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29.07.2021

„Geht ein Rapper zum Rechtsanwalt ...“

Das kann nur der Beginn eines Witzes sein - sollte man denken, wenn man hört, welche Gewalt- und Allmachtsphantasien in „RAP-Battles“ rumkommen und welche besonderen „Höflichkeiten“ da so ausgetauscht werden. Jede Menge dumme „Kinder“ (Alter ab 9, IQ bis max. 80) sind begeistert.

Doch im Leben kommt es oft drastischer als im Witz:

„Geht ein Rapper zur Kanzlei des Ralf Höcker und lässt sich vom LG Köln eine einstweilige Verfügung ausstellen."

„Ich liege vor Lachen im Dreck“:

Ein Typ - angeblich so „hart“ das er Diamanten im Bett platt drückt; so „cool“ das er im Mittelmeer nicht baden kann weil das komplett zufriert wenn er einen Zeh reinsteckt - jammert wie ein „Volkslieder-Herzbubi-Weichei“ und heult sich beim Gericht aus. Und wählt dann auch die Kanzlei des Ralf Höcker. (Na gut: Mit tränennassen Augen kann man ja nicht lesen, dass diese „berühmte und erfolgreiche“ Kanzlei des Professor Dr. jur Ralf Höcker (mein Codename ist „Ralfi“) schon zwei von zwei „Anträgen auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung“ gegen mich zurück nehmen durfte noch bevor ich (ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“) überhaupt bei einem Anwalt war. Soweit zu „einstweilig“.

„Das Publikum, das war mal wieder wunderbar ... erbärmlich ist der Schlussakkord in Moll!“

Kommentare aus der Ecke des „selbstbestimmt zum Omakind mutierten“ Rappers zeigen wer seine CD's oder Songs einzeln kauft:

  • Viele nennen es „Urteil“: Aber eine einstweilige Verfügung ist ein „Beschluss“ - kein „Urteil“.
  • Viele schreiben, die Unschuld des Rappers stände durch das „Urteil“ fest: Das ist Unsinn. In einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung findet allenfalls eine summarische Prüfung der Vorträge und Anlagen statt. Außerdem: Das Landgericht Köln und dessen Pressekammer ist für zahlreiche „Irrtümer“ bekannt. Wenn die Pressekammer des LG Köln in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung eine Äußerung verbietet - was immer noch gerne durch rechtstaatswidrige Handlungsweise geschieht - nämlich ohne dem Gegner die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen - dann kann man zu 95% davon ausgehen, dass die verbotene Äußerung richtig und wahr ist.

Normalerweise wäre die Quote etwa 50%. Aber die Pressekammern wie des LG Köln, des LG Hamburg oder die gewiss nicht mit großen Leuchten besetzte Zivilkammern des LG Kassel rufen doch praktisch nur Cov-Idioten, „Lügner und Betrüger“, Faschos, Politiker und andere Sorten „Tagediebe“ und natürlich Mörder und Vergewaltiger an und lügen dann „wie von der Kanzlei des Ralf Höcker gedruckt“. Was die Quote natürlich verschiebt.

Und im Hinblick auf die bekannt-notorisch rechtsstaatswidrige Handlungsweise des LG Köln (Beschlüsse ohne rechtliches Gehör) kann man auch sagen, dass ein sehr hoher Prozentsatz derjenigen, die dieses Gericht anrufen, nicht nur aus der alleruntersten Schublade kriminellen Packs kommt sondern auch noch vom Typ eines „miesen, feigen Arschlochs“ sind. Also „Pisser“, die (so mancher RAP-Song) „im Knast gefickt“ würden.

Anständige Menschen oder gar „Rapper, die was auf sich halten“ würden also drei Dinge nicht tun: 

a)
Zu Ralf Höcker, dem „Anwalt der Lügner, Kriminellen, Nazis und Diktatoren“ rennen, 

b)
auf dass der vor dem LG Köln schriftlich herumheule,

c)
damit auch noch prahlen.

Über die Sache, die dem Rechtsstreit zu Grunde liegt, weiß ich nichts und will ich auch nichts wissen.

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