Präambel:(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).
„Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.“
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Richter wird man in Deutschland auf Lebenszeit - es sei denn, diese begehen Verbrechen. Dazu sollte die „Rechtsbeugung“ gehören. Auf „Rechtsbeugung“ wird von der - seitens der Betroffenen insoweit mafiös anmutenden Justiz - jedoch höchst selten erkannt.
Exkurs: Rechtsbeugung
Die bis heute geübte und verfeinerte, eine Bestrafung der Rechtsbeugung hintertreibende „Rechtsprechung“ hat sich in den Nachkriegsjahren entwickelt. Erst einmal hat der Gesetzgeber es versäumt, eine klare Definition, was eine „Rechtsbeugung“ denn sei, zu liefern, Mittels krudester Auslegung sollte eine Verurteilung der „lieben Kollegen“ verhindert werden, die Nazis schützen - und/oder selbst solche waren. Inzwischen wird diese Form der bewussten Strafvereitlung genutzt um auch solche Richter zu schützen, die „richtig Scheiße bauen“. Nur manchmal - wenn Richter in persönlichem Konflikt mit ihren Dienstherren (hier dem damaligen Präsident des LG Kassel) stehen - geht es dann plötzlich doch.
Falls jedoch ein solcher Konflikt mit dem Dienstherrn (z.B. aktueller Präsident des LG Kassel nicht besteht) muss man sich als derjenige, der sich wegen offensichtlicher Rechtsbeugungen beschwert, darauf gefasst machen, deshalb verfolgt zu werden!
(Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“)
Das mit dem „Richter auf Lebenszeit“ und der Nichtverfolgung unzulässiger Willkür betrifft auch den Richter Andreas Buske, dessen krude Ansichten und merkwürdiges Handeln schon zu den Zeiten, als er noch am Landgericht tätig war, für eine erstaunliche Zahl von Aufhebungen durch das, ob deren Grobheit der Rechts-Verfehlung(en) wohl jeweils völlig entgeisterte Bundesverfassungsgericht sorgte. Mit erstaunlicher Konstanz gingen diese, die Verfassung missachtenden Beschlüsse des Andreas Buske, stets zum Nachteil derer aus, die in Übereinstimmung mit Art. 5 GG ihr Recht auf Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungen wahrnahmen und böses, kriminelles und/oder dummes Handeln kritisierten.
So wurde aus dem Landrichter Buske der Lieblingsrichter von garstigen Kriminellen (sogar Mördern), Lügnern, Betrügern und ergo auch Politikern. Dafür - also auch für seine, in seinem Handeln zuungunsten der Pressefreiheit wahrnehmbare Demokratiefeindlichkeit - wurde er belohnt: Mit einer Karriere am Hanseatischen Oberlandesgericht in, von und zu Hamburg.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „watscht“ den Richter Buske mal wieder ab:
Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.). Bei zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat wird die Kammer ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen.
(Zitat aus BVerfassG, Urteil vom 1. Dezember 2021, 1 BvR 2708/1 - dort Randnummer 33)
Demnach hat „hoffentlich-nur-noch“ OLG-Richter Buske - absichtlich, wiederholt und notorisch gegen ein wichtiges Grundrecht verstoßen, nämlich das auf rechtliches Gehör. Das er bewusst handelte ergibt sich für mich ebenfalls aus der Entscheidung:
Ausweislich ihres Vortrags handelt es sich bei der Vorgehensweise des Pressesenats, in der sie eine Verletzung ihrer Verfahrensrechte erblickt, um keinen Einzelfall. Die von der Justizbehörde übermittelte Stellungnahme des Pressesenats macht zudem deutlich, dass bei diesem offenbar Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit bestehen.
(ebenda, Randnummer 23)
Ich denke und verlange, dass der Richter Andreas Buske - wenn er schon nicht wegen Rechtsbeugung verfolgt wird (was überfällig erscheint), so doch mindesten an eine Stelle versetzt wird, an welcher er keinen weiteren Schaden anrichten kann. Ein Recht, Pressesachen am (H)OLG zu „machen“ hat er laut Richtergesetz nicht.
Wie wäre es mit einer Karrierefortsetzung beim Mahngericht?
Hinweis: Der Autor ist von früheren Fehlern (Ja: zu Gunsten zweier verurteilter und verlogener Krimineller) des damaligen Landrichters Richters Buske - ebenfalls auf der notorischen und nachhaltigen Verweigerung rechtlichen Gehörs aber auch auf vehementer „Tatsachenverweigerung“ beruhend - selbst unmittelbar betroffen und entsprechend „stinkesauer“.
Nachtrag:
Mir wurde mitgeteilt, Richter Andreas Buske ist „a.D.“ - genießt also die Pension, welche vor allem auch jene Steuerzahler zahlen, die er zugunsten Krimineller, Betrüger, Diktatoren e.t.c. als „so oder so“ Geschädigte zurück gelassen hat. Seine Nachfolgerin ist Frau Käfer - und die soll angeblich keinen Deut besser sein.
3 Kommentare:
Eine Watschen ist eine Backpfeife, auch Ohrfeige genannt.
Dies hier ist aber schon ein Faustschlag in die Fresse.
Bei Buske fragt man sich immer wieder, ob der Mann es einfach nicht kapiert, oder ob er schlicht ein notorischer Ignorant ist und an Größenwahn leidet.
Der Hinweis auf § 32 BVerfGG dürfte ihm aber wohl den kalten Schweiß aufsteigen lassen.
Richter Buzske ist in Pension gegangen. Jetzt hat den Vorsitz des 7. Senats des OLG HH Simone Käfer. Noch schlimmer.
Durch solche Artikel wird die Justiz "in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt". Ich glaube das ist gelogen. Ich habe bisher keine Beeinträchtigungen ihrer "ordnungsgemäßen Aufgaben" feststellen können.
Seine haltlosen Strafanträge wurden auch alle eingestellt aber man beschäftigt sich damit zB. am 12.10.2008 Az 61 Js 860/08, am 29.10.2008 Az 43 Js 2222/08, am 18.11.2008 Az 26 Js 555/08, am 31.07.2009 Az 13 Cs-43 Js 883/08-547/08 usw.
Der Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
…mir ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten] für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. … Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. …Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. … Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann
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