Seiten

16.02.2025

Pascal Reddig (Ja, der Jung-CDU Vizevorsitzende und Kandidat zur Bundestagswahl!) verwechselt häufig Aktenzeichen
Frage nach Eignung zum Rechtsanwalt und Haftung

Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) vermeint öffentlich, er hätte „gute Anwälte“. Ich stelle der Öffentlichkeit deren Versagen vor.

Der von mir nach einer persönlichen Begegnung als „arroganter Pfau“ eingeschätzte Pascal Reddig ist nicht nur angestellter Rechtsanwalt der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider sondern auch Kandidat der Bundestagswahl am nächsten Sonntag. Und einer der, nach Ansicht des, in dieser Hinsicht „nichtsraffenden“ Andreas Skrziepietz, „guten“ Anwälte.

Denn in meinen Akten sieht das „eher ganz anders“ aus.

Erster Fall:

Am 27.12.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück an mich mit dem Betreff

Unser Az.: 4197_24P12
Skrziepietz ./. Reinholz
Einstweilige Verfügung zu Gerichtsaktenzeichen: 2-03 O 117/24

Inhaltlich betraf das Schreiben aber ein ganz anderes Verfahren. Die Sache 2-03 o 117/24 ist jedenfalls eine Hauptsache (deren Einlegung er mir naseweis androht) und da habe ich Berufung eingelegt - weil das Gericht wesentliche Tatsachen nicht beachtet und Skrziepietz teilweise Recht gegeben hat - und neue vorgelegt.  Die Berufung hat übrigens hat excellente Chancen, weil sich sein Mandant Andreas Skrziepietz „strohdumm“ verhält.

Natürlich kann Pascal Reddig behaupten, keineswegs das Aktenzeichen verwechselt zu haben - dann beschwere ich mich eben darüber, dass er einen ernsten berufsrechtlichen Verstoß beging und versuchte, mich - an meiner Anwältin vorbei - über das Verfahren zu täuschen, mitten im Berufungsverfahren(!) zu verlangen, dass ich erkläre das ich „die oben genannte einstweilige Verfügung rechtsverbindlich als endgültige Regelung“ anerkenne. Das wäre dann mindestens ziemlich nahe am Betrugsversuch, denn er hat auch das hier gefordert:


Ich müsste schon im Hinblick auf den niemandem (also auch dem selbstvermeintlich „hochherrlichen“ aber vorbestraften Andreas Skrziepietz) nicht zustehenden, aber dreist geforderten Verzicht auf die „Aufhebung wegen geänderter Umstände“ geistig sehr ungesund sein, um das zu unterschreiben. Immerhin hat sich „Docmacher“ Andreas Skrziepietz su (un-)redlich wie reichlich darum bemüht, mir Munition für seinen Rechtsmissbrauch in allen Verfahren zu liefern. So z.B. mit „hohlbirnigen“ Äußerungen mit denen er seine Schädigungsabsicht in die Öffentlichkeit trägt. Und damit, dass der selbst ernannte „Docmacher“ (s?)eine Verurteilung nach §130 StGB (Volksverhetzung!) als Ritterschlag ansieht. Gegen mich klagt er - zu völlig obskuren Streitwerten - weil ich ihn einen Hass- und Hetzblogger nenne, was im Hinblick auf die bekannt gewordene Verurteilung (und erst recht seine dumme Reaktion!) völlig unproblematisch, weil wahr und richtig ist.

Wie auch immer: Für diese krasse Fehlleistung verlangte Pascal Reddig von mir ernsthaft 1134,55 Euro ...

die ich natürlich nicht zahlen muss. Mag Pascal Reddig (oder sein Chef Dr. Severin Riemenschneider) sich mit dem, sich selbst tatsachenwidrig für „gar klug“ haltenden Andreas  Skrziepietz - oder halt die sich wohl „durch mangelnde Sorgfalt des Anwalts geschädigt“ ansehende Rechtsschutzversicherung - darum streiten.

Im Übrigen weist das Schreiben ein weiteres Merkmal des Rechtsmissbrauchs auf: Pascal Reddig wollte die Abschlusserklärung und den Betrag bis zum 10.01.2025. Aua!

Zweiter Fall:

Am 06.01.2025 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 06.01.2025
Unser Az.: 4197_24P12
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-03 O 117/24

Auch hier gab er das falsche Aktenzeichen an. Dem Gericht wurde alsdann kurz vor Fristablauf von meiner Seite mitgeteilt, dass ich mich dazu nicht einlassen kann, weil das Schreiben offensichtlich ein anderes Verfahren betrifft. Die Sache 2-03 O 117/24 war da nämlich längst in der Berufung vor dem OLG...

Dritter Fall:

Schon am 14.08.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 14.08.2024
Unser Az.: 4050_24P
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-23 O 255/24

Unter Angabe des Aktenzeichen 2-23 O 255/24 versandte der zur Sorgfalt verpflichtete Pascal Reddig ein Schriftstück an das LG Frankfurt, welches dem Inhalt zu Folge aber eindeutig zum Verfahren 2-03 O 281/24 gehörte, denn den dortigen Vortrag begründet er nach. Mit dem Verfahrensgegenstand in der Sache 2-23 O 255/24 hat es hingetgen nicht im geringsten zu tun. Ich habe mich dazu also „stumpf schweigend“ nicht mal eingelassen...

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, Pascal Reddig „tauge zu nichts“:

NATÜRLICH taugt  Pascal Reddig zu ETWAS. Mir taugt er, im Hinblick auf den offensichtlichen Mangel an Sorgfalt (a.k.a. „schlampige Arbeitsweise“) z.B. als weiteres Beispiel dafür, warum §78 ZPO abzuschaffen ist.  Ich - ein als „Rechtslaie“ geschmähter „kleiner Schlossen aus dem Osten“ - habe nämlich die falschen Angaben jeweils auf Anhieb entdeckt.

Andreas Skrziepietz hält ihn für einen guten Anwalt. Er kann ihn gern be-halten.

Noch mehr von der „Media Kanzlei“?

Zu Dr. Tobias Herrman (Hamburger Counsel der serben „Media Kanzlei“) und dessen, im Hinblick auf den Beruf höchst denkwürdiges „verschriftstücktes“ Verhalten hinsichtlich §138 ZPO, §242 BGB habe ich schon was geschrieben.

Übrigens hat just das OLG Frankfurt am Main erst im Mai 2024 einen vergleichbaren Fall gehabt:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000829

Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 6 W 37/24 

Auch da wurde eine Entgegnung auf die Abmahnung vorsätzlich(!) nicht vorgelegt. Das ist ganz klar ein Rechtsbruch (§§ 138 ZPO, 242 BGB) und also ein anwaltlicher „Kunstfehler“. Das gilt auch dann, wenn Skrziepietz das so verlangt hat (Hinweise darauf - wie auch auf den Vorsatz - ergeben sich aus der Formulierung „Von der Vorlage der weiteren beiden Ergänzungen sieht der Antragsteller hier zunächst ab, da sie keinen Bezug zum hiesigen Streitgegenstand haben und sich wiederholen.“). Denn schließlich trägt der Antrag seine Unterschrift. (Übrigens lautet das Aktenzeichen des LG FFM „2-03 O 38/25“!)

Ich halte auch dieses Handeln für „dumm“.

Andreas Skrziepietz mag auch diesen, also nur höchstvermeintlich „guten“ Anwalt gern behalten. Solche „Unterstützung“ wünscht man schließlich seinen Feinden. Im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis wünsche ich „Viel Freude beim Rechtsstreit“ - ohne mir die Frage zu stellen, ob und wer aus diesem Dreieck (Skrziepietz, Media Kanzlei, Rechtsschutzversicherung) weshalb gegen wen klagt, wie teuer das wird und wer obsiegt...

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Kleiner Tippfehler - muss 2024 sein: „Schon am 14.08.2025 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben.“

Jörg Reinholz hat gesagt…

Danke. Hab den Typo korrigiert.

Anonym hat gesagt…

Ja. Der Anwalt kann durch solche, grob anmutende Fahrlässigkeit durch sonst notlosen Prozessverlust erst in die Haftung geraten, im Wiederholungsfall die Haftpflichtversicherung verlieren, auf eine schwarze Liste der Versicherer geraten und alsdann seine Zulassung im für ihn besten Fall freiwillig aufgeben.

Was nun ihr Anrennen gegen § 78 ZPO (Anwaltspflicht) betrifft, mein lieber Herr Reinholz: Denken Sie doch auch mal an andere als sich selbst. Sie mögen sich ja durchaus begründet allerhand zutrauen. Aber was machen die vielen anderen, die das Jura-Zeug nicht so weit oben auf der Liste ihrer Interessensgebiete haben? Die stürzen sich auch dann, wenn es um viel Geld geht, mutig selbst ins Getümmel und verlieren Hemd und Knopf.

Möglicherweise sollte man aber alles, was "Äußerungsrecht" ist, bei den Amtsgerichten anhängig machen. Mit § 14 (1) UWG (ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte im ersten Rechtszug) geht das ja auch.

Anonym hat gesagt…

Kennt denn der Herr Reddig Ihren (diesen) Bericht?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Ja. Am Sonntag (16.02.2025) ca. 15:40 hab ich der Kanzlei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die URL genannt.

Anonym hat gesagt…

Gab es eine Einrede, ein Gegendarstellungsverlangen oder eine Abmahnung?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Nein. (Bis jetzt) Nichts dergleichen.

Anonym hat gesagt…

Es soll sehr lautes Gelächter gegeben haben.

Jörg Reinholz hat gesagt…

Ja. Überall. Nur nicht in der „Media Kanzlei“ Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main und auch nicht im “HaSpa-Haus“, Hamburg-Wandsbek.

Anonym hat gesagt…

Vielleicht ist der gute Mann schlicht völlig überfordert, da er sich ja anschickt, die Klappe künftig im Bundestag aufreißen zu dürfen.

(Bearbeitet) hat gesagt…

[Den folgenden Kommentar habe ich bearbeitet, um nicht auch noch Werbung für Aktivitäten des Andreas Skrziepietz (desses Alias „Docmacher“ ist und „Cliff Barnes“ mit am Sicherheit grenzender Gewissheit zu sein scheint) zu machen:]

Der besagte Skrziepietz vertritt nahezu die identischen Standpunkte wie der Betreiber dieses Hetzforums: https ://www.xxxxxxxxxxx/forum/ab4-neu

Sie kommen sogar beide aus Hannover und gebrauchen das gleiche Vokabular. Ob es sich dabei um dieselbe Person handelt? :D

Anscheinend kann man bei unserem belesenen Docmacher nicht mehr kommentieren. Andere Meinungen hält er nicht aus. :D

Kommentar veröffentlichen