Ich finde es besonders interessant, dass mit der, von den Aktivitäten der Herren Fratzscher und Preuß „wohl weitgehend“(¹) abhängigen Kanzlei „ITMR legal“ aus Düsseldorf (hier besonders bekannter Name: Andreas Buchholz) erwähnt wird. Und eine Abmahnung mit dem Briefkopf der Kanzlei.
Ich frage die Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß und „derenGeht es etwa - nach den vielen gegen mich „mit Pauken und Trompeten“ verlorenen Verfahren - wieder mit den Versuchen los, durch böswilligen Missbrauch und „dummdreist“ anmutendes Belügen der Gerichte eine Unterdrückung der berechtigten Kritik erreichen zu wollen?
Wie auch immer: Manche „Idioten“ - insbesondere aus dem Kreis der Politik - werden sich sicher immer noch gern mit diesen beiden „Entrepreneuren“ zeigen um vermeintlich vom Glanz dieser beiden offensichtlichen Betrüger zu profitieren. Deren seit Jahren bekanntes und durchschautes Vorgehen, Kunden zielgerichtet täuschen zu lassen - sich gleichzeitig durch eine rein förmliche Erklärung der Verkäufer Drücker davon zu distanzieren - ist schon lange bekannt, die Täuschungen im Vertriebsgespräch wurde einst von der vormaligen und in der Pleite versunkenen Kanzlei Berger Law LLP - Andreas Buchholz war „Partner“ - stark beschönigend „moderne amerikanische Vertriebsmethoden“ genannt. Dabei erinnern die mindestens mich eher an das, was manche besonders böswillig über eine „Volksgruppe vom Balkan“ behaupten, die manchem wohl dadurch bekannt ist, dass die Werke derer, mal mehr, mal weniger begabter Kupferschmiede (Kalderaš) manchmal auf manchen Parkplätzen (inzwischen europaweit) als „massives Gold“ verkauft werden - was natürlich dem Behaupten nach ein „einmalig günstiger Geschäftsabschluss“ ist. Viele Lovara, Kalé und Sinti - solche die behaupten, was auf sich halten - wollen mit solchem Geschäftsgebaren nichts zu tun haben und mit „denen vom Balkan“ nicht in einen Topf geworfen werden. Die Ähnlichkeiten der oben beschriebenen „balkanischen Geschäftsmethoden“ zum Gebaren der Euroweb sind enorm - „amerikanisch“ oder gar „modern“ ist aber nichts daran.
Viel mehr handelt es sich beim Vorgehen der Drücker der Euroweb (und derer Töchter) um üble, seit Jahrhunderten, wenn nicht Jahrtausenden, bekannte und bewährte Betrügertricks.
(Verklagen Sie mich doch dafür, meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß aus Düsseldorf - dann bekommen Sie genau das nochmals - spätestens von einem Oberlandesgericht - bescheinigt.)
Falls also Daniel Fratscher und Christoph Preuß, die Euroweb, deren Töchter oder die als „ITMR legal“ agierenden, jämmerlichen Reste der großkotzigen „Berger Law LLP“ bzw. Andreas Buchholz oder meinetwegen Jean Paul P. Bohne nochmals frech werden: Ich warne jeden Richter und jede Richterin davor, zugunsten solcher „Eminenzen“ wie Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Co. es sind, naseweis das Recht zu brechen. Naseweis und „denkfrei“ gegen mich durchgewunkene Verfügungen akzeptiere ich nicht - und halte lange durch und viele Rechtsbeugungen aus - das Gericht spart mit sowas also keine Arbeit. Ich bin da sehr standhaft, berichte über „Jurisdemenz“ und Rechtsbeugungen. Mancher Richter konnte nicht etwas zeitiger als geplant in den Ruhestrand gehen und wurde versetzt. Sicherlich an etwas wie das „AG Hinterwald“ - also einen Ort, der „viel besser zu ihm passt“.
¹) Geschrieben aus rechtlichen Gründen. Meine persönliche Annahme lautet auf "faktisch vollständig abhängig“.
3 Kommentare:
Ein Betrüger zu sein ist nichts, was man nicht mit einer Wahlkampfspende oder einem Vortragshonorar an geeignete Mitglieder der CDU oder der SPD beheben könnte. Sind das doch selber solche...
Jedenfalls können es diese Typen einfach nicht lassen. Vorsätzlich, fortgesetzt. Ein Skandal, dass sich die genannten Partner darauf einlassen. Entweder interessiert sich von denen keiner dafür, wie dubios, ja geradezu kriminell, dieses Geschäftsgebaren ist, oder sie beteiligen sich sehr bewusst daran.
Möge das Auge der Justiz auf Daniel Fratzscher und Christoph Preuß blicken und § 263 des Strafgesetzbuches anwenden. Wenn die Justiz schon mal dabei ist, soll sie doch mal prüfen, ob da nicht ein besonders schwerer Fall nach §263 vorliegt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
(...)
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
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