Aha. Der wegen seiner Äußerungen schon mehrfach verurteilte und vor dem „Kadi“ stehende Hassblogger Andreas Skrziepietz aus Hannover hat mich also wegen „falscher Verdächtigung“ angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde (vorläufig) angehalten, weil gegen Andreas Skrziepietz tatsächlich noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede“ anhängig ist. In der Regel nennt die StA übrigens nur einen Tatvorwurf wenn es mehrere gibt. Das kann auch einer sein, der in der Strafanzeige nicht vorkommt, sondern auf einer Wertung des darin beschriebenen Geschehens durch die Staatsanwaltschaft beruht.
Da ich meine Strafanzeigen aber stets mit tatsächlichen Äußerungen und Gerichten vorliegenden Schriftstücken des Andreas Skrziepietz begründet habe weiß ahne ich ohnehin wie dieses Verfahren ausgehen wird, denn die Anzeige selbst kann hierdurch nicht „unwahr“ sein - allenfalls könnten von mir gesehene Strafrechtsverstöße anders gewertet werden. Eine andere Wertung ist aber kein Grund die Strafanzeige als „wider besseren Wissens unwahr“ zu bezeichnen und mich also wegen „falscher Verdächtigung“ anzuklagen.
Hinzu kommt: Insbesondere wurde meine Strafanzeige gegen Andreas Skrziepietz nicht nach §152 StPO („keine Anhaltspunkte für Straftat“) oder §170 StPO („kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“) zurück gewiesen. Wenn das nicht geschieht oder Skrziepietz nicht vom Gericht aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen wird, ist eine Anklage meiner Person wegen „falscher Verdächtigung“ faktisch ausgeschlossen.
Im Hinblick auf den obigen Schreibfehler beim Datum und die üble Gerichtshanselei des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz „himself“ werde ich mich vorläufig nicht öffentlich dazu äußern, welche Vorwürfe das wohl sein können. Aber dem Schreiben nach droht ihm also neben der Sache, wegen der er in Hannover aktuell vor Gericht steht, also wegen des Vorwurfs, meine Anwältin in 5 (jedenfalls mehreren) Handlungen verleumdet bzw. beleidigt zu haben, weiteres strafrechtliches Ungemach.
Dieses Mal offenbar wegen Straftaten zum Nachteil meiner Person.
Sieht so aus, als hätte sich die StA da „etwas aufgehoben“ oder aber, er hat einem Strafbefehl widersprochen.
Sein „Angriff“ ist keine „Verteidigung“:
Seine Strafanzeige wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ könnte und soll (so will es der Gesetzgeber) im Falle eines Schuldspruchs bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, denn diese wird nun sicherlich Bestandteil der Akte sein (da steht auch drin, wer alles vom Urteil erfahren muss, weil andere Verfahren vorläufig angehalten wurden) und vom Gericht hoffentlich als „besonders böswilliges Nachtatverhalten dem Geschädigten gegenüber“ und also als „Anzeichen erweiterter Uneinsichtigkeit“ wahrgenommen.
Tja:
„Dumm ist, wer Dummes tut!“

2 Kommentare:
Skriziep… wer?
Mein Vorredner hat natürlich Recht. Der Typ ist völlig unbedeutend.
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