Lied "Mutter, der Mann mit dem Koks ist da" von Falco denken lässt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass feine Herr "Organ der Rechtspflege" dachte, dass er Rechtes tut - Und: Eben dieser Olaf Tank kann mich mal verklagen.
Dem Dialerparasitenanwalt Günter Freiherr Gravenreuth konnte die Zulassung nur deshalb nicht mehr entzogen werden, weil er sich nach seiner Verurteilung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung (er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit - so das Gericht) und Flucht wegen des Haftbefehls selbst erschoss. Eigentlich durfte er schon zu dem Zeitpunkt weder zugelassener Rechtsanwalt sein noch die Waffe haben - aber der höchst nachsichtige Umgang des Staates mit kriminellen Juristen war, ist und bleibt ein Merkmal dafür, dass es in Deutschland mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so weit her ist, wie sich viele vormachen lassen: Ich war damals ernsthaft in der Gefahr, dass Gravenreuth mich "mit" umbringt (das scheiterte wohl nur daran, dass er kein Geld für die Reise nach Kassel mehr hatte.) und hatte die schnarchnasigen Münchner Behörden auf seine Selbstmorddrohungen aufmerksam gemacht.
Wenn ich mich entscheiden müsste, ob Deutschland ein "Rechtsstaat" oder eine "Bananenrepublik" ist, dann würde ich mich - im Hinblick auf die Tätigkeit der angeblichen "Organe der Rechtspflege", also auf alltägliche Rechtsbeugung, Strafvereitlung und die Verfolgung von Kritikern kriminellen Packs (SIC: Statt des kriminellen Packs!) - ganz klar für "Bananenrepublik" entscheiden.
Vielleicht sollte der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann mal darüber "auspacken".
1 Kommentar:
"06.08.2017, 18:31 Uhr
...
Das Landgericht Landshut hat das Strafverfahren gegen den früheren Osnabrücker Anwalt Olaf T*** eingestellt. Er stand im Verdacht, in das zweifelhafte Geschäft mit Internet-Abofallen verstrickt gewesen zu sein.
...
Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe nicht mehr.
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Ganz aus dem Schneider sind die Seitenbetreiber und ihr früherer Anwalt noch nicht. Das Landgericht Darmstadt hat im April 2012 Anklage gegen das Quartett zugelassen. Seither ist nichts geschehen. Andere Verfahren hatten Priorität. Wann das Haupotverfahren eröffnet wird, ist völlig ungewiss: „Es gibt keine neuen Entwicklungen“, teilte der Gerichtssprecher auf Anfrage mit."
Quelle:
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/933339/verfahren-gegen-abofallen-anwalt-eingestellt
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