Auf den Hinweis eines Geschädigten hin fand ich folgenden Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048
Bekannt gemacht am: 30.01.2019 14:33 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
HRB 768048: STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH, Stuttgart, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2018. Geschäftsanschrift: Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Also habe ich meine "Gelegenheit zur Stellungnahme: Kooperation mit Euroweb/Daniel Fratzscher" an die Redaktion der Stuttgarter Zeitung geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit einigen Jahren berichte ich über die Euroweb Internet GmbH und deren
zahlreiche Ableger. (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß / Christian Stein)
Wie mir nun bekannt wurde hat sich offenbar die Führung des Verlags dazu
entschlossen, aus niedrigem finanziellen Interesse eine Kooperation mit
der Firma - die ich einem Beschluss des OLG Düsseldorf zufolge übrigens
Betrüger nennen darf - einzugehen und also daran teilzunehmen, die
Kunden (Käufer und Inserenten der Stuttgarter Zeitung) ganz übel abzuzocken.
Das Geschäftsmodell der Herren besteht darin, durch falsches Vormachen Leistungen zu versprechen, die dann nicht schriftlich vereinbart werden
und deren Erbringung (wenn überhaupt) nicht auf dem Stand der Technik erfolgt. So habe
ich unter anderem eine Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkt,
wonach diese nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.
Typischen Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei
einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren
abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann
billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit
Publikumsverkehr gehostet. Und das ist nur die Spitze der Spitze des
Eisbergs!
(Auch) als Folge meiner Berichte und der von Dritten kauften sich die Herren
bei einigen Zeitungsverlagen ein, die das zum Teil sehr schnell beendet
haben.
Da ich über diese Firma seit Jahren berichte und vor diese warne gebe
ich dem Verlag die Möglichkeit einer zeitnahen Stellungnahme
insbesondere zu der Frage, wer warum die offenbar bestehende Kooperation
einging. Dass der Betrug seit Januar unter dem Name "STUTTGARTER
ZEITUNG Online-Service GmbH" stattfindet belegt der
Handelregistereintrag des Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB
768048, bekannt gemacht am 30.01.2019 um 14:33 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
mobil: +49 (0)160 95093562
Jetzt bin ich ich auf die Antwort gespannt... Aber vermutlich kommen, falls überhaupt geantwortet wird, da nur die üblichen Pressesprecherausreden. Vielleicht sogar die Behauptung, es handele sich um ein "seriöses Unternehmen" - die für ein Presseunternehmen, welches journalistisch tätig ist und also andere informiert, BLAMABEL wäre.
20 Kommentare:
"und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet."
Dagegen ist ja selbst das Serversystem, auf dem unstable.nl gehostet wird, ein Musterbeispiel an Sicherheit und Stabilität. Wenn das Tim Berner-Lee wüsste! ����������������������
Oh Mann eh,
ich kann gar nicht so viel essen, wie kotzen könnt :-((((
"die ich einem Beschluss des OLG Düsseldorf zufolge übrigens Betrüger nennen darf"
Die hyperbolische Wortwahl in einem konkreten Kontext mag zulässig sein, erlaubt aber nicht pauschal und ohne spezifischen Zusammenhang auch für die Zukunft die Betitelung als "Betrüger".
"gebe ich dem Verlag die Möglichkeit einer zeitnahen Stellungnahme"
Weil sich Unternehmen Ihnen gegenüber über wirtschaftliche Kooperationen erklären müssen? Würde jemand auf mein Unternehmen zugehen und damit drohen, wettbewerbsschädigende Aussagen zu treffen, die nicht mein Unternehmen, sondern einen Dritten betreffen, würde ich - je nach Wortlaut - die strafbewährte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Sobald der Beitrag - wie hier - gezielt auf eine wirtschaftliche Schädigung abzielt, steht das öffentliche Interesse an der "Berichterstattung" hinter dem Recht an dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zurück. Das dürfte auch jeder Unternehmer wissen.
Naja. Wie der gewisse und längst nicht immer erfolgreiche Euroweb-Anwalt Höcker aus Köln so oder so ähnlich blökte: "Jeder hat das grundgesetzlich verbriefte Recht, Journalisten zu beeinflussen und ihnen zu drohen!"
> Würde jemand auf mein Unternehmen zugehen und damit drohen, wettbewerbsschädigende Aussagen zu treffen, die nicht mein Unternehmen, sondern einen Dritten betreffen, würde ich - je nach Wortlaut - die strafbewährte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen.
Sie tun so, als ob Sie was davon verständen! Dabei ist Ihnen wahrscheinlich der Sinngehalt Ihres Satzes nicht klar. Sie wollen nämlich abmahnen lassen obwohl Sie nicht betroffen und also aktiv legitimiert sind?
Mir ist es egal, was Sie sind. Aber Sie sollten, bevor Sie tätig werden, genauer prüfen ob Sie sich mit einem kleinen Schlosser aus dem Osten anlegen wollen. Beeindruckt hat mich zunächst Ihr gutes Deutsch, vor allem aber Ihre krude juristische Phantasie.
Da fällt mir übrigens ein: Derartig hochgradige Probleme bei der an sich simplen Ermittlung der "aktiv legitimierten Partei hatte der sehr ehemalige "Rechtsanwalt" Philipp Berger. Der war einst auch ein "Euroweb-Anwalt"...
Zitat:
Die hyperbolische Wortwahl in einem konkreten Kontext mag zulässig sein, erlaubt aber nicht pauschal und ohne spezifischen Zusammenhang auch für die Zukunft die Betitelung als "Betrüger".
Hallo Herr Reinholz!
machen sie sich keine Sorgen. Der "spezifischen Zusammenhang" ist in ihrem Schreiben enthalten:
Nämlich in diesem Absatz:
Das Geschäftsmodell der Herren besteht darin, durch falsches Vormachen Leistungen zu versprechen, die dann nicht schriftlich vereinbart werden und deren Erbringung (wenn überhaupt) nicht auf dem Stand der Technik erfolgt. So habe ich unter anderem eine Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkt, wonach diese nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.
und in diesem Absatz:
Typischen Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet. Und das ist nur die Spitze der Spitze des Eisbergs!
Ja. Ein solcher Versuch mich zu beeindrucken und zu verunsichern erscheint mir als "wenig zweckdienlich". Immerhin weiß ich jetzt zwei Dinge:
1. Mein Tun bewirkt was.
2. Die Gegner haben mal wieder keine trefflichen Argumente.
Würde jemand auf >>mein Unternehmen<< zugehen und damit drohen, wettbewerbsschädigende Aussagen zu treffen, die nicht mein Unternehmen, sondern einen Dritten betreffen, würde ich - je nach Wortlaut - die strafbewährte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen.
"Dabei ist Ihnen wahrscheinlich der Sinngehalt Ihres Satzes nicht klar. Sie wollen nämlich abmahnen lassen obwohl >>Sie nicht betroffen<< und also aktiv legitimiert sind?"
Der Fall, einfach runtergebrochen, ist: Mein Unternehmen wird von wettbewerbsschädigenden Aussagen getroffen, da der Schädiger einen Dritten angreift und mich hierbei mit "hereinzieht". Da hierbei meine Rechtsposition betroffen ist, habe ich die materielle Inhaberschaft des geltend gemachten Rechts (die sog. Aktivlegitimation) inne. Es wäre auch für mich wettbewerbsschädigend, wenn Sie einen Vertragspartner als Betrüger bezeichnen und damit mein (fiktives) Unternehmen in Zusammenhang bringen.
Ob dies "krude juristische Phanatasie" oder langjährige fundierte juristische Ausbildung sei, kann man sicherlich unterschiedlich sehen.
> "Der Fall, einfach runtergebrochen, ist: Mein Unternehmen wird von wettbewerbsschädigenden Aussagen getroffen, da der Schädiger einen Dritten angreift und mich hierbei mit "hereinzieht".
Soso. Die angeblich "wettbewerbsschädigenden" Aussagen betreffen aber noch immer einen Dritten. Das würde ein - für mich - sehr lustiges Verfahren mit dem Ausgang, dass der Ruf des "drittbetroffenen" Unternehmens schweren Schaden nimmt. Es fehlt zum ersten an der Schädigung, da ich natürlich schon beweisen kann, dass die "STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH" finanziell und personell äußerst eng mit der Euroweb und deren anderen Tochterunternehmen verknüpft ist und mit genau den illegalen Methoden vorgeht, die auch der Euroweb zu eigen sind - genauer waren, denn die "STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH" ist definitiv nichts anderes als eine ausgelagerte Vertriebsabteilung der Euroweb. damit habe ich den "objektiv wahren Tatsachenhintergrund". Im Übrigen fehlt es, als Grundlage einer möglichen Klage seitens der "Stuttgarter Zeitung" und damit einer berechtigten Abmahnung an einer weiteren wichtigen Eigenschaft: Seit wann - bitte - bin ich Wettbewerber der Stuttgarter Zeitung? Sie schreiben ja selbst: "damit drohen, wettbewerbsschädigende Aussagen zu treffen".
> "Ob dies "krude juristische Phanatasie" oder langjährige fundierte juristische Ausbildung sei, kann man sicherlich unterschiedlich sehen."
In dem Fall liegt ganz objektiv eine krude juristische Phantasie vor. Wenn Sie das anders sehen, dann empfehle die Fallbesprechung mit einem Doktor. Aber nicht etwa einem Dr. jur. Der könnte - und das Beispiel der Vorträge eines gewissen Dr. Weber und dessen Vorgänger, dem Herrn Ex-Rechtsanwalt zeigt doch auf - einem Überlegenheitswahn anhängen, der punktuell sogar ein Allmachtswahn sein kann. Immerhin kommt man mit genau sowas auch zu solchen kruden juristische Phanatasien wie der, die Sie hier vorlegen.
P.S.
1.) Wie soll ich Sie anreden?
2.) Zu welchem Richter wollen Sie denn gehen? Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach ging so "plötzlich und unerwartet" wie (womöglich: fast) freiwillig in Rente und in Kassel darf nicht mehr jeder Richter meine Fälle bearbeiten. Dirk Eßer? Simone Käfer? Das könnte lustig werden. Berlin? Michael Mauck - der gegen Ende "auch schon eine Menge nicht mehr mit gemacht hat" ist in Rente und dessen Nachfolger nehmen am "informellen Wettbewerb zwischen Dirk Eßer und Simone Käfer um die gröbste, kriminelle begünstigende Grundrechtsverletzung" bewusst nicht teil.
Die Frau Dr. Elisabeth Stöve vom LG Düsseldorf wird, nachdem deren Mist nicht nur aufgehoben, sondern auch (nicht nur von mir) kritisiert wurde, wohl auch sehr vorsichtig sein und sich - wann immer mein Name auftaucht - ganz besonders intensiv auf ihre neue Rolle als Pressesprecherin konzentrieren wollen.
Hallo Jörg,
ich sehe nicht, dass du ein Problem hast, nur weil die Eigentümer und Geschäftsführer der "Stuttgarter Zeitung" Nutzungsrechte an der Marke "Stuttgarter Zeitung" aus dem stets als "niedrig" angesehenem Gewinninteresse heraus ausgerechnet an die Euroweb, also eine Firma verkaufen, vor der diese Zeitung eigentlich warnen sollte.
Eine Klage wegen des Berichts wäre "ziemlich sportlich" und der Anwalt, der das vertreten soll, zu bedauern. Aber vielleicht findet sich ja ein Kollege, der ebenso "gründlich" recherchiert wie die Eigentümer und Geschäftsführer der Stuttgarter Zeitung vor dem Geschäft.
"Seit wann - bitte - bin ich Wettbewerber der Stuttgarter Zeitung? Sie schreiben ja selbst: "damit drohen, wettbewerbsschädigende Aussagen zu treffen"."
Definitiv ein interessanter Ansatz. Um eine wettbewerbsschädigende Aussage zu treffen, muss man also ein Wettbewerber des jeweiligen Unternehmens sein. Das dürfte - meines Wissens nach - juristisch so bislang noch nicht vertreten worden sein. Mit diesem Ansatz dürfte man ein Unternehmen durch Aussagen schädigen können, solange und soweit man kein Wettbewerber des jeweiligen Unternehmens ist.
Können Sie erläutern, wie Sie zu einer derart engen Auslegung gelangt sind?
Jetzt muss ich mal hart reagieren: Wie blöd sind Sie eigentlich?
So lange Sie den Begriff "wettbewerbsschädigend" gebrauchen geht es nach dem UWG. Und das regelt nur das Verhalten unter Wettbewerbern.
Zur Frage: "Wie blöd sind Sie eigentlich?"
Mal ganz ehrlich, wie "klug" kann denn jemand sein, welcher solch üblen Drückern und Abzockern die Nutzung des eigenen bis dahin vielleicht einigermaßen makelfreien Markennamens gestattet? Und wenn "die Kacke schon am Dampfen ist" ist sollte man seitens des Verlags schauen wie man so unbeschädigt wie nur möglich aus derselben wieder rauskommt. Und das geht nicht in dem man einem Blogger blöd kommt oder mit einer Klage(drohung) überzieht. Längst nicht jeder zuckt da erschrocken zusammen und gibt dann ängstlich klein bei. Also sollte man aus dem Vertrag mit der Euroweb (oder wer auch immer da drin steht) rausgehen. Der hat doch hoffentlich eine Ausstiegsklausel für den Fall einer Schädigung der Marke? Oder waren die Juristen der Stuttgarter Zeitung zu blöd eine solche hineinzusetzen oder gar die Geschäftsleitung blind und taub vor Gier?
ist da was von der Zeitung gekommen?
Die Oberverweser von der Redaktion aber auch der Kapitalgesellschaft bzw. der Profitzerzielungsgemeinschaft "Stuttgarter Zeitung" haben sich, jedenfalls bei mir, natürlich nicht gemeldet.
Das kommt oft vor, wenn sich jemand schämt oder eben dessen bewusst ist, dass er/sie/es sich schämen sollte.
Mir ist dasselbe mit dem Stuttgarter Zeitung Online Service passiert. Der Fall liegt gerade bei meiner Rechtsanwältin und ich bekomme jeden Monat eine Mahnung. Ich versuche auch herauszufinden, wer bei der Stuttgarter Zeitung für die Kooperationen zuständig ist. Habe bei linkedin Herbert Dachs und Alexander Kratzer angeschrieben. Einer von denen hat mir geantwortet und die Weiterleitung an die zuständige Abteilung gebeten. ES ist bisher noch nichts passiert.
Guten Tag, habe auf meine Kündigung einen Brief bekommen mit einer Strafzahlung von einem Jahresbeitrag. Wenn ich es ein paar Tage früher zahle, muss ich sogar einen Monat weniger zahlen. D.h. Ihr lasst euch zig mal abmahnen? Der Vertrag liegt bereits bei meinem Rechtsanwalt.
Haben Sie hier jemals eine Antwort erhalten?
„Haben Sie hier jemals eine Antwort erhalten?“
Wer ist denn gemeint?
Anonym hat gesagt…
Haben Sie hier jemals eine Antwort erhalten?
08.02.22, 19:00
-> Ob Sie, Herr Reinholz, von der Stgt. Zeitung zu ihrem Schreiben jemals eine Antwort bekommen haben hätte mich interessiert. Habe Ihnen dazu eine Mail geschickt heute.
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