"Dieser innere Widerspruch in der Argumentation des Einzelrichters findet auch keine StĂŒtze in der Kommentarliteratur und konkreten Rechtsprechung des BGH zur Arglist. Danach muss der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest fĂŒr möglich halten, um arglistig im Sinne des § 123 BGB tĂ€uschen zu können."berichtet der Herr Berger, bei dem ich davon ausgehe, dass seine Rechtsanwaltseigenschaft auch formell eine Ă€uĂerst temporĂ€re Angelegenheit ist.
Das ist derselbe Philipp Karl Berger, dessen Kanzlei vor noch gar nicht allzulanger Zeit vortrug, dass die Euroweb die Referenzkundenmasche nicht mehr anwende. Darin kann man aber schon sehen, dass "der Handelnde die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest fĂŒr möglich
Eine Angabe, mit der sich die Eurweb-DrĂŒcker den Zugang zu den getĂ€uschten erschwindeln ist und bleibt vorsĂ€tzlich unwahr: Die Webseite wird nicht kostenlos erstellt, diese Kosten trĂ€gt auch weder die Euroweb, noch die Webstyle - diese Kosten werden von den schon insoweit arglistig getĂ€uschten Kunden der oben vorgenannten Firmen getragen: Mit den Raten, die im VerkaufsgesprĂ€ch als diejenigen fĂŒr laufende Kosten wie etwa Hosting, Updates, Backups, Emails genannt werden nĂ€mlich.
Ausgangsgericht wie auch das OLG DĂŒsseldorf (Werkvertragssenat) als Berufungsgericht sehen in stĂ€ndiger Rechtsprechung ein Versprechen, wonach ein gewerbebetreibender oder selbststĂ€ndiger Unternehmer Referenzkunden fĂŒr ein bestimmtes Produkt wird und als solcher ein besonders gĂŒnstiges Angebot im VerhĂ€ltnis zu den regulĂ€ren Kunden seines Vertragspartners erhalte, deshalb nicht als falsche Tatsache an, weil dieses Versprechen nicht unwahr sei, da Euroweb als betroffener Werkunternehmer tatsĂ€chlich nachweislich Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen anbiete.Ich bin ja gespannt, wie die Kanzlei Berger Euroweb diesen "Beweis" fĂŒhrt. Vermutlich mit Eidesstattlichen Versicherungen. Nur wenn der Euroweb-Boss PreuĂ in Eidesstattlichen Versicherungen solchen sogar falsche Namen fĂŒr die Töchter der Euroweb nennt, wie soll man dem dann noch abnehmen, dass er in solchen ĂŒber die Existenz von "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen" richtig versichert?
Und was bitte sind "Vertragsmodelle in mehreren Preisklassen"? Ich kenne nur mehrere Preisklassen fĂŒr "Referenzkunden". Und ich kenne keinen einzigen Euroweb-Kunde, der nicht als "Referenzkunde" geworben worden wĂ€re. Es sei denn es ist ein "interner Kunde" wie die Kanzlei Berger ... oder die "WAZ-OnlineService".
DafĂŒr kenne ich aber die Eidestattliche Versicherung des Christoph PreuĂ in der dieser darlegt, dass es der Euroweb auf die beim Abschluss vereinbarten Rahmenbedingungen gar nicht ankommt.
"Ein Kunde, der einen solchen Erfahrungsbericht abgibt erhĂ€lt keine VergĂŒnstigung" - Diese stellt aber einen Punkt der angeblichen "Rahmenbedingungen" dar, unter denen den Kunden die angeblichen VergĂŒnstigungen gewĂ€hrt wurden. "Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Erfahrungsberichtes besteht nicht." Doch auch dieseVerpflichtung steht in den "Rahmenbedingungen", die als "Bedingungen" und damit Grundlage des Vertrages und als Grund der angeblichen Verbilligung genannt werden:
So sollen die DrĂŒcker den Opfern das vormachen und so geschieht es auch:
Das sind die bewussten und vorsĂ€tzlichen LĂŒgen, von diesen Angaben weiĂ der Chef der Euroweb, das diese unwahr sind, das ist die arglistige TĂ€uschung, genau darin liegt der Betrug!
"Wer den Partner ohne die Empfehlungen verlĂ€sst macht sich unglaubwĂŒrdig." Es kommt auf die Vertragsbedingungen, die zur vorgeblichen "Verbilligung" fĂŒhren, also von Anfang an gar nicht an - Kein Wunder, dass sich die "chose" als Abschluss eines extrem teuren, am Markt ohne diese TĂ€uschungen gar nicht durchsetzbaren, weil vollkommen ĂŒberteuerten Vertrages erweist.
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