Es ist in der Serie „Abmahnungen können sehr interessant sein.“ zuletzt noch die Frage zu beleuchten, ob man dem Andreas Skrziepietz, den Vorschlag machen darf, ihn - im Hinblick auf dessen öffentliche Äußerungen - „Gerne auch mit Zwangsjacke, Knebel, Spuckmaske“ - in die Psychiatrie zu fahren:
Dazu müsste man nicht viel vortragen, sondern dem Gericht unter Hinweis darauf, dass man die abscheulichen Worte des „Philologen“ Andreas Skrziepietz aus Hannover nicht wiederholen wolle, nur aufgeben, den Blog des Andreas Skrziepietz - beginnend auf „docmacher.de/index.php/blog.html“ - zu lesen, danach auch den Links auf dieser Seite (Bildschirmfoto) zu folgen und sodann eine eigene Situationsbeurteilung zu treffen:
Meine eigene Erfahrung ist: Viele Richter sind sehr dankbar für straffen Vortrag - und machen sowas, obwohl ein Gericht „nicht ermittelt“.
Schon nach dem Lesen weniger Seiten des Skrziepietz-Sermons würde sich ein tatsachentreues Gericht dazu veranlasst sehen, das obige Angebot als „im Hinblick auf die öffentlichen Äußerungen des Klägers Skrziepietz unzweifelhaft situationsangemessenes Angebot“ zu bezeichnen; hervorheben, dass von Zwang oder Gewalt keine Rede ist und sich dem Vorschlag „Gerne auch mit Zwangsjacke, Knebel, Spuckmaske“ - „im Hinblick auf den Selbstschutz der am Transport beteiligten Personen“ - im übrigen sogar anschließen: „Denn die vom Kläger Skrziepietz in der Klageschrift verschwiegenen Inhalte der Blogs des Herrn Skrziepietz lassen eine sehr konkrete und vom Kläger Skrziepietz ausgehende Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit vermuten, sofern diese Widerworte wagen, auch nur etwas Grünes tragen, Frauen oder gar fremdländisch aussehende Personen sind.“
Weshalb die Klage abzuweisen sei. (Ende)
1 Kommentar:
Ich will ein Kind mit dem Andreas!
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