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25.01.2019

Betrifft: Auffällige Handlungsweise des Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund
Weitere Schriftsätze mit unwahren, verleumderischen Behauptungen und nicht dazu passenden Anlagen gesucht!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Für die Stellung eines Antrages vor dem AG Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Kassel und der Rechtsanwaltskammer Hamm - den öffentlich genauer zu beschreiben das Recht und die Moral im Hinblick auf die innerste Privatsphäre des Betroffenen klar verbietet - suche ich
  • Schriftsätze mit Anlagen
  • ggf. Hinweise, Beschlüsse oder Urteile dazu 
des  Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund, die folgende Eigenschaften haben:
  • In den Schriftsätzen enthaltene Tatsachenbehauptungen stimmen nicht mit den Anlagen überein, die zu deren Beweis oder Glaubhaftmachung beigefügt wurden.
  • Diese also unwahren Tatsachenbehauptungen dienen offensichtlich der Rufschädigung bzw. Verleumdung eines Prozessgegners, Zeugen und dergleichen.
  • Womöglich (aber nicht zwingend) haben sich bereits Gerichte  in Hinweisen, Beschlüssen oder Urteilen negativ zu dem Vortrag geäußert, womöglich sogar klar gestellt, dass dieser nicht mit den Anlagen übereinstimmt. Dann hätte ich gern auch diese Urteile oder Beschlüsse.

Vier solcher Schriftsätze "mit einer auffälligen Quantität und Qualität objektiv unwahren, auf Verleumdung oder Täuschung der Gerichte ausgerichteten und mit den Anlagen nicht übereinstimmenden Vortrages"  liegen hier bereits vor. 

Aber der Dr. Hans-Dieter Weber ist formal "Rechtsanwalt"  und nur deshalb vor Gerichten weit höher angesehen als ein normaler Bürger (die blinde Justitia und die Gleichheit der Bürger ist eine in Deutschland "höchst unvollkommen umgesetzte" Wunschvorstellung) und aus diesem Grund könnten "nur vier solcher Schriftsätze"  für den Erfolg des hier als "überfällig"  angesehenen Antrags bei entsprechend bornierten Entscheidern womöglich nicht ausreichen. Dies, weil z.B. viele Richter in solchen Fällen "auffallend tatsachenresistent"  sind.

Ich sichere zu, diese Schriftsätze oder aus diesen nicht zu veröffentlichen, sondern ausschließlich  für den Antrag zu gebrauchen, der im Übrigen in der letzten Konsequenz dazu führen kann, dass der Dr. Hans-Dieter Weber sich nicht mehr als Anwalt für Mandanten in dieser Weise äußern kann. Es sei denn natürlich Sie wünschen ausdrücklich eine solche Veröffentlichung, dann beachte ich strikt die von Ihnen genannten Einschränkungen.

Ich bitte darum, Kopien solcher Schriftsätze mit den Anlagen
  • per Fax an +49 561 317 22 76 oder an 
  • per Mail joerg.reinholz@gmail.com
zu senden.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich würde mal vermuten, dass das gewiss sehr seriöse Organ der Rechtspflege Dr. Hans-Dieter Weber sich in dieser Angelegenheit nicht mehr vor Gericht blicken lässt sondern die Sache ganz still und leise beerdigt haben will.

. hat gesagt…

> sondern die Sache ganz still und leise beerdigt haben will.

Das kann er gerne "haben wollen". Allerdings wird das nichts. Die einzige Möglichkeit, die Sache "still und leise" zu "beerdigen" liegt bei mir. Und mein Kommentar ist: "Nicht für Geld und gute Worte." Allerdings könnte es seine Situation aus zwingenden rechtlichen Gründen wesentlich verschlimmern, wenn sein Strafantrag durch die Instanzen gehen muss. Und damit meine ich bereits das Amtsgericht.


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