In diesem Verfahren war die Euroweb Internet GmbH Beklagte einer "negativen Feststellungsklage". Es sollte vom Landgericht festgestellt werden, dass der von der Euroweb aus .einem "Internet System Vertrag" erhobene Anspruch auf die Zahlung von insgesamt mehr als 8.000,00 € vor allem wegen arglistiger Täuschung beim Abschluss des Vertrages nicht besteht.
Eine echte, sich tatsächlich "im Vordringen befindliche Rechtsansicht":
"Das Gericht brachte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass es wohl der Auffassung, dass eine arglistige Täuschung vorliege, folgen wolle und auch eher davon ausgehe, dass - trotz erneuten Sachvortrages durch die Euroweb GmbH - die im Rahmen des §649 BGB angeblich nur ersparten Aufwendungen nicht ausreichend dargelegt wurden."Um ein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung (= Betrug) zu vermeiden schloss die von dem hierüber sorgfältig schweigenden Herrn Philipp Berger vertretene Euroweb Internet GmbH mit dem nunmehr sehr ehemaligen und genau deshalb sehr glücklichen Euroweb-"Referenzkunde" darauf hin ganz schnell und gewiss nicht aus Kulanz (also "nur fast freiwillig") einen Vergleich ab, in welchem die Kanzlei des Philipp Berger für die Euroweb auf die Zahlungsforderungen im vollen Umfang verzichtete.
"Bloggert" sich der Philipp Berger einen - und führt dessen Kanzlei gleichzeitig Verfahren auf eine höchst liederliche Weise?
"zumindest spricht die Arbeit mit "Textbausteinen" in den Schriftsätzen, die teilweise offensichtlich nicht zum Sachverhalt dieses Verfahrens passten"dafür.
Stellt die Euroweb die "Referenzkundenmasche" ein?
In den Schriftsätzen des Verfahrens findet sich die
"Aussage, dass die Euroweb Internet GmbH die bisher umstrittene Art des "Referenzkunden"-Vertriebs zum 31.03.12 eingestellt habe"Das könnte sehr gut mit dem Betrugsprozess in Leipzig zu tun haben. Offenbar will der Oberabzocker der Euroweb, Christoph Preuß, nach der ohnehin schon zu erwartenden Verurteilung wegen (zunächst!) 14 Fällen des Betruges nicht noch wegen weiterer Taten "dran" kommen, die nach Anklageerhebung begangen wurden. Das genau gäbe nämlich einen deftigen "Nachschlag" (wegen weiterer Tatbegehung trotz erhobener Anklage) und zumeist auch keine Bewährung mehr - dafür geht es regelmäßig "ab zum geschlossenen Männerduschverein"!
An eine wirkliche Einstellung mag ich nicht glauben. Ich glaube, der Christoph Preuß hat Dumme gefunden, welche die Masche für ihn fortsetzen und sich vom feinen Herrn Preuß und vom "Rechtsanwalt" Philipp Berger vormachen lassen, dass die Abzocke und der Betrug mit der Referenzkundenmasche rechtlich eine saubere Sache wäre. Der Öffentlichkeit machen der Christoph Preuß und der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger genau das ja wider besseren Wissens auch vor... da ist nur logisch, dass diese auch nach Dummen suchen, welche den Mist glauben. Und im Unternehmen auch solche finden, die ganz geil darauf sind, als "Geschäftsführer" von neuen Tochterunternehmen am "geschäftlichen Erfolg" teilzuhaben. Bis der Staat auch denen das nicht mit barer Münze sondern mit hochfesten Gardinen heimzahlt, die dem Volksmund nach ein nicht gerade für Holz- oder Plastikwaren bekanntes schwedisches Unternehmen herstellt.
Eine weitere typische Euroweb-Lügengeschichte im Prozess:
"Interessant - und neu im Vergleich zu den anderen Verfahren - dürfte sein, dass die Euroweb Internet GmbH in diesem Zusammenhang zunächst vortragen ließ, keine freien Mitarbeiter zu beschäftigen, nach entsprechend detaillierten Ausführungen der Kanzlei Langenfeld zu widersprüchlichen Behauptungen in anderen Verfahren sowie dem Hinweis auf Ungereimtheiten aus den Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH aber zugestehen musste, das dies doch der Fall ist."Also ... wo der Rechtsanwalt das wohl her hat? Ja, dieser Blog hat Leser, die keinen dummen sind - und was hier steht, das hat auch vor Gericht Bestand.
Quellennachweis:
Alle Zitate stammen aus einem viele Fragen beantwortenden und viele neue Fragen aufwerfenden Bericht der Kanzlei
Carsten Langenfelddieser hat den Gegner und nunmehr wirklich zufriedenen, weil ehemaligen Euroweb-Referenzkunde vertreten.
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