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03.09.2017
Urheberrechtlich geschützte Werke? Abmahnvermeidung in Deutschland
Was viele nicht wissen: Hin und wieder kommt man in die Situation, dass man sich etwas (ganz bewusst: "etwas") aus dem Internet herunterlädt und dabei womöglich (nicht zwingend: "wissentlich") statt z.B. einer freien Linuxdistribution ein "urheberrechtlich geschütztes Werk" nicht nur empfängt, sondern auch verbreitet. Dateinnamen sind halt nur Namen und wie wir wissen verstecken sich hinter Namen oft ganz unerwartete Sachverhalte, so z.B. hinter dem Titel eines "Rechtsanwaltes" gewöhnliche Kriminelle (Typen wie der hier gefahrfrei zu nennende Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth und Konsorten). Selbst hinter der Bezeichnung "Richter" steckt manchmal ein uneinsichtiger Rechtsbeuger. Manchmal treten diese in ganzen Rudeln auf, das Landgericht Kassel ist wohl nur ein - dafür aber besonders geeignetes - Beispiel für eine "vom Rechtsbeugervirus besudelte Gerichtsbude". Und der sich als ehrlich gerierende "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund ist nicht etwa ein "Anwalt des Rechts" sondern einer, der rotzfrech - je nach Ansicht auch "dummdreist" und/oder sogar "kriminell" - lügt.
Es ist also nicht in jeder Verpackung drin, was drauf steht und hinter dem angebotenen Download "Debian 6.0 - spanisch, englisch, griechisch" kann sich also das "urheberrechtlich geschützte Werk" namens "Malle: Deppensex in Lederhosen" verbergen. Lädt man das - selbst nur teilweise - unbedarft via Tauschprogramm herunter und stellt es also gleichzeitig - selbst nur ein paar Sekunden - der Öffentlichkeit zur Verfügung kommt der Abmahnanwalt zu Geld.
Abmahnvermeidung in Deutschland
Voraussetzung für das Treiben der Abmahner (nennen sich selbst "Spezialisten für Urheberrecht" oder "Internetrecht") ist, dass die betroffene Datei nicht nur heruntergeladen sondern auch für Dritte zur Verfügung gestellt wird. Ganz gleich, ob absichtlich oder nicht. Das heisst bei vielen Clients für die Tauschprotokolle "Hochladen" oder "upload".
Wenn man die Datenmenge für das Hochladen (wie oben für das BitTorrent-Programm Transmission gezeigt) auf 0 (Null) begrenzt, dann unterbindet man eben dieses Hochladen so wirkungsvoll, dass die von den Abmahnkanzleien wie Walldorf-Frommer beschäftigten Techniker (ein Teil von diesen "Technikern" dürfte früher in der Warez- und dann Porno- und Dialerszene unterwegs gewesen sein) bei dem Versuch, eben Daten vom Rechner herunterzuladen, zwingend scheitern.
Und wenn die scheitern, dann gibt es keine Abmahnung, weil man weder offensichtlich illegale Daten heruntergeladen und erst recht nichts verbreitet hat. So einfach ist das! Ein paar Klicks genügen:
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