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22.09.2026

Schwer querulierender Angeklagter Dr. Andreas Manfred Skrziepietz lädt selbst zur Gerichtsverhandlung ein: 13.10.2026, 13 Uhr, Saal 2288 (Altbau) des AG Hannover

 

Er veröffentlicht selbst: „Wird bestimmt wieder lustig. Termin: 13.10., 13 Uhr, Saal 2288“.

Da werden wohl so einige hingehen, die mal einen Quaknazi und Querulanten live erleben wollen, denn genau als solcher stellt(e) sich Skrziepietz selbst der Öffentlichkeit in seinen Artikeln durch wüste Anschuldigungen gegenüber ihn verurteilenden RichterInnen - und durch die Bezeichnung der niedersächsischen Justiz als „linksgrünversifft“ - dar.

Es geht (wohl) um Beleidigungen/Verleumdungen und Belästigungen eines Richters Wölte, die Skrziepietz raushaute, nachdem er von diesem im März 2025 zu 75 Tagessätzen und dann am 09.12.2025 nochmals wegen einer (hier, noch) nicht bekannten, weiteren Straftat verurteilt wurde. Allerdings beleidigte er nicht nur diesen Richter, sondern verleumdete mindestens auch eine Richterin Pinski - und ich vermute: Ich weiß zwar wirklich „genug“ - aber eben nicht alles über ihn.

Das in der Karikatur wieder gegebene, von mir ernsthaft erwartete Geschehen kann man je nach Gemüts- und Geisteszustand sowie hinsichtlich des Tisches, an dem man da Platz zu nehmen hat, als „lustig“ oder „nicht lustig“ betrachten. Aber eben auch als „krank“.

Dem Gericht wird auch seine, mit der Einladung verbundene Äußerung „Wird bestimmt wieder lustig.“ sicherlich ganz sicher vorliegen um seine Uneinsichtigkeit sowie seinen merkwürdigen Geisteszustand zu belegen[¹]. Möglicherweise sehen wir auch einen, „den möglichen Folgen ungesteuerter Handlungen“ vorbeugenden Justizwachtmeister hinter ihm.

Ich bin schon jetzt „gut amüsiert“. Auch wenn ich für diesen Termin noch keine Verurteilung erwarte, sondern dass der Beschluss gefasst wird, ihm „ein wenig zu helfen“ und ihn dazu erst einmal psychiatrisch begutachten lassen.

¹) Habe ich heute übermittelt. Und mich dabei auf die Übersendung von 11 extrem aussagekräftigen Artikeln des Andreas Skrziepietz beschränkt.

P.S. Ein hinsichtlich der Taten nicht, hinsichtlich des Nachtatverhaltens aber doch ähnlich anmutender Fall führte dazu, dass das Gericht im Urteil über das geforderte Strafmaß hinausging:

„Der 71-Jährige habe aber dennoch weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt. Er habe noch während der laufenden Ermittlungen und vor Gericht weitere Straftaten begangen, sei massiv und einschlägig vorbestraft und habe eine «besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit» an den Tag gelegt. Das habe gezeigt, dass ihm die früheren Verurteilungen «völlig egal» seien.“

 

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Psychiatrisch begutachten lassen? Hast wohl kein Mitleid mit jenen, die das tun müssten, was?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Glaube mir, die die das tun haben dann doch noch GANZ anders abgedrehte Leute zu besuchen und deren Zustand zu bewerten. Und die beobachten/behandeln sich dabei oder danach auch gegenseitig, weil die wissen, was das auslösen kann,

Anonym hat gesagt…

"Psychiatrisch begutachten lassen? Hast wohl kein Mitleid mit jenen, die das tun müssten, was?"

Die können doch im Zweifel passend Schutzkleidung tragen. Wo also ist das Problem?

Anonym hat gesagt…

Wir wollen doch nicht, dass psychiatrische Gutachter psychisch Schaden nehmen.

Anonym hat gesagt…

Oh! Er tut der Svenja Liebich nach! Ob seine Mutti noch Blusen im Cougar-Look und Geld für einen Kinder-Roller hat?

Anonym hat gesagt…

Joar. Und deshalb muss
Andi endlich von seinem Anwalt von dessen Doktorspielen erlöst und im nächsten Ikea Bällebad abgegeben werden.

(Symbolisch)
https://youtu.be/jidTFGQ2xVQ

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