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26.09.2026

Wie der „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz im Ergebnis den Rechtsmissbrauch seines rechtsextremen Mandanten Skrziepietz offenlegt.
Wen will er verarschen?

Mit KI erstellte Karikatur: Das unten dargestellte Geschehen wurde einfach mal in den Gerichtssaal verlegt. SuperMarkus Haintz popelt auch in mindestens einem veröffentlichten Video.

Lamento des Markus Haintz in der Sache 16 U 73/26 des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. September 2026, es geht um eine Frage(!) die ich stellte, weil der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz im offensichtlichen Zusammenhang mit Verurteilungen, Straf- und Ermittlungsverfahren gegen ihn mehrere Blogs schloss. Ich fragte(!) deshalb, ob dieser „Angst vorm Knast“ habe:

„In dieser Zusammensetzung wird dem durchschnittlichen Leser der Eindruck vermittelt, dem Beklagten [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] stehe wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe bevor. Dem steht die Unschuldsvermutung entgegen.“

Wie der vorliegend virsĂ€tzlich unwahr behauptende (vulgus: lĂŒgende) Markus Haintz aber genau wusste, wurde Andreas Skrziepietz (Hannover) sogar mehrfach rechtskrĂ€ftig verurteilt und zwar wegen seiner offensichtlich rechtextrem motivierter Verleumdungen gegen mehrere Personen (ursprĂŒnglich) zu einer Geldstrafe, bemessen in 75 TagessĂ€tzen „Ersatzfreiheitsstrafe“ a 15 Euro. Damit drang er selbst in die Öffentlichkeit, ĂŒbrigens auch mit einer weiteren Verurteilung am 09.12.2025 - was neben der Schließung aller seiner Blogs - die Frage auslöste. Das also mindestens die erstgenannte Verurteilung rechtskrĂ€ftig ist rĂ€umt Haintz in der Stellungnahme sogar ein - erzĂ€hlt dann aber „von einem ganz besonderes Pferde“.

Die aktuelle „Geschichte vom Pferde“:

"Die Berufung legt erstmals eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026 vor, wonach der Beklagte [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] am 28.10.2025 durch Urteil des Landgerichts Hannover rechtskrĂ€ftig verurteilt worden sei.
Der Vortrag ist nach § 531 Abs. 2 ZPO prĂ€kludiert. Die Verurteilung datiert vom 28.10.2025 und lag damit mehr als sieben Monate vor der mĂŒndlichen Verhandlung vom 11.06.2026
[...] der KlĂ€ger war an dem Verfahren als Anzeigeerstatter beteiligt. ZulassungsgrĂŒnde sind nicht dargetan."

Ich finde es „echt superinteressant“, dass der „sehr gute“ Markus Haintz vorliegend nicht begriffen haben will, dass fĂŒr die Frage der ZulĂ€ssigkeit des Vortrages nicht etwa das Datum der eingetretenen Rechtskraft der Verurteilung des Andreas Manfred Skrziepietz, sondern das der hierseits erfreulichen Mitteilung an mich maßgeblich ist - die aber erst am 24.06.2026 erstellt wurde. Mithin 13 Tage nach der Verhandlung am 11.06.2026. Schon mit der Datumsangabe „Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026“ ist der Zulassungsgrund also deutlich dargetan.

GemĂ€ĂŸ § 531 Abs. 2 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen, wenn sie im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer NachlĂ€ssigkeit der Partei beruht.

Was ja nachweislich der Fall und sogar fĂŒr einfache Schlosser aus dem Osten leicht erkennbar ist.

Ich denke, er versucht auf diese Weise, was rechtsmissbrĂ€uchlich anmutet, zu Gunsten seines auch aktuell wegen „Richterbeleidigung“ angeklagten, intensiv-kriminellen Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) eine angeblich zu beachtende Unschuldsvermutung herbeizuphantasieren - von der er genau weiß, dass diese durch die Rechtskraft des Strafurteils mehr als nur „entfallen“ ist. Im Übrigen auch durch sein eigenes DrĂ€ngen in die Öffentlichkeit, denn Skrziepietz hatte - wohl in einem Akt krasser Dummheit - via NIUS die Verurteilung und seine damaligen Beleidigungen offenbart und seine Autorenschaft eingerĂ€umt. Das er jetzt seinen Anwalt von einer Unschuldsvermutung blahfaseln lĂ€sst - und das dieser das tut - ist (zusammen mit dem behaupteten BSW-Beitritt) fĂŒr mich ein Zeichen, dass das Gericht hier regelrecht verarscht werden soll. 

BezĂŒglich der definitiv und leicht erkennbar unrichtigen AusfĂŒhrungen zum Datum und des Ausschlusses des Schreibens als Beweismittel („PrĂ€kludierung“) durch den „SuperMarkus“ Haintz gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder:

Der wohl nur aus Quaknazi- und Covidiotensicht „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz  irrt in einer ganz einfachen Frage, die ein Schlosser aus dem Osten auf den ersten Blick richtig lösen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Können höchst negativ.

oder:

Der Anwalt Markus Haintz will hier das Gericht auf eine wirklich blöd anmutende Weise verarschen. Und fĂ€llt auch damit durch, weil schon ein Schlosser aus dem Osten die Unrichtigkeit seines Vortrages erkennen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Wollen höchst negativ und seine FĂ€higkeit, zu „tricksen“ ebenso.

Ich neige zum Genitiv. (Das ist der zweite Fall.)

P.S.:

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz kritisiere ich wegen des Vorganges nicht. Ich halte ihn wegen seiner Blogartikel schon lĂ€ngst nicht (mehr) fĂŒr fĂ€hig so etwas zu erkennen. Sonst hĂ€tte der (als Mandant) den Schriftsatz ja auch nicht genehmigt - oder?

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Treffen sich 2 AnwĂ€lte. Sagt der eine zum anderen: „Hallo, wie geht es dir?“ Darauf der andere: „Kann nicht klagen.“ 😈

Anonym hat gesagt…

Sagt der andere: Echt Scheiße, ich kann nicht klagen.

Anonym hat gesagt…

Der Ganz-Rechts-Anwalt ist ja auch fĂŒr den Rechtsextremisten aus Österreich, den Sellner, beratend tĂ€tig geworden, damit der sein sogenanntes Remigrationsinstitut in Deutschland grĂŒnden kann. Warum nun schon wieder ein Österreicher einen Drang verspĂŒrt, in Deutschland seine rechtsextremistische Ideologie zu verbreiten, ist mir (noch) unerklĂ€rlich. Das hatten wir schonmal und es ging voll in die Hose – nicht nur fĂŒr Deutschland, wie man weiß. Dass aber so ein Rechtsextremist hier in Deutschland willfĂ€hrige Handlanger und UnterstĂŒtzer findet, ist auch wieder nichts Neues. Geschichte wiederholt sich eben doch.

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