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29.02.2020

An Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen (offener Brief)


Eva Kühne-Hörmann, die Justizministerin „von und zu“ Hessen hat einen Job zu erledigen: Nämlich die sehr spezielle „Kassler Justiz“ wieder aus der von der von von den Kassler „Justizorganen“ kollaborativ geschaffenen „Rechtsfreien Zone“ heraus und auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit sowie der verfassungsmäßigen Grundordnung zu holen.

Ich gehe davon aus, dass die StA Kassel, statt zu ermitteln oder gar Anklage zu erheben, mir einen ablehnenden Textbaustein ohne jeden Sachbezug schickt - der aber nur beweist, dass auch diese Staatsjuristen aus eigenem Gutdünken („weil nicht sein kann, was nicht sein soll“) nicht dazu bereit sind, sich mit vorgetragenen Tatsachen zu befassen. So korrupt sind die eben bei der „Kassler Justiz“.

Bild: „So sieht mich die Kassler Justiz“ (Jörg Reinholz, Alle Rechte vorbehalten)

Aber Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen, sollte was tun, weil diese ja sicherlich gerne Justizministerin bleiben will - und ein Nichtstun, also eine damit verbundene Beförderung der infolge jahrzehntelang betriebener Staats- und Kleinkorruption innerhalb der Kassler Justiz unhaltbar gewordenen Zustände, werde ich nicht akzeptieren, was in der Konsequenz eine Wiederwahl erschweren könnte.
Bild: „Jörg Reinholz huldigt der ordentlichen Kassler Justiz“ (Alle Rechte vorbehalten)

Hint: Die Anwaltskanzlei, welche nach dem Ausscheiden des „höchst merkwürdig handelnden“ Richters Neumeier „gar urplötzlich“ und „fast freiwillig“ den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück nahm (und also das Verfahren verlor), war die Kanzlei des sich selbst stark berühmenden Prof Dr. Ralf Höcker. Vertreten hatte diese das Euroweb-Subunternehmen „Webseiten Area GmbH“ (Hannover) mit dem formalen Geschäftsführer Denis Pohlan. Auch die böswillig erwirkten Ordnungsmittelschlüsse wurden hierdurch „kraftlos“ und die Antragsteller haben alle Kosten des Verfahrens zu tragen - was den Gewinn der beteiligten Euroweb wohl mal wieder etwas gesenkt hat.

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