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31.05.2012

Weiterer Intelligenzabbau bei den Kanzleien des Philipp Berger

Vorgestern hatte ich berichtet, dass die Kanzlei "Berger LAW LLP" des Philipp Berger ziemlich dreist das Recht verletzt und den Geschäftsführer der Euroweb (Christoph Preuß) der Gefahr einer Ordnungshaft aussetzt. Gestern hatte ich berichtet, dass Philipp Berger offenbar einen Euroweb Zeuge weit mehr gebrieft hatte als rechtlich zulässig ist. Beides spricht nicht für eine intelligente Handlungsweise des marktschreierisch für sich und die Euroweb werbenden Anwaltes Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten.

Heute entdecke ich Folgendes:


Der Standort Köln wurde also angeblich am 15.5.2012 aufgegeben, was dann wohl erst ca. 2 Wochen später in die Webseite eingearbeitet werden konnte. Nunmehr fehlt aber auch ein weiterer Anwalt in der Liste:



Da waren es nur noch 8 von den einst 15 Anwälten die damals in der Kanzlei tätig waren, als der "Rechtsanwalt" Philipp Berger meinte, er müsse mich unbedingt auf der Kanzleiwebseite beleidigen wollen. Herrn Wolfgang Bügler gratuliere ich dazu, dass er sich neu orientiert, Neben der Miete wird demnach auch an den Personalkosten gespart und dabei werden nach meiner Ansicht ausgerechnet die Köpfe eingebüßt, die sehr wohl sehr viel besser zu einer intelligenten Handlungsweise beigetragen hätten als der Kanzleichef Philipp Berger selbst.

Tolle Performance, Herr Philipp Karl Berger!

Der sichtbare Kopf- und damit Hirnschwund lässt im Übrigen vermuten, dass die bisherige Auftraggeberin (die Euroweb und deren Töchter) weitaus weniger Mittel für die Prozesse bereit stellt als bisher. Ob das daran liegt, dass sich der WAZ-Konzern nicht auch noch ausgerechnet in eine Situation wie der am 10. Mai 2012 vor dem OLG Düsseldorf begeben will kann ich nicht wissen. Ich kann allenfalls glauben, dass es so ist. Und ob der Anwalt Berger ein "Kanzleichef von Eurowebs Gnaden" war und ist werden wir genau dann wissen, wenn die Kanzlei "Berger Law LLP"  die Euroweb signifikant überlebt - oder eben nicht.

Denn natürlich kann auch die Zahl der Neukunden infolge der Berichterstattung so stark zurück gegangen sein, dass die Euroweb einfach nicht genug Umsätze und Rechtsstreite mit sich nicht zu Unrecht als "betrogen" und "abgezockt" bezeichnenden "Kunden" hat um eine solche Großkanzlei auslasten und finanzieren zu können. Im Ganzen häufen sich nämlich die Anzeichen, dass der nächste Geschäftsbericht womöglich auch der letzte oder halt der vorletzte ist und ganz anders ausfällt als die Gewinnrechnungen und Bilanzen der Jahre 2009 und 2010.

Dann hätte die gemäß § 193 StGB zulässige Warnung vor der Referenzkundenmasche ja schon einen beachtlichen Erfolg gehabt.

Aber wir sind noch nicht fertig.


29.05.2012

So werden Sie Euroweb-Zeuge!

"Der Zeuge erklärt auf Nachfrage des Senats, er habe nach Erhalt der Ladung ein Telefonat mit der Kanzlei Berger geführt, in welchem ihm der Sachverhalt erklärt und er zur Wahrheit gemahnt worden sei."
Auf Nachfrage des Senats:
„Bei diesem Termin wurde allerdings nicht eine Vorgabe gemacht, was ich zu sagen habe oder was ich nicht zu sagen habe“.

„Es ist so, dass mit mir auch durchgesprochen wurde, welche Fragen eventuell auf mich zukommen konnten. Es wurde aber nicht gesagt, was ich auf diese Fragen zu antworten hätte.“

Wiedergabe des Inhaltes eines Telefongespräches zwischen einer Richterin und dem Richter vor der selben Verhandlung am 10. Mai 2012 (Az.: I-5 U 105/11 ) vor der 5. Zivilkammer des OLG Düsseldorf durch den Vorsitzenden:
„…., dass eine Person, deren Beschreibung auf den Zeugen L::: passe, mit Rechtsanwalt [Philipp] Berger im Luisencafe gesprochen habe und dort im Einzelnen erörtert worden sei, was er sagen dürfe und was er nicht sagen dürfe.“
Ohne  eigene Worte, Thorsten Romaker hat das schön beschrieben.
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Keine Panik!

Ich kann die Euroweb-Mitarbeiter beruhigen: Das gibt im Normalfall (nicht vorbestraft oder so...) eine Strafe von deutlich unter einem Jahr die auf Bewährung ausgesetzt wird. In der Zeit sollte man es vermeiden mit Philipp Berger kaum 120m Fußwegmeter vom Gericht entfernt die Aussagen für die nächste Verhandlung auswendig zu lernen.

Was jetzt die Chefs und den Philipp Berger betrifft, da sieht das ein ganz klein wenig anders aus. Letzterer kann die Zulassung verlieren.
§ 26 StGB Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
 § 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.     gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.     einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.     eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.     seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5.     einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Das geht übel ab. Ich bin jetzt sehr gespannt, was der Anwalt Philipp Berger dem LG Mönchengladbach vorgemacht hat. Und falls dort ein guter Kumpel des Philipp Berger Richter ist: Das LG Mönchengladbach gehört zum Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf. Dort wird man sich an den Vorfall erinnern. Sowas steht nicht nur im Protokoll, sowas ist immer auch Tagesgespräch in der Kantine!


Was sonst noch passierte

Auf einer Seminarreise begegnete ich beim Umsteigen auf dem Hauptbahnhof in Hannover folgender Werbung für Microsofts tolles Betriebssystem Windows und dessen automatischen Updates:


In Karlsruhe ist der doch auffallend trieste Bauzaun des Bundesverfassungsgerichtes laut diesem Schild eine Kooperation desselben mit dem Hochbauamt des Landes und sogar der Staatlichen Hochschule für Gestaltung. So wie der Zaun aussieht wundert mich nicht, wenn demnächst die Aussage kommt, dass demnächst auch diese Ausbildung eine private Hochschule anbietet.


Eine der Spezialitäten eines "echten Ossis" ist es, wenn man durch den Einsatz von verfügbaren oder billigen Mitteln den selben Effekt erzielt wie mit nicht verfügbaren oder teuren Mitteln. Hier der Ersatz für Lärmdämmmatten im Computer:  "Bitumenband", selbstklebend, 10 Meter kosten keine 5 Euro, verhindert so gut wie das teure "Dämmmattenset" aus dem Compufterladen das die Bleche im Takt des Lüfters mitschwingen:


Nein, es stinkt trotz des Namens nicht wie Straßenbau. Falls jemand in Kassel Interesse hat, ich habe noch "etwas" übrig. Bitte vorher anrufen, denn bei gutem Wetter bin ich gerne im Grünen. (Sinnbild: Umgebung von Saalfeld, alle Fotos habe ich selbst geknipst.)


Euroweb & Kanzlei Berger wollen sich partout nicht an das Recht halten (Update 2)

Update 30.5.2012 14:30:

Die Euroweb und/oder die Kanzlei Berger haben die Seite mit der rechtswidrigen und verbotenen Äußerung wieder online geschaltet. Nunmehr ist ein Ordnungmittelantrag und ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung fällig. Eine deutlichere Demonstration gemeinschaftlichen kriminellen Vorgehens seitens des Christoph Preuß und des Philipp Berger ist kaum denkbar.


Update: 29.5.2012 17:30 Ca. 30 Minuten nach Erscheinen meines Berichtes - aber nach Ablauf der gesetzten Frist - sah die Webseite der Kanzlei Berger LAW LLP wie folgt aus:


Offenbar hat die Androhung gewirkt. Ich bitte die Leser dieses Artikels also davon auszugehen, dass Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH keine Lust verspürt für die Ausfälligkeiten seiner Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz im Knast zu landen. Damit sind dann auch wesentliche Aussagen des Artikels überholt
.

Hinweis an die Anwälte: Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung läuft bis morgen Mittag. Ich würde an deren Stelle nicht davon ausgehen, dass ich die Beweise nicht gesichert hätte. Das genau habe ich schon gestern getan.

Der originale Artikel:

Wer sich nicht an das Recht hält, der ist kriminell. Wer sich ganz bewusst nicht an das Recht hält und es im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit seines Handelns übertritt, der ist nicht nur kriminell, sondern auch uneinsichtig.


Dieses gilt für den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sowie dessen Partner Andreas Buchholz von der Kanzlei Berger LAW LLP, Köln.

Ende 2010 hatte das Landgericht Düsseldorf (im Beschwerdeverfahren) der Euroweb Internet GmbH Ende als "Mitstörerin" untersagt daran teilzunehmen, dass die Kanzlei des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger in identifizierender Weise berichtet, dass ein Kassler Blogger Prozesskostenbeihilfe beantragt hatte. Nachfolgend stellte sich heraus das Christoph Preuß, der Geschäftsführer des Unternehmens, diese Schmähungen beauftragt hatte.

Nunmehr berichtet der selbe Anwalt - trotz des klaren Verbotes - den selben Sachverhalt erneut. Verbotswidrig nimmt die Euroweb Internet GmbH daran teil, denn genau wie Ende 2010 werden die verbotenen Äußerungen über einen Webserver der Euroweb verbreitet, darüber hinaus prangen deren Logos auf der Seite der Kanzlei der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz die dadurch sehr wohl vielmehr "Rechtsbrecher" als "Organe der Rechtspflege" sind.

Dieses ist auch kriminelles, uneinsichtiges Handeln.

Die Euroweb Internet GmbH wurde unter Hinweis auf die bereits bekannte gerichtliche Verfügung informiert, die Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wurden ordnungsgemäß abgemahnt und auf Beseitigung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen. Der Aufforderung, den rechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beenden, kam die EEuroweb Internet GmbH bisher bewusst und vorsätzlich nicht nach, auch die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz ließen dreist die Frist verstreichen.

Pikant ist, dass der Kassler Blogger den "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz von der Düsseldorfer Berger LAW LLP vorhält, dass diese gemeinschaftlich mit der Euroweb Internet GmbH das Recht bricht. Für dieses gemeinschaftliche, ja mafiöse Handeln bei Rechtsbrüchen liefern die Rechtsanwälte und die Firma durch das aktuelle kriminelle und gemeinschaftliche Handeln zum Nachteil des Bloggers den klaren Beweis.

Es wird, noch bevor die Sonne wieder am Himmel steht, eine weitere Gerichtsverfügung beantragt und in den nächsten Tagen auch ergehen, welche der Kanzlei Berger LLP und somit den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz diese Berichtserstattung untersagt. Gleichzeitig wird ein Ordnungsmittelantrag bei dem Landgericht Düsseldorf gestellt, in dem gefordert wird, die Euroweb Internet GmbH für das Übertreten des gerichtlichen Verbotes zu bestrafen.

Diese Strafe kann bis zu 250.000 Euro betragen und der Strafrahmen wird vom Gericht wohl auch weitgehend auch ausgeschöpft. Alternativ kann das Gericht auch entscheiden, dass der Geschäftsführer für die beiden Verstöße jeweils bis zu 6 Monaten in Haft kommt. Also kann er bis zu einem Jahr dafür "brummen".

Möglicherweise wird diese Zivilhaft aber auch unterbrochen, denn es ist denkbar, dass Philipp Preuß wegen der 14 Fälle des Betruges, wegen denen er vor dem AG Leipzig angeklagt ist, eine Haftstrafe aufgebrummt bekommt.

Eine Zusammenfassung mit der Zivilstrafe ist übrigens nicht möglich. Möglich wäre aber, dass der Christoph Preuß  zu einer mündlichen Verhandlung über das Ordnungsmittel geladen wird und dann ggf. sogar in Handschellen erscheint.

Ein Anblick, der viele Opfer der Referenzkundenmasche freuen dürfte.

Sollte es nach dem Erlass der nunmehr fälligen Gerichtsverfügung zu weiteren Übertretungen kommen, dann ist es sogar möglich, dass der Philipp Berger und der Andreas Buchholz dem Christoph Preuß bei einer verdammt langen Skatrunde nebenbei erklären können, wie die beiden denn den Konflikt "vermieden" und die Rechte des Christoph Preuß "gewahrt" haben. Fast freiwillig und hinter dicken Türen sowie "schwedischen Gardinen" meine ich.

Hier der Beschluss, gegen den die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz sowie deren Mandantin Euroweb und damit der geschäftsführer Christoph Preuß aktuell, bewusst und vorsätzlich sowie in der üblen Absicht der Schmähung verstoßen:








28.05.2012

Euroweb Internet GmbH verstößt erneut gegen einstweilige Verfügung

Die Euroweb Internet GmbH verstößt schon wieder gegen eine einstweilige Verfügung und deren Chef droht jetzt Ordnungshaft, denn es handelt sich bereits um den zweiten, gleichartigen Verstoß gegen die selbe Verfügung.

Ein Kassler Blogger hatte Ende 2010 gegen die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer Christoph Preuß) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Grund war, dass diese einen garstigen Bericht des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger verbreitete, wonach dieser Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Das Landgericht Düsseldorf sah darin einen Verstoß gegen das Recht an der Privatsphäre des Bloggers.

Aktuell verbreitet der Anwalt Berger über einen Server der Euroweb Internet GmbH schon wieder - und in deutlicher Schmähungsabsicht - einen ähnlichen Bericht, er verbreitet schon wieder, dass der Blogger Prozesskostenhilfe erhalten  habe.

In dem Bericht behauptet der Anwalt Berger unter anderem weiter, der Blogger sei eine "einkommensschwache Personen", dieser "besitze keine pfändbare Habe". Es geht also ganz eindeutig darum, den Blogger, der auch einige Rechtsstreite mit der Euroweb ausfechtet, öffentlich in garstiger und gemäß § 192 Strafgesetzbuch verbotener Weise als "arm" zu schmähen, zu beleidigen Zugleich macht der Anwalt den betreffenden wieder als Person erkennbar, nennt sogar dessen Name. Ein "Organ der Rechtspflege", welches noch für einen Groschen (5 Cent) Verstand hat, würde das jedenfalls nicht tun.

Da die Euroweb schon einmal - und zwar wenige Tage nach der Zustellung der Verfügung - durch die Aussendung eines Kommentars, der wohl von dem Anwalt Berger stammt, gegen dieselbe Verfügung verstieß und verbreitete, dass der Blogger PKH beantragt hatte, droht dem Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß jetzt entweder eine Geldstrafe am Limit des Möglichen (das sind immerhin 250.000 Euro) oder gleich Ordnungshaft. Denn die Euroweb hostet die Seite  und deren Logos stehen auch im Impressum....

Die hohe(n) Geldstrafe(n) würden den Finanzminister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wohl sehr freuen...

Zugleich wird sichtbar, dass die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei Berger doch in einer kriminellen Weise zusammenarbeiten. Denn es ist kaum denkbar, dass der Rechtsverstoß nicht zwischen den beiden abgesprochen ist. Vermutlich wähnen sich Christoph Preuß und Philipp Berger sowie Andreas Buchholz in einem "rechtsfreien Raum". Das dem nicht so ist wird sich zeigen, solche Verfahren dauern aber recht lang.

Schneller wird etwas anderes gehen: Eine Einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere auch die Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz wird beantragt wenn diese der heute zugeschickten Abmahnung nicht bis Mittwoch, 30.5.2012 Folge leisten, den Artikel ändern oder löschen, also die strafbare Handlung unverzüglich einstellen  und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Euroweb und die Kanzlei Philipp Berger hat bisher auf keine einzige Abmahnung des Bloggers angemessen reagiert. Auf Grund deren dadurch manifestierter Uneinsichtigkeit erging bisher schon eine ganze Reihe von Verfügungen. Die Leser dieses Blogs dürfen sich also wieder Chips und Cola besorgen.

Unabhängig davon ist bereits Strafanzeige gestellt. Diesmal bei der Polizei und zwar gegen das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

27.05.2012

Euroweb und Berger LAW LLP- Noch mehr Lügen

In dem, wegen arglistiger Täuschung für diese verlorenem Verfahren vor dem LG Bautzen, Az. 2 O 520/11 hatte die Euroweb durch die Kanzlei Berger LAW LLP vorgetragen:


Dieses erwies sich als glatte Lüge, denn durch die Schulungsunterlagen der Euroweb konnte bewiesen werden, dass gerade die angeblich kostenlose Erstellung der Webseite das Hauptargument und die Hauptlüge der "Werber" war, welches diese auch auswendig zu lernen hatten.

Darauf hin machte die Euroweb durch die Kanzlei Berger LAW LLP einen Rückzieher, log aber erneut:


Insbesondere war der Euroweb, deren Geschäftsführer Christoph Preuß und den Anwälten von deren Hauskanzlei Berger LAW LLP vollkommen klar, dass diese zu dem gleichen Systemvertrag vor dem LG Düsseldorf immer wieder und unter Nennung eines Betrages bis hoch zum BGH(!) vortrugen, dass die Erstellungskosten sehr wohl Bestandteil der Gesamtkalkulation sind  - just jene Erstellungskosten die ja nunmehr plötzlich nicht mehr in dem "monatlichen" Entgelt enthalten sein sollen. Das war dann die nächste, kaskadierende Lüge.

Auch die Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Berger - insbesondere die "Rechtsanwälte" und "Partner" Philipp Berger und Andreas Buchholz - wussten um die Unwahrheit des ersten Vortrages, diese wussten, dass auch der zweite Vortrag objektiv unwahr ist, haben also bewusst, willentlich, dreist und kaskadierend gelogen.

Raffiniert hieran war, diese in einem "nachgelassenem Schriftsatz" zu äußern, zu dem sich die Gegenpartei regelmäßig nicht äußern  kann. Sogar ein Zeugenbeweis wurde angeboten, offenbar hatte die Kanzlei Berger vorgetragen, man sei durch den gegnerischen Vortrag "überrascht". Überrascht wohl von den, diesen sehr wohl spätestens aus dutzenden Verfahren bekannten Schulungsunterlagen der Euroweb. Jetzt musste nämlich, um den Prozess womöglich noch zu retten, erneut unwahr vorgetragen werden. Ich gehe davon aus, dass der aufgebotene Zeuge  der in solchen Fällen üblicherweise für die Euroweb als "Zeuge" auftretende Lügner ist. Der, der bereits mit dem Geschäftsführerposten in einer der Tochterfirmen versehen wurde. Einen Name nenne ich vorerst nicht.

Es wurde je nach prozessualer Situation anders vorgetragen,  die vorherige Lüge wurde durch die nächste ersetzt, die Wahrheit ganz bewusst verschwiegen. Lügner im Sinne des Wortes gehen so vor, und deswegen ist es absolut richtig, die Euroweb und die beteiligten Anwälte eine  

"Bande von Lügnern und Betrügern" 

zu nennen.


"Betrüger" deshalb, weil durch die kaskadierenden Lügen das Gericht getäuscht werden sollte und hierdurch ein Vermögenstransfer zur Euroweb hin bewirkt werden sollte. Das ist ganz klar "Prozessbetrug", strafbar als versuchter Betrug im Sinne des § 263 StGB.

"Bande", weil mehr als 3 Personen beteiligt sind, die in genau dieser Weise seit Jahren kriminell zusammenarbeiten. Insbesondere, aber nicht ausschließlich sind das die Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher sowie die beiden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz. Aber auch dem Mitgründer der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger, Amin El Gendi, verdächtige ich gewiss nicht grundlos der Mittäterschaft am Betrug und das Verabreden mit den Vorgenannten zu solchen Straftaten.

Es ist für die Staatsanwaltschaft und die Strafkammern an der Zeit zu Handeln und diesen Leuten klar zu machen, wie rechtswidrig deren Handeln ist und dass diese die Gewinne der Euroweb auf eine zwar raffinierte, aber dennoch kriminelle, widerwärtig parasitäre Weise erzielen.

Üblicherweise behauptet die Kanzlei Berger und die Euroweb in vergleichbaren Fällen lauthals, das Urteil sei grundfalsch und man habe Berufung eingelegt. Üblicherweise gehen die Rechtsmittel in diesen Fällen aber verloren, Berufungen und Revisionen werden dann durch diese eilig zurückgenommen. Darüber wird dann aber, seitens der Euroweb und deren sonst so veröffentlichungsfreudiger Anwaltskamarilla geschwiegen.

Hier jedoch nicht!

25.05.2012

Euroweb und Kanzlei Berger jetzt auch vor der Kammer 34 des LG Düsseldorf als Lügner bekannt

Einem Gerichtsbeschluss vom 16.5.2012 in der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf nach hat das Gericht sich von einer ziemlich dreisten Lüge der Euroweb und der Kanzlei Berger nicht beeindrucken lassen.

Vorliegend ging es darum, ob ein (hier zitiere ich den von der Euroweb mit rechtswidriger "Berichterstattung" beauftragten "Rechtsanwalt" Philipp Berger)  "gerichtsbekannter Kassler Blogger"  Mitbewerber der Euroweb Internet GmbH sei.

Wie schon berichtet hatte die Euroweb und die Kanzlei Berger hierzu in verschiedenen Sachen sehr unterschiedlich vorgetragen. Immer wenn es für die Euroweb prozessual günstig erschien wurde behauptet, dass der "gerichtsbekannter Kassler Blogger"  Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH sei. Sobald jedoch die Euroweb in Wettbewerbssachen Beklagte war behauptete diese durch die selben "Rechtsanwälte", der "gerichtsbekannte Kassler Blogger" sei kein Wettbewerber. Teilweise lagen zwischen den munter wechselnden, gegenteiligen Behauptungen dieser ungewöhnlich dreist lügenden Herren nur wenige Tage!

Das Landgericht folgte, nach dem hierzu vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde, auffallend zügig erst der Lüge und dann dem Antrag der Euroweb und des Herrn Philipp Berger nicht. Demnach kann man also sagen, die Kammer und damit das Gericht hat die Lüge erkannt. Da es sich bei Weitem nicht um die ersten Lüge der Herren vor Gericht (und erst Recht nicht in der Öffentlichkeit) handelt kann man aber auch sagen, dass die Euroweb Internet GmbH, insbesondere deren Geschäftsführer Christoph Preuß und die Kanzlei Berger, insbesondere deren Chef Philipp Berger,

"Gerichtsbekannte Lügner"

 sind.

Das Wort "gerichtsbekannt" verwendet bekanntlich die im Auftrag der Euroweb die jeweiligen Gegner öffentlich schmähende Kanzlei selbst sehr gern. Dabei standen die Euroweb und deren Hauskanzlei seit 2001 in tausenden Fällen, also sehr viel öfter als deren Gegner vor Gericht und mussten sich sogar Verleumdung, aber auch herbe Rechtsverletzungen, wie Werbelügen, kriminelle Angriffe auf die Webserver eines Wettbewerbers und sogar arglistige Täuschung (also Betrug!) vorhalten lassen. Und was haben die gelogen!

Der durchaus schmerzhafte Vorwurf, diese Herren seien "Lügner" ist auch zu machen, denn die Euroweb und die Kanzlei Berger zeigen, dass sie dreist und in einer das Recht und die Gerichte missachtenden Weise lügen, wenn Sie dadurch auch nur einen möglichen Vorteil für sich sehen. Und mit allem Verlaub, es sind inzwischen zu viele Lügen der Herren offenbar geworden, als dass man hierin noch eine Verleumdung oder Herabwürdigung erkennen könnte. Die Verwendung der Begriffskombination  "gerichtsbekannte Lügner" ist vorliegend also eine substantiierte Warnung, den Herren einfach nicht zu leichtfertig zu glauben. Und diese Warnung ist nach den vielen Lügen, sogar zwei falschen Versicherungen an Eides statt des Christoph Preuß, mehr als nur gerechtfertigt. Es ist auch eine Warnung davor, welches Verhalten der Herren Preuß und Berger  - dem vorherigen nach - in künftigen Prozessen zu wohl erwarten ist und dass man deren Vorbringen genauestens auf den Wahrheitsgehalt prüfen muss.

Anders als bei dem als normal anzunehmenden Fall der Vertretung vor Gericht  ist es in diesem speziellen Fall gerade nicht so, dass die Rechtsanwälte nur vortragen, was der Mandant aufgibt. Vorliegend ist es so, dass die Anwälte der Kanzlei Berger - insbesondere Philipp Berger - in vielen Fällen beweisbar ganz bewusst und offensiv lügen.

Diese klare Warnung vor dem mit einem Vertrauen in die Aussagen der Herren Philipp Berger und Christoph Preuß verbundenem leichtfertigen Verhalten ist also, auch zum Schutz der Rechtsordnung, sogar geboten!

22.05.2012

Arglistige Täuschung: Euroweb nimmt Berufung zurück

Die vom Euroweb-Pressebelüger Dirk Dieckmann großfressig angekündigte Berufung vor dem OLG Schleswig  gegen das Urteil des LG Kiel, Az. 2 O 135/11 ist zurückgenommen worden. Das OLG Schleswig hatte zuvor der Hauskanzlei der Euroweb in einem Hinweisbeschluss sehr genau erklärt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

Meldet die SHZ. Deren Journalisten sind am Ball geblieben und haben die Sache weiterverfolgt, nachdem Dirk Dieckmann, der Pressegeschichtenerzähler der Euroweb Internet GmbH, die Berufung großfressig ankündigte und offensiv unwahr behauptete, eine Verurteilung wegen arglistiger Täuschung habe es zuvor nicht gegeben.

Dirk Dieckmann wollte zu der Sache und zu den derzeitigen Aktivitäten der Euroweb keine Stellung nehmen und die Euroweb-Haus-und-Werbekanzlei des Philipp Berger schweigt ebenfalls auf deren Webseiten zu dem Vorfall.

Nachdem die Berufung zurück genommen und das Verfahren verloren ist hat der gar feine, aber oft nicht so richtig in die Wahrheit verliebte Philipp Berger sicherlich entdeckt, "dass die Sache juristisch nicht interessant ist". Tatsache ist, dass das Bekanntwerden der Methoden mit denen die Euroweb Kunden "wirbt" alle andere als erfreulich für das Unternehmen ist, dessen Mitinhaber und Geschäftsführer Christoph Preuß in diesem Zusammenhang wegen mehrfachen Betruges angeklagt ist.


Im konkreten Fall sah das Landgericht die Schuld an der Täuschungshandlung  beim Euroweb-Mitarbeiter, in den anderen bekannten Fällen beim Unternehmen. Fakt ist, dass der Mitarbeiter durch die Euroweb geschult und "motiviert" wurde. Letzteres nenne ich "Gehirnwäsche".

Die Euroweb gewinnt erneut einen Preis: Den für den größten Bullshit!

"Der grün-braune Bullshit". Das ist der international anerkannte Preis für das dümmste, großfressigste Geblahfasel ohne jeden Realitätsbezug. 2012 bekommt ihn die Euroweb Internet GmbH.

Die Begründung:


Das ist die große Euroweb-Fresse:



Und das die bittere Euroweb-Realität:


Fazit: Den Preis für den größten Bullshit hat sich die Euroweb redlich verdient. Denn die große Fresse zu schwingen und sich irrlichtender Preise irgend welcher professioneller Preisverleiher zu berühmen, auf der anderen Seite aber solchen Bullshit zu liefern, das muss einfach belohnt werden.


Noch mal die Euroweb-Großfressen:
"Seit 2001 ist Euroweb der Spezialist, wenn es um professionelle Internetauftritte für Unternehmen aus dem Mittelstand geht."
Die Russen haben dafür ein schönes Wort: "Chwastun" - Richtig verstanden. "Was tun?" Ist die Frage, die solche Prahlhänse (eher Prahlhänsel)  stellen, wenn es ernst wird.  Zum Beispiel wenn eine Webseite korrekt kodierte Umlaute ausliefern soll.
Was diese "Chwastuns" nicht können:


Die "GroÃ�e Exklusive Sommeraktion" läuft seit Jahren. Auch im Winter. Kein Wunder, dass sich da kaum jemand einträgt: Wie soll man denn da gefunden werden?

Große Fresse und dahinter ist nichts. Auch kein bulgarisches Entwicklungszentrum, nicht das versprochene eigene Rechenzentrum, keine wirklichen Hochleistungsserver und die Reaktionszeiten sind nicht etwa kurz, sondern verdammt lang. Dieser Fehler z.B. besteht seit Jahren. Auch dafür gibt es den "grün-braunen Bullshit".

Fazit: Die Euroweb kann es nicht. Man kann ja mal den Euroweb-Pressebelüger Dirk Dickmann fragen. Der wird sicherlich erklären, dass der Fehler nicht bei der Euroweb liegt. Wegen arglistiger Täuschung verurteilt worden ist das Unternehmen ja auch "noch nie". Dirk Dieckmann lügt natürlich nicht und dement ist er selbstredend auch nicht.

Sagt er. Ich denke da aber ganz anders! Ich denke, man muss schon ganz schön durchgeknallt sein um die Realität derart stringent ignorieren zu können.

Oder ein Betrüger!

19.05.2012

Petra Grotkamp/WAZ: Die Presse als Hure von Betrügern

In jüngerer Zeit häufen sich lobende Berichte über die Euroweb u.a. in der "Westfälischen Rundschau". Dieses Blatt gehört zur WAZ-Gruppe und die WAZ-Gruppe überwiegend einer Petra Grotkamp.

Zu dieser WAZ-Gruppe gehört auch die WAZ Onlineservice GmbH. Diese wieder ist eine Kooperation mit der Euroweb Internet GmbH. Die Euroweb Internet GmbH ist wieder eine Firma, deren Geschäftsmodell mit "systematischer, gewerbsmäßig und bandenmäßig betriebener Betrug" sicherlich richtig bezeichnet ist, hierfür sprechen zahlreiche Urteile und Verfahren vor Staatsanwaltschaften. Die Problematik und die Betrugsvorwürfe sind öffentlich bekannt, dass muss gerade auch für die "Journalisten" aus dem Hause der Petra Grotkamp gelten. Wenn diese jetzt aber nur noch positiv über die Euroweb berichten und negative Aspekte gänzlich außen vor machen, dann wird das von der der Frau Petra Grotkamp gesteuerte Haus zum Mittäter, die Journalisten des Verlages überschreiten eine Grenze. Denn über mit der WAZ-Gruppe wirtschaftlich kooperierende Firmen nur das Positive zu berichten, derartig massive Betrugsvorwürfe gegen das verbundene Unternehmen aber auszublenden ist gewiss nicht die Aufgabe der Presse, die hier vorliegend zur Hure von Betrügern wird.

Denn die "Westfälische Rundschau" schreibt über über die Verleihung von Preisen an die Euroweb, deren Zustandekommen über eher zweifelhafter Natur ist, erwähnen aber die vielen harten und auf Urteile wegen arglistiger Täuschung gestützten Betrugsvorwürfe nicht. Sogar ein (angeblicher) 17. Platz in einer völlig bedeutungslosen Wertungsliste einer ausländischen Organisation wird zum Artikel aufgeblasen. Da wird also auch nichts recherchiert, es wird das geschrieben, was die Euroweb an die Zeitung zum Veröffentlichen gibt. Ja es wird noch nicht einmal die Werbung vom redaktionellen Teil getrennt, auch die wirtschaftliche Verbindung zum eigenen Konzern ist im Artikel nicht erwähnt. Redaktionelle Arbeit geht aber ganz anders.

Die Sache zeigt, wie wichtig es ist, dass auch Bürger jenseits jener Pressekonzerne - die auf Grund des Kapitalbedarfes und gegenseitiger Verbindungen oder Beteiligungen zunehmend mit zahlenden Unternehmen kooperieren - frei berichten dürfen. Denn den Journalisten in Pressekonzernen ist sehr wohl klar, welche Auswirkungen es auf diese hätte, wenn zum Beispiel die "Westfälischen Rundschau" über die Betrugsverfahren gegen Philipp Preuß berichten würde. Der Chefredakteur der Westfälischen Rundschau, Malte Hinz, würde seinen Posten wohl nicht mehr lange haben. Petra Grotkamp würde ihn wahrscheinlich achtkantig feuern (lassen), tatsächlich (der formelle, also offizielle Grund wäre sicher ein anderer) weil er die wirtschaftlichen Interessen der WAZ-Gruppe konterkariere.

Die "Westfälische Rundschau" ist durch die Selbstzensur und die Werbung für Betrüger jedenfalls für mich auf den Status eines "Wurstblattes" gefallen. Was da getrieben wird ist aus Sicht eines jeden anständigen Journalisten abartig. Und man kann nun auch sagen, dass es sich bei der Euroweb Internet GmbH um eine durchaus mafiöse Form kriminellen Handelns handelt. Denn es ist kaum glaubbar, dass die Verbindung zur WAZ, also zur Pressezarin Petra Grotkamp, nicht auch ganz bewusst und zielstrebig mit dem Ziel eingegangen wurde, negative Presse zu vermeiden und das eigene Unternehmen, damit den Betrug zu fördern.


10.05.2012

Euroweb-Chef Christoph Preuß droht jetzt schon hohe Strafe

Die gute Euroweb-Nachricht: 


Die Staatsanwaltschaft kann vorläufig von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht also davon aus, dass Christoph Preuß, den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, in einem fortgeschrittenem Verfahren wegen Betruges eine "beträchtlich ins Gewicht fallende Strafe" erwartet. Das ist dann der Fall, wenn bereits eine Anklage wegen vergleichbarer Sachen erhoben worden ist.

Angezeigt war Betrug, begründet mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waiblingen, Az. 7 C 798/10, welches der Euroweb Internet GmbH arglistige Täuschung bescheinigte. Dies ist das zivilrechtliche Pendant zum Betrug im Sinne des Strafrechtes.

Freilich gilt nach wie vor die "Unschuldsvermutung"... nur sind da die Urteile wegen arglistiger Täuschung, wegen denen man die "Euroweb Internet Bande" auch "Betrüger GmsH" nennen darf.

Das Schreiben ist geeignet um in Zivilverfahren die eigene Position gegenüber derjenigen der Euroweb zu stärken, denn die staatsanwaltschaftliche Verfolgung des Verkaufsgebahrens der Euroweb als Betrug ist ein starkes Indiz.

[Update:
Wie ich inzwischen erfahren habe ist das andere Verfahren, in welchem dem auf eine besondere Weise ehrenwertem Geschäftsführer Preuß eine Verurteilung droht, eine Anklage in Leipzig: Dort geht um 14 weitere, völlig gleichartige Fälle.]

Für die "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"

The game is over [now!]. Keine [dümmliche] Widerrede bitte. Das ist auch – objektiv betrachtet – nicht verhandelbar. Und das gilt vor allem auch dann, wenn Du so dumm bist und Dich an die Euroweb verkaufst und Betrüger unterstützt.



07.05.2012

Diese "Euroweb-Spezialisten" ...

Ich habe mich ja neulich echauffiert, dass "Euroweb-Explain.de" nicht funktioniert.

Jetzt habe ich herausgefunden, warum das so ist.

Die "Spezialisten" haben schlicht und einfach eine Konfigurationsdatei kaputt gemacht. Das spricht Bände über die Fähigkeit der "Spezialisten" - allerdings gerade nicht dafür, dass diese "Euroweb-Spezialisten" über die notwendigen Grundkenntnisse eines "Webdesigners" verfügen.

Im Übrigen tritt auch hier wieder zu Tage, dass die Euroweb ihren eigenen Leistungen nicht vertraut: Den Kunden wird ein angebliches "Euroweb-CMS" verkauft. Für sich selbst benutzt die Euroweb aber Drupal (auf euroweb.de) und Wordpress (auf der kaputten Seite euroweb-explain.de) Mit Wordpress kann aber dort keiner der "Spezialisten" - so sieht die Sache nun aus, nachdem "Euroweb-Explain.de" seit Monaten durch die Fehlkonfiguration "kaputt" ist - richtig umgehen.

Nicht mal dazu reicht es also.

Dabei ist die Lösung eher trivial.

06.05.2012

Exkurs: Der Ansprechpartner im Medienrecht, die Hauskanzlei und eine selbstgefährdende Abmahnung

Neulich kam mir ja die schöne Abmahnung (vorsorglich: auch eine Information gemäß § 10 TMG darf man "Abmahnung" nennen) des frisch gebackenen "Rechtsanwaltes" Jean Paul Bohne für den selbsternannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger in die Finger und ich hatte für beide und natürlich das andere Publikum auch schon einen Kurs hinsichtlich der §§ 192, 193 StGB gegeben. Der Philipp Berger hatte alsdann wohl einen besonders üblen Samstag.

Heute setze ich fort.

Als wackerer und gestandener Schlosser muss ich niemanden "Welpenschutz" gewähren über den man sagen kann "Du bist 18, vereidigt, hast gesoffen und geschossen". Das meint, die betreffende Person sei selbst für sich verantwortlich. In der Ostzone war der Suff übrigens keine Ausrede für Straftaten (und ich finde das besser als die West-Regelung), aber halt, ich schweife ab.

Der heute zu diskutierende Teil der Abmahnung, die ich wie gehabt als schlechtes Beispiel durchspreche, lautet buchstabengetreu wie folgt:

16.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-verliert-nach-arglistiger.html


  • „Hauskanzlei“
Die Bezeichnung der Kanzlei unseres Mandanten als „Hauskanzlei“ ist
rechtswidrig. Denn durch diese Formulierung wird suggeriert,
unser Mandant führe keine unabhängige Kanzlei, sondern sei in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig.

Jedenfalls ist diese Auslegung für den unbefangenen Leser möglich, was entsprechend der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ausreichend ist  (vergleiche: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom: 25.10.2005- 1 BvR 1696/98 - 25.10.2005).

Durch diese Äußerung wird unserem Mandanten unterstellt, er verstoße gegen seine Berufspflichten aus § 46 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA. Denn nach § 46 BRAO darf ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen  Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

Durch die Bezeichnung „Hauskanzlei“ wird unserem Mandanten ein Verstoß gegen § 46 BRAO vorgeworfen. Die Verbreitung dieser Aussage ist ehrenrührig und greift maßgeblich in das Selbstbestimmungsrecht unseres Mandanten ein und verletzt seine Eigenart in seinem beruflichen Wirken. Die Äußerungen sind geeignet, das berufliche Ansehen unseres Mandanten zu schädigen und seine Berufsausführung zu gefährden.
Um Gottes willen, liebe juristisch interessierten Leser!

Sowas darf man seinen Gegnern niemals  in die Hände geben, denn diese werden auf der Stelle von allen Krankheiten, Parasiten und sonstigen Übeln befreit! Lachen ist nämlich ungeheuer gesund.

Und wie werden die lachen? Schallend und das auch als letzte!

Schon bei der Ansicht des Wortes "Hauskanzlei" als Gegenstand einer Abmahnung werden sich die Lachmuskeln Ihrer Gegner vorspannen. Wenn dann aber noch die "Begründung" gelesen wird wonach durch das Wort suggeriert werde, dass der Philipp Berger  keine unabhängige Kanzlei, sondern in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig sei, dann wird ein unverbergbares Grinsen in den Gesichtern der Gegner sichtbar.

Wenn jetzt die Gegner den Webbrowser anwerfen und sich mal auf 123Recht.de oder auf der Webseite der Kanzlei Berger LLP oder der Berger Law LLP umsehen, dann werden die Gegner sofort herausfinden, dass der Anwalt Berger wie folgt selbst öffentlich(!) darstellt:
"Euroweb. Die Interessen dieses Unternehmens vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP."
oder 
Die Interessen von Euroweb vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf).

Da steht jeweils nicht "vertrat"(Präteritum), da steht "vertritt", das ist der Präsenz. Zudem haben Berichte des Herrn Berger über Verfahren, in welchen er nicht die Euroweb Internet GmbH oder eine der Tochterfirmen vertrat, einen außerordentlichen Seltenheitswert!

In Abmahnungen sieht es dann sogar so aus (ich selbst bekomme keine, wahrscheinlich weil ich mich sofort darüber lustig machen würde):


Als Text, weil es so schön ist:
"wie Sie sehr genau wissen, vertreten wir ständig die rechtlichen Interessen der Firma Euroweb Internet GmbH"

Und dann hätten wir noch das hier:



Das sieht nun so aus, als betone der  Anwalt Philipp Berger mit den Kanzleien "Berger & El Gendi", "Berger & Kollegen", "Berger Law LLP" und "Kanzlei Berger LLP" nicht nur ständig, sondern stetig selbst dass die "Berger LAW LLP" die "Hauskanzlei" der Euroweb sei. Denn nichts anderes als eine ständige oder zumindest häufige Vertretung verbirgt sich hinter dem Begriff, den viele Anwälte sogar als Werbung empfinden, jedenfalls wenn der Mandant seriös ist. Ok. ok... Ich gebe ja zu, das ist bei der Euroweb gerade nicht der Fall. Aber dass die Kanzlei dadurch mit einer bekannten unseriösen Firma in Verbindung gebracht wird war ja nicht abgemahnt und müsste nach den Berichten des Philipp Berger selbst auch nicht unterlassen werden.

Der Philipp Berger hat durch die Berichte seinen eigenen Ruf an den der Euroweb gekettet. Das wird ihn nach meiner Ansicht in naher Zukunft übel treffen. [Update, November 2017: Das ist eingetreten.]

Zurück zur Abmahnung:

Schon das Wort "Kanzlei" steht der von Philipp Berger an den Haaren herbeigezogenen Gleichsetzung mit einem angestellten Anwalt gemäß § 46 BRAO ganz klar entgegen. Der Begriff "Hauskanzlei" und das Wort "angestellt" passen nicht zusammen, denn anders als ein Anwalt (ist Person) kann eine Kanzlei (ist Firma) gar nicht angestellt sein! Die Gegner, die es herausfinden werden, die lachen dann so herzlich, dass alle Krankheit von ihnen abfällt wie Staub von einem trockenem Mantel. Blinde werden sehen und Lahme die Krücken wegwerfen.

Im Übrigen wäre, würde man dem Philipp Berger folgen, jede Äußerung "Mein Gegner und sein Anwalt" rechtswidrig, denn man könnte argumentieren: "weil es nicht völlig ausgeschlossen wäre, dass ein möglicher Leser es so versteht dass der Anwalt des Gegners dessen Sklave sei, das besitzanzeigende Wort "sein" weist sogar darauf hin!" - und das, ja das ...

Pardon! Bei den Römern war derlei durchaus möglich. Das ist allerdings so einige Staatenbildungen und Gesetzesänderungen her.

Es sei, wie es sei, kein Richter wird dem Anwalt Philipp Karl Berger darin folgen, dass der Begriff  "Hauskanzlei", ja noch nicht mal "Hausanwalt"(!) bei irgend einem Leser einen halbwegs ernsten Verdacht errege, dass  es sich um einen angestellten Anwalt handele.

Wenn jetzt die Gegner aber noch eine Suchmaschine benutzen und herausfinden, dass ein Amin El Gendi praktisch zeitlich die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei "Amin El Gendi & Philipp Berger" gründete (Der Berger war damals so frisch Anwalt wie es der Jean Paul Bohne es heute ist...), dann sind die Gegner, ja so gesund kann Lachen sein, auf Jahre hinaus vor allen Übeln gefeit!

Das Beste: Für die negative Feststellung dieses Sachverhaltes lässt sich ein außerordentlich hoher Streitwert rechtfertigen. Hatte doch die Kanzlei "Berger LAW LLP" die Euroweb in mehreren tausend Verfahren vertreten. Je Verfahren einen Tausender? Dann geht der Streitwert in die Millionen. Und wenn der Richter wegen der gesamten streitigen Abmahnung ohnehin einen ganz üblen Eindruck einerseits von der Arroganz und andererseits von den sehr begrenzten Fähigkeiten des selbsternannten "Ansprechpartners im Medienrecht" hat, dann wird er ein von Philipp Berger zu zahlendes, richtig teures Lehrgeld auch "bewilligen".

Und das erwähnte BVerfassG Urteil BVR 1696/98?

Das ist das berühmte "Stolpe-Urteil". Langweilig. Mal ganz ehrlich, würde jeder, der mal auf einen Link dazu geklickt hat, sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" anbieten, dann hätten wir davon eine Schwemme!

Pardon. Ich irre schon wieder. Wir haben eine solche Schwemme von "Ansprechpartnern im Medienrecht". Das ist offensichtlich. Denn das ist nun wirklich nicht die erste oder gar einzige Abmahnung von oder für einen solchen "Spezialisten", die ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, so "locker und im Vorbeigehen" auseinander nehme, dass man sich fragt, was der Berufsstand der Rechtsanwälte eigentlich für Voraussetzungen hat und was für ein "Ansprechpartner im Medienrecht" das überhaupt sein soll, wenn ein dahergelaufener Schlosser (aus dem Osten!) so deutlich bessere Auskünfte gibt!

Also, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Berger Law LLP und der Kanzlei Berger LLP: Wer, bitteschön, wer sollte Sie nach der hier besprochenen Abmahnung noch als "Ansprechpartnern im Medienrecht" akzeptieren?


Sie müssten schon der Hausanwalt dieser Person oder Firma sein, es müsste also ein ganz besonders unzerbrechliches Verhältnis zu diesem Mandant bestehen. Es sei denn der erfährt nicht, welche "großartige Hausnummer" Sie in diesem Geschäft wirklich darstellen. Jetzt jedenfalls kann er es erfahren.
---

Ich habe, anders als den Philipp Berger, den Jean Paul Bohne doch geschont. Der ist zwar als "Unterzeichner" der Abmahnung erwähnt, aber wie im "Zauberlehrling" gilt:
"Besen, Besen - seyds gewesen!"
Der Mann lernt noch. Nur der Meister taugt nicht. Der wird das aber nicht zugeben.

Und was das "Ändern" betrifft, da habe ich tiefe, von Tatsachen genährte Zweifel.


05.05.2012

Stalkt der Philipp Karl Berger schon oder ist er noch "Ansprechpartner im Medienrecht"?

Prolog:

Verregnete Samstage sind wohl manchmal etwas schwierig im Anwaltsgeschäft. Man hat nichts zu tun, gerade auch keine Idee was man gerade anstellen könnte, der Hund und der Wellensittich "schauen einen mit dem Arsch nicht an" und da beginnt man ein wenig auf vertrauten Seiten zu surfen...

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So oder so ähnlich, womöglich noch viel schlimmer, hat sich Philipp Berger, der selbsternannte  "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) heute wahrscheinlich gefühlt.

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Doch das Surfen ist ihm nicht bekommen. Denn er fand diesen Kommentar:


Jörg Reinholz, Schlosser says:
“Reinholz-Abmahnung”
Richtig ist, dass die Google Inc. einen Hinweis nach § 10 TMG erhalten hat, in dem ein RA Bohne für Herrn Philipp Berger und die Euroweb eine ganze Reihe recht verwunderlicher Ansprüche stellen, welche (ich drücke mich hier sehr zurückhaltend aus) einer gerichtlichen Nachprüfung wohl eher nicht standhalten.
Ich stelle gerade “Empfangsquittungen” aus. An manchen Stellen kann ich mir, auch das ist die Höflichkeitsform, das Lachen kaum verkneifen. Ohne Rücksicht auf die Formen würde ich nämlich sagen:
Ich piss mich ein vor Lachen!
Und der hat ihm nicht gefallen. Weia! Denn der Kommentar enthielt ja einen LINK!

Deshalb griff der Philipp Berger, selbsternannter  "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) flugs zu seiner elektronischen Feder und heraus kam das hier:

Eine ABMAHNUNG! Da hat er es aber wieder einem gegeben! Harr! Harr!

Leider dem falschen, denn der hat die Abmahnung veröffentlicht und dem Philipp Berger, dem selbsternannten  "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), einiges, nennen wir es euphemistisch "wenig schmeichelhaftes", auf den Weg gegeben.

Vom Schlosser (das bin ich) bekam der Samstagsabmahner und selbsternannte  "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) dann noch diese unschöne Mitteilung:


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Epeisodion:
 

Jaja, Samstage sind manchmal etwas schwierig. Schlosser aus dem Osten schreiben Emails an selbsternannte "Ansprechpartner für Medienrecht" nach denen diese so gar nicht so recht wissen wie man nun reagieren soll, Hund und Wellensittich "schauen einen mit dem Arsch nicht" an und es regnet...
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Aber zum Titel:

Es ist gerade ein paar Tage her, da hatte der selbe "Rechtsanwalt" Philipp Berger schon solchen Schmarren, also (nicht nur) eine vollkommen grundlose (solche kann man als Krimineller, Anwalt oder beides in Personalunion vor dem LG Köln durchaus, weil und wenn ohne Gegenwehr, noch durchbekommen) sondern auch sinnfreie (ok. ... das klappt dann selbst dort nicht) Abmahnung verschickt. Er hatte den Thorsten Romaker abgemahnt, weil dieser doch unter dem Titel


über eine hübsche einstweilige Verfügung gegen die Euroweb berichtet hatte. (Das darf man nie tun, da mahnt der für die Euroweb Internet GmbH tätige "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), Philipp Berger HIMSELF sofort ab! Der "Grund"  war, dass der Thorsten Romaker "pflichtwidrig" zu dem "Einstweilige Verfügung"  nicht nochmal dazu schrieb, dass es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes handelte, worauf der selbsternannte und mindestens nach seinem Behaupten für die Euroweb Internet GmbH tätige "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) natürlich fast vor Freude aus den Pantoffeln gekippt wäre - weil er endlich was zum Abmahnen zu finden geglaubt hatte.

Leider hat ihm auch dann die Antwort ganz gewiss nicht gefallen. Wie kommen eigentlich diese ganzen Tierärzte und Schlosser eigentlich dazu, IHM, "dem wohl ultimativsten Abmahner seit Günter Freiherr von Gravenreuth", so harsch zu übers Maul zu fahren?

Und heute kommt jetzt schon wieder dieser kleine, garstige Schlosser (aus dem Osten!) und titelt:

Stalkt der Philipp Berger schon oder ist er noch "Ansprechpartner im Medienrecht"!


Das ist vollkommen assozial und rechtswidrig! Woll! Ein für die Euroweb Internet GmbH tätiger "Ansprechpartner für Medienrecht" bei der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln) darf nämlich böse Blogger, also solche welche negativ über die Euroweb, die Webstyle, die Berger Law LLP (Düsseldorf), die Kanzlei Berger LLP (Köln) oder sogar IHN HIMSELF berichten, nämlich jederzeit, exzessiv und selbstverständlich auch vollkommen grundlos, sinnlos, ja sogar zweckfrei abmahnen! 

Ja! Woll! Das MUSS er sogar! Das schreibt die BERUFSPFLICHT des selbsternannten "Ansprechpartners für Medienrecht" so vor!


Hier ist die von den Göttern für DEN für sich selbst und die Euroweb Internet GmbH tätigen und selbst ernannten "Ansprechpartner für Medienrecht" von der Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) und Kanzlei Berger LLP (Köln), DEN Philipp Berger HIMSELF geschaffene, gesetzliche Erlaubnis dazu, da könnt Ihr das alle nachlesen: 
§ 238 StGB
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Epilog:

Also liebe Leser: Ich, der Schlosser, kann über den verregneten Samstag dieses "Rechtsanwaltes" nur staunen.

"Und vor allem will ich endlich auch was von dem Zeug!"

Wie die Euroweb und die Kanzlei Berger die ganze Welt zum Besten hält

Den Jean-Paul Pierre Bohne vorzuschicken, auf dass dieser in einer Abmahnung Unsinn schwafelt, das war schon raffiniert.

Immerhin kann die Kanzlei Berger jetzt behaupten:

"Garstiger gestandener Schlosser missachtet Welpenschutz unseres Fidibusses!"
und sich darüber aufregen, dass ich einem jungen Menschen keine Chance lasse, dass dieser sich trotz des widrigen Umfeldes in der Kanzlei doch zu einem ehrlichen und rechtschaffenen Anwalt entwickle. Ja, ich muss zugeben, ich bin da ganz böse hereingelegt worden.

Doch es ist noch viel schlimmer!

Denn der arme, von mir ganz gewiss ganz grundlos beschimpfte Junganwalt (Welpe, Fidibus) Jean Paul Bohne hatte auch geschrieben:

Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).

Das ist die Behauptung, ich würde hier als Wettbewerber handeln. Dies würde sich aus meiner Webseite ergeben.

Wann war das doch gleich?
companyname: BERGER LAW LLP
country_residence: DE
dmca_signature: Jean-Paul Bohne
dmca_signature_date_day: 24
dmca_signature_date_month: 4
dmca_signature_date_year: 2012
full_name: Jean-Paul Bohne

Am 27. April 2012 also hat Jean-Paul Bohne von der Kanzlei Berger LLP in Vertretung der Euroweb Internet GmbH und des Philipp Berger(sic!) behauptet, ausweislich meiner Webseite sei ich Wettbewerber der Euroweb.  Mit dem Datum vom 26. April schrieb der Anwalt Philipp Berger von der Kanzlei Berger LLP in Vertretung der Euroweb Internet GmbH wie folgt:



Der Anwalt Philipp Berger behauptet also einen(!) ganzen(!!) Tag(!!!) früher, ich sei, ausweislich meiner Webseite, kein Wettbewerber.

Und nun falle ich gleich wieder auf die Euroweb und den genialen Schachzug des Philipp Berger herein! Jetzt nämlich, unter dem Eindruck dieser beiden gegenteiligen Schriftsätze, nenne ich die Euroweb und den Herrn Berger:


Das wirklich Dumme daran ist, dass dagegen auch das Landgericht Köln, Hamburg oder Berlin kein Kraut pflanzen wird. Eine Staatsanwaltschaft erst recht nicht.

Also ich bin reingefallen, und andere haben den Schaden.

Man muss ja auch mal Glück haben, nicht wahr? Falls also ein Rechtsanwalt mal die Glaubwürdigkeit der Euroweb oder der Kanzlei Berger als "kaum vorhanden" darstellen will: Es lohnt sich auf "dreiste Lügner" zu klicken.

Ja. Da habe ich aber ein Opfer gebracht, als ich den unzweifelhaft moralisch gebotenen "Welpenschutz" so gar garstig missachtete!

Ich böser, böser Blogger!



Schnellkurs für Medienrechtler: §§ 192, 193 StGB

Insbesondere der auf dem Gebiet des Medienrechts wohl noch gänzlich erfahrungslose Anwalt Jean Paul Bohne sollte sich die Inhalte dieses Schnellkurses verinnerlichen, er sollte die gewonnenen Erkenntnisse  auch mit dem selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei Berger LAW LLP, dem Philipp Karl Berger, teilen. Der macht nämlich ziemlich oft Fehler und muss daher noch Wissen erwerben. Das gilt auch und vor allem dann, wenn und weil er sich selbst, stark in die Öffentlichkeit drängend, ganz anders darstellt.

§ 192 StGB befasst sich mit der "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis"

Während §§ 185, 186, 187 StGB immer darauf abstellen, dass die Äußerung (bewusst!) wahrheitswidrig ist musste der Gesetzgeber eine Regelung für Fälle schaffen, in denen die Äußerung eines wahren Sachverhaltes ein Leid zufügt. (Deswegen auch Be-leid-igung, also Handlung  durch welche jemanden ein Leid zugefügt wird)

Unter § 192 StGB fallen Äußerungen gegenüber Personen wie "versoffen", "fett", "stinkend" wenn diese nicht sachlich gerechtfertigt sind, so kann zum Beispiel der Arzt dem Patient sagen "Sie sind fett, Sie haben ein hohes Risiko an Herzversagen zu sterben und Ihre Knie werden vorher kaputt gehen". Nicht sagen darf man z.B. "Ich will nicht neben dem fetten Herrn da sitzen."

Die Beispiele sind natürlich nicht abschließend. Aber auf wirtschaftliche oder gar kriminelle Handlungen ist § 192 StGB nicht anwendbar. Einem Betrüger darf man stets ins Gesicht sagen, dass er ein solcher ist.  Man muss nur genug Anhaltspunkte haben, dass es zutrifft.

Damit sind wir bei § 193 StGB, der befasst sich mit dem berechtigendem Interesse und dessen Hauptanwendungsgebiet sind die §§ 185, 186, 187, 192 StGB.

Eines der berechtigenden Interessen ist, die Warnung der übrigen Bürger vor Straftaten, durch welche diese Nachteile erleiden können.

Wenn man zum Beispiel weiß, dass eine Person betrügt, man deren Methode kennt und auch weiß, dass die Person aktiv tätig(!) ist und wenn man weiß, dass diese Person abwechselnd rosa und grüne Perücken trägt, dann darf man an jede Wand schreiben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Eine kriminelle Person namens Hans Geldgier von Betrugsdorf, stellt sich als Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vor, trägt abwechselnd rosa und grüne Perücken und behauptet unwahr,
Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren Mist kaufen.
Tatsächlich ist das Produkt untauglich, überteuert!

Nachfolgend behauptet sein Anwalt Täler noch, das sei alles rechtens und man müsse von Rechts wegen für nichts 10.000 Euro zahlen!

Stimmt alles gar nicht!

Bürger achtet auf Eure Anlagen!

Denn man darf ja sicher stellen, dass die Adressaten der Warnung auch erreicht werden. Das wird nichts, wenn das nur im eigenen Tagebuch steht.

Natürlich darf man, wenn sich neue Aspekte ergeben (oder bekannt werden), immer einen  neuen Zettel dazu kleben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Eine kriminelle Person mit dem Name Hans Geldgier von Betrugsdorf, die sich als Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vorstellt und bisher abwechselnd rosa und grüne Perücken trug und weiterhin in Betrugsabsicht unwahr behauptet, 
Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren den Mist kaufen, die trägt jetzt auch gelbe Perücken!

Tatsächlich ist das Produkt untauglich, überteuert! Laut Vertrag gehört es Ihnen nicht einmal!

Bürger achtet auf Eure Anlagen!

Auch wenn neue Taten bekannt werden oder dem Bürger noch ein wichtiger Sachverhalt auffällt, dann darf der mündige Bürger dies kundtun und erneut viele neue Zettel an die vielen Wände kleben:
Achtung Betrüger unterwegs!

Die kriminelle Person mit dem Name Hans Geldgier von Betrugsdorf, die sich als  Mitarbeiter der Euroschreck Ltd. vorstellt und bisher abwechselnd gelbe, rosa und grüne Perücken trug und in Betrugsabsicht behauptet, Sie erhalten einen vollständigen Preisnachlass und müssten nur die halbe Rate für "Service und Support" zahlen, wenn Sie jetzt und sofort als "Referenzkunden" deren Mist kaufen, die hat jetzt auch Oma Ehrlich betrogen!

Übrigens: Tatsächlich sind die halbierten Raten, angeblich nur für Service und Support, so hoch, dass Sie das angeblich kostenlose Produkt, dass ihnen dann nicht mal gehört, abbezahlen - die Firma macht einen Schweineprofit!

Das ist glatter Betrug!

Bürger achtet auf Eure Anlagen und warnt ältere Mitbürger!

Das kann auch jeden Tag ein neuer Zettel sein, weil der alte verblichen ist.  Da kann der Anwalt Böshart Täler hinterher auch nicht behaupten, das wäre ein "Exzess". Eine Schädigungs- und Beleidigungs- oder gar Verleumdungsabsicht kommt nämlich bei einer berechtigten Warnung vor aktiven Betrügern  niemals auch nur in Betracht! Ein raffinierter Betrüger kann sich ebensowenig wie sein Unterstützer mit Anwaltskarte oder gar ein gemeiner, drogensüchtiger  Taschendieb darauf berufen, dass die Vielzahl der Warnungen ihn in seiner Berufsausübung hindere und dass der Warner soweit eine Schädigungsabsicht verfolge. Auch nicht, wenn der Erfolg des Betruges oder der Diebstähle hierdurch in Frage gestellt wird, und der Oberbetrüger die Raten für den Ferrari, seinen Anwalt und das Personal oder der Taschendieb halt seine Drogen nicht bezahlen kann. Denn genau das ist ja der Sinn der vom Gesetzgeber mit Bedacht und zum Schutz der ehrlichen Bürger erlaubten Warnung.

Ein Exzess könnte hier, analog zur Notwehr, nur dann vorliegen, wenn der Täter längst verhaftet ist oder freiwillig mit seiner Tat einhält und dennoch weiter berichtet wird. Das ist aber gerade dann nicht der Fall, so lange der oder die Täter weiter machen, ihre Methoden verfeinern, weitere Täter involvieren und sogar öffentlich sinngemäß behaupten oder behaupten lassen: "Was wir da tun ist rechtens!" Denn natürlich ist es auch ein berechtigendes Interesse, wenn versucht wird dem Täter selbst sein Unrecht vor Augen zu führen, ihn von weiteren Taten abzuhalten und es dem Oberbetrüger zu erschweren, weitere Mittäter zu finden. Logische Konsequenz: So lange der Täter uneinsichtig ist und nicht einhält gibt es einfach keinen "Publikationsexzess".

Kein berechtigendes Interesse liegt aber zum Beispiel vor, wenn ein Rechtsanwalt Böshart Täler unter Berufung auf seinen Beruf behauptet, er sei berechtigt darüber zu berichten, dass ein Gegner seiner Mandanten Euroschreck Ltd. und Hans Geldgier von Betrugsdorf Prozesskostenhilfe beantragt habe:

Also sowas wie zum Beispiel:
Haha! Hört her! Haha!

Im Auftrag meiner ehrenwerten Mandanten Euroschreck Ltd. aus der Seeräubergasse 299 in Mafiahausen und Hans Geldgier von Betrugsdorf, die ganz tolle Sachen für ganz wenig Geld verkaufen, teile ich wie folgt mit:

Der Typ, der Euch vor dem angeblichen Betrug meiner ehrenwerten Gesellschaft von Brötchengebern, der 
Euroschreck Ltd. warnt, hat PKH beantragt! PKH ist eine Einrichtung der Sozialhilfe! Sowas bekommen nur arme Wichser, die nicht genug Kohle haben um die Prozesse zu bezahlen!

Seht! Hört! Nur assoziales, sozialneidisches Pack warnt vor der ehrenweren Euroschreck Ltd. und Hans Geldgier von Betrugsdorf! Jeden anderen, der es wagt, über meine
Brötchengeber negativ zu berichten, den werde ich, der größte Kotzbrocken aller Zeiten, herabwürdigen bis er ehrlos ist!

Böshart Täler, RECHTSANWALT
Ansprechpartner für Medienrecht
Täler LAW Ltd., Mafiahausen
ist nach § 192 StGB verboten und für die Anwendung von § 193 StGB fehlt ein Rechtfertigungsgrund. Zur Ehrenrettung der Branche: Ein Rechtsanwalt würde das nie machen! Pardon. Einen solchen gibt es doch. Ist aber sicher nur ein "statistischer Ausreißer" und ich denke, der hat noch ganz andere Probleme.

Und damit sind bei der Frage, warum ich dem Jean Paul Bohne und dessen, ich nenne ihn mal  "Medienrechtsmentor" Philipp Berger den Erwerb dieser Kenntnisse nahe lege:

Jean Paul Bohne schrieb nämlich neulich:
Selbst wahre Tatsachenmitteilungen, die jedoch durchtränkt sind
von (zumindest schlüssiger) Kundgabe der tiefen Missachtung, können ein solches Gewicht aufweisen, dass sie eine gegenüber der wahren Tatsachenbehauptung selbständige Beleidigung darstellen und unzulässig sind, vgl. § 192 StGB.

Hierunter fällt als Beispiel der sog. Publikationsexzess. Ein
solcher ist dem Blogger vorzuwerfen, und zwar mittels Ihrer Plattform. Die unbändige Mitteilung der persönlichen Missachtung gegenüber unseren Mandanten hat jegliches -vermeintlich berechtigte- Maß aus Sicht eines jeden objektiven Dritten verlassen. Aus denselben Gründen kann sich der Blogger auch nicht auf die vermeintliche Wahrnehmung berechtigter Interessen (mehr) berufen. Die Form der Mitteilungen und Dichtheit der Herabwürdigungen machen den Blog als solchen rechtswidrig. Er ist in einem besonders herabwürdigenden Ton formuliert, besonders gehässig eingekleidet und beinhaltet lediglich eine tendenziöse Zusammenstellung von Tatsachen mit Schädigungs- und Beleidigungs- sowie Verleumdungsabsicht.
Demnach brauchte Jean Paul Bohne wohl diese Nachhilfe. Sein Mentor Philipp Berger auch. Der weiß inzwischen sehr genau warum. Genauer: er müsste es wissen. Wenn man auf sein Handeln sieht, so muss man so denken, er weiß nicht einmal warum er diese Nachhilfe braucht.

Die Firmen "Euroschreck Ltd.", "Täler Law Ltd." und die  Namen "Hans Geldgier von Betrugsdorf" und "Böshart Täler" in den Beispielen sind natürlich eben so fiktiv wie ein Teil der Handlungen - hier auch die Farben der Perücken. Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Handlungen der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH und deren "Anwaltskamarilla" sind aber sehr wohl beabsichtigt. Sollte sich jemand selbst erkennen, dann schaut er in einen "Ulenspiegel".

Ein Mafia-Treppenwitz oder "Fast ohne Worte"

2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html
verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere
Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen
Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“.
Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin
verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.
... ningelt der vom Ansprechpartner im Medienrecht Philipp  Karl Philipp Berger und der Euroweb vorgeschickte Junganwalt Jean Paul Pierre Bohne der Google Inc. vor.

Ich bin echt beeindruckt!

Ich schicke dem Gericht also die Abmahnung, den Artikel und schreibe dazu, dass ich dazu nichts schreiben muss, weil das Gericht - anders als der vom selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger und der Euroweb vorgeschickte Junganwalt Jean Paul Pierre Bohne - auch verstehend lesen kann.

Man hat es - als Schlosser - gegen die, dank der Anwaltsroben schon von weitem gut erkennbaren "Spitzbuben" wirklich selten so leicht.

Vielleicht sollte ich zum Termin im "Blaumann" erscheinen. Zwecks Abgrenzung von den tatsächlichen Laien im Medienrecht auf der Gegenseite.

04.05.2012

Kein Kurzkapitel: Euroweb-Mafia

Meinen aufmerksamen Lesern von der Kanzlei Berger Law LLP nebst den angeschlossenen Anstalten wie "Euroweb Sonstwas GmbH", "Webstyle GmbH" oder "WAZ OnlineService GmbH" biete ich zum Freitag Abend wenigstens am Anfang des Artikels leichte Kost. Dann kommt ein schwerer Hammer.

Insbesondere der Berger-Philipp, den ich ja nicht mehr "Inkassobutze" nennen soll, weil das "gar schrecklicher Inkassomann" bedeute und ihn deshalb ein "Inkassobützlein" nenne (das bedeutet: "nur wenig schrecklicher Inkassoonkel") sollte eifrig lauschen, was ich im Abendprogramm Erbauliches und dann Nützliches zu seiner Ausbildung zum "Ansprechpartner im Medienrecht" biete!

Der Philipp Karl Berger aus dem Dorf Niederkrüchten hat nämlich einen jungen und offenbar recht unbedarften Kanzleiangestellten, den "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne vorgeschickt und wie folgt lamentieren lassen:
So nutzt der Blogger auch nachfolgende „Labels“ für seinen Text:
„arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel Fratzscher, Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia, Philipp Berger“
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar   und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog.

In dem, durch diesen Abschnitt der "20-Seiten-Abmahnung" betroffenen Artikel geht es darum, dass der sich wohl lieber als eher "unschrecklich" dargestellt wissen wollende Philipp Berger ehrliche Bürger dieses Landes anschreiben lässt (*) und in einer Weise um einen Vergleich nachsucht, die ich jedenfalls als "ganz klare Täuschung" bezeichne.

*) den Bockmist unterschreiben wohl eher die so genannten "Kanzleiasseln", das ist der bitterschwarze Fachjargon für "angestellte, schlecht bezahlte  Anwälte, die im dunklen, von flackernden Neonleuchten kaum erhellten Kanzleikeller den Hauptteil der Arbeit machen ohne je einen Mandant, einen Richter, oder gar das Tageslicht zu sehen".

Ich hatte bereits beschrieben, dass die Kanzlei in diesem Schreiben im Name und im Auftrag der Euroweb unwahr vormacht, jedenfalls den Teil der Wahrheit vorsätzlich und wissentlich verschweigt, bei dessen Kenntnis die angeschriebenen lachend abwinken würden.

"Lüge" als "Label" ist also berechtigt. Das der Anwalt ein "Lügner" ist, das denke ich zwar (und das kann mir auch kein noch so krasser Richter des LG Köln, Hamburg oder Berlin verbieten) - aber diese Darstellung hatte ich in dem Artikel sorgfältig vermieden.

"Betrüger" ist als "Label" berechtigt, denn ich warne in dem Artikel davor, dem Anwaltsschreiben zu glauben, weil darin falsch vorgemacht wird. Das hatten wir schon. Es soll ein Vergleich erwirkt werden, ein Vertrag mit einer Zahlungsverpflichtung. Täuschung und Vermögensverschiebung sind die Merkmale des Betruges. Das kennen meine Leser und die des § 263 StGB.

"Mafia" ist als "Label" gerechtfertigt. Das habe ich schon mit einem gewissen Dialerparasit durch. Der hatte es versucht: das angeningelte Amtsgericht und das danach geradezu "schlosshundmäßig" angeheulte Landgericht sagten sinngemäß
"Nein, Du kleiner Dialerparasit. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung weil Du übel abzockst!"
... und lehnten sein Begehren rundweg ab. Da half sein bitteres Weinen nicht und auch nicht die Drohung mit dem großen Bruder "Bernhard S."

Und jetzt wird es "schwere Kost", Mafia-Anwälte sollten eine Kotztüte bereithalten!


Heute ist „Mafia” ein internationales Synonym für organisierte Kriminalität. Organisierte Kriminalität wieder bezeichnet laut Wikipedia:
Gruppierungen, die kriminelle Ziele systematisch verfolgen.

In Deutschland wird der Tatbestand wie folgt definiert:
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken.
Ich stelle hierzu fest:

die Euroweb und deren Tochterfirmen verfolgen eine Vertriebsstrategie, welche, dafür haben wir zahlreiche Urteile, die arglistige Täuschung beinhaltet und wendet diese wie folgt systemisch an:
  • Ausbildung der Werber, die bei Telefonaten und Kundenbesuchen auswendig gelernte Sätze aufsagen, vorgefertigte Formulare verwenden, dabei zunächst über den Verkaufscharakter des zu vereinbarenden Termins täuschen, dann über die Tatsache, das die Angesprochenen für etwas in Monatsraten bezahlen, was denen gerade im Verkaufsgespräch als kostenlos erbrachte Leistung vorgemacht wurde.
  • Den Kunden wird bewusst und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diese erhielten als "Referenzkunden" Preisvorteile von bis zu 15.000 Euro (über 4 Jahre) im Gegenzug zu eigenen Leistungen.
  • Die Verbote aus erlassenen einstweiligen Verfügungen werden umgangen.
  • Vor Gericht wird systematisch und mit ungeheurer Dreistigkeit gelogen, auch das ist aus vielen Urteilen bekannt.
Durch diese arglistige Täuschung und die weiteren evidenten Rechtsbrüche wurden abertausende, für die Kunden erheblich nachteilige Vertragsabschlüsse erwirkt, die Getäuschten werden mit ungewöhnlich hohen Kosten belastet, der Profit ist enorm. Das inkriminierte Vorgehen ist auch planmäßig, das findet sich auch in Urteilen des LG Hildesheim, des LG Berlin und des LG Bautzen wieder. Und es findet seit Jahren statt, wie ältere Urteile deutlich aufzeigen.

Das ist also auch Betrug. Gewerbsmäßiger Betrug sogar. Sogar "Bandenbetrug", denn es sind viele beteiligt. Letztendlich auch die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP, die gerade nicht behaupten können, dass diesen die in vielen Fällen nachweislich unwahren Vorträge vor den Gerichten nicht bewusst waren. Auch das lässt sich durch Schriftsätze und Urteile nachweisen.

a) Für diese Methode werden zahlreiche Firmen benutzt, welche ein schon recht undurchsichtiges Geflecht bilden und es ist durch eine falsche Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß und einen Blick in die Registereinträge leicht zu beweisen, dass nicht mal dieser Geschäftsführer des Mutterkonzerns immer in der Lage dazu ist, zu sagen welche Firmen dazu gehören und wie diese gerade heißen. Ist der Name einer Firma verbrannt, wird diese umbenannt oder eine weitere gegründet (s. Webstyle GmbH, WAZ OnlineServive GmbH) und genau so wie vorher weiter gemacht. Auch die Kanzlei(en) des Philipp Berger und die Euroweb haben einen gemeinsamen Gründer (Amin El Gendi) und das selbe Gründungsjahr. Die Kanzlei ist nahezu ausschließlich von der Euroweb abhängig. Damit ist der Rechtsanwalt Philipp Berger zwar nicht formal aber sehr wohl aber faktisch, weil wirtschaftlich von der Euroweb-Firmensuppe abhängig.


b) Anwaltsschreiben sind definitiv zur Einschüchterung geeignete Mittel. Die gegenständlichen Schreiben der Kanzlei des Philipp Berger haben ja genau dieses Ziel: Durch die ausgewählten Urteile Einschüchtern und einen Vergleich erzielen, der für die Betroffenen zu einer Zahlungsverpflichtung führt, die sonst, eben wegen des Betruges beim Vertragsabschluss, kaum durchsetzbar wäre.

Ebenfalls zur Einschüchterung dient unzweifelhaft die "Berichterstattung" des Anwaltes Philipp Karl Berger, der stets nur über gewonnene Prozesse für das Firmenkonklomerat berichtet, darunter über Prozesse gegen die Presse, aber auch über erfolgreiche Beschwerden gegenüber Blogbetreibern wie die Google Inc. oder die Attica Inc.  Ein juristisches Interesse an dieser Berichterstattung besteht nicht. Es handelt sich dabei lediglich um die Androhung von Übeln gegenüber denjenigen, welche es sich wagen, ihre Stimme gegen diese aus den Firmen und den beiden Anwaltskanzleien des Philipp Berger  bestehende Organisation zu erheben. Ein anderer Teil der Berichte soll ganz offensichtlich dazu dienen, die getäuschten von einer Anfechtung oder Kündigung des Vertrages abzuhalten. Ein tatsächliches juristisches Interesse ist hier auch nicht erkennbar, statt dessen wird immer wieder - und gerade nicht unter umfassender oder auch nur angebrachter Darstellung der juristischen Besonderheiten des Einzelfalls - behauptet, dass eine Kündigung oder Anfechtung nicht zu geringeren, sondern sogar zu höheren Kosten führe. In der Gesamtschau diese Darstellung falsch und zwar vorsätzlich falsch. Das ist eine Drohung mit einem Nachteil. Der Anwalt Philipp Karl Berger von der Berger LAW LLP und der Kanzlei Berger LLP droht hier ganz bewusst und unverhohlen. Durch seine insgesamt wahrheitswidrige "Berichterstattung " nimmt er definitiv an dem insgesamt zu erkennenden Betrug teil, eine seiner Aufgaben in der Gesamtorganisation ist es durch die Berichte und unter Missbrauch des Anwaltsberufes zu drohen - durch die insgesamt falsche Information eine Kulisse aufzubauen in der die zuvor schon Betrogenen nachfolgend den Konflikt meiden und statt dessen lieber zu Unrecht zahlen! Es kommt hier nicht auf die Ausübung oder Androhung von Gewalt an, die OK-Definition sagt ganz eindeutig "oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel". Das ist erfüllt.

c) Zumindest auf die Presse und die Politik nimmt die Euroweb Einfluss. 
  • Es werden Politiker eingeladen. So berichtet die Euroweb über den Besuch eines Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek. Der fühlt sich inzwischen missbraucht, denn er hat erfahren, was WIRKLICH los ist. Auch an anderer Stelle prahlt die Euroweb selbst damit, dass diese Einfluss auf Politiker nimmt, Kontakte hat.
  • Die Euroweb hat mit der WAZ-Gruppe, das ist ein Pressekonzern, eine Art  "Joint Venture", eine Kooperation - die "WAZ OnlineService GmbH". Es ist wenig glaubhaft und in den Zeitungen der WAZ-Gruppe findet sich nichts, dass die WAZ noch ehrlich und wahrheitsgemäß über den Euroweb-Skandal berichtet. Die Einflussnahme auf die Presse findet also statt.
  • Auch die "Förderung" von Sportlern u.ä. findet in diesem Rahmen statt. Es geht dabei um das gesellschaftliche Ansehen.
  • Die Euroweb lässt Kritiker durch die Kanzlei des Philipp Berger mit hanebüchenen Abmahnungen überziehen um diese einzuschüchtern. Dem Anwalt Philipp Karl Berger muss das klar sein, er nimmt daran also ganz bewusst teil. Das gilt auch für seine Kollegen, die sehr wohl informiert sind.

Wenn der durchaus involvierte Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger oder irgend eine andere Person das wirklich gerichtlich klären oder einen Anlass zur Klärung dieser Frage geben will, dann kann ich nichts dafür.

Aber ich werde das einfach mal tun, durch die dumme Abmahnung gegenüber der Google Inc. besteht nach dem offensichtlichen Grund auch ein Anlass zu handeln. Die Presse - nicht die Medien der WAZ - werden das dann gierig aufgreifen, da bin ich mir sicher. Eine solche Sensation wird sich die Presse nicht entgehen lassen, hat es sich die Euroweb doch auch mit zahlreichen Medien durch die "Abmahneritis" sehr gründlich verdorben...

Genau darüber berichtet ja gerade der Philipp Berger in einem auf der Kanzleiwebseite und in offenen Portalen verbreiteten Artikel den ich durchaus als Drohung gegenüber der Presse empfinde - und davon gibt es nicht nur einen!