Seiten

07.08.2012

Berger, Euroweb und ein innerer Widerspruch

"Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine Stütze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen zu können."
berichtet der Herr Berger,  bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft  auch formell eine äußerst temporäre Angelegenheit ist.

Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest für möglich halten hält, um und arglistig im Sinne des § 123 BGB täuschen täuscht." 

Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-Drücker den Zugang zu den getäuschten erschwindeln ist und bleibt vorsätzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trägt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle  - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getäuschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im Verkaufsgespräch als diejenigen für laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nämlich.
Ausgangsgericht wie auch das OLG Düsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in ständiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbstständiger Unternehmer Referenzkunden für ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders günstiges Angebot im Verhältnis zu den regulären Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsächlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.
Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" führt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss Preuß in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen für die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen über die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?

Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen für "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wäre. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".

Dafür kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph Preuß in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
"Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhält keine Vergünstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen Vergünstigungen gewährt wurden.  "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:




So sollen die Drücker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:



Das sind die bewussten und vorsätzlichen Lügen, von diesen Angaben weiß der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige Täuschung, genau darin liegt der Betrug!

"Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlässt macht sich unglaubwürdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" führen,  also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese Täuschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen überteuerten Vertrages erweist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen