Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."§ 43 BRAO
"Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."§ 43a Absatz 3 BRAO
Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie ich reagiere und dass ich gerne beleuchte, welcher ganz besondere Typ von so genannten "Organen der Rechtspflege" solchen "Abzockern, Betrügern und Gerichtsbelügern" wie denen von der Euroweb auf welche Weise zu Diensten ist.
Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie gründlich man sich in Konflikten mit meiner Person - anders als beabsichtigt - selbst "ficken" kann, weil ich unwürdiges, amoralisches, asoziales und rechtswidriges Handeln von "Organen der Rechtspflege" zu gerne mit harten Worten offen lege. Als Dr. Hans Dieter Weber "übernahm" konnte ihm also auch bekannt sein, dass er das Mandat bekam, weil die quasi euroweb-eigene Kanzlei um Philipp Berger und Andreas Buchholz schon damals (auch) an mir regelrecht "zerbröselte". Darüber hätte er mal nachdenken sollen. Hat er nicht. Jedenfalls nicht genügend.
"Dumm ist, wer Dummes tut!"
In einer solchen Situation ist es einfach nur dumm, einem in solchen Fällen "erbarmungslosen" Typ wie mir mittels einer von Lügen durchsetzten Strafanzeige neue Argumente und neuen Grund für Berichte zu geben. Ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender Rechtsanwalt, gar ein Doktor der Juristerei, hätte das, was jetzt gerade geschieht und geschehen wird, vorhergesehen und es unterlassen eine derart "hyperliquide" zu allem Überfluss noch von Lügen und Unwahrheiten strotzende Strafanzeige zu schreiben die dann schon vorgerichtlich auf den Minivorwurf zusammengeschrumpft wird, dass ich ihm vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Was, als offensichtliche Meinungsäußerung, einen wahren Tatsachenhintergrund hat und durch die "insgesamt verlogene" Strafanzeige des Dr. jur Hans Dieter Weber von der Kanzlei "Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" aus Dortmund sogar überdeutlich bestätigt wird.
Das dem Dr. jur. Weber der Entzug der Zulassung "droht" hat einen tatsächlichen Hintergrund: §§ 15, 43, 43a i.V. mit mindestens § 14 Absatz 2 Nr. 8 ("Tätigkeit, die mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist"), alternativ Nr. 3 (anzuwenden bei "geistigem Verfall"), alternativ Nr. 3, BRAO sind hier durchaus einschlägig und regeln den Widerruf, also Entzug der Zulassung und die möglichen Gründe. Der "Nur-Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund wird "nicht begeistert" sein - aber das Problem, das für ihn selbst auch noch richtig teuer (§ 469 StPO) und ein Problem seiner Mandanten (hier der Euroweb) aber noch sehr viel mehr des offenbar von ihm beauftragten Kölner Gutachters "Dipl.-Psych. Dr. med." Frieder Nau werden kann, hat er selbst auf mir als "ganz besonders dumm" erscheinende Weise verursacht.
Im Hinblick auf die Strafanzeige lasse ich mich zu Folgendem hinreißen:
"Offenbar hält der Dr. jur. Hans Dieter Weber, jeden anderen für "saublöd". Wer das tut, steht am Ende meist selbst "blöd" da."Und dieses Ende naht in schnellen Schritten.