Seiten

09.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:
Nur „Betrug“? - Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!

Einleitend: Rechtsliteratur: 
  1. LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09
  2. BGH, 03.04.2013 - 3 StR 408/12

Das Strafgesetzbuch (StGB):

§ 253 Erpressung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Soweit also das Gesetz. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Staatsanwaltschaften und Richter (insbesondere in Hessen, ganz schlimm in Kassel) sogenannten Rechtsanwälten quasi jede Art von Straftaten durchgehen lassen. Dieses geschieht offenbar entweder aus falsch verstandener Kollegialität oder weil diese wegen der womöglich effektiven Verteidigung aufwändige Verfahren fürchten.

Doch die bekannten Abmahnungen geben neben dem Tatvorwurf des Betruges (§ 263 StGB) auch den der Erpressung (§ 253 StGB) durchaus her. Gründe:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Nicolas Absenger droht in der Absicht, eine grundlose Zahlung an ihn und an Herrn Ivan Dumancic aus Wien zu bewirken wie folgt mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels, nämlich einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Niclas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Wissentlich überhöhte, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen. Der behauptete „schwierige Fall“ ist wie in anderen Abmahnserien des Herrn Absenger ein Serienbrief und ein vernünftiger Streitwert wurde von vernünftigen Gerichten in vergleichbaren Fällen mit 500€ festgesetzt - woraus sich eine sehr viel niedrigere Rechnung ergibt! Womöglich will er seine eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit Microsoft Word bezahlt haben. Die geforderte, höchst krude Geldentschädigung könnte allenfalls als „Juristenwitz“ durchgehen - beides wird aber wie folgt erpresst:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Die Bedrohung mit einem „empfindlichen Übel“. Genau so geht „Erpressung“!

    Der sich selbst als „Organ der Rechtspflege“ feiernde Niclas Absenger aus Wuppertal hat nach eigenem Behaupten Jura studiert, das Studium abgeschlossen und die Staatsexamen bestanden. Ich gehe davon aus, dass er sehr genau weiß, dass Ivan Dumancic (sofern Nicolas Absenger nicht auch das selbst getan hat - wovon ich aber ausgehe), lediglich seine Mailadresse und bestenfalls noch seinen Namen in Kontaktformulare und Newsletterbestellungen bei ausschließlich kleinen Firmen eingeworfen hatte um das Auskunftsrecht und die nachfolgenden Abmahnungen zu provozieren. Demnach kann er nicht davon ausgehen, dass die von ihm erhobenen, hanebüchnen Forderungen in der Höhe und des Grundes wegen zu Recht bestehen und auf dem Rechtsweg durchsetzbar sind - es sei denn er schützt den eigenen „schweren geistigen Verfall“ vor. Dann dürfte er aber ab diesem Behaupten nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

  2. Da für die seriellen Abmahnungen entgegen dem bewusst täuschendem Vormachen ganz klar nur der Grund der persönlichen Bereicherung zum Nachteil Dritter in Betracht kommt, ist sein Verhalten auch als „verwerflich“ anzusehen.

  3. Der Versuch ist nicht bestreitbar, da die Abmahnungen schriftlich erfolgten.

  4. Für mich steht aus den mir vorliegenden Tatsachen heraus unzweifelhaft fest (Stichwort: „Rauchender Colt“), dass sich die Tatverdächtigen Nicolas Absenger und Ivan Dumancic entschlossen haben, diese Erpressungsversuche wiederholt und in zahlreichen Fällen zu begehen und sich also bandenmäßig zur fortgesetzten, gewerbsmäßigen Begehung des Betruges und der Erpressungen verbunden haben.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen