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20.08.2020

Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi: Abmahnbetrüger haben (wohl) Sommerpause beendet - Strafanzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung stellen

Das sieht doch ziemlich eindeutig aus - oder?

Formulierungsvorschlag für die Klageentgegnung - falls der feine und saubere Herr Z. jemals eine Klage für die „Mandanten“ erheben sollte.

Im Übrigen empfehle ich Betroffenen, nunmehr Straf- bzw. Verdachtsanzeige wegen gemeinschaftlich und gewerblich begangenen Betrugs gegen Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi zu stellen, gegen den „Rechtsanwalt“ Z. zudem wegen Urkundenfälschung. Denn die Mandate wurden - wie einst im Fall des kriminellen Abmahnanwaltes Günther Freiherr von Gravenreuth - definitiv nicht von den Mandanten unterschrieben.

  • Tun Sie das am besten bei der Polizei, denn Staatsanwälte vermeiden, wegen des Aufwandes, unter auch dumm bis grob falschen Behauptungen Verfahren gegen Rechtsanwälte und müssen selbst keine Angst haben, selbst wegen Strafvereitlung belangt zu werden - denn das müssten deren eigene Kollegen machen...

Ein Grund dafür ergibt sich aus der Abmahnung:

 Das stammt von einer der Abmahnungen (sic: Plural!) vom 21.8.2020... Ein weiterer ebenfalls:

Sie können mich gerne als Zeuge benennen, der durch die Vorlage von etlichen Schriftstücken neben dem Betrug auch den „Verdacht“ der Urkundenfälschung erhärten kann:

Jörg Reinholz

Hafenstr. 67
34125 Kassel

Telefon: 0561 3172277

joerg.reinholz@gmail.com

... und meine Berichte beifügen:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pjotr%20Z.

Doch da ist noch etwas zum „psychologischen Setup“ des Piotr Z.:

Was die Höhe des Streitwertes (aktuell: 6000 €) und des „Schadensersatzes“ (nunmehr 1000 €) angeht, habe ich den Verdacht, dass Pjotr Z. nunmehr „völlig durchknallt“ - denn wenn man ihm geistige Gesundheit und also Vernunft unterstellen würde, dann würde man annehmen, dass ihm jedenfalls außerhalb „ziemlich feuchter“ Traumphasen klar ist, dass er mit der Forderung niemals durchkommen wird. Und dann muss man sich die Frage stellen, wie er das wohl mit seinen „Mandanten“, ggf. seiner Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erklärt. Zur Zeit ist das angeblich die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Es kann also sein, er braucht „wegen des äußerst riskanten Verhaltens“ oder womöglich aus dem folgendem Grund bald eine andere:

Hinweis auf Verarmung / „Vermögensverfall“?

Ein weiterer Umstand beleuchtet womöglich den Grund für das Handeln:

Bisher gab Z. an, „Kanzleisitz“ sei in der Huttropstr. 60, 45138 Essen. In der Berliner Straße 04, 58452 Witten sei eine „Zweigstelle“. Nunmehr gibt er die ehemalige „Zweigstelle“ als einzigen „Kanzleisitz“ an... derlei kann man als Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verstehen - solche sind oft ein Grund für verpöntes Verhalten. Und gerade bei Rechtsanwälten kann das ein Hinweis darauf sein, dass der in §14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO genannte Umstand „Vermögensverfall“ kurz bevor steht, womöglich sogar faktisch schon eingetreten ist: Die von mir heute telefonisch kontaktierte ERGO Versicherung AG wollte ihn nicht kennen...


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